I1: Fortschreibung der Kommunalverfassung (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001
Bezeichnung: I1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Landesausschuss, Landtagsfraktion, Projektgruppe

1. Das Kommunale Verfassungsrecht ist mit dem Ziel einer Stärkung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung fortzuschreiben. Dabei sollen die Erfahrungen in den Kommunen berücksichtigt werden. Der Landesvorstand wird beauftragt, dieses in einem geeigneten Verfahren sicherzustellen.

Dazu gehören auch Regionalkonferenzen.


2. Der Landesparteitag beschließt folgende Eckpunkte:

2.1 Direktwahlen

2.1.1 Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen weiterhin direkt gewählt werden.

2.1.2 Für die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister soll die Direktwahl nicht eingeführt werden.

2.1.3 Ob die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte beibehalten werden soll, ist zu überprüfen. Bei einer Neuregelung ist ein breiter Konsens im Landtag anzustreben.


2.2 Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen haupt- und ehrenamtlicher Verwaltung wird mit dem Ziel überprüft, das kommunale Ehrenamt zu stärken.

2.3 Die Funktionen der gewählten Vertretungen und ihrer Gremien gegenüber der hauptamtlichen Verwaltung sollen gestärkt werden.


3. Bis zu einem Parteitag im Herbst 2001 sollen insbesondere zu den folgenden weiteren Punkten Entscheidungen vorbereitet werden:

3.1 Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner

3.2 Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

3.3 Gemeindewirtschaftsrecht