Gentechnologie (1989): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Nutzung der Gentechnik zur Herstellung von Medikamenten kann Chancen beinhalten, jedoch gehen besonders von der großindustriellen Produktion, aber auch von den Produkten selbst zahlreiche Risiken aus. Die Gefahren der gentechnischen Produktionsweise für ArbeitnehmerInnen und Verbraucher, dle möglichen Auswirkungen von Störfällen auf Mensch und Umwelt und die Wirkung gentechnisch hergestellter Medikamente müssen sorgfältig untersucht werden. Auch die größere Verfügbarkeit von Medikamenten, die durch die Gentechnik bereitgestellt werden, bringt weitere Risiken mit sich. Sie verleitet dazu, nur die Symptome einer Krankheit zu therapieren, aber die wirklichen Ursachen zu vernachlässigen. Eine vorbeugende Gesundheitspolitik‚ Ursachenforschung und Vermeidung von Krankheitsursachen sowie naturgemäße Heilverfahren würden dagegen nicht nur die Kosten im Gesundheitssektor erheblich senken, sondern langfristig auch die Notwendigkeit großindustrieller Medikamentenproduktion einschränken.
Die Nutzung der Gentechnik zur Herstellung von Medikamenten kann Chancen beinhalten, jedoch gehen besonders von der großindustriellen Produktion, aber auch von den Produkten selbst zahlreiche Risiken aus. Die Gefahren der gentechnischen Produktionsweise für ArbeitnehmerInnen und Verbraucher, dle möglichen Auswirkungen von Störfällen auf Mensch und Umwelt und die Wirkung gentechnisch hergestellter Medikamente müssen sorgfältig untersucht werden. Auch die größere Verfügbarkeit von Medikamenten, die durch die Gentechnik bereitgestellt werden, bringt weitere Risiken mit sich. Sie verleitet dazu, nur die Symptome einer Krankheit zu therapieren, aber die wirklichen Ursachen zu vernachlässigen. Eine vorbeugende Gesundheitspolitik‚ Ursachenforschung und Vermeidung von Krankheitsursachen sowie naturgemäße Heilverfahren würden dagegen nicht nur die Kosten im Gesundheitssektor erheblich senken, sondern langfristig auch die Notwendigkeit großindustrieller Medikamentenproduktion einschränken.


Die SPD fordert:
'''Die SPD fordert:'''


Die gentechnische Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können für eine begrenzte Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen gemacht werden.
'''Die gentechnische Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können für eine begrenzte Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen gemacht werden.'''


Für diese Mittel hat zu gelten:
'''Für diese Mittel hat zu gelten:'''


Sie dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie als Therapie für bisher nicht behandelbare Krankheiten geeignet sind oder wenn sie gegenüber vorhandenen Präparaten einen therapeutischen Fortschritt darstellen,
'''Sie dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie als Therapie für bisher nicht behandelbare Krankheiten geeignet sind oder wenn sie gegenüber vorhandenen Präparaten einen therapeutischen Fortschritt darstellen,
al50 ohne größere Nebenwirkungen bessere Wirkungen erzielen oder mit geringeren Nebenwirkungen mindestens vergleichbare Wirkung erzielen.
al50 ohne größere Nebenwirkungen bessere Wirkungen erzielen oder mit geringeren Nebenwirkungen mindestens vergleichbare Wirkung erzielen.'''


* Jede gentechnische Anlage muß einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterworfen werden, in dem auch die ökologischen Risiken bewertet werden.
* '''Jede gentechnische Anlage muß einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterworfen werden, in dem auch die ökologischen Risiken bewertet werden.'''
* Außerdem sind alle gentechnischen Forschungs- und Produktionsverfahren und die Produktion einem öffentlichen Genehmigungsverfahren und laufender Kontrolle zu unterziehen.
* '''Außerdem sind alle gentechnischen Forschungs- und Produktionsverfahren und die Produktion einem öffentlichen Genehmigungsverfahren und laufender Kontrolle zu unterziehen.'''
* Der Widerruf der Genehmigung muß ohne Entschädigung möglich sein, wenn nachträglich neue Erkenntnisse über die Risiken vorliegen.
* '''Der Widerruf der Genehmigung muß ohne Entschädigung möglich sein, wenn nachträglich neue Erkenntnisse über die Risiken vorliegen.'''
* Für diese Anlagen, Verfahren und die Produktion sollen die "Beweislastumkehr" und die "Verschuldensunabhängige Haftung" gelten.
* '''Für diese Anlagen, Verfahren und die Produktion sollen die "Beweislastumkehr" und die "Verschuldensunabhängige Haftung" gelten.'''
* Eine Technologiefolgeabschätzungs-Kommission s0ll Ausnahmeanträge prüfen und bewerten, die Genehmigung kann nur durch ein Organ der Exekutive erteilt werden.
* '''Eine Technologiefolgeabschätzungs-Kommission s0ll Ausnahmeanträge prüfen und bewerten, die Genehmigung kann nur durch ein Organ der Exekutive erteilt werden.'''


== Landwirtschaft, Natur und Umwelt ==
== Landwirtschaft, Natur und Umwelt ==

Version vom 20. April 2016, 15:07 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1989
Bezeichnung: Leitantrag
Antragsteller:


Beschluss: Angenommen


Gentechnik als gesellschaftliche Herausforderung

  1. Gentechnik ist eine Schlüsseltechnik. Mehr als Atomtechnik es je vermochte, wird sie unser Leben, die Gesellschaft, Natur und Umwelt verändern können. Mit der Entzifferung des "genetischen Codes", der Zu­sammensetzung der Erbanlagen, ist es möglich geworden, weit mehr als bisher in natürliche biologische Prozesse ein zugreifen und diese grundsätzlich zu ändern. Struk­turen und Eigenschaften von Mensch, Tier und Pflanze können in völlig neuen Dimensionen damit verändert, manipuliert oder völlig neu hergestellt werden.
    Während sich die Vielfalt des Lebens mit der Milliar­denjahre langen Entwicklung nach dem Prinzip unendlicher Möglichkeiten aber auch unendlich vieler Beschrän­kungen und dauerhaften Kontinuitäten, meist nur in kleinen Sprüngen entwickelte, wollen Forschung und Industrie den 8. Schöpfungstag nach ihren Normen ins Labor verlegen.
    Obwohl viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen, weil die Risiken in manchen Bereichen schon jetzt erkennbar zu groß und andere Risikobereiche noch nicht genügend erforscht sind, um sie einschränken zu können, werden manche Gentechniken mit weitgesteckten Zielen weltweit bereits angewandt: von der Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen über Medikamen­ten- und Nahrungsmittelproduktion, der Erschaffung und Patentierung neuer Pflanzen - und Tierarten bis zu den Versuchen an Embryonen.
    Befürworter der Gentechnik verweisen auf neue Möglich­keiten zur Lösung einer Reihe von Problemen der Indu­striegesellschaft, die die diese selbst hervorgebracht hat.
    So könnten z.B. mit Hilfe der Gentechnik zu Problemen wie Umweltschutz, Abfallverwertung, Altlastenbeseitigung, Sicherung der Welternährung, Energieerzeugung und Arzneimittelherstellung neue Lösungen angeboten werden. Hoffnungen und Illusionen konzentrieren sich auf vielfältige Chancen zukünftiger Märkte, gleichzeitig eröff­net sich eine Zukunft, die die Größe und Vielfalt des Lebens auf molekularbiologische Zusammenhänge und ihre Dienstbarkeit für den Menschen reduzieren.
  2. Seit der industriellen Revolution galt auch für Sozial­demokraten die Entwicklung und der Ausbau der Technikalsgesellschaftlicher Fortschritt. Die Entwicklung der Produktivkräfte sollte die Voraussetzungen für gesell­schaftliche Veränderungen herbeiführen.
    Heute wissen wir, daß Großtechniken, die nicht versagen dürfen, zu menschenfeindlichen Destruktivkräften werden können. Deshalb müssen gerade zur Bewertung der Gentechnologie sozialdemokrati sehe Maßstäbe der Technikgesta1tung her­ angezogen werden.
    "Technik muß fehlerfreundlich und rückholbar, von fehl baren Menschen zu beherrschen und von künftigen Genera­tionen zu revidieren sein. Technische Neuerungen, deren Risiken nicht abzuschätzen oder die demokratisch nicht beherrschbar sind, wollen wir verhindern." (Entwurf Grundsatzprogramm)
    Notwendig ist also eine Technik, die dem Menschen und der Natur gerecht wird und nicht eine Technik, der sich Mensch und Natur anpassen müssen.
  3. Regierungen und Industrie investieren fast ausschließlich in den Ausbau der Gen- und Fortpflanzungstechni­ken, Wissenschaftler bestehen auf ihrer Forschungsfrei­heit, obwohl die Natur immer weiter verändert und zer stört und, verbunden damit, demokratische Grundrechte ständig weiter ausgehöhlt werden.
    Forschungsfreiheit darf nicht im Gegensatz zu den im Grundgesetz allen Menschen garantierten unveräußerlichen Rechten und ihrer Ansprüche an die Natur, Umwelt und die eigene Gesundheit stehen.
    Wir brauchen eine Wissenschaft, die sich bereits bei Planung, Organisation und Durch führung der Forschung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellt, und Auskunft über ihre Ziele, Methoden und mögliche Anwen­dungsgefahren gibt.
    Gleichzeitig brauchen wir eine Wissenschaft, die die Folgen dieser Technologie erforscht und alle denkbaren Auswirkungen offenlegt.
    In der Regel unterliegt wissenschaftliche Forschung erst dann der gesellschaftlichen Kontrolle, wenn es um die Anwendung ihrer Ergebnisse geht. (Entwurf Grund­satzprogramm) Wie jedes Grundrecht steht aber auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundrechten und wird von ihnen begrenzt. Wenn Forschungsvorhaben zu untragbaren Risiken führen und damit die Würde des Menschen, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Freiheit anderer gefährden, muß durch Gesetze das verfassungsrechtliche Verbot solcher Methoden und Verfahren konkretisiert und verdeutlicht werden.
  4. Während sozialdemokratische Grundsätze die solidarische Gesellschaft fordern, können Gen- und Fortpflanzungs­techniken zur vollständigen Entsolidarisierung führen. Da das individuelle genetische Risiko immer stärker in den Vordergrund gestellt wird, werden andere (z.B. so­ziale und ökologische) Risiken in unserer Gesellschaft vernachlässigt. In ähnlicher Weise werden Tier- und Pflanzenarten nach Nützlichkeitsgesichtspunkten einer gewinnorientierten Agrar-, Pharma- und Chemieindustrie selektiert.
    Wo der Mensch bereits ausschließlich nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung ein gegriffen hat, zeigen sich schwerwiegende Folgen: Monokulturen, Artenschwund und Waldsterben.
    Ähnlich wie die Atomtechnik bedarf auch die Gentechnik massiver Sicherheitsmaßnahmen. Unfälle in Chemie- und Kernkraftwerken haben gezeigt, daß trotz gegenteiliger Versicherungen durch die Unternehmen die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet ist. Auch für Bioreak­toren und gentechnische Labors gibt es Sicherheits­richtlinien. Ob diese ausreichen, die dort Arbeitenden oder die Bevölkerung und die Natur vor Unfällen zu schützen, erscheint vor dem Hintergrund der jüngsten Atom- und Chemieskandale mehr als fraglich.
    Die Entwicklung und Anwendung der Gen- und Fortpflan­zungstechniken findet derzeit im rechtssfreien Raum statt. Künstlich gezeugte Kinder können bis zu sechs Eltern haben, von denen ihnen jedoch keine rechtlich als Mutter oder Vater gesichert zu zuordnen sind. An Embryonen außerhalb des Mutterleibes kann geforscht und manipuliert werden, ohne daß dies gesetzlich sanktio­niert wird.
    Es bedarf von daher dringend rechtlicher Normen, die eine vorausgegangene politische Entscheidung über den Anwendungsbereich dieser Techniken umsetzen.
  5. Die Gen- und Fortpflanzungstechniken werfen zahlreiche soziale, ethische und ökologische Probleme auf. Politik und Gesellschaft müssen rasch, entscheiden, wofür Wis­senschaft, Forschung und Industrie Grenzen gesetzt werden müssen.
    Das Ergebnis unserer Diskussion und Bewertung über Forschungsstand, Anwendungspraxis und mögliche Folgen der Gentechnologie zeigt, daß die Risiken weit aus grö­ßer sind als mögliche Chancen.
    In fast allen Bereichen sind gentechnische Methoden überflüssig sowie ökologisch und sozial gefährlich. Ihre erzielbaren Effekte haben keinen so großen gesellschaftlichen Wert, als daß sie die grundlegenden Nach­teile und Gefahren rechtfertigten. Nicht jede technische Neuerung ist auch ein Fortschritt.
    Es gibt in dieser Gesellschaft zahlreiche Ansätze men­schenfreundlicher Medizin, artgemäßer Tierhaltung und ökologischer Pflanzenzucht. Diese Ansätze, die im Ein­klang stehen mit der Natur und den Grundsätzen einer demokratischen, solidarischen Gesellschaft, müssen ausgebaut und gefördert werden.
    Dort wo in einzelnen eingegrenzten Bereichen Gentechnik akzeptiert wird, darf ihr Einsatz nur unter strengen Genehmigungs- und Sicherheitsbestimmungen und unter öffentlicher Kontrolle stattfinden.
  6. Die Informationen und die Diskussion über die Gen- und Fortpflanzungstechniken sind dringend notwendig und in unserer Partei voranzutreiben. Wir, als Sozialdemokrat­Innen dürfen nicht nur zusehen, wie die neuen Techniken unsere Gesellschaft und die Natur verändern. Wir müssen durch politische Initiativen Einfluß nehmen und die Zukunft gestalten.
    Darüber hinaus fordern wir ale gesellschaftlichen Gruppen auf, ihre Haltung zu den Gen- und Fortpflan­zungstechniken zu formulieren und in die öffentliche Diskussion einzubringen.

Die Neuen Fortpflanzungstechniken

Die für die Anwendung der Neuen Fortpflanzungstechniken vor aus gesetzte Sterilität hat gerade in den letzten Jahren überproportional in den Industrienationen zu ge­nommen und wird immer mehr auch mit der Zunahme von Schadstoffen in der Umwelt in Zusammenhang gebracht. Eben so lassen sich Zusammenhänge erkennen zwischen den Lebensbedingungen der Menschen, den Umweltbedingungen, der gesellschaftlichen Realität und den zunehmen den Sterilitätsproblemen der Menschen.

Untersuchungen haben gezeigt, daß psychosomatische Be­handlungsmethoden bei Sterilität sehr erfolgreich sein können. Daraus läßt sich ab leiten, daß mit Hilfe von psychosozialen Beratungsstellen vielen Paaren geholfen werden könnte. Diese Möglichkeit der Hilfe wird in Schleswig-Holstein bisher nicht an geboten.

Die Neuen Fortpflanzungstechniken müssen im Zusammen­hang mit der zu nehmenden Inanspruchnahme medizinischer Techniken bei der Geburt in dafür vorgesehenen Kliniken und bei der Schwangerschaftskontrolle durch Ultra­schall - und Fruchtwasseruntersuchungen gesehen werden. Die Neuen Fortpflanzungstechniken mit den Techniken der künstlichen Besamung einer Frau (Insemination), der Im­-Glas-Befruchtung (Invitro-Fertilisation), des Tiefgefrierens von Embryonen, Eizellen und Samenzellen stellen eine neue Qualität der Technisierung der menschlichen Fortpflanzung dar. Sie gipfelt in der angestrebten künstlichen Gebärmutter, deren Entwicklung in Zukunft bevorsteht.

Mit der Entwicklung der Neuen Fortpflanzungstechniken ist die Zeugung eines Kindes und das Austragen des Em­bryos ohne Sexualität und ohne persönliche Beziehung möglich.

Für viele auf diese Weise gezeugter Kinder besteht die Gefahr, daß sie ihre biologische und soziale Herkunft nicht erfahren und eine generations- und familiengeschichtliche Identität nicht entwickeln können.

Der Einsatz von Techniken und Maschinen bei der Fortpflanzung kann langfristig zur quantitativen und qualitativen Regulierung des gesellschaftlichen Nachwuchses benutzt werden.
Durch die Neuen Fortpflanzungstechniken werden die natürliche Zeugung und Schwangerschaft durch die Anwendung von Techniken und Maschinen ersetzt. Damit kann die Sicherung des gesellschaftlichen Nachwuchses je nach staatlichen Interessen unmittelbar gesteuert wer­ den. Familienpolitische Maßnahmen, um mittelbar über die Frauen die Zahl der Geburten zu bestimmen (z.B. Erziehungsgeld), werden nicht mehr benötigt.

Darüber hinaus findet bereits heute mit der Auswahl der Menschen, die die Neuen Fortpflanzungstechniken für sich in Anspruch nehmen dürfen, eine soziale und genetische Auslese statt. Das ärztliche Standesrecht schreibt vor, daß eine künstliche Besamung oder eine künstliche Befruchtung grundsätzlich nur an Eheleuten ausgeführt werden darf. Bei der Suche nach einer Er­satz- oder Tragemutter ebenso wie bei Samenspendern und Eispenderinnen setzt sieh die Auswahl fort, weil diese den körperlichen und charakterlichen Eigenschaften der Wunschmutter und des Wunschvaters entsprechen sollen.

Für die Technik der Im-Glas-Befruchtung ist es unab­dingbar, die Eizellen aus dem Körper der Frau zu ent­nehmen. Damit stehen Eizellen und Embryonen der For­schung zur Verfügung, und es ist eine Voraussetzung geschaffen für alle technisch machbaren Manipulationen am menschlichen Erbgut.

Das Herausnehmen der Eizellen aus dem Körper der Frau birgt die Gefahr, daß die Fortpflanzungstechnik flie­ßend in die Gentechnik übergeht und markiert damit eine Grenzüberschreitung.

Die SPD fordert :

  1. Das Recht der Menschen auf die Unantastbarkeit ihres Erbgutes ist gesetzlich zu verankern. Damit verbieten sich Eingriffe in die Keimbahn, das heißt genetische Veränderungen sowohl - von Ei - und Samenzelle als auch von befruchteten Eizellen.
  2. In der Deklaration von Helsinki (1975) sind medizinische Experimente am Menschen verboten. Dieses Verbot ist auf werden des menschliches Leben zu übertragen, das heißt : Jede Art von Experimenten an befruchteten Eizellen und an leben den Embryonen ist zu verbieten.
  3. Jedes Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner genetischen Eltern.
  4. Folgende Variationen der künstlichen Fortpflanzungs­techniken werden verboten:
    • die Leihmutterschaft
    • die Entwicklung des Embryos außerhalb des weiblichen Körpers von der Befruchtung bis zur Geburt
    • die Vermischung der Samen mehrerer Samenspender zu einem "Samencockail"
    • die Herstellung von Chimären, zu welchem Ziel auch immer
    • die Herstellung gleicher Individuen (Klonen)
    • die Entnahme der Eizellen aus dem Körper der Frau und damit die "Im-Glas-Befruchtung" sowie die Eispende
    • das Tiefgefrieren von Samenzellen, Eizellen und Em­bryonen
    • die Insemination mit Samen eines Mannes, der nicht der soziale Vater werden will.
  5. Die Einrichtung psychosozialer Sterilitäts-Konflikt-Be­ratungsstellen, in denen Beratung und Therapie geleistet wird.
  6. Die verstärkte Förderung der Forschung über umweltbe­dingte psychische und andere Ursachen der Sterilität und die Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse.

Anwendung der Gentechnik beim Menschen

Genomanalyse

Das Genom ist die Summe aller Erbanlagen eines Lebewe­sens. Träger der Erbanlagen sind die Chromosomen. Die Zahl der Erbanlagen, deren Lage auf den Chromosomen, ihr Zusammenspiel sowie ihre Bedeutung sind beim Men­schen erst zu einem kleinen Teil bekannt. Mit großem Aufwand soll in den nächsten Jahren das menschliche Ge­nom entschlüsselt werden. Wenn dies gelingen sollte, wäre der genetisch "gläserne Mensch" keine Vision, son­dern Realität. Bereits heute können einzelne Gene des Menschen mit Hilfe der Genomanalyse erkannt und in ihrer möglichen oder angeblichen Wirkung bestimmt wer­den.

Die Genomanalyse wird durchgeführt auf der Chromosomen­ Ebene (z.B. Trisomie 21 - Mongolismus), auf der Gen­ Ebene (z.B. Muskeldystrophie Duchenne - Muskelschwund) und auf der Protein-Ebene (z.B. Spina bifida - offener Rücken). Diese Methode kann beim Embryo und am Erwach­senen angewandt werden. Es lassen sich genetische Dispositionen frühzeitig erkennen.

Die Methoden der Genomanalyse sind darüber hinaus eine der Verknüpfungsstellen der Fortpflanzungs- mit der Gentechnik. Denn mit ihnen läßt sich die "Qualität der außerhalb des Mutterleibs gezeugten Kinder" überprüfen und ein weites Feld für Forschungen an. Eizellen und Em­bryonen erschließen. Die Kenntnis solcher genetischer Daten kann für den Betroffenen oder die Betroffene von großer Bedeutung sein. Neben der psychischen Belastung durch das Wissen um eine mögliche genetische Disposition kann für den einzelnen Menschen die Rolle in der Gesellschaft sowie die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt gleichermaßen eingeschränkt werden. Denn die Kenntnis der genetischen Daten ist z.B. für Arbeitgeber, staat­liche Einrichtungen, Versicherungen von großem Inter­esse.

Es ist daher zu befürchten, daß die Genomanalyse oder die vollständige Entschlüsselung der menschlichen Erb­anlagen - trotz all er denkbaren möglichen Chancen für den einzelnen Menschen - insgesamt zu einer Entsolida­risierung in der Gesellschaft führen wird. Sie steht daher im Widerspruch zu unseren Vorstellungen von einer solidarischen Gesellschaft, in der die Würde dem Men­schen gegeben ist - unabhängig von aller Leistung und Nützlichkeit.

Pränatale (vorgeburtliche) Genomanalyse

Vorgehurtliche Genomanalysen werden im Rahmen der humangenetischen Behatung durc'hgeführt. In den letzten l0 Jahren ist in der BRD ein Netz von Humangenetischen Beratungsstellen aufgebaut worden.

In Zusammenarbeit mit FrauenärztInnen werden Fruchtwasseruntersuchüngen (Amniozentesen) oder Chorionzottenbiopsien (vaginale Entnahme von Embryonalzellen in der 9.-ll. Schwangerschaftswbche) vorgenommen.

Das Ziel der Untersuchung ist es, mit Hilfe einer Genomanalyse gentische Dispositienen beim Embryo zu diagnostizieren.

Betroffen sind Embryonen mit genetischen Dispositionen wie Trisomie 21, Muskeldystrophie Duchenne, Spina bifida oder Mukoviszidose

Die Konsequenz aus der Diagnose genetischer Disposition ist heute fast immer ein Schwangerschaftsabbruch. Mit Hilfe der Genomanalyse wird der Katalog der zu erkennenden genetischen Dispositionen ständig erweitert. Erkrankungen, die erst im späteren Leben auftreten können, Dispositionen 2.8. für Herzinfarkt, Asthma, Allergien, Diabetes oder Krebs, Kurzsichtigkeit oder Hörschädigungen werden pränatal diagnostizierbar. Jede pränatal erkannte genetische Disposition zwingt zur Unterscheidung zwischen lebenswert und lebensunwert. Auf die Mutter und den-Vater kommt eine Situation zu, die kaum zu bewältigen ist. Die Gesellschaft wird mehr noch als heute "gesunde und schöne" Kinder verlangen. Nicht mehr die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen wird erwünscht sein, sondern die Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche Bedingungen.

Die pränatale Genomanalyse ist ein weiterer Schritt auf im Wege zur Selektion, zur Menschenzüchtung. Die Gefahren müssen aufgezeigt und diskutiert werden.

Bereits in der jetzigen Gesell5chaft zeigen sich starke

Entsolidarisierungsmechanismen, so daß es heute schwer ist, mit einem behinderten Kind in dieser Gesellschaft zu leben.

Nicht das Erforschen der Gene, sondern das Bemühen um Integration und Lebensqualität für:alle Menschen kann gesellschaftlichen Frieden und Gerechtigkeit bringen.

Es ist aus ethischen Gründen nicht vertretbar, pränatale Genomanalysen für bestimmte Erkrankungen zuzulassen und für andere nicht. Auch eine Kommission, bestehend aus Ärzten, Politikern und gesellschaftlich relevanten Gruppen, hat nicht das Recht, einen Katalog schwerer Krankheiten zu erstellen, die unter die eugenische Indikation fallen.

Die SPD fordert:

Vor dem Hintergrund unserer Vorstellungen von einer solidarischen Gemeinschaft die Entwicklung einer Gesellschaftspolitik, durch die Behinderte in ihren Familien und integriert in die Gesell5chaft in Würde leben können.

Das Verbot der pränatalen Genomanalyse.

Genomanalyse bei Erwachsenen

Die Genomanalyse ermöglicht es, genetische Dispositionen, das heißt zum Beispiel die erhöhte Anfälligkeit für Schadstoffe, festzustellen. Die Forschung im Bereich der Ökogenetik hat gezeigt, daß jede Person ein individuelles genetisches Risiko hat, auf bestimmte Arbeitsstoffe mit Erkrankungen zu reagieren.

Im Bereich der Arbeitswelt und der Umwelt können wir eine ständige Zunahme von Schadstoffen und gefährlichen Arbeitsstoffen beobachten.

"In dieser Situation ist eine Umstellung der Arbeitsschutzstrategie auf individuelle Selektion problematisch. Genanalytische Tests, die Anfälligkeiten für Arbeitsstoffe erfassen, beziehen sich in der Regel auf solche Stoffe, die für jeden schädlich sind. Daher kann die Auswahl besonders anfälliger Personen nur spezielle Gefahren mindern. Die Belastung der übrigen Arbeitnehmer bliebe aber weiterhin bestehen. Schließlich könnte eine präsymptomatische Diagnose dazu führen, daß dem Arbeitnehmer entgegen bestehender Regelungen sein allgemeines Erkrankungsrisiko allein aufgebürdet wird." (Enquete-Bericht, S. l68).

Mit Hilfe der Genomanalyse ist es möglich, Erwachsene über Erkrankungsrisiken aufzuklären, z.B. die Disposition für Herzinfarkt, Diabetes, Krebs oder Alkoholismus zu diagnostizieren.

Genetische Analysen diagnostizieren eine Disposition, d.h. eine Erkrankung ist möglich, aber nicht mit Sicherheit vorherzusagen.

Durch die Genomanalyse werden die genetischen Veranlagungen für Krankheiten immer stärker in den Vordergrund gestellt. Nicht die.exogenen (äußeren) Einflüsse werden verändert, gesellschaftliche Zusammenhänge aufgeklärt und einfache Therapien (z.B. Diäten) in den Vordergrund gestellt, sondern Krankheit auf ein individuelles genetisches Risiko zurückgeführt.

Entscheidende Bewertungsmaßstäbe der Genomanalyse sind: Die Genomanalyse beim Erwachsenen führt im Rahmen der Gesundheitspolitik zu einer Individualisierung der Erkrankungsrisiken, sie erklärt Krankheit einseitig als genetisch bedingt und vernachlässigt damit die exogenen Zusammenhänge.

Im Rahmen der Arbeitsmedizin ist eine Umstellung der Arbeitsschutzstrategie auf individuelle Selektion nicht hinzunehmen. Statt dessen ist es erforderlich, den Arbeitsschutz zu verbessern, Schadstoffe zu vermeiden oder zumindest sorgsam mit ihnen umzugehen.

Sowohl die vom Betriebsarzt als Reihenuntersuchung durchgeführte Genomanalyse, als auch die freiwillige Genomanalyse der ArbeitnehmerIn bei einem Arzt/einer Ärztin werfen vielfältige Probleme auf, u.a. des Datenschutzes und der Ausgrenzung von ArbeitnehmerInnen aus dem Arbeitsmarkt.

Ebenfalls wird die Anwendung der Genomanalyse im Bereich der Krankenkassen und der Versicherungsgesellschaften zu datenschutzrechtlichen unlösbaren Problemen und zur Selektion führen.

Bei der Genomanalyse als Ermittlungsinstrument der Polizei Und Justiz werden eine Vielzahl von Daten erhoben, die weit über die reine Identifikation hinausgehen. Außerdem wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Die Genomanalyse bringt den "gläsernen Menschen" und führt zur Entsolidarisierung in der Gesellschaft.

Die SPD fordert:

Das Verbot der Genomanalyse am Menschen.

Die gentechnische Produktion von Medikamenten

Die Nutzung der Gentechnik zur Herstellung von Medikamenten kann Chancen beinhalten, jedoch gehen besonders von der großindustriellen Produktion, aber auch von den Produkten selbst zahlreiche Risiken aus. Die Gefahren der gentechnischen Produktionsweise für ArbeitnehmerInnen und Verbraucher, dle möglichen Auswirkungen von Störfällen auf Mensch und Umwelt und die Wirkung gentechnisch hergestellter Medikamente müssen sorgfältig untersucht werden. Auch die größere Verfügbarkeit von Medikamenten, die durch die Gentechnik bereitgestellt werden, bringt weitere Risiken mit sich. Sie verleitet dazu, nur die Symptome einer Krankheit zu therapieren, aber die wirklichen Ursachen zu vernachlässigen. Eine vorbeugende Gesundheitspolitik‚ Ursachenforschung und Vermeidung von Krankheitsursachen sowie naturgemäße Heilverfahren würden dagegen nicht nur die Kosten im Gesundheitssektor erheblich senken, sondern langfristig auch die Notwendigkeit großindustrieller Medikamentenproduktion einschränken.

Die SPD fordert:

Die gentechnische Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können für eine begrenzte Produktion von Medikamenten, Diagnostika und Impfstoffen gemacht werden.

Für diese Mittel hat zu gelten:

Sie dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie als Therapie für bisher nicht behandelbare Krankheiten geeignet sind oder wenn sie gegenüber vorhandenen Präparaten einen therapeutischen Fortschritt darstellen, al50 ohne größere Nebenwirkungen bessere Wirkungen erzielen oder mit geringeren Nebenwirkungen mindestens vergleichbare Wirkung erzielen.

  • Jede gentechnische Anlage muß einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterworfen werden, in dem auch die ökologischen Risiken bewertet werden.
  • Außerdem sind alle gentechnischen Forschungs- und Produktionsverfahren und die Produktion einem öffentlichen Genehmigungsverfahren und laufender Kontrolle zu unterziehen.
  • Der Widerruf der Genehmigung muß ohne Entschädigung möglich sein, wenn nachträglich neue Erkenntnisse über die Risiken vorliegen.
  • Für diese Anlagen, Verfahren und die Produktion sollen die "Beweislastumkehr" und die "Verschuldensunabhängige Haftung" gelten.
  • Eine Technologiefolgeabschätzungs-Kommission s0ll Ausnahmeanträge prüfen und bewerten, die Genehmigung kann nur durch ein Organ der Exekutive erteilt werden.

Landwirtschaft, Natur und Umwelt

Gentechnologie und Landwirtschaft

Gen- und Reproduktionstechniken in der Landwirtschaft haben zum Ziel, pflanzliche und tierische Erträge qualitativ und quantitativ zu verändern.

In der Herstellung neuer Sorten sind sehr stark verkürzte Entwicklungszeiten möglich; es können mehr als bisher anbauleichte, industriegerechte Pflanzen und Tiere geliefert werden, 2.8. der pilzresistente Weizen, die würfelförmige Tomate mit Lederhaut, die federlosen Hühner. Nachwachsende Rohstoffe wie Ölsaaten, Stärkeweizen und Holz sollen bisher genutzte fossile Energieträger ersetzen. Gentechnisch manipulierte Viren und Bakterien sollen Pflanzefischädlinge bekämpfen, Umweltverschmutzungen beseitigen, Rohstoffe abbauen; gentechnisch manipulierte Pflanzen werden resistent gegenüber Spritzmitteln oder gegen direkte Umweltbelastungen.

Viele dieser Ziele sind auch mit herkömmlichen Methoden erreichbar. Mit gentechnischen und anderen Methoden aber können die Entwicklungs- oder Vermehrungszeiten stark beschleunigt werden. Dies wird möglich mit Hilfe von Reproduktionstechniken, z.B. Zellkulturtechniken oder im Bereich der Gentechnik durch direkte Eingriffe in die Erbsubstanz von Lebewesen. Bekannte Ergebnisse sind z.B. im Fall der Reproduktionstechnik die Retortenkälber und Ammenkühe und im Fall der Gentechnik die Schiege, Tomoffel, die Krebs-Maus oder die Mais-Petunie.

In Erwartung_eines l00 bis 200 Milliarden Dollar Marktes für biotechnische Produkte im Jahre 2000 investieren Forschung und Industrie weltweit in diese neue Technik. Derzeit finden im Saatgut-, Düngemittel- und Chemiebereich große Konzentrations- und Monopolisierungsprozesse statt. Über 900 kleine und mittelständische Saatgutbetriebe wurden seit l974 von den Chemiekonzernen aufgekauft. Genbanken in den großen Industrienationen sichern Interessierten den Besitz an genetischen Ressourcen.

Patente auf gentechnisch veränderte Organismen werden angestrebt, um die allgemeine Verfügbarkeit einzuschränken. Wenn Gene oder andere Teile von Pflanzen und Tieren patentierbar werden, müssen Züchter vom Patenthaber die Genehmigung zur Verwendung dieses "Materials" einholen und Lizenzgebühren entrichten.

Es besteht die Gefahr, daß sich der Artenschutz auf Genbanken beschränkt und natürliche Evolution in Richtung Artenvielfalt als monopolisierte Gentechnik mißbraucht wird.

Gentechnische Methoden in der Landwirtschaft sind nur unter noch intensiver gestalteten agrarindustriellen Bedingungen wirtschaftlich. Auch wenn nicht auszuschließen ist, daß gentechnisch veränderte Organismen im ökologischen Landbau und im Umweltschutz allgemein nutzen können, wird der Strukturwandel von der bäuerlichen zur industriellen Landwirtschaft durch den hohen Kapitaleinsatz in dieser Richtung noch beschleunigt.

Der Trend zu noch größeren Monokulturen wird sich weiter verstärken. Der dafür noch höhere Düngereinsatz wird zu einer noch größeren Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) in allen Ökosystemen führen.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Zuchtmethoden, deren natürliche Generationsfolge eine langsame Anpassung an Umwelt und Lebensbedingungen im Sinne einer gegenseitigen Balance ermöglicht hat, werden mit gentechnischen Methoden in völlig unnatürlicher Weise sehr große genetische Abstände übersprungen. Eigenschaften von Bakterien können mit Eigenschaften von Säugetieren kombiniert werden, wie dies niemals in der Natur geschehen kann. Die immer schneller ablaufenden Veränderungen von Strukturen und Prozessen in der Natur entziehen sich der Beherrschbarkeit des Menschen. Ob am Ende dieser Technik wirklich Tiere und Pflanzen stehen, die in weniger streß- und krankheitsanfälligen Ökosystemen leben können, ist zu bezweifeln; sowohl Steuerungsmechanismen als auch die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Genen und die dadurch bewirkte Stabilitat oder gerichtete Veränderung von Ökosystemen sind weitgehend unbekannt. Eine angemssene Risikofolgenabschatzung kann wegen der hohen Kompliziertheit der Strukturen und Prozesse zunächst gar nicht stattfinden.

Die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen in unkontrollierbare Bereiche birgt zahlreiche nicht erforschte Risiken und ist zum größten Teil nicht rückholbar. Um die Chancen und Risiken in diesem Bereich aber verantwortlich abschätzen zu können, ist ein langfristig angesetztes Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und auch im Hinblick auf bestimmte Änderungen von Organismen in geschlossenen Systemen erforderlich. Dieses Moratorium muß solange sollten, wie die bekannten oder vermuteten Gefahren nicht mit voller Sicherheit abgeschätzt und evtl. eingetretene ungewollte Veränderungen zuverlässig wieder rückgängig gemacht werden können.

In Anbetracht der EG-Überproduktion halten wir gentechnische Methoden zur weiteren Produktionssteigerung für überflüssig und schädlich.

Hunger in der Welt ist kein Produktions- sondern ein Verteilungsproblem, dessen Beseitigung nicht mit Gentechnik sondern nur über die Änderung wirtschaftlicher und politischer Verhältnisse möglich ist.

In der Nahrungsmittelproduktion werden gentechnische Methoden bestehende wirtschaftliche Unterschiede nur vertiefen.

Mehr noch als bisher wird sich eine kleine wohlhabende Minderheit qualitativ hochwertige Lebensmittel leisten können. Demgegenüber sind breite Bevölkerungsschichten auf die billigen Nahrungsmittel aus agroindustrieller Produktion angewiesen.

Die meisten nachwachsenden Rohstoffe können nicht umweltfreundlich angebaut werden. Das Beispiel Biosprit zeigt, daß der notwendige Einsatz von Energie höher ist als der Energieertrag.

Eine an ethischen und gesundheitlichen Grundsätzen orientierte P0litik muß die Mittel in der Landwirtschaft neu verteilen. Dies gilt sowohl für die Landes als auch für die Bundes- und EG-Ebene.

Eine ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Gentechnologie ist die Förderung umweltfreundlicher Anbaumethoden und artgerechter Tierhaltung. Es steht in krassem Widerspruch, auf der einen Seite eine Landwirtschaft zu fordern, die extensiver und umweltfreundlicher Wirtschaftet und auf der anderen Seite Gentechnik, die in erster Linie zur gegenteiligen Entwicklung führt, mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Deshalb fordert die SPD:

  1. Die Politik muß auf allen Ebenen (EG, Bund, Land) ein Angebot an gesunden Lebensmitteln sicherstellen.
  2. Der Förderung umweltverträgllcher Anbaumethoden und artgerechter Tierhaltung ist Vorrang einzuräumen. Dies gilt auch für die staatliche Wissenschafts- und Landwirtschaftspolitik.
  3. Der Einsatz von Hormonen in der Tierproduktion wird abgelehnt.
  4. Staatliche Forschungs- und Wissen$chaftsp0litik hat sicherzustellen, daß gentechnische Und biotechnische Forschüngsvorhaben nur mit einer - in die jeweiligen Forschungsvorhaben eingebundenen - Technikfolgenabschätzung durchgeführt werden. Jeder gesellschaftliche Einsatz neuer gentechnischer und biotechnischer Verfahren und Produkte ist so lange unterbunden, ufie keine verfahrens- oder produktspezifischen Technikfolgenabschätzungen vorliegen.
  5. Ein langfristig angesetztes Moratorium für die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen. Es soll auch im Hinblick auf bestimmte Änderungen von Organismen ln geschlossenen Systemen gelten. Dieses Moratorium hat solange Gültigkeit wie die bekannten oder vermuteten Gefahren von gentechnische veränderten Organismen nicht mit voller Sicherheit abgeschätzt ihnen und ggf. begegnet werden kann.
  6. Die Freisetzung von Organismen in unkontrollierbare Bereiche ohne Rückholmöglichkeit ist zu verbieten.
  7. Das Verursacherprinzip ist festzulegen. Produzenten müssen den Beweis-für die ökologische und gesellschaftliche Verträglichkeit ihrer Produkte erbringen und für eventuelle Schäden aufkommen.
  8. Die Patentierung von ganzen Organismen, körpereigenen Stoffen und Genen ist nicht zuzulassen.

Gentechnologie in Natur und Umwelt

Gentechnisch veränderte Organismen in Natur- und Umwelt sollen

  • von Industriegesellschaften verursachte Schadstoffe abbauen (z.B. öl- und dioxinfressende Bakterien),
  • Organismen resistent gegen Emissionen machen (z.B. "saure-Regen-feste" Tannen),
  • Lebewesen an extreme. Standorte anpassen (z.B., die winterfeste Kartoffel),
  • neue Eigenschaften übertragen (z.B. Schmetterlingsraupen, zerstörende Bacculo-Vieren, Mais mit Petunien-Eigenschäften verbunden).

In Anbetracht ständig wachsender Umweltprobleme Und abnehmender Flächen naturbelassener Biotope ergibt sich hier ein riesiger Markt möglicher Anwendungen:

Von der Beseitigung schadstoffbelasteter Deponien über den Abbau von Giften in Wasser und boden bis zur Begrünung der Wüsten und "Ananas aus Alaska". Voraussetzung für die Anwendung ist die Freisetzung dieser gentechnisch manipulierten Organismen in die Umwelt.

Natürliche Evolution erhält verschiedene Balance-Typen (z. B. das Schädling-Nützling-Verhältnis), seltene Arten und ökologische Typen als ökologische Reserven. Jede Pflanze, jedes Tier steht in vielfachen Beziehungen zu anderen Organismen.

Menschliche Eingriffe in die Natur verändern die biologischen Gleichgewichte, sei es durch Entnahme (Fischfang, Rodungen), durch züchterische Anpassung (Hausschwein, Weizen) oder durch Verfrachten aus weit entlegenen Gegenden (Bisamratte, Kartoffel).

Mit der Ausbeutung natürlicher Biotope als Rohstoffreservate und der Zunahme von Imissionen in Wasser, Luft und Boden ist die kritische Grenze zum ökologischen Kollaps an manchen Stellen schon erreicht oder überschritten, die Regenerationsfähigkeit natürlicher Systeme vielfach auf Jahre hin zerstört.

Gentechnische Methoden zielen auf eine Reparatur dieser Schäden. Sie reduzieren kaum erforschte, komplizierte, miteinander verflochtene Systeme auf wenige molekulare, aber hoch wirksame Veränderungen mit ökologisch weitgehend unbekannten Wirkungen. Sie beseitigen nicht die Schadensursachen, die in der ständig steigenden ökonomisch-technischen Nutzbarmachung der belebten und unbelebten Umwelt liegen.

Gentechnisch manipulierte Organismen haben unbekannte Stabilitätseigenschaften. Ihre Wirkung in der Umwelt ist nicht bekannt und in geschlossenen Systemen nur begrenzt erforschbar. Ob manipulierte Gene von Kulturorganismen auf Wildformen oder andere Wirtsorganismen übertragen werden können, wie diese sich ausbreiten und in den Folgegenerationen entwickeln werden, ist nur im Freiland zu erforschen. Freilandversuche aber sind zum größten Teil nicht rückholbar.

Nur bei überwachbar begrenzter Gentechnik in Rahmen kleiner Schritte ließen sich volkswirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielen. Gentechnisch manipulierte Organismen müßten vorsichtig und behutsam auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft werden. Die in den Anfängen steckende Risikoforschung aber kann mit der immer schneller werdenden Gen- und Biotechnologie wissenschaftlich, finanziell und mit personellen Forschungsaufwand nicht mehr Schritt halten.

Weltweit sind es vor allem die Firmen der Großchemie und des Agro-business,. die die Marktchancen der Gentechnik mittel- und langfristig nutzen wollen und die Parlamente zu Entscheidungen drängen.

Dadurch werden mögliche Chancen und Risiken nicht mehr gegeneinander abgewogen, eigentlich p0litische Entscheidungen Wissenschaft und Industrie übertragen, die in keiner demokratisch legitimierten und kontrollierbaren Verantwortung stehen.

Zwar versprechen die neuen gentechnischen Eingriffe den Anwendern ökonomische Vorteile, die Risiken jedoch werden von allen getragen werden müssen. Es gibt keinen Grund zur Annahme, daß diese neuen Eingriffe weniger schädlich als die alten sind.

Es ist ein Irrtum zu glauben, mit Gentechnik könnten die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden. Es ist arrogant, die Aufgabe der Sicherung ökologischer "Reservate" den "III. Welt"-Ländern zu überlassen und in den reichen Industrienationen auch die letzten naturbelassenen Lebensräume um der ökonomischen Vorteile Willen zu zerstören oder dieses doch zu riskieren. Es ist unredlich, den Schutz der tropischen Regenwälder zu fordern und gleichzeitig die eigenen Baumriesen abzuholzen und gegen Holzanbau im 2jährigen Umtrieb einzutauschen.

Das genetische Potential der Natur von heute ist die Grundlage der Natur von morgen.

Wir brauchen eine neue ethische Sensibilität für die Vielfalt und Vernetztheit von Natur und Umwelt.

Deshalb fordert die SPD:

Wir lehnen die Anwendung gentechnischer Methoden zur Beeinflussung oder zur Neuorganisation der Zusammenhänge in Natur und Umwelt ab, so lange diese nicht jederzeit auf ökologisch verträgliche Weise zuverlässig begrenzbar sind.

Wir fordern ein langfristig angesetztes Moratorium für jegliche Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen. Jedes Forschungsvorhaben im Rahmen der Gentechnologie muß gleichrangig von Risikoforschung begleitet werden- Es ist einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und offen zu legen. Das Verursacherprinzip wird festgeschrieben.

Wir fordern die Landes-, Bundes- und EG-Parlamente auf, ausreichende Finanzmittel für Renaturierungsprogramme zur Verfügung zu stellen, um lO-l5% der Flächen als Vorranggebiete für die Natur ausweisen zu können.

Gentechnik und biologische Kriegsführung

Die Gentechnik bietet die Möglichkeit, neue biologische Kampfstoffe zu entwickeln. Gene für Giftstoffe aus bekannten Krankheitserregern können 2.8. in harmlose Bakterien wie das Darmbakterium E. coli verpflanzt werden.

Krankheitserreger können so verändert werden, daß herkömmliche Impfstoffe und Gegenmittel gegen sie unwirksan werden; neue Virusvarianten,' die, wie das AIDS-Virus, das Abwehrsystem des Körpers außer Kraft setzen, können zusammengebastelt werden.

Seit l972 gilt das internationale B-Waffenabkommen, das den Militärs in Ost und West den Verzicht auf Seuchenerreger und Biogiften auferlegt. Dies gilt jedoch nicht für defensive Bio-Waffen-Forschung und -Entwicklung.

Um gegen mögliche neue und alte biologische Kampfstoffe "des Feindes" gerüstet zu sein, melden militärische Forschungsstellen gentechnische Sicherheitslabors an. In diesen Labors sollen neue Impfstoffe und Nachweismittel gentechnisch hergestellt werden. Um einen Impfstoff zu gewinnen, muß man aber zuerst den Erreger selbst in ausreichender Menge züchten. Denn ein Impfstoff besteht u.a. aus abgeschwächten Formen von Erregern, aus bestimmten Teilen des Erregers oder aus Blut von Tieren, die mit den Erregern gespritzt wurden. Und um ein Nachweismittel zu prüfen, braucht man natürlich auch den Giftstoff oder Krankheitserreger, der nachgewiesen werden soll.

Unter dem Deckmantel der Defensivforschung und mit Hilfe der Gentechnik können biologische Kampfstoffe besonders effektiv hergestellt werden, von denen behauptet wird, "der Feind" hätte sie schon. Auch die Methoden der Herstellung und Verbreitung Solcher Kampfstoffe können unter dem gleich Vorwand optimiert werden. An der Universität Hannover, in der Lüneburger Heide und auch an zahlreichen anderen Stellen laufen solche wehrmedizinischen Projekte.

Die SPD lehnt kategorisch jede Forschung und Produktion ab, die die Entwicklung biologischer Kampfstoffe begünstigt. Im einzelnen fordern wir:

  • Entwicklung, Produktion, Lagerung und Einsatz biologischer und gentechnisch hergestellter Waffen und Kampfmittel im weiteren Sinne sind strikt zu Verbieten und die Einhaltung internationaler Kontrolle zu unterwerfen.
  • Darüber hinaus fordern wir das Verbot jeglicher B-Waffen-Forschung - auch ihre (angeblich) rein defensiven Formen. Außerdem fördern wir effektive gegenseitige Überprüfungsverfahren. Die Bundesrepublik

sollte für ihr Hoheitsgebiet einen notfalls einseitigen und nicht bündniskonformen Verzicht auf B-Waffenforschung durchsetzen, damit sie die internationalen Bemühungen um die Ächtung_aller B-Waffen über- zeugend unterstützen kann.

  • Es muß durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, daß gentechnologische Forschungsprojekte ohne räumliche, organisatorische oder finanzielle Verflechtung mit der Bundeswehr, dem Verteidigungsministerium oder anderen Institutionen im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Bereich Wehrmedizin.
  • Die skandalöse Rolle deutscher Firmen und Behörden bei der Weitergabe direkten und indirekten Know-Hows über biologische und gentechnisch hergestellte Kampfstoffe an andere Nationen, wie z.B. an Pakistan, muß lückenlos aufgeklärt und unterbunden werden.
  • Die Öffentlichkeit ist über den aktuellen Wissensstand und den Stand der Forschung bezüglich biologischer Kriegsführung zu informieren.

Zu Gentechnikgesetz, Technologiefolgenabschätzung, Sicherheit im Produktions und Forschungsbereich

(Die sich in mehreren Abschnitten des Gen-Antrags wiederholenden Sicherheitsgrundsätze sind hier zusammengefaßt!)

Grundsätzlich sind an die Sicherheit gentechnischer Arbeiten höchste Anforderungen zu stellen, deren wirksame Kontrolle juristisch und organisatorisch abgesichert werden muß.

  1. Wir fordern die Bundesregierung auf, aus den von uns aufgestellten Grundsätzen ein eigenständiges "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren der Gentechnologie" - Gen-Gesetz - zu formulieren.
  2. Das Gen-Gesetz muß die Beteiligung der Öffentlichkeit an den durchzuführenden Genehmigungsverfahren zwingend Vorsehen.
  3. Den Schutzzielen muß Vorrang vor den Nutzungs- und Verwertungsinteressen eingeräumt werden. Daraus folgt die Pflicht des Staates, in dieses Verhältnis regelnd einzugreifen.
  4. Wir fordern ein eigenständiges, nicht verwertungsgebundenes Forschungsprogramm zur Technologiefolgenabschätzung, Risikoforschung und Technikfolgenbewertung zur Gentechnologie. Hierfür sollen staatliche

Fördermittel in gleicher Höhe zur Verfügung, gestellt werden, wie sie bereits jetzt in biotechnologische und gentechnische Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung fließen.
Staatliche Forschungsprojekte sind in den jeweiligen Parlamenten und ihren Ausschüssen zu beraten und zu bewilligen.
Es ist zu gewährleisten, daß die bio- und gentechnologische Forschung an Universitäten und staatlich geförderten Forschungseinrichtungen dem Zugriff und den Verwertungsinteressen von Industrie und Anwendern entzogen wird.

  1. Genehmigungs- und Kontrollgremien sind zu trennen. Die ZKBS ist durch unabhängige Genehmigungs- und Kontrollgremien unter Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen (u.a. DGB, Verbraucher- und Umweltschutzverbande) zu ersetzen, deren Richtlinien rechtsverbindlich für alle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gelten müssen.
  2. Sicherheitslücken im Labor und in der gentechnischen Produktion darf es nicht geben. Für die Laborsicherheit im Forschungsbereich und die Sicherheit im Produktionsbereich gelten folgende Voraussetzungen:
    • Ein Organismus kann durch genetische Manipulation in einen potentiellen Krankheitsverursacher verwandelt werden mit schweren Schäden für Mensch, Tier und Umwelt.
      Die Anwendung gentechnischer Verfahren im

Produktions- und Forschungsbereich machen daher eine hundertprozentige Festhaltung gentechnisch veränderter Organismen notwendig (physikalisches Containment).

    • Da von einer prinzipiellen Unbeweisbarkeit biologischer Sicherheitsstufen" ausgegangen werden muß, sind die unteren Sicherheitsstufen der zur Zeit geltenden ZKBS-Richtlinien (L1 und L2)‘ zugunsten der Sicherheitsstufe L3 zu streichen.
    • Die drei Freisetzungspfade Abwasser, Abfall und Abluft sind strengsten Sicherheitsvorschrifteh zu unterwerfen, deren Einhaltung laufend kontrolliert wird. Dazu gehört auch eine wirksame Umgebungsüberwachung.
    • Sämtliche gentechnischen Arbeiten müssen künftig registriert und einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden.