G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
   |Sitzung      =Landesparteitag Husum 2011
   |Sitzung      =Landesparteitag Husum 2011
   |Nr            = G1
   |Nr            = G1
   |Kategorien    =  
   |Kategorien    = Wahl, Gleichberechtigung
   |Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)  
   |Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)  
   |Status        =  Überwiesen
   |Status        =  Überwiesen

Version vom 4. April 2013, 11:21 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: G1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand und Landtagsfraktion

(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:

  1. Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
  2. Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
  3. Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.