III: Kommunalpolitik (1977): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 146: Zeile 146:
* Transparenz der Kosten auch durch aufgeschlüsselte Rechnung des Arztes an den Patienten zur Information
* Transparenz der Kosten auch durch aufgeschlüsselte Rechnung des Arztes an den Patienten zur Information
* Versicherungspflicht für alle.
* Versicherungspflicht für alle.
'''Besonders bedrückend ist die Situation der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grunde werden folgende aktuelle Forderungen an das Land und die Gemeinden gestellt:'''
# Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit seiner mangelhaften Krankenhausplanung einem bundesweiten Abstimmungsprozess über Grundsätze und Kriterien der Krankenhausbedarfsplanung zu unterwerfen.
# Der Leistungsstandard der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein darf im Interesse der Bevölkerung durch rigorose Wirtschaftsprüfungen nicht gesenkt werden.
# Die Personalbesetzung in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern darf nicht ohne differenzierte sachgerechte Prüfung beschnitten und unter das Bundesniveau gesenkt werden. Die Entwicklung verbindlicher differenzierter Personalschlüssel und Leistungsschlüssel für Krankenhäuser ist dringend erforderlich.
# Die kommunalen Selbstverwaltungsgremien müssen die Krankenhausleitungen in die Lage versetzen, durch die rechtzeitige Entwicklung der kaufmännischen Buchführung und einer Kosten- und Leistungsrechnung über ausreichende betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente zu verfügen.
# Durch entsprechende Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltungsgremien sind die Eigenverantwortung und das Interesse der Krankenhausträger und Krankenhausleitungen an
einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu fördern. Entscheidungen über die Betriebsform (Eigenanstalt, Eigenbetrieb, GmbH) sind erforderlich.
# Eine zeitgemäße innere Struktur des Krankenhauses durch entsprechende Verträge und Dienstanweisungen ist von Einfluss auf die Kostenentwicklung. Die Vorschläge der Landesregierung bieten dafür bisher keine Grundlage. Vielmehr müssen die Verantwortlichen für Kostenentscheidungen im Krankenhaus in die Betriebsverantwortung eingebunden werden.
# Die Geheimniskrämerei auch der kommunalen Krankenhausträger ist durch eine gemeinsame Auswertung der Selbstkostennachweise und der Wirtschaftsprüfungen zu beseitigen.
# Die kommunalen Krankenhausträger haben von der Landesregierung Klarheit über die Ausbildung junger Mediziner in Schleswig-Holstein an den vorgesehenen Lehrkrankenhäusern zu verlangen. Dabei sind einheitliche Regeln für den Standard und die Kosten der Ausbildung festzulegen.


=== Flankierende Maßnahmen im sozialen Bereich===
=== Flankierende Maßnahmen im sozialen Bereich===

Version vom 8. Juni 2015, 08:18 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: III
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 2, Juni 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Bürgernahe Kommunalpolitik und Selbstverwaltung

I.

Sozialdemokraten verstehen Kommunalpolitik als politische Selbstorganisation der Bürger und als Vertretung der Interessen örtlicher Lebenseinheiten gegenüber der Bundes— und Landespolitik. Kommunalpolitik hat die Aufgabe, die Grundwerte des demokratischen Sozialismus, nämlich Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Arbeit, in den Städten und Gemeinden zu verwirklichen. Der Mitgestaltungsanspruch der Kommunalpolitik ergibt sich aus dem Anspruch des Bürgers auf Mitwirkung am politischen Gesamtprozess.

Sozialdemokratische Kommunalpolitik ist deshalb darauf verpflichtet, sich gegenüber den politischen Entscheidungszentralen bei Bund und Land zum Sprachrohr der Bürger zu machen. Deshalb haben Sozialdemokraten auch das repräsentative System der kommunalpolitischen Willensbildung durch direkte Beteiligungsformen laufend ergänzt. Sie nutzen die Kommunalpolitik dazu, neue politische Impulse aus der Bürgerschaft in die Gesamtpolitik zu tragen. Gleichzeitig setzen sie die Kommunalpolitik dafür ein, dem Bürger politische Zusammenhänge bei der Erfüllung alltäglicher Dienstleistungsansprüche verständlich zu machen. Sozialdemokratische Kommunalpolitik baut damit durch das dauernde Gespräch die Entfremdung des Bürgers von den politischen Instanzen und den bürokratisch erscheinenden Verwaltungsapparaten ab.

Dazu braucht die Kommunalpolitik breite politische Ermessens-Spielräume beim Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen, die eine flexible politische Gestaltung nach dem örtlichen Bedarf und den Interessen der Bürger zulassen.

Erfolgreiche Kommunalpolitik ist für Sozialdemokraten nur möglich, wo die enge Verflechtung zwischen der Kommunal-, der Landes- und der Bundespolitik nicht bekämpft, sondern für die Mitbürger aktiv genutzt und politische Querverbindungen, insbesondere innerhalb der SPD, zum Wohle der Bürger eingesetzt werden.

Daraus ergibt sich für die Zusammenarbeit mit anderen in der Kommunalpolitik wirksamen Gruppen:

Die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen und Verbänden wird von den Sozialdemokraten ausdrücklich anerkannt und unterstützt. Sie erfüllen viele Grundbedürfnisse der Mitbürger, für die sonst die offizielle Kommunalpolitik mit größerem Kostenaufwand eintreten müsste. Das gilt vor allem für die zahlreichen Vereine mit sozialer und gemeinnütziger Zielsetzung und die Sportvereine.

Sozialdemokraten unterstützen das Anliegen dieser Gruppen nicht nur durch die Mandatsträger in den Kommunalvertretungen, sondern sie arbeiten aktiv in derartigen Vereinen und Verbänden mit. Durch diese Mitarbeit, sei es in Vorstandsfunktionen, sei es durch aktive Teilnahme am Vereinsgeschehen, lernen sie die Bedürfnisse und Ansprüche ihrer Mitbürger an die Kommunalpolitik kennen, so dass die Partei und die Fraktionen daraus Folgerungen ziehen können. Sie sind sich bewusst, dass sie allein durch ihr persönliches Beispiel, nicht aber durch eine direkte parteipolitische Einflussnahme auf Verbandsentscheidungen, in den Vereinen und verbänden das öffentliche Bild der Partei entscheidend prägen.

Natürliches Hauptanliegen der SPD in der Kommunalpolitik ist es, eine eigene Fraktion in die Gemeindevertretung zu bringen. Dieses Anliegen hat für Sozialdemokraten Vorrang vor der Mitarbeit in Wählergemeinschaften. Durch die Arbeit einer eigenen SPD-Fraktion kann dem Bürger vermittelt werden, dass sein Anliegen am besten in einer Partei mit Verbindungen zu allen politischen Ebenen in Gemeinde, Kreis, Land und Bund aufgehoben ist. Wo Wählergemeinschaften bei Wahlen Mandate erworben haben, werden sie von Sozialdemokraten selbstverständlich respektiert und je nach politischer Übereinstimmung als Bündnispartner akzeptiert. .

Die Mehrzahl der Bürgerinitiativen betätigt sich in Arbeitsfeldern, die gleichzeitig Schwerpunkte sozialdemokratischer Kommunalpolitik sind. Sie stoßen vielfach in von Parteien und Verbänden vernachlässigte Interessen oder soziale Gruppenbedürfnisse hinein. Soweit sie dies tun, arbeiten Sozialdemokraten mit ihnen zusammen und nehmen ihr Anliegen für die Parteiarbeit auf. Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, wem die Bürgerinitiative eigentlich nützt.

Sozialdemokraten bewerten die Mitarbeit in Bürgerinitiativen positiv,

  • weil sie mehr gesellschaftliche Selbstbestimmung durch aktive Anteilnahme und Mitwirkung bedeuten,
  • weil sie die Solidarität der Bürger fördern,
  • weil sie politische Lernprozesse fördern und eine aktive Eingliederung in die Kommunalpolitik begünstigen und
  • weil sie Wege zur Mitgestaltung und zum Abbau der Entfremdung zwischen Bürgern und politischen Instanzen öffnen.


Die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen ist auch eine Herausforderung an die innerparteiliche Solidarität. In der Zusammenarbeit muss ständig der eigene Weg der SPD deutlich gemacht werden. Die Partei muss sich darum bemühen, selbst das Gespräch mit dem Bürger zu suchen, und den Weg zu mehr Mitspracherecht und mehr Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik konsequent weitergehen.

Sozialdemokraten stellen ihre Partei in der Kommunalpolitik bewusst in den Dienst ihrer Mitbürger. Wegen der immer enger werdenden Verzahnung mit der überörtlichen Politik, der immer weniger überschaubar werdenden gesetzlichen Perfektionierung und wegen der gestiegenen Anforderungen an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker besteht die Gefahr, dass sich die Tendenz der Entfremdung und damit einhergehenden Resignation verstärkt.

Deshalb werden die sozialdemokratischen Kommunalpolitiker ihre Bemühungen verstärken, unbefangen und ergebnisoffen in Gesprächen und Bürgeranhörungen die Bedürfnisse ihrer Mitbürger zu erkunden und ihre berechtigten Ansprüche in die Stellungnahmen ihrer Fraktionen einzubringen. Sie sind sich darüber im Klaren,

  • dass es dazu frühzeitiger Initiativen der ehrenamtlich gewählten Vertreter bedarf, und zwar möglichst bevor die hauptamtliche Verwaltung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen tätig wird,
  • dass der Bürger die Vertretung sachbezogener politischer Argumente in der Gemeindevertretung erwartet, ohne unnötige Polemik oder gar unversöhnliche persönliche Feindschaft im Gemeinderat, die der Bürger ebenso wenig versteht wie ein bloßes taktisches Lavieren im falsch verstandenen Parteiinteresse,
  • dass das Eingeständnis menschlicher Fehler und Irrtümer gerade in der Kommunalpolitik Vertrauen und Glaubwürdigkeit nicht immer schwächen, sondern auch stärken können,
  • dass wirkungsvolle praktische Hilfe und Solidarität mit dem Mitbürger bei der Bewältigung seiner Alltagssorgen mehr nützen und Vertrauen schaffen als politische Belehrungen oder lange, ergebnislose Diskussionen.


Sozialdemokraten sehen ihren Auftrag in der Kommunalpolitik nicht nur in der Vorbereitung und Durchführung anstehender kommunalpolitischer Entscheidungen in möglichst engem Kontakt zu ihren Mitbürgern, sondern ebenso in praktischer Lebenshilfe. Partei- und Fraktionssprechstunden werden in dem Maße angenommen, wie die Bürger wissen, dass ihnen wirkungsvoll geholfen wird. Zum Abbau der Scheu vor behördlichen und politischen Instanzen gehört es zur Aufgabe der Partei und der Fraktionen, die Bürger über ihre Rechte in den öffentlichen Einrichtungen bis hin zur Hilfe beim Ausfüllen von Formularen zu beraten, ihnen laufend sachliche Informationen über kommunale Probleme zu geben, die Standpunkte der SPD in Bürgerzeitungen darzustellen und wiederkehrende Gespräche mit allen an der Kommunalpolitik beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden zu führen (von der Feuerwehr über die Sportvereine bis zu den sozialen Organisationen).


II.

Für eine bürgernahe Kommunalverwaltung genügt es nicht, dass die Verwaltung darauf wartet, bis sich die Bürger mit ihren Anliegen und Anträgen an sie wenden. Die Sozialdemokraten werden dafür sorgen, dass die Kommunalverwaltungen von sich aus den Bürgern entgegenkommen und ihnen Dienste anbieten, um Misstrauen und Unsicherheit im Umgang mit Behörden abzubauen. Deshalb fordern wir Sozialdemokraten:

  1. Die Hauptverwaltungsbeamten in den kommunalen Gebietskörperschaften müssen durch Bürgersprechstunden für jedermann ansprechbar sein. Diese Sprechstunden sollen mindestens einmal wöchentlich stattfinden, und zwar möglichst ohne Voranmeldung, ohne Vorzimmer und außerhalb der normalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern.
  2. Die Verwaltung der derzeitigen Ämter ist zu verpflichten, regelmäßig Sprechstunden in den amtsangehörigen Gemeinden durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, alle Verwaltungsangelegenheiten zu erörtern und zu erledigen.
  3. In den Städten und bei den Landkreisen sind kommunale Wohnungsvermittlungsstellen einzurichten. Sie haben die Aufgabe, jedem Bürger - also nicht nur einkommensschwachen Personen - nach seinen Wünschen Mietobjekte wie Wohnungen, möblierte oder leere Zimmer sowie Einfamilienhäuser nachzuweisen. Für den Nachweis eines Mietobjekts wird kein Entgelt erhoben. Eine Vermittlung von Gewerbeflächen über diese Wohnungsvermittlungsstellen findet nicht statt. Die kommunale Wohnungsvermittlung ist organisatorisch in die Sozialämter einzugliedern und mit der Vergabe gemeindlicher Wohnungen, der Vergabe von Sozialwohnungen mit gemeindlichem Belegungsrecht, mit der Bewilligung von Wohngeldern und sonstigen Wohnungsfürsorgeangelegenheiten zu verbinden.
  4. In Städten, bei Amtsverwaltungen und in den Landkreisen sind öffentliche Rechtsauskunftsstellen (ÖRA) nach dem Hamburger Modell einzurichten.
  5. Sozialdemokraten werden darauf achten, dass die neuen Formen der Bürgerbeteiligung nach dem Bundesbaugesetz nicht nur formal eingesetzt werden, sondern zu einem intensiven Gespräch mit dem Bürger über alternative Bauleitplanungsmöglichkeiten führen. Deshalb fordern sie, dass die Bürger auch schon vor den jeweiligen Aufstellungsbeschlüssen angemessen informiert und angehört werden, wenn dies für das Planungsverfahren sinnvoll ist. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung ist in größtmöglichem Maße durch die kommunalen Vertretungen selbst oder durch ihre Ausschüsse durchzuführen.
  6. Die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und die Verständlichkeit von Gesetzen ist nicht allein Aufgabe der Bundes- und Landesparlamente. Die kommunalen Gebietskörperschaften müssen in der Zukunft verstärkt Wege und Kanäle zum Gesetzgeber finden, um aus den Erfahrungen im Umgang mit dem Bürger beim Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen wirksam zur Vereinfachung der Verfahren und zur Übersichtlichkeit der Gesetzgebung beitragen zu können. Dazu muss eine Art Vorschlagswesen unter Einsatz der kommunalen Landes- und Spitzenverbände, deren Position im Gesetzgebungsverfahren zu stärken ist, entwickelt werden.


III.

Eine bürgernahe Kommunalpolitik ist nur möglich, wenn die Kommunalverfassung nach dem Gesichtspunkt der Bürgernähe grundlegend geändert und nicht nur neu geordnet wird, wie in Schleswig-Holstein geschehen.

Die derzeitige Kommunalverfassung hat eine Aushöhlung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung, die Verdrossenheit vieler Kommunalvertreter und die Entfremdung der Bürger von ihren gewählten Vertretungen und Parteien nicht verhindert. Keine Gemeinde kann mehr wesentliche kommunalpolitische Entscheidungen, vor allem über Investitionen, in eigener Verantwortung fällen. Die politischen Vorgaben für die kommunale Planung sind den Gemeinden zum großen Teil aus der Hand genommen, vor allem durch die Regional- und Kreisentwicklungsplanung. Die Zuschuss- und Töpfchenwirtschaft engt die kommunalpolitische Verantwortung der Gemeindevertretungen in unzumutbarer Weise ein, besonders durch Bewilligungsrichtlinien. Durch Landesgesetze verschafft sich die Landesregierung direkten Einfluss und direkte Entscheidungskompetenzen im Selbstverwaltungsbereich. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist durch das Gefühl der Überforderung, der Enttäuschung, vor allem aber der Unsicherheit über Zweck und Grenzen der öffentlichen Diskussion von Kommunalpolitik gekennzeichnet. Kleinstgemeinden werden in Schleswig-Holstein mit einem völlig falsch verstandenen Argument der Bürgernähe aufrechterhalten. Deshalb fordern wir Sozialdemokraten:

Zur Stärkung der Aufgaben und Rechte der Kommunalvertretungen ist es nötig,

a) die Genehmigungsvorbehalte staatlicher Behörden genauer zu beschreiben und auf das zur Erfüllung der Staatsaufgaben unbedingt erforderliche Maß zu beschränken,
b) die Finanzkraft der Gemeinden zu verbessern und über die Zuweisung von Mitteln nach festen, sachbezogenen Kriterien zu entscheiden,
c) den Gemeinden wieder Aufgaben zurück zu übertragen, die in der Vergangenheit allzu leichtfertig allein nach dem Kriterium verwaltungsmäßiger Effizienz auf die Landkreise und das Land übertragen worden sind,
d) die Anhörung der kommunalen Gebietskörperschaften vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen, die sie betreffen oder die von ihnen auszuführen sind, rechtlich zu verankern,
e) in Gemeinden, auch bei den Landkreisen, bei bestimmten, sie betreffenden Angelegenheiten ein Anhörrecht zu sichern.


Das offene Gespräch zwischen dem gewählten Kommunalvertreter und dem Bürger wird vor allem durch obrigkeitsstaatliche Vertraulichkeitsvorschriften behindert. Allzu leicht werden die Vertraulichkeitsvorschriften dazu missbraucht, mit juristischem Herrschaftswissen unbequeme Kommunalvertreter mundtot zu machen. Deshalb ist es dringend erforderlich, die grundsätzliche und volle Öffentlichkeit sämtlicher kommunaler Gremien herzustellen. Dabei ist es selbstverständlich, dass diese Öffentlichkeit an Persönlichkeitsrechten und den Rechtsvorschriften zu ihrem Schutz ihre Grenze hat. Die gewählten Vertreter müssen über wesentliche Verwaltungsvorgänge ständig unterrichtet sein und Zugang zu den Sitzungen kommunaler Gremien und Ausschüsse haben. Von dem Recht auf Akteneinsicht müssen Sozialdemokraten verstärkt Gebrauch machen und auf seine Erweiterung drängen. öffentliche Bürgerfragestunden, ausgestaltet nach den örtlichen Bedürfnissen und Wünschen, sollen dem ständigen Kontakt zwischen Bürgern und Gemeindevertretung dienen.

Die Kandidaten für Kommunalvertretungen und die Mandatsträger sollen vor ihrer Wahl ihre beruflichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten sowie ihre Zugehörigkeit zu Organisationen offenlegen und jährlich fortschreiben.

Die direkte Mitwirkung der Bürger am kommunalpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess kann ohne grundsätzliche Infragestellung des Repräsentationsprinzips weiter ausgebaut werden und die Mandatsverantwortung der gewählten Vertreter sinnvoll ergänzen. Deshalb fordern Sozialdemokraten,

  1. dem Bürger einen Rechtsanspruch auf Behandlung seiner Eingaben in den Selbstverwaltungsorganen zu sichern.
  2. den Bürgern durch ein Bürgerbegehren zu ermöglichen, die Gemeindevertretung zu einer Beratung und Beschlussfassung in einer bestimmten Angelegenheit zu veranlassen, wenn zehn Prozent der Bürger das Begehren unterstützen.
  3. Verpflichtung der Vertretungen, Bürgerorganisationen und Interessengemeinschaften vor grundsätzlichen kommunalpolitischen Entscheidungen anzuhören, wenn diese besonders betroffen sind.
  4. Ortsbeiräten weitgehende Mitwirkungs- und Antragsbefugnisse gegenüber Kommunalvertretungen zu geben.
  5. bei besonderen Einrichtungen, die nicht alle Bürger betreffen, den Benutzern die Möglichkeit zu geben, sich über Beiräte an der Ausgestaltung und dem Betrieb der Einrichtungen soweit wie möglich zu beteiligen.
  6. nicht wahlmündigen Jugendlichen die Mitwirkung in Ausschüssen zu ermöglichen, in denen die Jugend unmittelbar betreffende Fragen behandelt werden.
  7. Ausländern, die aus der Europäischen Gemeinschaft stammen und fünf Jahre in der Bundesrepublik wohnhaft sind, das Kommunalwahlrecht einzuräumen.


Die schleswig-holsteinischen Ämter sind in ihrer heutigen Verfassung undemokratisch verwaltet. Die Fülle der Selbstverwaltungsaufgaben, die seit Jahren durch die Amtsausschüsse erledigt werden, erfordern eine direkt gewählte Amtsvertretung. Diese Vertretung berücksichtigt sowohl die Parteien entsprechend ihrer Stimmanteile als auch die Gemeinden im Amt entsprechend ihrer Einwohnerzahlen.

Die Kommune als Ort umfassender gesundheitlicher Sicherung

Der Mensch steht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Politik und hat Vorrang vor finanziellen Erwägungen. Dies gilt sowohl für den Bereich der medizinischen Versorgung als auch für flankierende Maßnahmen im sozialen Bereich. Die Verbindung von Gesundheits- und Sozialpolitik hat deshalb in den Kommunen eine besondere Bedeutung.

Bereich der medizinischen Versorgung

Das Ziel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik ist eine bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung, die nach demokratischen Gesichtspunkten für alle Beteiligten gegliedert ist.

Die Gesamtverantwortung für die gesundheitliche Sicherung liegt beim Staat. Die Aufgaben der medizinischen Versorgung sollen in diesem Rahmen im Wege der Selbstverwaltung und der gesellschaftlichen Mitbestimmung durch die an der gesundheitlichen Versorgung teilnehmenden Gruppen wahrgenommen werden.

Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und die bedarfsgerechte Planung nach einheitlichen Gesichtspunkten müssen zu einem integrierten System der medizinischen Versorgung führen. Das Ziel muss ein bedarfsgerecht gegliedertes, koordiniertes System ärztlicher, heilpädagogischer, pflegerischer und medizinisch—technischer Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sein. Sie haben eine beständige und gegeneinander durchsichtige ärztliche und pflegerische Versorgung der Menschen eines Versorgungsgebietes sicherzustellen. Das umfasst die Gesundheitserziehung, die vorbeugende Medizin, ambulante und stationäre Einrichtungen bis zur Hauspflege. Ein wesentliches Problemfeld ist die Versorgung von psychisch Kranken und ihre Stellung, wie somatisch Kranke, wie ihre Integration und Rehabilitation im Beruf und Alltag. Alle Maßnahmen sollen vor allem einer Isolation psychisch kranker und behinderter Menschen entgegenwirken. Voraussetzung dafür ist das Zusammenwirken aller im Gesundheitswesen tätigen Personen und Einrichtungen. Sie müssen sich als Teil eines Gesamtsystems verstehen. Zusammenarbeit und Selbstverwaltung unter Einschluss der regionalen Gebietskörperschaften haben dieses integrierte System des Gesundheitswesens zu tragen. Dazu gehört auch die Förderung des wirtschaftlichen Verhaltens aller an diesem System Beteiligten.

Krankenkassen und ihre Selbstverwaltungsorgane sollen gleichberechtigt unter voller Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Rechte an der Kosten- und Leistungsgestaltung teilnehmen.


Maßnahmenkatalog

Krankenhauswesen (stationärer Bereich):

  • Einbeziehung der ambulanten vorstationären Diagnostik sowie der nachstationären Therapie
  • betriebswirtschaftliche Leitung der Krankenhäuser im Sinne eines Managements
  • Einbindung der Verantwortlichen für Kostenentscheidungen in die Betriebsführung und Verantwortung, damit Stärkung des Kostenbewußtseins
  • flexible Bettennutzung zwischen den Stationen und fachübergreifende Zusammenarbeit
  • Mitbestimmung und Mitwirkung von gewählten Vertretern aller Beschäftigungsgruppen
  • Abschaffung der Privatliquidation der Ärzte in den Krankenhäusern
  • zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser soll alle zwei Jahre eine Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Dafür sind einheitliche Standards nach Fachrichtungen und Pflegestufen zu entwickeln.
  • Krankenhäuser sind innerhalb des Gesundheitswesens weiterzuentwickeln zum stationären Therapiezentrum ihrer Region und als gemeinsam (ambulant und stationär) zu nutzendes Diagnostikzentrum auch für niedergelassene Ärzte, Betriebsarzt, Schularzt, Gesundheitsamt, Sozialstation.

Im Übrigen wird auf die sozialdemokratischen Thesen für ein Schleswig-Holsteinisches Krankenhausgesetz vom 12. 3. 1976 hingewiesen.


Ambulanter Bereich:

  • Koordinierung des ambulanten Bereichs mit dem Krankenhausbereich
  • Integration der medizinisch-technischen Einrichtung (MTZ) unter Mitbenutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen in den Krankenhäusern
  • die ärztliche ambulante Versorgung stützt sich auf
    • die Einzelpraxis mit der Aufgabe der medizinischen Grundversorgung, der Grunddiagnostik und Grundtherapie, frei von nichtärztlichen Verrichtungen; der Inhaber der Einzelpraxis als Hausarzt und Gesprächspartner. Die Einzelpraxis hat ihre Funktion vorrangig für Bereiche, deren Bevölkerungsdichte nur einen Arzt zulässt, der nächste Ort für die Errichtung einer anderen Praxisform zu weit entfernt oder zu schlecht zu erreichen ist.
    • die Gemeinschaftspraxis als anzustrebende Praxisform in größeren oder beieinanderliegenden Orten. Zwei oder mehrere Ärzte der Allgemeinmedizin nehmen die Hausarztfunktion wahr.
      Grunddiagnostik, Grundtherapie mit ganztägiger Praxisöffnung, Schichtdienst, Notdienst, Nacht- und Wochenenddienst, Urlaubsvertretung.
    • die Gruppenpraxis als Zusammenschluss von Fachärzten verschiedener Disziplinen. Erweiterte Diagnostik und Therapie, spezielle Diagnostik und Therapie.


Krankenkassen:

  • Bereinigung der kostenträchtigen Krankenkassenstruktur (Zentralisierung, Reduzierung der Anzahl der Kassen)
  • Stärkung der Stellung der Versicherten. Darum mehr Rechte für die Krankenkassen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, dem stationären Bereich und Arzneimittelherstellern
  • Zielsetzung: demokratische Mitwirkung bei der Kostengestaltung in allen Bereichen
  • Transparenz der Kosten auch durch aufgeschlüsselte Rechnung des Arztes an den Patienten zur Information
  • Versicherungspflicht für alle.


Besonders bedrückend ist die Situation der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grunde werden folgende aktuelle Forderungen an das Land und die Gemeinden gestellt:

  1. Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit seiner mangelhaften Krankenhausplanung einem bundesweiten Abstimmungsprozess über Grundsätze und Kriterien der Krankenhausbedarfsplanung zu unterwerfen.
  2. Der Leistungsstandard der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein darf im Interesse der Bevölkerung durch rigorose Wirtschaftsprüfungen nicht gesenkt werden.
  3. Die Personalbesetzung in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern darf nicht ohne differenzierte sachgerechte Prüfung beschnitten und unter das Bundesniveau gesenkt werden. Die Entwicklung verbindlicher differenzierter Personalschlüssel und Leistungsschlüssel für Krankenhäuser ist dringend erforderlich.
  4. Die kommunalen Selbstverwaltungsgremien müssen die Krankenhausleitungen in die Lage versetzen, durch die rechtzeitige Entwicklung der kaufmännischen Buchführung und einer Kosten- und Leistungsrechnung über ausreichende betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente zu verfügen.
  5. Durch entsprechende Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltungsgremien sind die Eigenverantwortung und das Interesse der Krankenhausträger und Krankenhausleitungen an

einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu fördern. Entscheidungen über die Betriebsform (Eigenanstalt, Eigenbetrieb, GmbH) sind erforderlich.

  1. Eine zeitgemäße innere Struktur des Krankenhauses durch entsprechende Verträge und Dienstanweisungen ist von Einfluss auf die Kostenentwicklung. Die Vorschläge der Landesregierung bieten dafür bisher keine Grundlage. Vielmehr müssen die Verantwortlichen für Kostenentscheidungen im Krankenhaus in die Betriebsverantwortung eingebunden werden.
  2. Die Geheimniskrämerei auch der kommunalen Krankenhausträger ist durch eine gemeinsame Auswertung der Selbstkostennachweise und der Wirtschaftsprüfungen zu beseitigen.
  3. Die kommunalen Krankenhausträger haben von der Landesregierung Klarheit über die Ausbildung junger Mediziner in Schleswig-Holstein an den vorgesehenen Lehrkrankenhäusern zu verlangen. Dabei sind einheitliche Regeln für den Standard und die Kosten der Ausbildung festzulegen.

Flankierende Maßnahmen im sozialen Bereich

Im Rahmen dieses integrierten Systems des Gesundheitswesens sind flankierende Maßnahmen im sozialen Bereich unabdingbar. Sie sollen nicht zuletzt dazu dienen, die Selbsthilfe des einzelnen zu stärken - Hilfe zur Selbsthilfe.

Vornehmlich kommunale Aufgabe ist die Errichtung von Sozialstationen, zu deren Tätigkeitsgebiet neben der Koordinierung für die sozialen Dienste

  • der medizinische Bereich
  • der pflegerische Bereich
  • der Versorgungsbereich und
  • der Beratungs- und Therapiebereich

gehören.


Weitergehende Aufgaben sind:

  • die Förderung des Baus und der Modernisierung von Wohnungen für sozial betreute Personen
  • die Schaffung von geriatrischen Einrichtungen
  • Verstärkung der sozialen Dienste zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Ausbau von Möglichkeiten zur heilpädagogischen Betreuung.


Maßnahmenkatalog

Der medizinische Bereich:

  • Behandlung (Massage, Bestrahlungen)
  • Krankenpflegedienst
  • Ausgabe von Pflegematerial


Der pflegerische Bereich:

  • Gesundheitspflege
  • stationäre Pflege
  • Hauspflege
  • Reinigungs- und Wäschedienst
  • Transport- und Bewegungshilfe


Der Versorgungs- und Betreuungsbereich:

  • Altentagesstätte
  • Altenclub
  • Alterssport
  • Hobbyclubs
  • Unterhaltungsdienst
  • Bücherei (Bücher mit Großbuchstaben)
  • Hauspflege
  • Ausflugsdienst
  • Ferienveranstaltung
  • Besuchsdienst
  • Essen auf Rädern
  • Mütter- und Erwachsenenerholung
  • Wohngemeinschaften
  • „Frauenhäuser“
  • Tagesmütter
  • Pflegenester


Der Beratungs- und Therapiebereich:

  • Familienberatung
  • Eheberatung
  • § 218
  • Erziehungsberatung
  • Beratung von Randgruppen
  • Drogen- und Alkoholikerberatung


Zu Betreuungswohnungen:

  • altengerechte Wohnungen, integriert in Wohngebiete, dezentralisierte Mischform
  • Forderung an den Gesetzgeber: bei öffentlicher Bezuschussung von Wohnungsbauvorhaben zwingende Verpflichtung zur Erstellung von Altenwohnungen
  • Möglichkeiten der Bezuschussung für begleitende Versorgungsmaßnahmen schaffen
  • Modernisierungsmittel verstärkt für altengerechte Wohnungen bereitstellen


Zu Jugend:

  • Vorsorgeuntersuchungen im vorschulischen Alter - 5. und 6. Lebensjahr - sollen regelmäßig erfolgen
  • diese Untersuchungen sollen verpflichtend sein
  • es soll eine Meldepflicht für Behinderungen eingeführt werden, um die Kinder entsprechend ihrer Behinderung rechtzeitig und angemessen versorgen zu können
  • heilpädagogische Maßnahmen sind in Kindergärten und Schulen durchzuführen
  • neben der Einschulungsuntersuchung und den zahnärztlichen Untersuchungen sind allgemeinmedizinische Untersuchungen in zweijährigen Abständen in der Schule durchzuführen
  • der schulpsychologische Dienst ist weiter auszubauen
  • die Erziehungsberatungsstellen, insbesondere der therapeutische Bereich, sind weiter aufzubauen
  • Alternativen zur Heimunterbringung sind zu entwickeln und auch zu fördern
  • besondere Aufmerksamkeit ist dem Drogen- und Alkoholproblem zu widmen
  • darüber hinaus muss an den Schulen Gesundheitserziehung betrieben werden.

Die Kommune als Ort nachbarlicher Begegnung

Jugendzentren

Spielplätze

Bildung und Kultur

Freizeit, Naherholung und Urlaub

Kommunale Mitverantwortung für Ausbildung und Arbeit

Ausbildung

Maßnahmen im schulischen Bereich

Arbeitsplätze

Investitionen

V. und VI.