I1: Erhalt Städtebauförderung in Schleswig-Holstein (2008): Unterschied zwischen den Versionen

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der Notwendigkeit und herausragenden Bedeutung des Förderinstrumentariums für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Stadtentwicklung  
der Notwendigkeit und herausragenden Bedeutung des Förderinstrumentariums für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Stadtentwicklung  
werden die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und der Schleswig-Holsteinischen Landtag aufgefordert, im Doppelhaushalt 2009/2010 eine vollständige Komplementär-finanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten
werden die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und der Schleswig-Holsteinischen Landtag aufgefordert, im Doppelhaushalt 2009/2010 eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten


und
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eine Teilnahme der Kommunen des Landes Schleswig-Holstein an dem Investitionspakt des Bundes zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur ab dem Jahr 2008 sicherzustellen.
eine Teilnahme der Kommunen des Landes Schleswig-Holstein an dem Investitionspakt des Bundes zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur ab dem Jahr 2008 sicherzustellen.

Aktuelle Version vom 13. Mai 2013, 15:12 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008
Bezeichnung: I1
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen und Ortsverein Meldorf


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

In Bezug auf den hohen Stellenwert der städtebaulichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Zielerreichung durch die Städtebauförderung, die erheblichen ökonomischen Anstoßwirkungen auf öffentliche und private Anschlussinvestitionen in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten, die enormen investiven Wirkungen der Städtebauförderung sowie die starken beschäftigungspolitischen Impulse mit hohem regionalen Bezug

und

der Notwendigkeit und herausragenden Bedeutung des Förderinstrumentariums für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Stadtentwicklung werden die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und der Schleswig-Holsteinischen Landtag aufgefordert, im Doppelhaushalt 2009/2010 eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten

und

eine Teilnahme der Kommunen des Landes Schleswig-Holstein an dem Investitionspakt des Bundes zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur ab dem Jahr 2008 sicherzustellen.