I6: Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zu §55 Landesbauordnung - Stellplatzerlass-StErl (2013)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013 |
Bezeichnung: I6 |
Antragsteller: Kreisverband Segeberg
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die Landtagsfraktion wir aufgefordert, eine Änderung des Stellplatzerlasses vorzubereiten. Dabei ist die Anzahl des vorgeschriebenen Mindestbedarfs an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Realität in Wohnbereichen anzupassen.
In der Richtzahlentabelle (Anlage zum Stellplatzerlass) sind folgende Änderungen vorzusehen:
1.1 Einfamilienhäuser 2,0 Stellplätze je Wohnung
1.2 Mehrfamilienhäuser
und sonstige Gebäude
mit Wohnungen 1,0 bis 2,0 Stellplätze pro Wohnung
Weitere Mindestbedarfsrichtlinien für Nr. 2, 3 und 4 der Richtzahlentabelle sind ebenfalls zu überprüfen und ggf. anzupassen.