F3: Mindesthonorar für freiberufliche Dozenten (2015): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. März 2015, 16:24 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: F3
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, für geeignete gesetzliche Maßnahmen zu sorgen, dass vom Land Schleswig-Holstein öffentlich geförderte Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Integration und Existenzgründung nur an solche Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen, Musikschulen, von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Träger, bei Wohlfahrtsverbänden, Hochschulen und Fachschulen) vergeben werden, die ein Mindesthonorar von 35,00 EUR pro Zeitstunde für selbstständige Dozenten, Lehrer und Trainer gewährleisten.