I4: Gleiche Pflichten - Gleiche Rechte (2014): Unterschied zwischen den Versionen
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# Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg setzt sich für ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer*innen ein. | # Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg setzt sich für ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer*innen ein. | ||
# Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg fordert die SPD Schleswig-Holstein und die Landtagsfraktion auf, in Umsetzung des Koalitionsvertrages der Küstenkoalition und in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm der SPD Schleswig-Holstein für 2012-2017, sich in einem ersten Schritt aktiv für ein kommunales Wahlrecht aller in Schleswig-Holstein lebenden Menschen einzusetzen. Ziel sollte es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Kommunalwahl 2018 geschaffen zu haben. | # Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg fordert die SPD Schleswig-Holstein und die Landtagsfraktion auf, in Umsetzung des Koalitionsvertrages der Küstenkoalition und in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm der SPD Schleswig-Holstein für 2012-2017, sich in einem ersten Schritt aktiv für ein kommunales Wahlrecht aller in Schleswig-Holstein lebenden Menschen einzusetzen. Ziel sollte es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Kommunalwahl 2018 geschaffen zu haben. | ||
# Zu diesem Zweck soll § 3 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der | |||
Bekanntmachung vom 19. März 1997, dahingehend geändert werden, dass auch Nicht-EU-Ausländer*innen, die sich mindestens 5 Jahre im Geltungsbereich des Grundgesetzes gewöhnlich aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder keiner Aufenthaltsgenehmigung bedürfen, wahlberechtigt sind. | |||
# Zudem soll § 6 des GKWG dahingehend geändert werden, dass die unter 3. bezeichnete Gruppe auch das passive Wahlrecht erhält. | |||
Zur Weiterleitung an die Bundestagsfraktion: | |||
Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich dahingehend für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, dass das allgemeine Wahlrecht von Mitbürger*innen nicht mehr an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt ist. | |||
Vielmehr sollte es sich an dem Aufenthalts- und Wohnrecht innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes orientieren. Der Begriff des „Volkssouveräns“ muss der fortschreitenden Globalisierung und Europäisierung angepasst werden. |
Version vom 8. Oktober 2014, 15:02 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014 |
Bezeichnung: I4 |
Antragsteller: Kreisverband Lauenburg
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Zur Weiterleitung an den Landesparteitag und die Landtagsfraktion:
- Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg setzt sich für ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer*innen ein.
- Die SPD Kreis Herzogtum Lauenburg fordert die SPD Schleswig-Holstein und die Landtagsfraktion auf, in Umsetzung des Koalitionsvertrages der Küstenkoalition und in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm der SPD Schleswig-Holstein für 2012-2017, sich in einem ersten Schritt aktiv für ein kommunales Wahlrecht aller in Schleswig-Holstein lebenden Menschen einzusetzen. Ziel sollte es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Kommunalwahl 2018 geschaffen zu haben.
- Zu diesem Zweck soll § 3 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. März 1997, dahingehend geändert werden, dass auch Nicht-EU-Ausländer*innen, die sich mindestens 5 Jahre im Geltungsbereich des Grundgesetzes gewöhnlich aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder keiner Aufenthaltsgenehmigung bedürfen, wahlberechtigt sind.
- Zudem soll § 6 des GKWG dahingehend geändert werden, dass die unter 3. bezeichnete Gruppe auch das passive Wahlrecht erhält.
Zur Weiterleitung an die Bundestagsfraktion:
Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich dahingehend für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, dass das allgemeine Wahlrecht von Mitbürger*innen nicht mehr an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt ist.
Vielmehr sollte es sich an dem Aufenthalts- und Wohnrecht innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes orientieren. Der Begriff des „Volkssouveräns“ muss der fortschreitenden Globalisierung und Europäisierung angepasst werden.