F2: Beibehaltung Beschluss F1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Kaffeeringe verschob Seite Schleswig-Holstein:F2: Beibehaltung Beschluss F1 nach F2: Beibehaltung Beschluss F1 ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
|Sitzung      =Landesparteitag Neumünster 2012
|Sitzung      =Landesparteitag Neumünster 2012
|Nr            = F1
|Nr            = F1
|Kategorien    = Satzung
|Antragsteller = Landesverband Schleswig-Holstein
|Antragsteller = Landesverband Schleswig-Holstein
|Status        = Angenommen
|Status        = Angenommen
|Adressat      =
|Adressat      =
}}
}}
Die bestehende Beitragsverteilung für den Landesverband 65% (KV, OV 20%) wird bis zum 31.12.2013 fortgesetzt. Eine endgültige Entscheidung trifft der o. Landesparteitag im April 2013.  
Die bestehende Beitragsverteilung für den Landesverband 65% (KV, OV 20%) wird bis zum 31.12.2013 fortgesetzt. Eine endgültige Entscheidung trifft der o. Landesparteitag im April 2013.
 
[[Kategorie:Satzung]]

Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 12:27 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2012
Bezeichnung: F1
Antragsteller: Landesverband Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Die bestehende Beitragsverteilung für den Landesverband 65% (KV, OV 20%) wird bis zum 31.12.2013 fortgesetzt. Eine endgültige Entscheidung trifft der o. Landesparteitag im April 2013.