I12: Für die Trennung von Kirche und Staat – mehr Toleranz gegenüber allen Religionen – Akzeptanz und Beteiligung von AgnostikerInnen und AtheistInnen (2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: I12
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der SPD-Landesparteitag beschließt als Antrag an den SPD-Bundesparteitag und zur Weiterleitung an alle relevanten Gremien:

In unserer Gesellschaft gibt es derzeit zwei widersprüchliche Tendenzen zu verzeichnen:

  • eine zunehmende Säkularisierung, die sich in einer wachsenden Indifferenz des/der Einzelnen gegenüber religiösen Fragen bis zur offenen Ablehnung aller Religion äußert, wobei die Zahl der Kirchenaustritte nur „die Spitze des Eisbergs“ darstellt
  • ein zunehmender Fundamentalismus bei einer lautstarken Minderheit bzw. eine verstärkte Neigung, Religion als Maßstab und Erklärung für ganz unterschiedliche Erscheinungen in Politik und Gesellschaft herzunehmen

Dies führt zu einer deutlichen Kurzatmigkeit aller Debatten, in denen von Religion die Rede ist (einschließlich Anfeindungen der einen gegen die andere Seite) – sowie einer Tendenz, sich in die eigene Gruppe und auf die eigenen vermeintlichen Gewissheiten zurückzuziehen.

Demgegenüber gilt es zu betonen, dass eine moderne Demokratie in ihrem Kern laizistisch sein muss: d.h. sie muss die vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion(en) vollzogen haben, um mit der zunehmenden Pluralität in ihrem Bereich umgehen zu können und keine Diskriminierung aufgrund von Weltanschauungen auszuüben – es sei denn, diese befänden sich im Konflikt mit ihrer Verfassung und den Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass die Verfassung einer modernen Demokratie niemals religiös begründet sein kann, sondern ihre Prinzipien aus einem allgemein gültigen, umfassenden Humanismus beziehen muss. Die Verständigung über dessen Werte bzw. deren Vermittlung darf in unserer Gesellschaft keinen Schranken unterworfen sein, welche eine einzelne Religionsgemeinschaft gesetzt hat (bzw. auch mehrere Religionsgemeinschaften unter Ausschluss der AgnostikerInnen und AtheistInnen).

Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland auf vielen Gebieten die notwendige Trennung von Kirche und Staat bereits vollzogen. Aber es bleibt noch viel zu tun im Sinne einer wahrhaft diskriminierungsfreien und pluralistischen Gesellschaft.

Daher fordern wir:

  • das Anbringen von religiösen Symbolen an Gebäuden mit öffentlicher Funktion (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen) zu verbieten.
  • den konfessionsgebundenen Religionsunterricht durch ein Schulfach „Ethik“ zu ersetzen, das die Fragen: „Wie leben wir?“ und: „Ist es gut so, wie wir leben?“ unvoreingenommen stellt und mit allen SchülerInnen – gleich welcher religiös-kulturellen Herkunft – zu beantworten sucht.
  • die Mitgliedsbeiträge der Kirche (Kirchensteuer), nach dem Vorbild anderer demokratischer Länder, nicht mehr durch den Staat erheben zu lassen.
  • somit auch die Ewigkeitsklausel in den Kirchenstaatsverträgen aufzuheben und
  • insgesamt eine sowohl finanzielle als auch rechtliche und organisatorische Entflechtung zwischen Kirchen (Religionsgemeinschaften) und Staat herbeizuführen (betr. Subventionen für kirchliche Einrichtungen, Rundfunkstaatsverträge etc.)
  • die so genannten „stillen Feiertage“ in allen Bundesländern nicht mehr mit einem „Tanzverbot“ oder ähnlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verbinden.
  • im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes keinerlei Ausnahmen für Beschäftigte in religiösen Einrichtungen mehr gelten zu lassen, soweit sie nicht unmittelbar mit Verkündung und Lehre verknüpft sind.
  • ebenso wenig im Tarifrecht Einschränkungen für solche Beschäftigte gelten zu lassen – und hier ohne Ausnahme.
  • innerhalb der SPD einen laizistischen Arbeitskreis anzuerkennen (analog zu den organisierten ChristInnen in der Sozialdemokratie).
  • in sämtlichen organisierten gesellschaftlichen Diskursen nicht nur VertreterInnen unterschiedlicher Religionen, sondern auch AgnostikerInnen und AtheistInnen zu Wort

kommen zu lassen.

  • in der politischen Diskussion alle religiös begründeten „Argumente“ fallen zu lassen, welche gegen die gleichgeschlechtliche Ehe sowie das volle sexuelle und reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau vorgebracht werden können.