I1 Neu: Leitlinien für eine sozialdemokratische Innen- und Justizpolitik in Schleswig-Holstein - Schutz vor Kriminalität: Innere Sicherheit und soziale Integration (1999)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: I1 Neu
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ)


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission

Der Landesparteitag möge beschließen:


Die Menschen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Verbrechen. Sie haben Anspruch darauf, daß ihre Sorgen ernst genommen und nicht zu politischen Manövern mißbraucht werden. Innere Sicherheit ist ein wichtiges Ziel unserer Politik.

Kriminalitätsbekämpfung ist die Aufgabe von Polizei und Justiz; Kriminalitätsverhütung ist eine gesellschaftliche Aufgabe aller. Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.

Deswegen heißt es: Konsequent gegen Kriminalität, aber auch konsequent gegen die Ursachen von Kriminalität.


Kriminalitätsverhütung

  • findet in den Schulen statt. Neben speziellen Projekten - wie „Prävention im Team“ (PiT) - hat die Erziehung zur Gewaltlosigkeit einen hohen Stellenwert. Dabei hat die schulische die elterliche Erziehung zu unterstützen und wenn nötig zu ergänzen. So sollen über die Schulprogramme Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern eigenständige Wege zur Konfliktlösung im Schulalltag vereinbaren.
  • gehört auch in den privaten Bereich. Bei Gewalt in persönlichen Beziehungen müssen betroffene Frauen und Kinder unterstützt und bei der Strafverfolgung gegen die Täter begleitet werden, insbesondere um die Wiederholungsgefahr einzudämmen („Kieler Interventionskonzept“ - KIK). Darüber hinaus muß für die Durchsetzung des elterlichen Züchtigungsverbots Sorge getragen werden.
  • ist auch eine kommunale Aufgabe. Die kommunalen Räte für Kriminalitätsverhütung unterstützen die gegenseitige Hilfe der Einwohnerinnen und Einwohner in den Städten und Gemeinden. Die Polizei bietet gezielt Sicherheits- und Selbstbehauptungstraining für Frauen an, Sicherheitsberaterinnen und -berater in den örtlichen Seniorenbeiräten erhöhen die Sicherheit unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.


Mittlerweile arbeiten im Land mehr als 150 Menschen im Rat für Kriminalitätsverhütung an kriminalpräventiven Konzepten gegen Gewalt-, Drogen- und Jugendkriminalität. Die Landesregierung muß einen periodischen Sicherheitsbericht auf wissenschaftlicher Grundlage erstellen. Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei und kommunaler Verwaltung lösen aktuelle Probleme vor Ort.

Eine motivierte und qualifizierte Polizei ist ein wichtiger Garant für die innere Sicherheit. Es gilt, Polizeikräfte durch eine bessere technische Ausstattung und durch neue Einsatzkonzepte von Büroroutine weiter zu entlasten. Durch vermehrte Streifentätigkeit insbesondere in den ländlichen Räumen wird die Sicherheit erhöht und dem Wunsch nach mehr sichtbarer Polizei Rechnung getragen.

Die zweigeteilte Laufbahn ist Schritt für Schritt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einzuführen. Frauen soll weiterhin der Weg zu allen Bereichen der Landespolizei offenstehen. Die Möglichkeiten polizeilicher Mitarbeit von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern müssen weiter vorangetrieben werden.

Der Verfassungsschutz gehört auf das unumgängliche Maß beschränkt. Der Verfassungsschutz hat über seine Arbeit öffentlich zu berichten. Die Vermischung der Tätigkeit von Polizei und Geheimdienst lehnen wir ab.


Moderne und bürgernahe Justiz

Wir wollen einen Rechtsstaat, in dem die Bürgerinnen und Bürger zügig zu ihrem Recht kommen. Um eine leistungsfähige Justiz auch in Zukunft zu gewährleisten, ist die umfassende Reform der Ablauf- und Aufbauorganisation bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fortzusetzen. Modernisierung bedeutet für uns in erster Linie eine Reform der Arbeitsweisen in der Justiz und die intensive Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Unverzichtbar sind aber auch bundespolitische Reformen. Wir brauchen eine Justizreform, die die Rechtsmittel strafft und einen klaren dreigliedrigen Gerichtsaufbau für die ordentliche Gerichtsbarkeit installiert. Überdies bedarf es einer Regelung, durch die Bürgerinnen und Bürger bei kleineren Streitigkeiten gehalten sind, zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorzunehmen.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Justiz zu den Bürgern hin geöffnet; dieser bürgerfreundliche Weg soll fortgesetzt werden. Dazu gehören Zeugenbegleitmaßnahmen wie das Prozeßbegleitprogramm für Kinder und Jugendliche. Vor allem in Fällen sexueller Mißhandlungen werden sie dabei auf die Situation, als Zeuge vor Gericht aussagen zu müssen, vorbereitet. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Wissen über den Prozeßablauf Sicherheit zu geben sowie Ängste und Belastungen abzubauen. Die Einrichtung von besonderen Räumen für Zeugen- und Kinderbetreuung in den Gerichtsgebäuden ist fortzusetzen.


Der Opferschutz muß weiter ausgebaut werden, um die Rolle des Opfers stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Wir setzen uns dafür ein, die nunmehr auf Initiative Schleswig-Holsteins gesetzgewordene Möglichkeit, Zeugenvernehmungen von kindlichen Opfern auf Video aufzunehmen und ihnen so die Belastung durch die Hauptverhandlung zu ersparen, verstärkt zu nutzen. . Zur Konfliktschlichtung und zur Schadenswiedergutmachung ist der Einsatz des Täter-Opfer-Ausgleichs zu verstärken.

Eine leistungsfähige Justiz braucht gut ausgebildete engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die juristische Ausbildung muß auch im Blick auf die europäische Einigung verbessert werden.


Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, daß Polizei und Justiz die rechtsstaatlich notwendigen Instrumente zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität und Korruption erhalten. Dazu gehört der Ausbau der beim Landeskriminalamt gegründeten gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Finanzermittlungen Polizei und Zoll“ zum erleichterten Aufspüren und Ermitteln von Geldwäscheaktionen und der bei den Staatsanwaltschaften eingerichteten ständigen Ermittlungs- und Koordinierungsgruppen „Illegale Beschäftigung“. Wir begrüßen die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe des Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzverwaltung der Bauverwaltung und des Landesrechnungshofes zur Korruptionsbekämpfung und fordern vergleichbare Maßnahmen auch im Bereich der übrigen Wirtschaftskriminalität. Das zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität - wie gewaltbereiter Straftäter aus Deutschland und dem Ausland - eingerichtete Sondereinsatzkommando (SEK) ist bereits verstärkt worden.


Polizei und Justiz müssen sich auf die gefährlichen Formen der Kriminalität konzentrieren können. Drogenhändler, die Menschen in die Abhängigkeit von Rauschgiften treiben, werden streng verfolgt werden. Drogenabhängige, die selbst zur Beschaffung ihrer Drogen zu Straftätern werden, sind auch Opfer von Kriminalität und bedürfen unserer Hilfe. Sucht ist eine Krankheit. Eine menschliche Drogenpolitik muß dem Rechnung tragen. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Vorhaben,, Modellversuche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung durchzuführen, Rechtssicherheit für staatlich anerkannte Drogenhilfestellen zu schaffen und die Substitution durch Methadon und Codein zu unterstützen. Damit wird zugleich dem Beschaffungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.


Massenhaft begangene Kleinkriminalität verstopft die Ressourcen der Strafjustiz. Aus diesem Grund müssen Konzepte zur schnellen und angemessenen Erledigung dieser Verfahren unter Verwendung der Erkenntnisse anderer europäischer Staaten fortentwickelt werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen und das Fehlverhalten von Jugendlichen durch zeitnahe Reaktion - wie die sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung - zu beantworten.

Darüber hinaus brauchen wir in allen Bereichen flexiblere Sanktionsmöglichkeiten; so könnten neben die klassische Geld- und Freiheitsstrafe die gemeinnützige Arbeit oder das Fahrverbot als Sanktion treten. Haftstrafen bleiben das letzte Mittel.


Der Strafvollzug in Schleswig-Holstein muß weiter modernisiert werden. Der Vollzug soll die soziale Wiedereingliederung fördern und auf ein künftiges Leben ohne Straftaten vorbereiten. Dazu braucht man überschaubare Vollzugseinheiten, wie zum Beispiel eine Verselbständigung des Jugendvollzuges in der Jugendanstalt Schleswig.

Wir werden den offenen Vollzug auch für Frauen und Jugendliche ausbauen. Wir werden die Arbeitsbedingungen der im Vollzug Beschäftigten verbessern.

Wir müssen die Projekte der Freien Straffälligenhilfe weiterhin fördern. Die Schuldnerberatung und Schuldenregulierung für Straffällige müssen intensiviert werden.


Integrations- und Ausländerpolitik

Wir wollen mit den in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern in sozialer und politischer Gleichberechtigung zusammenleben. Dazu unterstützen wir die Initiativen vor Ort, die es sich zum Ziel gemacht haben, Ausländern und Ausländerinnen zu helfen und ihre Integration in die Gesellschaft voranzutreiben. Zur Betreuung und Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Angehörigen müssen die Ausländersozialberatung, Ausländerzentren und Selbsthilfegruppen, Begegnungsstätten, Frauenkurse, außerschulische Lern- und Hausaufgabenhilfen für Kinder sowie Familienbildungsseminare weiterhin fördern. In diese Förderung werden die Flüchtlingsorganisationen einbezogen werden.


Wir haben das kommunale Ausländerwahlrecht für Angehörige der Europäische Union ohne Abstriche verwirklicht. Darüber hinaus wollen wir für alle Ausländerinnen und Ausländer mehr Mitwirkungsrechte in der Kommune schaffen bis zur Verwirklichung ihres kommunalen Wahlrechtes.

Wir wollen die Integration der seit Jahren in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Dazu wollen wir die Bedingungen der Einbürgerung erleichtern.

Wir setzen uns auch weiterhin für eine europäisch abgestimmte Zuwanderungspolitik ein, wie sie im Vertrag von Amsterdam vereinbart ist. In einem Jahresgesetz soll über die jährlich festzulegende Quote, die von einem Sachverständigenrat aus Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen empfohlen werden soll, der Aufnahmebedarf definiert werden. Bei der Ermittlung des Aufnahmebedarfs sollen der Zuzug nach und die Abwanderung aus Deutschland die Zahl der anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und der Aussiedlerinnen und Aussiedler, die demographische Entwicklung, die Arbeitsmarktsituation einschließlich des Bedarfes an Fachkräften und humanitäre Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.

Für Flüchtlinge, die lange hier sind, fordern wir eine Bleiberecht. Dies ist ein Akt der Humanität. Wir werden uns dafür einsetzen, daß Asylbewerberfamilien mit minderjährigen Kindern aus humanitären Gründen ein Bleiberecht erhalten, wenn sie nach einem langjährigen Verfahren bereits weitgehend sozial integriert sind.

Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, daß künftig das Einvernehmen des Bundesinnenministers bei der Verlängerung von Abschiebestopps für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht mehr hergestellt werden muß.

Die SPD Schleswig-Holstein hält es für dringend erforderlich, zumindest Korrekturen an Asylrecht und Asylverfahrenspraxis anzustreben, damit eklatante Menschenrechtsverletzungen durch Abschiebungen in Staaten, in denen den Abgeschobenen Verfolgung, Folter und Tod drohen, verhindert werden können. Wir werden uns für ein menschlicheres Asylverfahrens- und Ausländerrecht einsetzen: Wir streben die Verbesserung des Familienasyls - auch bei der Einreise aus sicheren Drittstaaten -, der Ausbildung der Einzelentscheider und des Rechtsschutzes im Asylverfahren an. Die Drittstaatenregelung soll bei ungeklärter Einreise nicht mehr angewendet werden.

Wir fordern zudem, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Kreis und die Beschränkung der Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufzuheben.


Kampf gegen den Rechtsradikalismus

Wir wissen uns einig mit der Mehrheit der schleswig-holsteinischen Bevölkerung, daß Zivilcourage und entschiedenes öffentliches Auftreten die beste Form sind, um rechtsradikalen Ungeist und Ausländerfeindlichkeit zu bekämpfen. Gegen volksverhetzende und antisemitische Agitation muß auch künftig entschieden vorgegangen. Wir treten für die Überwachung rechtsradikaler und das Verbot rechtsextremer Organisationen und Publikationen ein.

Die Justiz geht konsequent im Rahmen der bestehenden Gesetze gegen rechtsradikale und rechtsextreme Straftäterinnen und Straftäter vor.

Wir wollen die Förderung der Jugendarbeit an sozialen Brennpunkten fortsetzen und die Auseinandersetzung mit Faschismus und Rassismus im Unterricht verstärken. Dabei wollen wir eng mit den politischen und kulturellen Jugendverbänden und den Sportvereinen zusammenarbeiten.