INI2: Umweltpolitik im „Bündnis für Arbeit“ (1999)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: INI2
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


I. Das von der Bundesregierung organisierte „Bündnis für Arbeit“ hat in seiner Startphase die beschäftigungswirksamen Möglichkeiten einer verbesserten Umweltpolitik nicht ausreichend einbezogen. Dabei sind sich SPD und Gewerkschaften seit vielen Jahren einig, daß ein schrittweiser Umbau des Steuersystems (Ökologische Steuerreform), ein modernes umweltpolitisches Ordnungsrecht und die ökologische Orientierung von öffentlichen Investitionen erhebliche positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt haben würden. Auch die schleswig-holsteinische SPD fordert seit langem eine „ökologische Modernisierung“ der Wirtschaft, auch um auf diesem Wege neue und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird in den nächsten Tagen mit der Vorstellung eines neuen Programms „Arbeit und Umwelt“ die Initiative ergreifen, um in den Verhandlungen, zum „ Bündnis für Arbeit“ auch in diesem Bereich neue politische Projekte anzustoßen.

II. Der Landesparteitag fordert deshalb Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion auf, die geplante Initiative der Gewerkschaften im „Bündnis für Arbeit“ aufzugreifen und durch eigene Beiträge zu verstärken. Er erwartet insbesondere von der Bundestagsfraktion die Wiedervorlage der in der vergangenen Wahlperiode von der Bundestagsfraktion und von der Bundespartei (Parteitagsbeschlüsse) erarbeiteten Konzepte für ein ökologisches Zukunftsinvestitionsprogramm, zur Klimapolitik, zur Modernisierung des Ordnungsrechts und zum Energiewirtschaftsrecht mit dem Ziel, diese Konzepte auch über die Bundesregierung in die Verhandlungen zum „Bündnis für Arbeit“ einzubeziehen.

III. Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich „Arbeit und Umwelt“ sollten in das „Bündnis für Arbeit“ insbesondere folgende Forderungen der SPD einbezogen werden:

IV. Vereinbarungen über die im Koalitionsvertrag verabredeten nächsten Stufen der ökologischen Steuerreform.

V. Eine Novellierung des auch verfassungsrechtlich umstrittenen Energiewirtschaftsrechts der Regierung Kohl/Rexrodt.

VI. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen im Energiebereich.

VII. Die Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz.

VIII. Eine über das 100.000-Dächer-Programm hinausgehende Anschubfinanzierung für die Solarenergie.

IX. Die Anpassung von Gewässereinleitungen und Luftreinhaltung an den Stand der Technik.

X. Die Stärkung der Produktverantwortung der Hersteller in der Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

XI. Die Förderung des Naturschutzes und die weitere Ausweitung von Großschutzgebieten.

XII. Der Ausbau von Umweltbildung und Umweltforschung.