Höhere steuerliche Rückerstattbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: AA 14
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen


Der Landesvorstand des SPD-Landesverbands Schleswig-Holstein wird beauftragt nachfolgenden politischen Inhalt, mit dem Ziel der Beschlussfassung und Umsetzung, in dem Parteivorstand, in der Bundestagsfraktion und zum Bundesparteitag als Antrag einzubringen:

Die Sozialdemokratie in Deutschland setzt sich für die steuerliche Rückerstattbarkeit von 50 Prozent bezogen auf die Mitgliedsbeiträge von Gewerkschaften - ähnlich der Rückerstattung von Mitgliedsbeiträge in politischen Parteien - ein. Sie stärkt damit die Koalitionsfreiheit und die Sozialpartnerschaft, die im Interesse unseres Landes zentrale Bedeutung haben. Die Arbeitswelt und die Interessenvertretung der Arbeitnehmer_innen brauchen starke Gewerkschaften, eine hohe Tarifbindung und erweiterte betriebliche Mitbestimmung. Mit der Anhebung wird ein weiterer gesellschaftlich relevanter Anreiz zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft geschaffen.

Der Landesvorstand wird beauftragt bei den anderen SPD-Landesverbänden um entsprechende Mehrheiten zu werben.