Handelsabkommen (2017)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2017
Bezeichnung: W1
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD wird zukünftigen Handelsabkommen nur zustimmen, wenn folgende Bedingungen ohne Einschränkungen erfüllt sind:

  1. Das Mandat für die Verhandlungen wird vom Europäischen Parlament erteilt.
  2. Dem Mandat muss eine Positivliste der Bereiche, über die verhandelt werden kann, zugrunde gelegt werden. Alles was diese Liste nicht enthält darf nicht in die Verhandlungen einbezogen werden.
  3. Die Verhandlungen können folgende Bereiche umfassen:
    1. Monetäre Handelshemmnisse ( Zölle und andere finanzielle Beschränkungen des Marktzugangs).
    2. Bei nichtmonetären Handelshemmnissen sollen verbesserte Markzugänge möglich werden durch:
      1. Vereinheitlichte industrielle und technische Normen
      2. Vereinheitlichte Zulassungsverfahren für technische Einrichtungen und Geräte
      3. Vereinheitlichte Zulassungsverfahren für chemische und medizinische Produkte, soweit dabei das Vorsorgeprinzip eingehalten wird.
  4. Die von der SPD Schleswig-Holstein mehrfach beschlossenen „roten Linien“ dürfen in Handelsabkommen nicht verletzt werden:
    1. Es darf keine Sondergerichte für Investoren geben. Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) zwischen Staaten mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen ist abzulehnen.
    2. Die Rückholbarkeit von Entscheidungen ist sicherzustellen. Die Reversibilität von Entscheidungen ist ein Grundpfeiler jeder Demokratie. Daher ist eine grundlegende Evaluation des Abkommens nach zehn Jahren und eine Klärung, wie Bestimmungen in dem Abkommen zurückgenommen werden können, notwendig.
    3. Weiterhin darf es keine Einschränkung von Arbeitnehmerrechten, und keine Absenkung von Schutzstandards geben. So sollten schon die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen dazu genutzt werden, eine wirksame Umsetzung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch beide Vertrags-parteien zu erreichen.
    4. Die politische Entscheidung darüber, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge öffentlich erbracht werden muss gewährleistet sein. Die Rekommunalisierung von Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge muss möglich bleiben.
  5. Der Erhalt staatlicher Handlungsfähigkeit muss gewährleistet sein. Regeln des Sozial-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes, des Verbraucher-, Lebensmittel- und Gesundheitsschutzes müssen gewahrt bleiben und dürfen nicht als „Handelshemmnis“ in Frage gestellt werden. Jede Seite muss das Recht haben, diese Regeln aus Gründen des Gemeinwohls auch in Zukunft weiterzuentwickeln. Eine mögliche „regulatorische Kooperation“ zwischen den Vertragsparteien darf dieses Recht nicht beschneiden, sondern allein eine gemeinsame Weiterentwicklung von Standards erleichtern. Die Unterschiede im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen den Vertragspartnern müssen besonders berücksichtigt werden; es darf nicht zu einem zusätzlichen Druck der Agrarindustrie auf die bäuerlichen Strukturen kommen.
  6. Bei den Verhandlungen zu Handelsabkommen muss eine offene Diskussionskultur herrschen. Die Beteiligung des europäischen und der nationalen Parlamente muss in jeder Phase gewährleistet sein. Die umfassende Information der Bevölkerung ist von Anfang an zu gewährleisten.
  7. Vereinheitlichung der Regelungen der monetären Ströme zur Begleichung von Dienstleistungen und Waren. (wie Akkreditiv/Letter of credit), sowie Unternehmensbeteiligungen.