IR4 Änderung der Kommunalverfassung (2011)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: IR4
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

In den Eckpunkten zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes schlägt das Innenministerium Änderungen der Gemeindeordnung vor. Zeitlich ist die Parallelität zur Änderung der Amtsordnung vorgesehen.

Der Landesparteitag möge deshalb beschließen:

  1. Die Änderung des Kommunalverfassungsrechts ist von der Änderung der Amtsordnung zeitlich abzutrennen und nach der Neuwahl des Landtages in einem ausreichenden Prozess – über die Regionalkonferenzen hinaus – mit den Kommunen zu erörtern.
  2. Ein Verzicht auf Regelungen zu den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, den Beiräten und den Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche wird abgelehnt.
  3. Einer Verlagerung der Kommunalaufsicht über die Städte ab 20.000 Einwohner/innen auf die Kreise wird abgelehnt. Die Kommunalaufsicht der Gemeinden über 20.000 Einwohner/innen wird ebenfalls der Kommunalaufsicht des Innenministeriums unterstellt.
  4. Die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse wird abgelehnt. Dieser Vorschlag trägt weder zur Entbürokratisierung noch zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei.
  5. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, bei den Beratungen zur Änderung der Kommunalverfassung dieses zu berücksichtigen.