In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft (2005)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel April 2005
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel - In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft

Die Koalition aus CDU und SPD wird sich in den kommenden fünf Jahren auf die Lösung der Probleme konzentrieren, die für unser Land oberste Priorität haben. Die Koalition aus CDU und SPD hat die Chance die anstehenden großen Reformen mit klarer Mehrheit durchzusetzen.

Die Handlungsbedingungen für Landespolitik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die fortschreitende Integration Europas, der rasante Fortschritt in Technik und Naturwissenschaft, der demographische Wandel, die Erosion der öffentlichen Haushalte und die Reformbedürftigkeit der sozialen Sicherungssysteme bilden den engen Rahmen für die Politik des Landes.

Die folgenden fünf Aufgaben stehen im Mittelpunkt unseres Handelns:

Wirtschaft und Arbeit
Die hohe und andauernde Arbeitslosigkeit ist das größte ökonomische und gesellschaftspolitische Problem Deutschlands und Schleswig-Holsteins. Die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein hat für die Koalition aus CDU und SPD höchste Priorität. Der Erhalt und der Ausbau unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel, Freie Berufe und die Landwirtschaft gehören, ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir werden die Wirtschaftspolitik konsequent auf die Förderung von Innovation und Wachstum ausrichten. Wir werden Entscheidungen für mutige Deregulierung und Entbürokratisierung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene umsetzen und unterstützen.
Bildung
Die Zukunft unserer Gesellschaft und die Lebenschancen der Menschen hängen im Zeitalter des Wissens von nichts anderem so sehr ab wie von den Fertigkeiten und Kenntnissen der Einzelnen. Die Förderung und Ausschöpfung der Potenziale jedes Einzelnen bilden zugleich die entscheidenden Voraussetzungen für gesamtgesellschaftlichen Wohlstand unter den ökonomischen Bedingungen des 21. Jahrhunderts. Wir wollen daher in den kommenden fünf Jahren die Unterrichtsversorgung für alle Schulformen sicherstellen. Als Konsequenz aus den PISA-Studien werden wir die Qualität der Bildung weiter verbessern. Wir werden die Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen kontinuierlich ausbauen. Familie und Beruf müssen vereinbar sein
Verwaltung
Wir wollen die Verwaltung des Landes und der Kommunen grundlegend modernisieren. Das liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Die Verwaltung muss preiswerter, leistungsstärker und bürgernäher werden. Das Land wird daher alle Aufgaben auf den Prüfstand stellen, entbehrliche streichen und die anderen soweit wie möglich auf die kommunale Ebene verlagern. Wir werden die Zahl der Landesbehörden reduzieren. Wir werden die Anreize für freiwillige Kooperationen auf Kreis- und Amtsebene verstärken. Auf der Amtsebene werden wir bis zur Kommunalwahl 2008 leistungsstärkere Verwaltungsstrukturen schaffen. Für die Änderung der Verwaltungsstrukturen benötigen wir keine Gemeindegebietsreform.
Haushalt
Angesichts eines Schuldenstands von rund 20 Milliarden Euro und eines Defizits von rund 1,5 Milliarden Euro im laufenden Haushalt ist die Sanierung der Finanzen allein durch Einsparungen nicht zu erreichen. Die Basis für die Sanierung des Haushalts ist ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum in Deutschland. Das Land braucht mehr Einnahmen und muss gleichzeitig seine Ausgaben kürzen. Alles steht bei einem konsequenten Sparkurs auf dem Prüfstand. Investitionen in Arbeit und Bildung sind für die Zukunft Schleswig-Holsteins von besonderer Bedeutung. Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.
Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein wird mit seinen Nachbarn Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn Behörden zusammenlegen, Planungen abstimmen und unsere Interessen auch gemeinsam gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Wir wollen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen.

Schleswig-Holstein ist gekennzeichnet durch kulturelle Vielfalt, durch Toleranz und Weltoffenheit und durch das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind das Rückgrat eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens. Die von den Vereinen und Initiativen geleistete Arbeit ist für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft unersetzlich.

Wir wollen aus christlicher und humanistischer Verantwortung und gemäß der Verfassung Umwelt und Natur als Lebensgrundlagen und auch aufgrund ihres eigenen Wertes schützen. Deshalb wollen wir die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein bewahren und ausbauen. Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.

Für die vor uns liegenden Aufgaben brauchen wir die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte Schleswig-Holsteins. Wir wollen durch klare und verlässliche Entscheidungen den Menschen Sicherheit und Zuversicht vermitteln. Wir werden entschlossen und mit Augenmaß handeln. Wir alle wissen, dass wir nur so Freiheit, Wohlstand, soziale Sicherheit und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren können. Gemeinsam wollen wir das schaffen.

Der Handlungsrahmen für unsere Politik

Finanzen, Haushalt und Zukunftsfähigkeit

Klare Priorität für mehr Arbeit, bessere Bildung und weniger neue Schulden.

Die Finanzpolitik für Schleswig-Holstein wird Perspektiven für die Zukunft sichern und neue Gestaltungsspielräume schaffen. Derzeit reichen die Einnahmen des Landes nicht aus, um die notwendigen Ausgaben, insbesondere für Investitionen zu finanzieren. Deshalb müssen Haushaltskonsolidierung und gezielte Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeit und Bildung. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen durch Strukturreformen bei Sozialversicherung, Steuern und am Arbeitsmarkt verbessert werden, um langfristig eine ausreichende Finanzierung für öffentliche Leistungen sicherzustellen.

Mehreinnahmen bei Steuern und Minderausgaben durch Ergebnisse der Verwaltungsreformen werden für Investitionen in Wachstum für mehr Beschäftigung, die Senkung der Neuverschuldung und für mehr bessere Bildung verwendet.

Wir wollen die Arbeitslosigkeit in unserem Land wirksam senken, die Vorbelastung künftiger Generationen durch stetig steigende staatliche Verschuldung nachhaltig begrenzen und den Kindern eine Bildung und Ausbildung ermöglichen, die ihnen im weltweiten Wettbewerb alle Chancen eröffnet.

Der Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gleichzeitig sind aber bessere Rahmenbedingungen, Investitionsanreize und Investitionen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung zu steigern. „Konsolidieren“ und „Investieren“ widerspricht sich nicht. Über Konsolidieren und Investitionen wird Wachstum generiert, das sich in steigenden Einnahmen widerspiegelt und das Defizit reduziert. Diese Ziele sind nur mit geordneten Finanzen erreichbar. Daher setzt sich die Koalition die Konsolidierung des Landeshaushaltes zum Ziel. Wir wollen zunächst die Grundlagen dafür schaffen, dass bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug die Investitionen die Nettokredite überschreiten.

Dazu sind auch Einschnitte in Besitzstände notwendig. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen zusätzliche Finanzmittel frei werden. Mit einer nachhaltigen Finanzpolitik geben wir unserem Land eine Perspektive und können zugleich bei Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit sorgen.

Derzeit reichen die Nettoeinnahmen des Landes nicht aus, um die Nettoausgaben zu decken. Die zentrale finanzwirtschaftliche Aufgabenstellung ist deshalb der Abbau des strukturellen Defizits. Grundsatz ist dabei, dass das Land seine Finanzprobleme nicht zu Lasten der Kommunen löst, denn auch sie müssen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die Kommunen sind ebenfalls verpflichtet, konstruktiv zur Weiterentwicklung des partnerschaftlichen Verhältnisses beizutragen.

Wir wollen die Nettoneuverschuldung spürbar und nachhaltig reduzieren. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, sie in der laufenden Legislaturperiode zu halbieren.

Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, unseren Kindern und Enkeln ein wirtschaftlich gesundes und starkes Schleswig-Holstein zu hinterlassen.

Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen verantwortungsbewusst ausbalanciert.

Das heißt:

  • Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.
  • Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.
  • Die Rahmenbedingungen werden verbessert.

Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten

Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.
In einem Nachtrag für 2005, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis 2010 gegangen.

Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu erfolgen hat.

In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient. Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.

Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient organisierten Verwaltung orientieren.

Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.

Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.
Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in bestimmten Feldern angegangen werden.

Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.

Personalkostenbudgets sind ein geeignetes Instrument zur Personalbewirtschaftung. Sie müssen transparent gestaltet und überprüft werden. In Teilen sind sie durch übergreifende Instrumente wie Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren und Einstellungsstopps zu unterstützen.

Für die Bediensteten des Landes wird die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst geschaffen, sofern dies für das Land wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Investitionen in die Zukunft Schleswig-Holsteins

Zukunftschancen unseres Landes müssen gesichert werden. Neben allen Anstrengungen zur Konsolidierung werden wir daher mutig in die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins investieren. Die Prioritäten dieser Legislaturperiode sind deshalb die Förderung von Wachstum für Beschäftigung und mehr und bessere Bildung. Auch die Investitionen werden auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit konzentriert und in diesen Feldern optimiert Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen konsequent eingesetzt werden, um das Land in den genannten Schwerpunktbereichen fortzuentwickeln.
Durch Investitionen in die Infrastruktur und die Wissensgesellschaft wird der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein für Investoren attraktiver gestaltet.

Wir werden Hilfen für die Finanzierungsprobleme gerade kleiner Unternehmen ausbauen und die Förderinstrumente weiterentwickeln, um die erforderliche Kapitalversorgung unserer KMU zu erleichtern. Hierzu leisten die Sparkassen in der Fläche einen unverzichtbaren Beitrag.

Im Schwerpunktbereich Arbeitsplätze und Wirtschaft werden die Mittel auf Schwerpunkte konzentriert, die für das Land von zentraler Bedeutung sind und auf Anschubfinanzierungen beschränkt. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationen zu fördern und dauerhafte Subventionen abzubauen.

Die Investitionen werden durch den Einsatz moderner Finanzierungsinstrumente verstärkt. Die intensive Nutzung der Chancen für die Realisierung öffentlicher Projekte als Public Private Partnership stellt damit ein weiteres wichtiges Instrument zur Generierung von Wirtschaftswachstum dar. Entsprechende rechtliche Voraussetzungen werden wir schaffen.
Eine Stärkung der Investitionen in die Infrastruktur kann auch über die Inanspruchnahme von EU- und Bundesmitteln erfolgen. Die dem Land von Dritten zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden, sofern es die Haushaltslage zulässt in Anspruch genommen und kofinanziert, wenn damit Beschäftigung gesichert und in die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert wird.

Um die Schwerpunktbereiche Wachstum und Beschäftigung sowie Bildung und Forschung zu stärken, werden im Jahr 2005 etwa 100 Mio. € und dann jährlich 200 Mio. € in einem Schleswig-Holstein-Fonds bereitgestellt um die Konzentration der Mittel zu verdeutlichen. Der Fonds wird aus Haushaltsmitteln finanziert, die durch Haushaltsumschichtungen gewonnen werden. Der Fonds wird für mehr Investitionen und forschungs- und bildungspolitische Maßnahmen (mehr Lehrkräfte, mehr Unterricht, bessere Abschlüsse) genutzt und durch PPP ergänzt.
Mit öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) soll auch im Rahmen des Schulneubaus und der Schulbausanierung ein Investitionsschub ausgelöst werden. Innerhalb von zwei Jahren soll so der Investitionsstau aufgelöst werden. Damit kann die Wachstums- und Beschäftigungssituation zügig, unbürokratisch und deutlich verbessert werden. Mit diesem Investitionssonderprogramm sollen die Investitionen deutlich gesteigert sowie ergänzende kommunale und private Investitionen initiiert werden.

Dies gilt gleichermaßen für ein Sonderprogramm zum Bau von Ortsumgehungen, wenn durch die damit im Zusammenhang stehenden kommunalen Planungen mit wesentlichen zusätzlichen kommunalen oder privaten Investitionen zu rechnen ist (z.B. durch die Umgestaltung der Ortskerne bzw. neue Wohnbau-, Gewerbe-, Natur- und Freizeitflächen im Zuge der Umgehung).

Für den Bereich der Hochschulen gelten die zwischen Land und Hochschulen vereinbarten Regelungen des Hochschulvertrages. Mit dieser Mischung aus Planungssicherheit, Eigenverantwortung und klaren Vorgaben wird es den Hochschulen ermöglicht ihre Stärken im nationalen und internationalen Wettbewerb zu schärfen.

Rahmenbedingungen verbessern

Wir wollen den Investitionsbegriff neu fassen und die Landeshaushaltsordnung reformieren. Eine Bundesratsinitiative für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik wird ergriffen.

In Fragen der Steuerpolitik ist sich die Koalition darüber einig, auf Bundesebene daraufhin zu wirken, Ausnahmetatbestände, Finanzhilfen und Subventionen zu verringern oder ganz abzuschaffen und Mehreinnahmen zu generieren.

Bei dem notwendigen Umbau des Steuersystems werden die Kriterien Aufkommensneutralität, soziale Gerechtigkeit und Impulse für beschäftigungs- und familienfreundlichere Strukturen angelegt.

  • So setzen wir uns vor allem für eine baldige Reform der Einkommenssteuer ein. Zu unseren Zielen gehörend der Verzicht auf Ausnahmeregelungen, Vergünstigungen und steuerliche Subventionen. Ihre Beseitigung ermöglicht, die Steuersätze zu senden und das Steuerrecht einfach, transparent und gerecht zu gestalten. Dies ist zugleich Voraussetzung für die dringend notwendige Reduzierung des administrativen Aufwands für die Steuererwaltung.
  • Zu den Bereichen Familienbesteuerung (Stichworte Kindergeld, Steuerklasse V) und der Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten) werden Initiativen geprüft.
  • Der Subventionsabbau auf Bundesebene wird konsequent mitgetragen, solange er regional und branchenbezogen fair erfolgt.
  • Zur Erbschaftsteuer sollen neue Verhandlungen mit Bund und Ländern aufgenommen werden. Die Erbschaftssteuer ist so auszugestalten, dass der Betriebsübergang von einer Generation auf die nächste nicht behindert wird.
  • Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.

Es werden Initiativen zur stärkeren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ergriffen. Auf Landesebene wollen wir Strukturreformen in der Steuerverwaltung nutzen, um Steuerfahndung und Betriebsprüfungen zu intensivieren.

Das Land Schleswig-Holstein wird sich weiterhin um eine Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung bemühen und mögliche weitere Verhandlungen aktiv mitgestalten. Ziel ist es, die Zuständigkeiten zu entflechten und die Finanzströme daran auszurichten. Schleswig-Holstein wird sich in diesem Zusammenhang massiv für eine Stärkung des föderalen Prinzips einsetzen und die klare Trennung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung, zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben. Eine Neubestimmung der Aufgaben und der Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern darf nicht zu einer finanziellen Belastung der Länder führen. Zu den rechtlichen Regelungen zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen wird eine Bundesratsinitiative ergriffen, die den Einsatz privaten Kapitals an Stelle der sonst fälligen Landesmittel ermöglicht.

Sonstiges

Die Verfassungsklage der CDU-Fraktion wird zurückgezogen.

Verwaltungsreform

Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wollen wir eine umfassende Aufgabenkritik und –bereinigung durchführen. Staatliches Handeln soll sich zukünftig nur auf staatliche Kernaufgaben beschränken. Wir wollen einen Bürokratieabbau sowohl auf der Ebene des Bundes (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Landesebene und der kommunalen Ebene erreichen. Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Schleswig-Holstein mehrheitlich beteiligt ist, wollen wir einer Effizienz- und Effektivitätsprüfung unterziehen.

Aufgabenkritik

Die Verwaltungskosten werden nachhaltig gesenkt.

Die Koalitionspartner haben die Absicht, hierfür geeignete schlankere Strukturen öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein zu schaffen.

Dabei wollen wir diese Strukturen aus den Aufgaben von Land und Kommunen entwickeln. Deshalb wird die Verwaltungsstrukturreform mit einer grundlegenden Aufgabenkritik begonnen. Wir werden kurzfristig definieren,

  • welche staatlichen und kommunalen Aufgaben vollständig entfallen,
  • welche staatlichen Aufgaben künftig weiterhin beim Land verbleiben (z.B. verbindlich der Küstenschutz),
  • welche Aufgaben in kommunale Aufgaben umgewandelt werden; dabei gehen wir vom Grundsatz größtmöglicher Umwandlung in Selbstverwaltungsaufgaben aus. Nur in den Fällen, in denen rechtlich, fachlich oder aus übergeordneten Gründen eine zentrale Steuerung erforderlich ist, bleibt der Charakter der Weisungsaufgabe erhalten,
  • welche Aufgaben auf Dritte übertragen werden können und
  • wie die Regelung dieser Aufgaben erfolgt, dabei sind insbesondere ein Abbau von Vorschriften, die Befristung von Vorschriften, der Abbau von Überregulierung im Bereich von Verwaltungsvorschriften aus Bund- Länder-Gremien, eine begleitende Vorschriftenkontrolle, der Abbau von Einvernehmensregelungen, Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalten sowie eine Reduzierung von Umfang und Intensität der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei Mischfinanzierung, als mögliche Maßnahmen vorzusehen.

Mit einer Landesinitiative für Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung werden wir alle Landesregelungen auf den Prüfstand stellen. Hierzu gehören insbesondere die Landesbauordnung, das Landesnaturschutzgesetz und das Landesdenkmalschutzgesetz.

Wir werden Doppelzuständigkeiten und gesplittete Aufsichtskonstruktionen auflösen. Standards wollen wir mit dem Ziel überprüfen, diese zu vereinheitlichen, zu senken oder freizugeben.

Verwaltungsorganisation

Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wird eine ressortsübergreifende Projektgruppe für Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung eingerichtet, die eine ausführliche Aufgabenanalyse mit einer umfassenden Aufgabenkritik und –bereinigung durchführt. Die Arbeitsgruppe prüft alle Geschäftsbereiche und gibt der Regierung und dem Parlament Empfehlungen für ihre Entscheidung. Externer Rat wird dabei hinzugezogen.

Die Landesverwaltung wird an dem Leitbild einer effizienten Verwaltung ausgerichtet. Dazu werden moderne Instrumente der Finanz- und Haushaltswirtschaft, Budgetierung, Benchmarking sowie Kosten- und Leistungsrechnung an die Notwendigkeiten der öffentlichen Verwaltung angepasst und deren Einsatz konsequent genutzt. Bei der Entwicklung einer effizienten Verwaltung in Schleswig-Holstein wird die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und den Kommunen weiterentwickelt und vertieft.

Durch rechtliche Regelungen werden die Voraussetzungen für die Kommunen geschaffen, diese modernen Steuerungsinstrumente in ihrer Verwaltung konsequent einzusetzen.
Auch für die sich in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, sind im Rahmen der Konsolidierungsanstrengungen Benchmarkings eine geeignete Form, Effizienzpotentiale zu heben und damit den Landeshaushalt zu entlasten. Es wird ein Benchmarking für die GMSH entwickelt, um konkrete Zielvorgaben für Kosteneinsparungen machen zu können.

Grundsätze und Ziele der Verwaltungsstrukturreform

Schleswig-Holstein ist in seinen Städten, Gemeinden und Kreisen geprägt durch eine große Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten, deren Bedeutung angesichts des demografischen Wandels noch wachsen wird. Dieses gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirken politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den hauptamtlichen Verwaltungen zusammen. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten bleiben und künftig mehr Raum für Gestaltung erhalten.

Moderne Verwaltung bedeutet

  • hohe Effektivität und Wirtschaftlichkeit,
  • sparsamer Ressourceneinsatz
  • konsequente Bürgerorientierung

Um diese Ziele zusammen mit den kommunalen Entscheidungsträgern erreichen zu können, gelten für uns folgende Prinzipien:

  • Grundsatz der Freiwilligkeit mit Orientierungshilfe und nachhaltiger Förderung des Landes bei Verwaltungskooperationen
  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
  • Professionalisierung der hauptamtlichen Verwaltung
  • Verzicht auf eine gesetzlich verordnete kommunale Gebietsreform
  • Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen von kommunalen Gebietskörperschaften

Das setzt neben der Reorganisation der Abläufe eine umfassende Straffung der Aufbauorganisation aller Verwaltungsebenen voraus. Doppelzuständigkeiten müssen vollständig aufgehoben, Aufgabenbündelungen hingegen so weit wie möglich eingeführt werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen auch alle Verwaltungsprozesse vereinfacht und an einer umfassenden e-government-Strategie ausgerichtet werden.

Vorgehensweise

Konkret bedeutet dies:
Die Landesverwaltung wird im Wesentlichen auf ministerielle Aufgaben beschränkt. Daneben werden nur noch solche Aufgaben wahrgenommen, die z.B. durch gesetzliche Vorschriften oder aus wichtigen Gründen der unmittelbaren Landesverwaltung vorbehalten sind. Polizei, Justiz und Finanzverwaltung sowie die Universitäten bleiben deshalb auch künftig Landesaufgabe. Ebenfalls in der Landeszuständigkeit verbleibt der Küstenschutz.

Andere Landesbehörden, wie z.B. die Staatliche Umweltämter, die Ämter für ländliche Räume, die Katasterämter, das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie das Landesamt für Natur und Umwelt, soweit es Vollzugsaufgaben wahrnimmt, werden soweit wie möglich aufgelöst.

In der Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte werden vier bis fünf Dienstleistungszentren gebildet. Ihre örtliche Zuständigkeit wird an geografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhängen orientiert. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Hamburg ist die spezielle Situation in der Metropolregion Hamburg zu berücksichtigen. Diese Einheiten übernehmen die staatlichen Aufgaben der aufgelösten Landesämter sowie die damit im Zusammenhang stehenden, den Kreisen obliegenden Aufgaben und können weitere Aufgaben übernehmen. Die fachliche Verantwortung der staatlichen Ebene bleibt dabei gewahrt.

Die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich ist im Interesse einer weiteren Professionalisierung und Kostenreduzierung deutlich zu verkleinern, z.B. durch Schaffung gemeinsamer Verwaltungen oder Bildung größerer Ämter. Dabei sind Verwaltungen zu bilden, die grundsätzlich einen Bereich mit mindestens 8.000 bis 9.000 Einwohnern erfassen. Die Zuständigkeitsbereiche dieser neuen Verwaltungen orientieren sich an den Verflechtungsräumen, wirtschaftliche und verkehrliche Zusammenhänge sind wichtige Maßstäbe für die Gestaltung.

Dies ermöglicht, weitere Aufgaben aus der Kreisebene und Aufgaben, die bislang noch in staatlicher Zuständigkeit sind, trotz höherer Komplexität auf die gemeindliche Ebene zu übertragen und dort so weit wie möglich als Selbstverwaltungsangelegenheiten auszubilden. Dies können z.B. Aufgaben der Bau- und Verkehrsaufsicht sein.

Die Koalitionspartner unterstützen freiwillige Zusammenschlüsse und Zusammenarbeit bei Gemeinden, Ämtern und Kreisen. Eine Gebietsreform durch Zwang findet nicht statt.

Zur Steigerung der Bürgernähe können geeignete Verwaltungsdienstleistungen künftig nicht nur in den kommunalen Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden, sondern auch bei sonstigen Dienstleistern, z.B. Ländlichen Dienstleistungszentren (MarktTreffs) angeboten werden.

Die neue Landesregierung wird nach ihrer Konstituierung zügig ihre Zielvorstellungen veröffentlichen und dies mit der Aufforderung an die kommunale Ebene verbinden, diese durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Aufgabenkritik soll am 31.12.2005 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt soll auch ein zwischen Land und Kreisen abgestimmter Vorschlag zur Bildung der Dienstleistungszentren vorliegen. Für die Neu-ordnung der Ämterebene soll das Gesetz am 1.4.2007 in Kraft treten.

Kooperationen

Norddeutsche Kooperation

Schleswig-Holstein will mit seinen Nachbarn Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn weiterhin Behörden zusammenlegen, Planungen abstimmen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Luftverkehrs- und Flughafenentwicklungskonzept, Hochschulpläne, Forschungsinstitute usw.) und gemeinsame Interessen auch gemeinsam gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten.

Mit Hamburg arbeiten wir auf vielen Gebieten erfolgreich und am intensivsten zusammen. In enger Zusammenarbeit wollen wir Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen, weil wir mit der Hansestadt viele gemeinsame Interessen teilen. Besondere Bedeutung hat dabei für Hamburg und die Umlandgemeinden der weitere Ausbau der Metropolregion.

Nord- und Ostseekooperation

Die geopolitische Lage Schleswig-Holsteins hat sich mit der deutschen Wiedervereinigung und der EU-Osterweiterung einzigartig verändert. Schleswig-Holstein ist durch seine zentrale Lage im westlichen Ostseeraum als Land- und Seebrücke zwischen Nord- und Mitteleuropa und seine Verbundenheit zu Hamburg ein erstklassiger Standort. Die damit verbundenen Chancen für die heimische Wirtschaft werden wir entschlossen nutzen. In dieser Legislaturperiode werden daher die Nordsee- und die Ostseekooperation strategisch auf den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze konzentriert. Dabei gilt der gemeinsamen Grenzregion mit Dänemark ein besonderes Augenmerk. Bedeutung kommt dabei auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Kommunen und Unternehmen im südlichen Dänemark zu.

Gemeinsam mit Hamburg und begleitet durch den Bund wollen wir ein „Handelskonzept Ostsee“ entwickeln. Wir streben – in Abstimmung mit den norddeutschen Ländern – auf Bundesebene die Schaffung eines „Ostseefonds“ zur Verbesserung der Infrastruktur an, wie Schweden ihn mit Erfolg für seine Wirtschaft eingerichtet hat.

Wir werden unseren Beitrag leisten, um die Nordsee und Ostsee zu den bestgeschützten Seeverkehrsgebieten der Welt zu machen. Der Erhalt einer sauberen, intakten und sicheren Nord- und Ostsee ist die Basis, sie auch weiterhin als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum nutzen zu können.

Wir wollen den Ostseeraum als Wissensregion weiter ausbauen. Wir wollen dabei fairer Partner für Hochschulen, Schulen und Wirtschaft sein. Von ihnen muss die Initiative für mehr Kooperation und Austausch ausgehen. Wir unterstützen den grenzüberschreitenden Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studentinnen und Studenten.

Die Schleswig-Holstein-Büros werden weiter gemeinsam von der Wirtschaft und dem Land Schleswig-Holstein getragen. Sie unterstützen weiterhin die Kooperation der Industrie- und Handelskammern rund um die Ostsee. Künftig sollen sie aber noch stärker als Servicestellen für kleine und mittelständische Unternehmen aus Schleswig-Holstein zum Aufbau von Kontakten zu Unternehmen im Ostseeraum dienen. Das Land wird in diesem Sinne u. a. seine Messeförderung ausrichten. Wir wollen die kulturellen Begegnungen im Ostseeraum weiter ausbauen.

Die Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden und andere NGOs im kulturellen, sozialen und Umweltbereich dient der Verständigung und Entwicklung im größer gewordenen Europa und wird von uns unterstützt.

Norddeutschland hat im Ostseeraum und im europäischen Zusammenhang Gewicht, wenn es gemeinsam handelt. Besondere Bedeutung hat dabei für uns Hamburg. Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt wollen wir unser Hanse-Office in Brüssel ausbauen und stärker Einfluss auf die europäische Politik nehmen.

Europapolitik

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedsstaaten bietet Schleswig-Holstein viele Chancen, vor allem der Wirtschaft. Wir wollen vor allem den die Wirtschaftsstruktur prägenden kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, diese Chancen zu nutzen. Der Schlüssel zur Steigerung des Exportanteils unserer Wirtschaft liegt bei ihnen. Mehr Arbeitsplätze für Schleswig-Holstein sind in erster Linie durch die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu erreichen.

Wir werden das Land, die Kommunen und Unternehmen in Schleswig-Holstein unterstützen, die Chancen der EU stärker zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise eine Weiterbildungsoffensive, besser abgestimmte Beratungsstrukturen, gemeinsame Infoveranstaltungen oder Internetauftritte.

Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung des Subsidiaritäts-Prinzips ein. Was in Schleswig-Holstein entschieden werden kann, muss weder in Berlin noch in Brüssel entschieden werden. In diesem Sinne werden wir EU-Vorgaben in vollem Umfang umsetzen – aber nicht noch draufsatteln. Wir werden Vorschläge machen, wo EU-Bürokratie abgebaut werden kann, vor allem hinsichtlich einer deutlich einfacheren Anwendung von europäischem Recht.

Minderheiten

Europa weit gilt Schleswig-Holstein als Vorbild für partnerschaftliches Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Unsere Politik nimmt jede Minderheit gleich ernst. Dänen, Friesen, Sinti und Roma tragen aktiv und selbstbewusst zur kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Sprachenvielfalt unseres Landes bei. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Wir werden das European Centre for Minority Issues (ECMI) und die Föderalistische Union der Europäischen Volksgruppen (FUEV) fördern.

Das Abschlusskommuniqué zwischen Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydsleswig vom 24.11.2004 wird ab 2008 umgesetzt.

Wir werden die deutsche Volksgruppe in Dänemark weiterhin unterstützen. Das Amt des/ der Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch wird beibehalten.

Arbeit, Wirtschaftskraft und Ausbau der Infrastruktur

Die Arbeitslosigkeit ist das drängendste Problem in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist deshalb wichtigstes politisches Ziel.

Nur Unternehmen können nachhaltig neue Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt und damit Wohlstand für breite Schichten der Bevölkerung schaffen. Der Staat kann nur subsidiär durch ein wirtschaftsfreundliches Klima, wirtschaftsfreundliche staatliche Rahmenbedingungen und einzelne finanzielle Direktförderungen dieses unternehmerische Handeln unterstützen. Die Wirtschaftspolitik ist gemeinsam mit der Wirtschaft und den Arbeitnehmern zu gestalten.

Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk

Der Mittelstand steht im Zentrum unserer Wirtschaftspolitik. Für ihn wollen wir die staatlichen Rahmenbedingungen verbessern:

Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Unternehmen sowie Existenzgründungen sollen durch Bündelung der Genehmigungsverfahren beschleunigt (Beschleunigungsoffensive) und innerhalb rechtlich festzusetzender Fristen verbindlich genehmigt werden. Wir werden dem Mittelstand kurze Wege in die Verwaltung öffnen und die Serviceleistungen des Landes und der landesnahen Institutionen weiter verbessern. Schnellere Investitionen des Mittelstandes sind auch kostengünstigere Investitionen. So schaffen wir mit der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren letztlich mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze und auch mehr Steuereinnahmen.

Die Beratung für ansiedlungswillige Unternehmen und Existenzgründer wollen wir weiter optimieren. Wir streben eine „Beratung aus einer Hand“ an. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Förderinstitute und die Beratungseinrichtungen gestrafft oder zusammengeführt werden können.

Wir wollen die Produkte dieser Einrichtungen weiterentwickeln und den aktuellen Markterfordernissen anpassen.

Wir werden uns auch auf Bundesebene für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für den Mittelstand einsetzen, damit Unternehmen entlastet und international wettbewerbsfähig gemacht werden.

Alle Ladenschlussbeschränkungen an Werktagen wollen wir ersatzlos streichen, sobald dafür die landesrechtliche Zuständigkeit besteht. Zur Förderung des Einzelhandels und zur Belebung der Innenstädte wollen wir in Anlehnung an das Hamburgische BID-Gesetz auch in Schleswig-Holstein die Innenstadt-Marketing-Bemühungen der Einzelhandelsunternehmen fördern.

Aktive Wirtschaftsförderung

Neben einem wirtschaftsfreundlichen Klima und wirtschaftlichen staatlichen Rahmenbedingungen wollen wir mit einer aktiven Förderpolitik unternehmerisches Handeln unterstützen. Unsere Wirtschaftsförderpolitik wird langfristig verlässlich und kontinuierlich sein.

Die Eigenkapitalausstattung des schleswig-holsteinischen Mittelstandes ist nach wie vor ungenügend. Negative Folgen sind zunehmende Finanzierungsprobleme, unausgenutztes Wachstumspotential und eine fehlende Beschäftigungsdynamik. Ursache dieser Eigenkapitalschwäche ist neben der eingeschränkten Selbstfinanzierung auch die unterentwickelte externe Eigenkapitalbeschaffung. Durch zeitlich begrenzte Beteiligungen des Landes wollen wir dazu beitragen, die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern. Das wollen wir mit einer deutlich besseren Kapitalausstattung einer weiterentwickelten Mittelstandsbeteiligungsgesellschaft erreichen.

Ein weiteres Förderinstrument für den Mittelstand soll ein Darlehens- und Beteiligungsfonds sein. Zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Initiative „Finanzstandort Deutschland“ (IFD, Frankfurt) wollen wir in Schleswig-Holstein ein spezielles Darlehensangebot auflegen lassen, damit den mittelständischen Unternehmen dringend benötigte Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden können, ohne die Liquidität der öffentlichen Hand zu belasten. Wir streben an, diesen Fonds in Kooperation mit Hamburg zu entwickeln.

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage von Bund und Land und der veränderten Förderkulisse der EU ab 2007 werden wir die Wirtschaftsförderung aus öffentlichen Mitteln auf den Prüfstand stellen. Alle Förderprogramme sind einer Effektivitätsprüfung zu unterziehen. Die Mittel der Arbeitsmarktförderung (bisher ASH 2000) und des Regionalprogramms (bisher Regionalprogramm 2000) werden wir zu einem integrierten „Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein“ mit den Schwerpunkten Innovation, Technologie, Qualifikation und Weiterbildung im ersten Arbeitsmarkt und wirtschaftsnahe Infrastruktur zusammenführen.

Die Fortführung der Regionalförderung für strukturschwache Region, auch unter Nutzung von EU-Mitteln, sowie die weitere Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Unterstützung der Kooperation ländlicher Regionen (Leader plus) und die Förderung von Konversionsstandorten bleiben für uns wichtige Beiträge für die Wirtschaftsentwicklung.

Schleswig-Holsteins Stärken liegen in seiner ausgeprägt mittelständisch strukturierten Wirtschaft, seiner Lage an Nord- und Ostsee, seiner Agrar- und Ernährungswirtschaft und seiner Tourismusinfrastruktur.

In unserer Wirtschaftsförderungspolitik werden wir selbstverständlich alle Chancen nutzen, von der Existenzgründung bis zur Industrieansiedlung. Bei zunehmend knappen öffentlichen Mitteln wird sich die Wirtschaftsförderung des Landes aber auf die langfristig wettbewerbsfähigen und wachstumsstarken Bereiche konzentrieren müssen. Das auslaufende Programm der Werftenhilfe soll in der bisherigen Höhe ausfinanziert werden. Die Bundesmittel des zum 31.3.2005 auslaufenden Programms wollen wir über einen Nachtragshaushalt 2005 entsprechend aufstocken. Eine Nachfolgeregelung wird es aus Landesmitteln nicht geben.

Wir werden uns auf die Stärken unseres Landes besinnen. Besonders chancenreiche Wachstumsfelder sind:

  • „Zukunft Meer“
  • „Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein“
  • „Ferienland Schleswig-Holstein“
  • Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein
  • Technologiestandort Schleswig-Holstein

Technologiepolitik

Wir wollen in der Technologiepolitik die knappen Mittel auf die Weiterentwicklung der Infrastruktur auf solche Branchen konzentrieren, die bereits erfolgreich Strukturen gebildet haben, im Land besonders günstige Standortfaktoren vorfinden oder wichtige Entwicklungspotentiale aufweisen. Das gilt insbesondere für die für unser Land entscheidende Zukunftsbranchen, wie die Medizintechnik, die Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, maritime Technologien und Life Sciences, Medizintechnik und Umwelttechnik und die Biotechnologie in Landwirtschaft, Veredelungs- und Ernährungsindustrie sowie in der Pharmazie. In allen diesen Feldern sollen Kompetenzzentren an den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Entwicklung der Zukunftsbranchen unterstützen.

Wir werden den Forschungsstandort Schleswig-Holstein stärken. Gemeinsam mit den Förderinstituten und der Wirtschaft unseres Landes wollen wir den Wissens- und Technologietransfer ausbauen.

Arbeit und Ausbildungsplätze

Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, allen Arbeitsfähigen einen Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können. Dies kann nur gelingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen der Wirtschaft eine solche Arbeitsplatzoffensive ermöglichen und mehr Unternehmen wieder die Chance haben, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit wirksam bekämpft wird.

Wir werden Arbeitsmarktmaßnahmen zusammenfassen und besonders Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jugendliche Erwerbslose und Langzeitarbeitslose unterstützen und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie den Kombilohn-Ansatz oder beschäftigungssichernde Hilfen (z. B. Coaching) weiterentwickeln und Perspektiven für Geringqualifizierte über Hartz IV hinaus insbesondere zur Verknüpfung von Erwerbseinkommen mit staatlichem Transfer schaffen. Gleichzeitig werden wir aber auch sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. im kommunalen und sozialen Bereich) für solche Erwerbslosen unterstützen, die keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.

Arbeitsvermittler, Bildungsträger, Beschäftigungsgesellschaften und sonstige Einrichtungen sollen sich verstärkt für eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt einsetzen.

Alle arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instrumente und Maßnahmen wollen wir einer permanenten Wirtschaftlichkeits- und Erfolgskontrolle unterziehen.

Damit alle Jugendlichen eine Chance auf einen künftigen Arbeitsplatz haben, muss jedem ein geeigneter Ausbildungsplatz angeboten werden. Dies wollen wir u. a. durch folgende Maßnahmen erreichen.

  • Wir werden das bundesweit vorbildliche „Bündnis für Ausbildung Schleswig-Holstein“ fortsetzen und dabei verbindliche Zielvorgaben und Maßnahmen vereinbaren.
  • Wir werden vermehrt Ausbildungsangebote für speziell Begabte entwickeln und über Programme Lernschwächere in das duale Ausbildungssystem integrieren.
  • Wir werden Modelle der Stufenausbildung - entsprechend dem Kfz-Service-Mechaniker – fortsetzen.
  • Wir werden das Netz der Weiterbildungsverbünde ausbauen.
  • Mit dem Netz der Volkshochschulen und Bildungsstätten wollen wir das flächendeckende Angebot der allgemeinen Weiterbildung sichern.
  • Die überbetriebliche Ausbildung wollen wir weiterhin sichern.

Verkehrsinfrastruktur

Schleswig-Holstein ist als Brücke nach Skandinavien und zu den baltischen Staaten und wegen seiner Marktferne ganz besonders auf eine gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist deshalb die Grundlage für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort und die individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land. Um den Standort Schleswig-Holstein weiter zu stärken, wollen wir die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes weiter ausbauen.

Dabei werden wir in den nächsten fünf Jahren folgende Projekte mit Priorität und unter Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten umsetzen bzw. weiterführen:

Straßenverkehr

  • Das wichtigste Verkehrsprojekt für die Zukunft unseres Landes ist die zügige Weiterführung der A 20 mit einer festen Elbquerung bei Glückstadt und einer Anbindung an das Niedersächsische Fernstraßennetz.
  • Sechsstreifiger Ausbau der A 7 vom Kreuz Hamburg Nord-West bis Bordesholm.
  • Zügiger Ausbau der A 21
  • Die geplante Fehmarnbelt-Querung werden wir als europäisches Projekt in Zusammenarbeit mit unseren dänischen und schwedischen Partnern verwirklichen. Die feste Fehmarnbelt-Querung als kombinierte Schienen-/Straßenquerung führt die Regionen Schleswig-Holstein / Hamburg und Kopenhagen / MalmØ enger zusammen, sie ermöglicht schnelle Bahnverbindungen auf der Vogelfluglinie und schafft neue Chancen für Unternehmen und Logistik zwischen Hamburg, Lübeck und Puttgarden. Für die Finanzierung, den Bau und die Betriebsführung des Brückenbauwerks und damit auch für das unternehmerische Risiko wollen wir die Privatwirtschaft gewinnen. EU-Mittel und Bundesgarantien sollen das private Engagement unterstützen.
  • Bessere Anbindung der Westküste durch Ausbau der B5.

Mittel- bis langfristig werden folgende Straßenverkehrsinfrastrukturprojekte angestrebt:

  • Sechsstreifiger Ausbau der A 23 bis Elmshorn
  • Sechsstreifiger Ausbau der A 1 bis Moorfleth
  • Ausbau der A 23 zwischen Itzehoe-Nord und –Süd
  • Weiterbau der A 23 entlang der Westküste bis nach Esbjerg
  • Weiterbau der A 1 von Heiligenhafen-Nord bis Puttgarden
  • Sechsstreifiger Ausbau der A 7 bis zur Staatsgrenze Dänemarks

Zur schnellen Realisierung dieser Straßenverkehrsinfrastrukturprojekte wollen wir alle öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen (z. B. Public Privat Partnership-Projekte) und alle Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Rechtsgrundlagen für beschleunigte Planungsverfahren in ostdeutschen Ländern (Planungsbeschleunigungsgesetz) auch in Westdeutschland Anwendung finden. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass die Projekte im Bundesverkehrswegeplan zügig in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Schienenverkehr

Wir werden den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Wir wollen die klare Trennung zwischen Schienennetz und Bahnbetrieb. Nur so kann echter Wettbewerb in den Dienstleistungen des Bahnverkehrs erfolgen. Die verfassungsrechtlich verankerte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur muss gesichert werden.

Entscheidend ist, dass der Erhalt und der Ausbau des Schienennetzes nach verkehrlichen Anforderungen erfolgt. Der Wettbewerb im regionalen Schienenverkehr hat sich bewährt.

Beim Ausbau und der Optimierung der Schienenwege in unserem Land setzen wir folgende Prioritäten:

  • Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck / Travemünde, Beseitigung des Schienenengpasses Elmshorn/Pinneberg (Eidelstedt), Stärkung der Strecke Hamburg – Flensburg – Kopenhagen, Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Lübeck-Puttgarden im Zusammenhang mit dem Bau der festen Fehmarnbelt-Querung.
  • Sanierung der Eisenbahn-Kanalbrücke Hochdonn
  • Prüfung einer schnellen Eisenbahnverbindung zwischen Kiel und Hamburg / Fuhlsbüttel – Hamburg Hbf.
  • Unterstützung des kombinierten Ladungsverkehrs.

Mittel- und langfristig werden folgende Schienenverkehrsinfrastrukturprojekte angestrebt:

  • Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Westerland – Esbjerg
  • Erneuerung der Kanalquerung Rendsburg

Wasserstraßen und Häfen

Schleswig-Holsteins Häfen sind die Brücke zwischen den Märkten Osteuropas, Skandinaviens sowie auch Westeuropa. Diese Position werden wir stärken durch einen Ausbau der Häfen und ihrer wasser- wie landgestützten Hinterlandverbindungen.

  • Insbesondere Lübeck/Travemünde, Kiel und Brunsbüttel müssen mit dem Welthafen Hamburg noch stärker kooperieren. Darüber hinaus sind die Häfen Kiel und Lübeck/Travemünde für den Fähr- wie auch Kreuzfahrtschiffsverkehr in ihrer Attraktivität zu stärken.
  • Der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals ist für uns angesichts der EU-Osterweiterung ohne Alternative. Der Kanal hat eine herausragende Bedeutung im Rahmen des europäischen Verkehrsnetzes TEN (Trans-European Network).
  • Der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals als Bindeglied des Seehafens Lübeck zum Hamburger Hafen und zum europäischen Binnenwasserstraßennetz wird unterstützt.
  • Wir wollen die Häfen Brunsbüttel und Husum zusätzlich zu Dienstleistungsstandorten der Westküste ausbauen. Wir setzen uns für den tideunabhängigen Fortbestand der Fischereihäfen Friedrichskoog und Büsum ein. Unsere Häfen benötigen private Teilhaber und Investoren. Die Chemie-Pipeline zwischen Brunsbüttel und Stade ist für Brunsbüttel existentiell wichtig. Ebenso wichtig ist die Anbindung des Hafens Husum an die B5 sowie der dreispurige Ausbau der B5 zwischen Itzehoe und Brunsbüttel.
  • Wir unterstützen bei der geplanten weiteren Fahrrinnenvertiefung der Unter- und Außenelbe die Position der Norddeutschen Länder Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein vom 17.06.2004, dass der weitere Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Das abschließende Einvernehmen mit dem Fahrrinnenausbau kann erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklärt werden.

Luftverkehr und Flughäfen

Der Ausbau des Hamburger Flughafens zum Luftkreuz des Nordens stärkt die wirtschaftlichen Potentiale der Metropolregion Hamburg.

Die Regionalflughäfen Lübeck und Kiel sind für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein von großer Wichtigkeit. Wir werden in Abstimmung mit Hamburg ein Flughafenentwicklungs- und Luftverkehrskonzept für Schleswig-Holstein und Hamburg in Auftrag geben. Dieses wird u.a. berücksichtigen:

  • Den zügigen Ausbau des Regionalflughafens Lübeck-Blankensee
  • Das Ergebnis der Prüfung des Ausbaus des Regionalflughafens Kiel-Holtenau

Tourismus

Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein mit rund 5,2 Mrd. Euro Umsatz und ca. 80.000 Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der nahezu durchgehend mittelständisch geprägt ist. Vor allem in den strukturschwachen Regionen an der Westküste und in Ostholstein hängen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze entscheidend davon ab.

  • Um Marktanteile zurück zu gewinnen und diese Branche zukunftsfähig zu machen, werden wir eine professionelle Markt- und Standortbestimmung für Schleswig-Holstein vornehmen und dabei die Entwicklungspotentiale der einzelnen Regionen konkret herausarbeiten. Auf dieser Grundlage werden wir alsdann gemeinsam mit der Tourismusbranche und den Regionen die notwendigen Schwerpunkte und Handlungsfelder der Zukunft definieren.
  • Wir werden die touristische Infrastruktur weiter modernisieren. Dazu werden wir den Tourismus als Förderschwerpunkt in der Regionalpolitik erhalten und ausbauen sowie die betrieblichen Fördermöglichkeiten auch für mittelständisch geprägte touristische Betriebe verbessern.
  • Die professionelle Entwicklung und Einführung von Service-Cards (z. B. Ostsee-Card) wollen wir fördern. Durch verbesserte Angebote und die Integration von ÖPNV-Angeboten in diese Tourist-Card-Lösungen werden wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für unsere Gäste attraktiver machen.
  • Neben unserem Image als Ferienland für Familien mit Kindern werden wir auf Gesundheitstourismus und Wellness setzten. Wir werden bis 2010 die Angebote für Wellness und Gesundheit im Tourismus mit dem Förderschwerpunkt „Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein“ verknüpfen und deutlich ausbauen.
  • Eine hohe Angebotsqualität ist Garant für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit als Tourismusstandort. Wir unterstützen daher die flächendeckende Zertifizierung der Beherbergungsbetriebe und sonstigen Unterkünfte nach einheitlichen Kriterien. Wir werden durch eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung die Service-Qualität weiter erhöhen. Das Tourismus-Marketing wollen wir weiter optimieren. Hierzu gehören schnelle und direkte Buchungsmöglichkeiten. Wir werden ein einheitliches Schleswig-Holstein-Portal für Internetbuchungen fördern und die Kooperation mit großen Reiseanbietern unterstützen. Bei der Erschließung neuer Absatzwege und bei der Präsentation unseres Landes im In- und Ausland werden wir unterstützend mitwirken.
  • Umwelt-, Kultur- und Sportangebote sind das wichtigste Kapitel Schleswig-Holsteins für einen Erfolgreichen Tourismus. Gesundes und sauberes Wasser, eine vielfältige Natur, die abwechslungsreiche Landschaft, das gesunde Klima und ein breites kulturelles Angebot machen unser Land für unsere Gäste attraktiv. Diese natürlichen Grundlagen des Tourismus gilt es zu bewahren. Wir wollen die Gäste nicht aus der Natur ausschließen, sie aber stärker als bisher für den Schutz der Natur sensibilisieren. Wir werden den Wassertourismus stärken. Nord- und Ostsee und eine Vielzahl von Flüssen und Seen bieten in Schleswig-Holstein beste Voraussetzungen für den Wassertourismus.
  • Wir werden durch gezielte Förderung entsprechender Angebote eine möglichst hohe Auslastung unserer Betriebe und Einrichtungen auch außerhalb der Hochsaison unterstützen. Wir setzen uns bei der Gestaltung der Ferienregelung dafür ein, dass eine möglichst breite Auslastung gewährleistet wird.
  • Bei den Ladenöffnungszeiten in Kur- und Badeorten setzen wir uns für eine Ausweitung der Bäderregelung ein.

Energiepolitik

Übergeordnetes Ziel der Energiepolitik ist eine sichere, nachhaltige und preisgünstige Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen. Nur ein Mix aus verschiedenen Trägern wird die Versorgungssicherheit und die Umweltverträglichkeit gewährleisten.

Wir wollen dafür sorgen, dass die verschiedenen Energieträger und Energietechnologien zusammen ihren spezifischen Anteil an einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen, d. h. klimaverträglichen Energieversorgungsstruktur einbringen können.

Die Windenergie spielt in Schleswig-Holstein heute bereits eine große Rolle, denn mit ihr wird Wirtschaftskraft vor Ort erreicht und Einkommen – insbesondere in den ländlichen Räumen – erzielt. Wir werden die Windenergienutzung mit Augenmaß weiter ausdehnen. Wir werden keine neuen Wind-Vorrang-Flächen ausweisen und sie auf 1 % begrenzen. Bei der Errichtung von Offshore-Anlagen müssen Schiffsicherheit, Tourismus und Umwelt berücksichtigt werden. Repoweringmaßnahmen werden wir unterstützen.

Wir werden neue Energietechnologien wie z. B. die Brennstoffzelle, die Nutzung von Wasserstoff und die modernen Technologien zur Kohlenutzung weiter entwickeln. Außerdem werden wird das umweltfreundliche Potential der Biomasse-Nutzung, der Kraft-Wärmekopplung, der Geothermie und der Solarenergie verstärkt nutzen und ausbauen.

In der Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie sind wir uns bewusst, dass die jetzt im Atomgesetz normierten Restlaufzeiten gelten und zurzeit nicht zu verändern sind. Es besteht Einigkeit, dass die Landesregierung nicht initiativ wird, den Energiekonsens aufzukündigen. Wir werden uns im Bundesrat enthalten, wenn widerstreitende Auffassungen, wie zum Beispiel bei der Kernenergie, vorliegen.

Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kindertagesstätten und vorschulische Förderung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Bildungschancen für alle Kinder erfordern eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur von Kindertagesstätten. Die Kommunen, unterstützt durch die Verbände der freien Wohlfahrtpflege, stehen hier in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Das Land wird sie auch künftig dabei unterstützen.

Der Landeszuschuss i.H.v. 60 Mio. € zu den Kindertagesstätten wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit Blick auf den notwendigen Ausbau bei den unter Dreijährigen auch bei zurückgehenden Kinderzahlen weiter gewährt.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern auf Kreis- und Landesebene werden im Kindertagesstättengesetz verankert.

Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten wird, orientiert an den mit den Trägern der Einrichtungen verabredeten Leitlinien, gesetzlich konkretisiert. Im Rahmen des ganzheitlichen Bildungsauftrages der Kindertagesstätten kommt dabei der Förderung von Sprache und Motorik, der Hinführung zur Schrift und zu mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungsformen eine besondere Bedeutung zu.

Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in ihrem gemeinsamen Einzugsbereich wird verbindlich gemacht. In jeder Einrichtung soll künftig mindestens eine in Fragen der allgemeinen Sprachförderung qualifizierte Kraft vorhanden sein.

Das Land wird sich auch künftig bei der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher zur Stärkung des Bildungsauftrages, bei der Unterstützung der Fachberatung der freien Träger und bei der Qualifizierung der Tagesmütter engagieren. Die Qualität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wird sowohl durch die Weiterentwicklung der Fachschulen als auch durch das Angebot eines berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs gesteigert.

Ein erfolgreicher Schulstart setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Um dies sicherzustellen, wird die Schuleingangsuntersuchung spätestens auf das 4. Quartal des Kalenderjahres vor der Einschulung vorgezogen. Erforderlichenfalls werden in diesem Rahmen Sprachstandsuntersuchungen und gezielte Sprachfördermaßnahmen durchgeführt. Dies gilt insbesondere für Kinder, die keine Kindertageseinrichtungen besuchen, und für Kinder mit Migrationshintergrund.

Die Koalitionspartner streben ein schrittweises Vorziehen der Einschulung durch Verlagerung des Stichtags an.

Schulentwicklung, Unterrichtsversorgung und Schulqualität

Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, in allen Regionen des Landes ein möglichst vollständiges, qualitativ hochwertiges Schulangebot zu sichern und allen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu gewährleisten.

Schulentwicklung

Grundlage dafür sind eine langfristige regionale Schulentwicklungsplanung, die den demografischen Herausforderungen Rechnung trägt, und die Gewährleistung einer verlässlichen Unterrichtsversorgung.

Die Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen liegt künftig bei den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden. Sofern sie nicht selbst über Schulen mit dem Angebot aller Bildungsgänge verfügen, bilden sie Schulverbände bzw. beteiligen sich an ihnen.
Zur Verbesserung der schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung und der interkommunalen Kooperation erhalten die Kreise eine stärkere koordinierende Rolle.

Die Schulträger erhalten mehr Gestaltungsoptionen zur organisatorischen Verbindung und Kombination von Schularten und Bildungsgängen und zur Bildung von Schulzentren, um möglichst alle Bildungsangebote vor Ort vorzuhalten und bessere Bildungschancen zu verwirklichen.

Der Schullastenausgleich erfolgt künftig ausschließlich über eine interkommunale Verrechnung von Zahlungspflichten und Leistungsansprüchen im Rahmen eines kommunalen „Schulkosten-Ausgleichsfonds“, der Investitions- und Schülerbeförderungskosten mit umfasst. Mittelfristig werden die Schuleinzugsbereiche abgeschafft.

Unterrichtsversorgung

Auch in der 16. Legislaturperiode werden alle freiwerdenden Lehrerstellen neu besetzt. Darüber hinaus werden durch die jeweiligen Haushalte 2006 bis 2010 neue Stellen geschaffen, damit der noch bis zum Schuljahr 2009/10 wachsende Lehrerbedarf gedeckt, die „Verlässliche Grundschule“ durch eine schrittweise Herstellung der Unterrichtsgarantie laut Stundentafeln und durch die Einführung von Englisch-Fachunterricht ab Klasse 3 der Grundschule verwirklicht werden kann.

Der Vertretungsfonds wird in Höhe von 12 Mio. € p.a. weitergeführt.

Weiterentwicklung der Schulen und des Schulwesens

Die Koalitionspartner gehen für die Dauer der 16. Legislaturperiode von der Beibehaltung und Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems aus. Darüber hinaus kann es ein Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulwesens und Gemeinschaftsschulen geben. Dabei muss die Wahlfreiheit der Eltern bestehen bleiben.

Gemeinschaftsschulen müssen den gleichen Leistungsanforderungen der Schulen des gegliederten Schulwesens entsprechen und unterliegen einer zentralen Leistungsbemessung.

In allen Schulen muss bei strikter Qualitätssicherung die Förderorientierung gestärkt werden.

Zur besseren Förderung werden für alle leistungsstarken und –schwachen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen für daraus folgende pädagogische Maßnahmen schrittweise individuelle Lernpläne erstellt.

Gegliederte Schulen

Die Koalitionspartner wollen Rückstufungen nach der 6. Klasse weitgehend vermeiden und das Sitzen Bleiben deutlich reduzieren. Dazu ist es erforderlich, die Orientierung der Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse abgeschlossen zu haben. Die Schulartempfehlung nach der 4. Klasse wird beibehalten. An Schulen des gegliederten Schulwesens bleibt es bei schulartbezogenen Orientierungsstufen.

Um die Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens zu verbessern, soll nach der 6. Klasse der Aufstieg in eine andere Schulart erleichtert und rechtlich abgesichert werden.

Die Koalitionspartner wollen das Abitur nach 12 Jahren flächendeckend in dieser Legislaturperiode einführen. Gleichzeitig werden die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung neu gestaltet, um die Qualität der allgemeinen Hochschulreife abzusichern und ein möglichst dichtes Netz von Standorten zu sichern, an denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. In diesem Zusammenhang soll durchgängig eine Umstellung auf überwiegenden Unterricht im Klassenverband vorgenommen und ein viertes schriftliches Abiturprüfungsfach eingeführt werden.

Alle Sonderschulen werden in Förderzentren umbenannt.

In der Frage der IGS Pansdorf sind die Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung und werden sich in ihrem weiteren Vorgehen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts richten. Bis dahin wird der bereits angemeldete Jahrgang zum Schuljahr 05/06 aufgenommen. Die Baumaßnahmen dürfen in ihrem Charakter den Ausgang des Verfahrens nicht präjudizieren. Das gilt auch für die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe.

Falls das Verwaltungsgericht bis zum Herbst 05 nicht entschieden hat, wird noch in 05 von den Koalitionspartnern entschieden, ob ein neuer Jahrgang zum Schuljahr 06/07 aufgenommen werden soll. Das Land verpflichtet sich, das erstinstanzliche Urteil zu akzeptieren, wenn der Kreis dies seinerseits ebenfalls gewährleistet.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule entsteht auf Antrag des Schulträgers durch Umwandlung bestehender Schulen auf der Grundlage entsprechender pädagogischer Konzepte.

Bestehende Gesamtschulen sollen sich schrittweise zu Gemeinschaftsschulen entwickeln.

Gemeinschaftsschulen praktizieren längeres gemeinsames Lernen über Klasse 6 hinaus und haben im Schulprogramm ein konkretes pädagogisches Konzept verankert, wie längeres gemeinsames Lernen und der Verzicht auf die Wiederholung von Klassenstufen bis Klasse 10 schrittweise ausgebaut werden sollen. Sie erhalten erweiterte Spielräume bei der Gestaltung der Stundentafel, der Lerngruppen und der Leistungsbewertung sowie bei Formen individueller Förderung, längerem gemeinsamen Lernen und der inneren und äußeren Differenzierung.

Qualitätssicherung, Ergebnis- und Förderorientierung

Bildungspläne im Sinn von Kerncurricula sollen auf mittlere Sicht Einzelvorgaben in den Lehrplänen ersetzen und durch zentrale Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen überprüft werden.

Auf der Grundlage der Bildungsstandards werden interne und externe Evaluationen durchgeführt, deren Ergebnisse - gegebenenfalls adjustiert - im Rahmen von Schulportraits im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören vor allem regelmäßige Lernstandsuntersuchungen einschließlich Vergleichsarbeiten in den Klassenstufen 3 bzw. 4, 6 und 8 bzw. 9. Ziel ist der Aufbau einer fachlich unabhängigen Qualitätsagentur im norddeutschen Verbund. Der Schul-TÜV (EVIT) wird unter Einbeziehung der Leistungsvergleiche fortgeführt und weiterentwickelt.

Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse werden schrittweise für die unterschiedlichen Abschlüsse zentrale Prüfungen eingeführt, die schulspezifische Teile enthalten können; dies gilt auch nach Klasse 10 des gymnasialen Bildungsganges.

Zur Unterstützung besserer individueller Förderung in allen Schularten der Sek I und neuer Formen längeren gemeinsamen Lernens in den Gemeinschaftsschulen wird ein Förderfonds des Landes i.H.v. jeweils 40 Stellen in den Jahren 2006 bis 2010 eingerichtet. Gefördert werden Schulen auf der Grundlage von Konzepten zur Vermeidung des Sitzen Bleibens und von Rückstufungen oder zu neuen Formen längeren gemeinsamen Lernens in der Gemeinschaftsschule.

Eigenverantwortung der Schulen stärken

Schulen sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten neu einzustellende Lehrkräfte selbst auswählen können.

Wir wollen alle Erlasse und Verordnungen im Schulbereich auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen.

Die Stellung der Schulleitungen soll gestärkt und die Hinführung zu Leitungsaufgaben verbessert werden.

Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll von den Schulen selbst belastungsbezogen in einer Bandbreite unterschiedlich festgesetzt werden können.

Den Schulen werden zusätzliche Spielräume zur Gestaltung des Schulalltages, des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit eröffnet.

An den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I können Kontingentstundentafeln eingeführt werden, die den Schulen einen Spielraum bei der Verteilung der Fächeranteile auf die Klassenstufen bzw. für das Zusammenwirken von Fächern in Fächergruppen und Möglichkeiten zur Gestaltung des Schulprofils einräumen.

Ausbau der Verlässlichen Grundschule und der Offenen Ganztagsschulen

Bis zum Schuljahr 2007/08 wird die Verlässliche Grundschule flächendeckend unter Maßgabe der Unterrichtsgarantie und bei Einführung des Englisch-Fachunterrichts eingeführt. Zusätzliche Betreuungsangebote an Grundschulen werden weiter gefördert.

Für die bestehenden und in den kommenden Jahren neu entstehenden Offenen Ganztagsschulen werden wir auch weiterhin Landeszuschüsse zu den laufenden Kosten bereitstellen. Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe zur Verbesserung der Schulsozialarbeit soll weiter intensiviert werden.

Dänisches Schulwesen und Schulen in freier Trägerschaft

Der Landeszuschuss wird zukünftig als Festbetrag gewährt, wenn der Träger drei Jahre hintereinander den Höchstbetrag erhalten hat. Die Wirtschaftlichkeit des Schulbetriebs wird überprüft.

Ab dem Jahr 2008 wird bei Gründungen und Erweiterung des pädagogischen Angebots von freien Schulen die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung auf 2 Jahre verkürzt.

Das Abschlusskommuniqué zwischen Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydsleswig vom 24.11.2004 wird ab dem Jahr 2008 umgesetzt.

Berufliche Bildung

Verbesserung der Kooperation Schule/Wirtschaft und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit

Partnerschaften und Patenschaften zwischen Schulen und Betrieben und die allgemeine Kooperation von Schule und Wirtschaft sollen ausgeweitet werden. Ziel ist es, dass jede weiterführende Schule eng mit einem Betrieb zusammenarbeitet.

Die Durchführung von Betriebspraktika wird für alle Schularten ausgeweitet und verbindlich geregelt; sie können für die Hauptschulen auch als wöchentlicher Betriebstag ausgestaltet werden.

Die Hauptschule soll die Schülerinnen und Schüler für eine berufliche Ausbildung genauso wie für weitere Bildungsgänge qualifizieren. Die Angebote zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit sollen unter Einbeziehung der Wirksamkeit des 10. Hauptschuljahres überprüft und neu gestaltet werden.

Duale Ausbildung und Berufsschulen

Für die Koalitionspartner hat die Duale Ausbildung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert.

Die Möglichkeiten des neuen Berufsbildungsgesetzes für eine Aufwertung der vollzeitschulischen Berufsausbildung werden aufgegriffen. Die Landesregierung unterstützt die Zulassung geeigneter vollzeitschulischer Ausbildungsgänge zur Kammerprüfung.

Die Landesregierung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, bei dem neuen System der gestuften Ausbildungsgänge für Jugendliche, die nach Abschluss der vollen Lehrzeit keinen Gesellenbrief erreichen können, eine spätere Aufbauqualifizierung sicher zu stellen.

Es wird geprüft, wie im Zusammenwirken mit den Berufsschulen unter Einbeziehung von bestehenden AvJ, BVM und JoA für die Jugendlichen, die nach der allgemeinen Schulzeit ohne Ausbildungsvertrag bleiben, eine berufsfeldorientierende Eingangsphase organisieren können, die sowohl Vorbereitung auf die Ausbildung (Ausbildungsreife) und berufsfeldorientierte Vermittlung in eine Ausbildung zur Aufgabe hat.

Die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu „Regionalen Berufsbildungszentren“ mit eigener Qualitätssicherung wird unter Wahrung der Verantwortlichkeiten von Land und Schulträgern fortgesetzt; die Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schulen in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln.

Hochschule und Wissenschaft

Forschung, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung auf wettbewerbsfähigem internationalem Niveau sind entscheidende Aufgaben in der Politik für Bildung und Innovation in Schleswig Holstein in dieser Legislaturperiode. Für Schleswig-Holstein sind die staatlichen und privaten Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen ein wichtiger Standortfaktor.

Studiengebühren

Die Koalitionspartner sind in der Frage von Studiengebühren unterschiedlicher Auffassung. Bei der Einführung von Studiengebühren wird Schleswig-Holstein keine Vorreiterrolle übernehmen, aber auch keine Insellösung zulassen. Vor einer Entscheidung wird die Entwicklung in den norddeutschen Ländern abgewartet.

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass es weiter staatliche Ausbildungshilfen im Sinne des jetzigen Bafög als Teil der Studienfinanzierung geben muss.

Eigenverantwortung und Modernisierung der Hochschulen

Das Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz wird grundlegend überarbeitet zur weiteren Verselbständigung der Hochschulen mit Übertragung des vollständigen Berufungsrechts und Prüfung der Übertragung der Dienstherrenfähigkeit für diejenigen Hochschulen, die dies anstreben. Neben der Juniorprofessur soll die Habilitation eine gleichwertige Zugangsvoraussetzung zum Professorenamt im Berufungsverfahren sein. Ziel ist eine Ausweitung des Selbstauswahlrechts und der entsprechenden Verfahren an allen Hochschulen des Landes für ihre Studierenden. Eine Experimentierklausel über die Organe der Hochschulselbstverwaltung im HSG wird geprüft.

Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden konsequent umgesetzt einschließlich der Einführung der vereinbarten Controlling-Maßnahmen, einer Kosten- und Leistungs-Rechnung und der Leistungsorientierten Mittelverteilung. Dazu gehört ein entsprechendes Berichtswesen gegenüber dem Parlament.

Die Zielvereinbarungen und der Hochschulvertrag sind Grundlage für die Hochschulentwicklung in Schleswig-Holstein und werden bis 2008 fortgeführt.
Die in den Zielvereinbarungen vorgesehene Halbzeitbewertung soll Basis für die Entwicklung einer Hochschulplanung für das Land Schleswig-Holstein und für die Kooperation mit Hamburg sein. Diese dann vorgenommene Hochschulplanung wird als Grundlage für die neuen Zielvereinbarungen nach Ablauf der derzeitigen genutzt. In diesem Zusammenhang wird eine Bewertung der bisherigen Kriterien der leistungsbezogenen Mittelvergabe vorgenommen.

Der Anteil der Mittelvergabe über den Innovationsfonds wird ausgeweitet. Zugleich wird der Innovationsfonds neu gestaltet und auf eine stärkere Förderung größerer Forschungsprojekte, die eine strukturelle Wirkung auslösen, ausgerichtet.

Der neue Hochschulvertrag wird die wachsende Zahl der Studienberechtigten in unserem Land berücksichtigen.
Schleswig-Holstein und Hamburg verstehen sich zunehmend als eine gemeinsame Wissenschaftsregion. Dies wollen wir vorantreiben. Zu diesem Zweck sollen die Landeshochschulpläne, Forschungsprojekte usw. zunehmend aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist mittelfristig der Abschluss eines Staatsvertrages zur Zusammenarbeit mit Hamburg in den Bereichen Hochschule und Wissenschaft.

Die internationale Orientierung der Hochschulen wird weiter verstärkt mit Schwerpunkten in den Bereichen Ostsee und China u.a. durch die Einführung gemeinsamer Studiengänge, die Begründung von Partnerschaften in der Forschung und die Verstärkung des Austausches von Studierenden in Europa.

Neue Qualität in der Lehre

Das Land und die Hochschulen in Schleswig-Holstein werden den Bologna-Prozess konsequent umsetzen mit

  • vollständiger Einführung von Bachelor-/Master-Strukturen bis 2010 im Rahmen der jeweiligen KMK-Vereinbarungen und
  • umfassender Qualitätssicherung durch Akkreditierungs- und Evaluierungsmaßnahmen, dabei werden die Kooperation auf norddeutscher Ebene und neue Modelle zur effizienten Umsetzung genutzt.

Eine Unterstützung der Hochschulen bei den Kosten für die Akkreditierung ihrer Studiengänge wird geprüft.
Bei der Ausgestaltung der bundesweiten Bedingungen bei der Einführung der gestuften Abschlüsse wird sich die Landesregierung für eine weitgehende Flexibilisierung und Eigenverantwortung der Hochschulen beim Übergang vom Bachelor zum Master je nach Studiengang und Hochschule einsetzen.

Lehrerbildung

Die Koalitionspartner wollen die Lehramtsstudiengänge auf die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master umstellen. Dies soll auf der Grundlage der KMK-Vereinbarungen und in enger Abstimmung mit den norddeutschen Ländern erfolgen. Dabei wird die bestehende Lehramtsstruktur in der 16. Legislaturperiode beibehalten. Eine frühe Erfahrung der Lehramtsstudierenden mit der schulischen Praxis soll schon in der BA-Phase gewährleistet werden.

In der zweiten Phase soll die Verknüpfung von theoretischer Ausbildung und praktischer Unterrichtstätigkeit gestärkt werden; dies soll möglichst in Gruppenstrukturen geschehen.

Wissenschafts- und Forschungsprofil Schleswig-Holsteins

Die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen an allen Standorten im Land werden ihr eigenständiges und wettbewerbsfähiges Forschungsprofil ausbauen. Diese Profilbildung soll auf der Grundlage der bestehenden Forschungsschwerpunkte, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und außeruniversitären Institute und deren Ausbau erfolgen.
Schleswig-Holstein wird die Bildung von Exzellenzclustern unterstützen insbesondere in den Bereichen

  • Entzündungsforschung
  • Marine Erdsystemforschung

und sich an einem Exzellenz-Programm des Bundes und der Länder beteiligen. Das gilt auch für den von Bund und Ländern vereinbarten „Pakt für Forschung und Innovation“(+ 3 % p.a. für die Institutionen der Forschung).

Das Land Schleswig-Holstein wird zusammen mit Hamburg und dem Bund den Ausbau des Forschungsprojektes XFEL/DESY mit Vorrang weiterentwickeln und ein gemeinsames Institut der relevanten Wissenschaften aufbauen.
Der Technologietransfer wird durch gezielte Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Instituten mit der Wirtschaft ausgebaut. Er ist besonderer Schwerpunkt der Wissenschaftspolitik der Landesregierung. Die Wissenschafts- und Technologiepolitik wird zwischen den Ressorts eng abgestimmt.

Universitäre Spitzenmedizin im Norden

Ziel ist die Sicherung der universitären Medizinkompetenz im Norden durch Abbau des strukturellen Defizites und ein ausgeglichenes Betriebsergebnis des UK SH als einziger öffentlicher Anbieter der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein bis 2010.

Dafür ist eine stärkere Abstimmung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre mit Abbau von Parallelangeboten und stärkerer Spezialisierung der Standorte auch in der Krankenversorgung erforderlich. Das Kooperationsmodell soll durch ein Abkommen zwischen den Hochschulen und dem Klinikum entsprechend weiterentwickelt werden.

Wo immer möglich, sollen PPP-Modelle und andere Zusammenarbeit mit privaten Partnern zur Verbesserung der Effizienz der Angebote genutzt werden.

Das UK SH braucht für diese mittelfristige Entwicklungsplanung bis 2010 eine Festschreibung des F+L-Zuschusses und Vereinbarung konkreter Maßnahmen zur Erreichung eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses. Mitte der Legislaturperiode werden die Ergebnisse bewertet und ggf. zusätzliche Maßnahmen vereinbart. Dabei soll auch die Zahl der Studienplätze im Hinblick auf eine weitere Reduzierung überprüft werden.

Notwendig sind außerdem wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für das UK SH, das in immer schärferem Wettbewerb mit anderen Krankenhausträgern steht. Dem müssen auch die künftigen Tarifstrukturen nach Beendigung des Beschäftigungspaktes entsprechen. Schleswig-Holstein wird eine Bundesrats-Initiative ergreifen, um die Benachteiligung des UK SH bei den Fallpauschalen zu beseitigen.

Die Kooperation mit Hamburg soll mit konkreten Vereinbarungen ausgebaut werden.

Kultur und Weiterbildung

Kultur

Schleswig-Holstein besitzt eine vielfältige und attraktive Kulturlandschaft, die wir durch Zusammenarbeit und Vernetzung der zahlreichen öffentlichen und privaten Aktivitäten weiter stärken und ausbauen wollen. Dabei wird die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik das besondere kulturelle Profil unseres Landes für die Menschen im Land wie für Besucher unterstreichen:

Kulturförderung und Kulturwirtschaftsförderung werden zur Stärkung von Standortqualitäten und Entwicklung des Kulturtourismus in Schleswig-Holstein enger verzahnt.

Die überregional ausstrahlenden Schwerpunkte wie Schloss Gottorf und Haithabu werden wir konsequent ebenso wie das Schleswig-Holstein Musikfestival als Markenzeichen für den Kultursommer weiter fördern. Insbesondere die internationale Bedeutung des SHMF soll gestärkt werden.

Das Landeskulturzentrum Salzau wird künftig durch eine Betriebsgesellschaft der Kulturstiftung geführt, dies schafft neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit attraktiven Partnern in Kultur und Wissenschaft, um die Bedeutung des Zentrums zu stärken.

Die Kulturinitiative „ars baltica“ soll die vielfältigen kulturellen Aktivitäten im Ostseeraum bündeln, vorhandene Kooperationen intensivieren und neue Verbindungen schaffen.

Die nationalen Minderheiten leisten einen wichtigen Beitrag zum besonderen kulturellen Profil unseres Landes; Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten bleibt deshalb ein wichtiges Anliegen der Kulturpolitik. Ein neues Förderkonzept soll für die zahlreichen nichtstaatlichen Museen in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband erstellt werden, um die große Vielfalt dieser Initiativen weiter zu erhalten.

Denkmalschutz dient der kulturellen Identität des Landes. Zur Stärkung der Akzeptanz der Denkmalpflege werden wir Strukturen und Abläufe überprüfen.

Politische und kulturelle Bildung sind zentrale Elemente des lebenslangen Lernens. Zur engeren Verzahnung der Angebote in Schleswig-Holstein wird ein einheitliches Landeskonzept zur künftigen Förderung auch der beruflichen und sonstigen Weiterbildung entwickelt.

Die Landeszentrale für politische Bildung wird als Kristallisationspunkt für politische Bildung, Beratung und Information gesichert.

Die Koalitionspartner bekennen sich zur öffentlichen Förderung der Weiterbildung als Aufgabe des Landes und der Kommunen.

Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Unsere Sozialpolitik schafft Gemeinschaft.
Sozialpolitik in Schleswig-Holstein steht dafür, dass der Zusammenhalt in unserem Land weiter gestärkt wird:

  • Tendenzen zur Entsolidarisierung und andere Formen der Ausgrenzung nehmen wir ebenso wenig hin wie das Auseinanderdriften der Generationen. Wir wenden uns aktiv gegen Kinderarmut.
  • Wir erkennen den Reformbedarf der sozialen Sicherungssysteme. Unser Ziel ist eine gerechte Belastung entsprechend der Leistungsfähigkeit, die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherung und die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Wir haben im Interesse der Menschen hohe Ansprüche an die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen und werden diese laufend überprüfen. Deswegen haben Evaluation und Erkenntnisgewinn einen hohen Stellenwert.
  • Unsere Sozialpolitik soll stärker integrativ wirkende Ansätze aufweisen, insbesondere um die vielfältigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung in Schleswig-Holstein als Chance zu nutzen.
  • Ehrenamtliches Engagement ist Bestandteil der Bürgergesellschaft. Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen.
  • Wir werden das Recht auf menschenwürdige Pflege sowie die Rechte und den Schutz von Pflegebedürftigen als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.
  • Wir setzen weiterhin auf Subsidiarität und die bewährte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden, den Jugendverbänden und Wohlfahrtsverbänden, gemeinnützigen, kirchlichen und privaten Trägern in Schleswig-Holstein.
  • Die soziale Infrastruktur für die unterschiedlichen Lebenslagen in Schleswig-Holstein wollen wir in ihrer Vielfalt aufrechterhalten.

Bürgergesellschaft und Ehrenamt

Mit der Bürgergesellschaft verbinden wir die Vorstellung einer Gemeinschaft, in der Aktivitäten und Initiativen der Menschen unser Land sozial gerechter, humaner und lebenswerter machen. In einer Zeit des sozialen und kulturellen Wandels gewinnt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für den Nächsten und für die Allgemeinheit eine besondere Bedeutung. Vereine, Verbände und Initiativen sind Orte der Gemeinschaft, der persönlichkeitsbildenden Jugendarbeit und der mitmenschlichen Hilfe.

  • Wir werden die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement der Menschen weiter verbessern, um Ehrenamt, Nachbarschafts- und Selbsthilfe zu stärken. Wir werden hierzu Weiterbildungsangebote ausbauen, eine Kultur der Anerkennung entwickeln und bürokratische Hemmnisse beseitigen.
  • Wir werden neue Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche entwickeln. Partizipation junger Menschen ist ein besonders nachhaltiger Teil zur Bürgerbeteiligung und sichert die Innovationskraft dieser Bevölkerungsgruppe für die gesellschaftliche Entwicklung.
  • Wir werden Partnerschaften des bürgerschaftlichen Engagements zwischen Gesellschaft, Staat und Wirtschaft unterstützen und ausbauen und Bündnisse mit Unternehmen auf der lokalen und regionalen Ebene anregen und fördern.
  • Wir werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützen, um mehr Freistellungen für bürgerschaftliches Engagement und Qualifizierung zu ermöglichen,
  • Wir werden dafür werben, dass im Ehrenamt erworbene Qualifikationen, die sich oft positiv auf die berufliche Tätigkeit auswirken, auch bei der Einstellung und in Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden.
  • Bundesrechtliche Reformen der Freiwilligendienste wollen wir durch konkrete Projekte unterstützen. Freiwilligendienste sollen generationsübergreifend ausgerichtet werden und sich zu „Lernorten bürgerschaftlichen Engagements“ entwickeln.

Beauftragte

Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich weiterhin an unabhängige Beauftragte wenden können. Die Aufgaben der Bürgerbeauftragten und des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bleiben in der gegenwärtigen Form erhalten.

Menschen mit Behinderungen

Wir wollen ein Land des Miteinanders, in dem Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf einen besonderen Schutz vor Benachteiligung einen Anspruch auf selbst bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft haben. Wir sehen in der Verwirklichung dieses wichtigen sozialpolitischen Auftrags einen besonderen Schwerpunkt für die nächsten Jahre. Wir werden in enger Kooperation mit allen Beteiligten ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept entwickeln und abstimmen. Dazu werden wir eine Bestandsaufnahme der Zielgruppen, Leistungen und Kosten durchführen, um daraus fachliche und finanzielle Handlungsbedarfe präzisieren zu können. Integration und Selbstbestimmung unter Zuhilfenahme von Förderung und Hilfsmöglichkeiten haben hierbei Priorität. Wir werden dabei eng mit den Interessenvertretungen der Behindertenverbände zusammenarbeiten. Wir werden weiterhin das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld gewähren.

  • Wir werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch in Zukunft unterstützen.
  • Wir werden die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt durch Unterstützung der Integrationsunternehmen fördern und ausbauen. Integrationsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu sichern.
  • Wir werden die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft fördern. Dabei setzen wir auf die Entwicklung neuer Formen von Hilfen, die sich an dem Ziel der Normalisierung ausrichten und am individuellen Hilfebedarf orientieren. Hierzu wollen wir mit der örtlichen Ebene, entsprechende Hilfen gemeinsam mit den Betroffenen und den Anbietern entwickeln und bürgerschaftliches Engagement einbeziehen.
  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass die barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt und von allen Verantwortlichen in ihre Planungen einbezogen wird.
  • Wir werden bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen fördern.
  • Wir werden Integrationsgruppen in Kindertagesstätten bedarfsgerecht anbieten.
  • Die Verwirklichung der behindertenpolitischen Ziele wird vorrangig im Rahmen der Eingliederungshilfe erfolgen. Wir werden deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung auf der kommunalen Ebene gebündelt werden. Wir halten es weiterhin für notwendig, die Vielzahl der Verordnungen und Auflagen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu überprüfen, zu vereinheitlichen und zu reduzieren. Dies wird zu einer Verbesserung der Entwicklung bedarfsgerechter Hilfen vor Ort führen, Bürokratie abbauen und die kommunale Ebene stärken.
  • Die Koalitionspartner werden prüfen, ob zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung ein eigenes Leistungs- oder ein Teilhabegesetz auf Bundesebene sinnvoll ist.

Pflegebedürftige Menschen

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für eine gute Pflege muss ein selbstverständliches Anliegen aller gesellschaftlichen Kräfte sein. Verantwortungsvolle Pflegepolitik schafft die Rahmenbedingungen für eine Teilhabe hilfs- und pflegebedürftiger Menschen am Leben in der Gemeinschaft, fördert den Ausbau sowie die Entwicklung neuer Strukturen zur Unterstützung der eigenständigen Lebensführung und trägt gemeinsam mit allen Beteiligten zu einer qualifizierten und menschenwürdigen Pflege bei. Dazu gehört auch die Förderung der Hospizbewegung.
Zur Konzeption der Pflegeversicherung zählt der Grundsatz, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege haben muss. Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dieser Grundsatz muss auch künftig ebenso Bestand haben wie das Prinzip, dass Maßnahmen der Prävention Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben müssen.

Auch die Pflegeversicherung ist weiterzuentwickeln, und zwar mit folgenden Eckpunkten:

  • Verbesserungen der Leistungen insbesondere der häuslichen Pflege und bei der Versorgung von demenzkranken Menschen,
  • laufende Anpassung der Vergütung für die Pflegeleistungen,
  • ein objektiviertes Personalbemessungsverfahren.

Hinsichtlich der Pflegedokumentation fördern wir mit den beteiligten Organisationen und vor allem mit der Unterstützung der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeinrichtungen ein bürokratiearmes und handhabbares Verfahren.

Wir werden außerdem die häusliche Pflege stärken und gezielt neue Maßnahmen und Projekte unterstützen, die es hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu Hause zu führen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung der Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen.

Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir auch zukünftig in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege durch umfängliche Beratung und Kontrolle. Pflegemängel müssen rechtzeitig erkannt und frühzeitig abgestellt werden. Dafür müssen die bestehenden Aufsichts- und Kontrollorgane noch wirkungsvoller eingesetzt und koordiniert werden.

Gemeinsam mit den Beteiligten werden wir durch konkrete Maßnahmen darauf hinwirken, dass Pflegemängel minimiert und im Krisenfall im Sinne einer Notfallplanung zügig beseitigt werden.

Wir wollen die Pflegeberatung intensivieren. Unser Ziel ist es, die pflegebedürftig gewordenen älteren Menschen und deren Angehörige nicht nur im Hinblick auf mögliche Hilfen zu beraten, sondern auch eine begleitende Beratung (Case Management) zu erreichen.

Wir werden die Initiative „Pflege geht uns alle an - Solidarität stiften – Lebensqualität im Alter fördern“ (PflegePlus) fortsetzen und weiterentwickeln. Oberste Ziele sind die Verbesserung des Lebensalltags von Pflegebedürftigen und die Verbesserung der Arbeitssituation von Pflegekräften. Im Pflegebereich sind integrierte Ausbildungsgänge auf unterschiedlichen Ebenen anzustreben.

Gesundheit

Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist eines unserer wichtigsten Güter. Deshalb wollen wir eine solidarische Gesundheitsversorgung die allen Menschen - unabhängig von ihren sozialen und wirtschaftlichen Umständen - mit den gleichen Leistungen zur Verfügung steht. Unterschieden in der gesundheitlichen Lage von Frauen und Männern werden wir Rechnung tragen. Wir werden die medizinische und pflegerische Aus-, Fort- und Weiterbildung ausbauen. Dabei sind die Schwerpunkte Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliativmedizin besonders zu berücksichtigen.

Der Gesundheitsbereich ist aber nicht nur für die Menschen in unserem Land außerordentlich bedeutsam, sondern mit den prognostizierten Wachstumsimpulsen gerade für Schleswig-Holstein ein bedeutsamer Standortfaktor.

Gesundheitsland Schleswig-Holstein

Wir werden das Profil der Gesundheitsadresse Schleswig-Holstein mit einer engeren Verzahnung von Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft stärken. Dabei werden wir die Zukunftssicherheit und Modernisierung der gesundheitlichen Versorgung in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen stellen.

Die laufenden und geplanten Reformen des Gesundheitssystems und eine Reihe übergeordneter Trends werden die Struktur der gesundheitlichen Versorgung im Land in den nächsten Jahren nachhaltig ändern. Die außerordentliche Komplexität der Prozesse, die Auswirkungen der demographischen Entwicklung und der neuen Vergütungsformen im Krankenhausbereich sowie die zu erwartenden Reaktionen der unterschiedlichen Akteure – Kostenträger, Leistungserbringer, Patientinnen und Patienten – erfordern eine verlässlichere Zukunftsplanung. Wir werden deshalb unter dem Stichwort „Gesundheitsland Schleswig-Holstein 2015“ die zentralen Trends und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein bewerten und daraus Handlungsoptionen ableiten. Wir werden Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit den skandinavischen Ländern nutzen. Die in 2001 gestartete Gesundheitsinitiative wird fortgesetzt.

Wir werden die wirtschaftlichen Potenziale des Medizinsektors weiter ausbauen, indem wir die Bereiche Tourismus, Wellness und Prävention sowie Medizintechnik, Pharmazie, medizinische Wissenschaft, Klinik und Praxis miteinander besser vernetzen. So wird es auch möglich sein, Kunden- bzw. Patientenpotenziale in andern Bundesländern und im benachbarten Ausland zu erschließen. Außerdem wollen wir den Export der Medizintechnik international fördern.

Umsetzung der Instrumente des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes

Wir stellen uns den neuen Rahmenbedingungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes: Sektorenübergreifende integrierte Versorgung, Praxisnetze, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung, qualitätsgesicherte medizinische Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (DMP) und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten werden zunehmend die Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein prägen. Wir sehen im Ausbau der integrierten Versorgung einen zentralen Schwerpunkt. Angesichts des demographischen Wandels ist dabei die Etablierung eines dreistufigen geriatrischen Versorgungskonzeptes von besonderer Bedeutung.

Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

Auch zukünftig wird die stationäre Grundversorgung der Bevölkerung ebenso wie der vielen Touristen in Schleswig-Holstein in erreichbarer Nähe sein. Zusätzlich werden neue Versorgungsstrukturen zur wohnortnahen Versorgung der Menschen die bisherigen Strukturen ergänzen oder sie ablösen. Hochqualifizierte medizinische Schwerpunkt- und Spezialangebote werden an dafür geeigneten Standorten konzentriert. Beispielhaft seien hierfür die Brustkrebszentren genannt. Bei der Bekämpfung von Brustkrebs werden wir Prävention, Behandlung und Nachsorge effektiv verzahnen.

Die veränderten Finanzierungsstrukturen erfordern eine verstärkte Profilbildung der Krankenhäuser in der disziplinäre Kooperation und sektorenübergreifende Formen von Partnerschaften.

Wir werden im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausrahmenplan die finanziellen Rahmenbedingungen für notwendige Umstrukturierungen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser zeitnah sicherstellen. Wir machen unsere Krankenhäuser fit für die Zukunft!

Kindergesundheit

Die seelische, körperliche und geistige Entwicklung unserer Kinder ist uns ein wichtiges politisches Anliegen. Eine förderliche Entwicklung bereits in den ersten Lebensjahren öffnet individuelle Chancen und ist zugleich ein Beitrag gegen Kinderarmut und Bildungsarmut.
Wir werden deshalb frühe Hilfen für Familien gemeinsam unter anderem mit den Kassen und Verbänden auf den Weg bringen. Diese sollen soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme sein und dem Prinzip folgen: „Früher wahrnehmen – schneller handeln – besser kooperieren“. Gesundheits-, Familien- und Jugendpolitik müssen sich gemeinschaftlich mit der kommunalen Ebene zusammen der Verantwortung stellen und gerade auch sozial benachteiligte Familien und Alleinerziehende in ihrem Wohnumfeld unterstützen. Wir werden die perinatale Sofortversorgung durch eine Vernetzung mit geburtshilflichen Kliniken weiter unterstützen.

Stärkung der Kompetenzen und Rechte von Patientinnen und Patienten

Für uns hat die Stärkung der Kompetenzen, der Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten von Patientinnen und Patienten einen hohen gesundheitspolitischen Stellenwert. Unser Leitgedanke ist die Patientin/ der Patient als Partner/in im medizinischen Entscheidungsprozess und als Mitverantwortliche/r für die Erhaltung der individuellen Gesundheit.

Wir fördern die Verbreitung von Wissen über gesundheitliche Fragen, Möglichkeiten zur Selbsthilfe und zur Mitwirkung von Patientinnen und Patienten.

Prävention ausbauen – Krankheit vermeiden

Prävention im Gesundheitswesen hat für uns einen hohen Stellenwert. In Umsetzung des Präventionsgesetzes werden wir die Strukturen auf Landesebene bündeln und Präventionsmaßnahmen Ziel bezogen konkretisieren.

Wir planen dies in bewährter Weise und in enger Kooperation mit allen Akteuren in der Gesundheitsförderung. Wir wollen primäre präventive Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Rauchen und Stressbewältigung entwickeln und schrittweise landesweit umsetzen.

Wir steigern die Effizienz und Effektivität der Präventionsmaßnahmen auch im Bereich HIV und Aids durch ihre Einbindung in unsere Gesamtstrategie und durch Verknüpfung mit geeigneten anderen Präventionsangeboten.

Drogenpolitik

Suchtvorbeugung (Prävention) bleibt eine prioritäre gesundheitspolitische Daueraufgabe, die legale wie illegale Suchtmittel gleichermaßen ins Blickfeld nimmt. Präventionsarbeit muss bereits zu einem Zeitpunkt einsetzen, an dem noch gar kein Suchtproblem entstanden ist, landesweit, frühzeitig und wirkungsorientiert für Kinder und Jugendliche. Zentrale Schwerpunkte sind dabei die Weiterentwicklung des „Aktionsplans Alkohol Schleswig-Holstein“ und die Präventionsinitiative „NICHTRAUCHEN.TIEF DURCHATMEN“.

Wir werden Cannabis wieder verstärkt in den Fokus unserer Präventionsbemühungen rücken, da sich besorgniserregende Verläufe gerade bei Dauerkonsumenten mehren. Dabei streben wir einen umfangreichen und aufeinander abgestimmten Maßnahmemix zu Tabak-, Alkohol- und Cannabisprävention an. Wir werden eine öffentliche Risikodebatte zu Cannabis führen, die nicht auf eine Legalisierung abzielt.

Wir werden die Struktur der ambulanten Suchtkrankenhilfe weiter entwickeln. Ziel ist ein landesweites Netz regionenbezogener ambulanter Grundversorgung von suchtgefährdeten und abhängigen Menschen und ihren Bezugspersonen. Die Landesförderung soll zukünftig auf einer empirisch abgesicherten Bemessungsgrundlage erfolgen (größere Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz).

Wir treten ein für

  • die schleswig-holsteinischen Schulen als rauch- und alkoholfreie Zonen,
  • die strikte Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes. Dazu gehört die Erschwerung der Verfügbarkeit von Alkohol- und Tabakwaren,
  • eine Ausweitung des Drogenfrühhilfeangebots für schon einschlägig aufgefallene Jugendliche.

Psychiatrische Versorgung

Schleswig-Holstein hat ein gut ausgebautes dezentrales psychiatrisches Versorgungsnetz mit ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen für psychisch kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Für sie und ihre Angehörigen ist damit das Prinzip der kurzen Wege weitgehend verwirklicht. Noch bestehende Versorgungslücken in den Städten Kiel und Lübeck werden in Kürze geschlossen. Das Netz von Tageskliniken in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie wird auf der Grundlage unserer Krankenhaus- und Psychiatrieplanung noch erweitert.

Der Ausbau frauengerechter Angebote wird als Bestandteil der psychiatrischen Versorgung unterstützt.

Eine differenzierte geronto-psychiatrische Versorgung ist sicherzustellen. Eine notwendige Antwort auf den demografischen Wandel ist die Entwicklung eines flächendeckenden integrierten geriatrischen Versorgungskonzepts unter Einbeziehung der geronto-psychiatrischen Angebote.

Zentraler Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die weitere Qualifizierung der Kliniken für Forensik in Neustadt und Schleswig sein. Durch Neu- und Erweiterungsbauten sowie Sanierung bestehender Gebäude wollen wir den Unterbringungsstandard verbessern. Grundlage dafür ist eine konzeptionelle Neuausrichtung mit zielgruppenspezifischen Angeboten, verbunden mit einer angemessenen Personalausstattung und weiterer Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziele sind dabei ein verbessertes Behandlungsangebot für die Patientinnen und Patienten dieser Kliniken, eine behandlungsfreundliche Atmosphäre und damit die Erhöhung der Sicherheit nach innen, aber auch eine fortlaufende Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen nach außen nach dem neuesten Stand der Technik und somit zum Schutz der Allgemeinheit.

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz berührt alle Politikfelder. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in allen Bereichen Schutzrechte. Wir wollen deshalb den Verbraucherschutz stärken und als politische Querschnittsaufgabe ausbauen. Ernährungswirtschaft, der Verbraucherschutz und die Wertschöpfung für den ländlichen Raum werden durch nachhaltige Qualitätsstandards gesichert und gestärkt.

Ein Verbraucherinformationsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Ergebnisse von Kontrollen transparent veröffentliche werden. Damit sowie mit einer qualitativ starken Verbraucherberatung stärken wir die Rechte und den Zugang zu Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Lebensmittelsicherheit und -qualität sind dabei das Aushängeschild unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein hergestellt und geprüft wurden, gehören zu den besten und sichersten in Europa.

Es muss gewährleistet werden, dass Verbraucherzentralen auch zukünftig handlungsfähig bleiben. Kosten und Leistungen der Verbraucherzentralen müssen transparent dargestellt werden.

Wir setzen unsere Ziele mit folgenden Maßnahmen um:

  • Die Verbraucherzentralen (VZ) mit den landesweit fünf Beratungsstellen wollen wir erhalten, ebenso das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
  • Aktivitäten des Verbraucherschutzes müssen sich an den jeweiligen Zielgruppen orientieren. Wir werden eine Kampagne über altersgemäße gesunde Ernährung durchführen.
  • Wir werden die Lebensmittelsicherheit durch Qualitäts- und Herkunftssicherung konsequent verbessern. Zudem sind wirksamere Sanktionen notwendig, um Produktschwindel (Bsp. Herkunftsländer) vorbeugen zu können.
  • Das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ wird unter der Berücksichtigung der Qualitätstore weiter entwickelt und zu einem Marketinginstrument ausgebaut, das die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt.
  • Die Veterinärzertifizierung, insbesondere für den Drittlandexport, in Abstimmung mit der Ernährungswirtschaft fortschreiben.
  • Die Prozesse der Qualitäts- und Produktüberwachung vom lebenden Tier bis zum Verkauf zusammen mit der Land- und Ernährungswirtschaft optimieren.
  • Regionale Vermarktungsprogramme weiter entwickeln.
  • Missbrauch bei neuen Technologien und Kommunikationsdienstleistungen soll wirksam bekämpft werden.
  • Wir werden die Schuldnerberatungsstellen unterstützen und durch geeignete Aufklärungskampagnen und Beratung dazu beitragen, die frühzeitige Verschuldung von Kinder und Jugendlichen zu verhindern.
  • Nutzerinnen und Nutzer von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhalten gezielte Aufklärung, Beratung und Kontrolle zur Stärkung ihrer Rechte.

Nicht nur bei den Landeslaboren, sondern darüber hinaus in allen Bereichen des Verbraucherschutzes setzen wir uns für eine verbesserte Zusammenarbeit der Norddeutschen Länder ein.

Jugend-, Familien-, Frauen- und Seniorenpolitik

Familien

Die Familie ist das Fundament der Gesellschaft. Der Zusammenhalt in den Familien ist die Voraussetzung für die Solidarität in unserer Gesellschaft. Hier erfahren Menschen Geborgenheit und Zuwendung. Hier erleben sie die Solidarität zwischen den Generationen.

In der Familie wird wesentliche Erziehungsarbeit geleistet. Die Familie vermittelt Werte, fördert soziale Kompetenz, schafft Grundlagen für demokratisches Bewusstsein und hat damit großen Teil an der Entwicklung der Kinder zu verantwortungsbewussten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Väter müssen ihren Teil an der unmittelbaren Erziehung leisten.

Familien sind Gemeinschaften, in denen mehrere Generationen in vielfältiger Weise füreinander Verantwortung übernehmen. Dafür benötigen sie eine unterstützende Infrastruktur, die eine verlässliche Kinderbetreuung ebenso umfasst wie Familien begleitende Maßnahmen und Hilfen bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Jede Generation hat ihre eigenständige Wertigkeit und besondere Bedürfnisse und Interessen, die gezielt berücksichtigt werden müssen.

Die Koalitionspartner setzen sich mit ihrer Politik dafür ein, dass Familien nicht sozial benachteiligt werden. Wir wollen die Kinderarmut aktiv bekämpfen. Die Betreuung von Kindern werden wir bedarfsgerecht fortentwickeln und gemeinsam mit den Kommunen familiengerechte Lebensbedingungen schaffen. Lokale Bündnisse für Familien sind hierbei anzustreben.

Wir werden

  • die Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten bedarfsgerecht flexibilisieren,
  • den Landeszuschuss i.H.v. 60 Mio. € zu den Kindertagesstätten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit Blick auf den notwendigen Ausbau bei den unter Dreijährigen auch bei zurückgehenden Kinderzahlen weiter gewähren,
  • eine Familienverträglichkeitsprüfung für Kabinettsvorlagen einführen,
  • den Fortbestand der Familienbildungsstätten sichern und die generationenübergreifende Familienbildung weiter entwickeln und stärken,
  • Beratungs- und Hilfsangebote weiter entwickeln, das Angebot der Elternschulung und –beratung ausbauen,
  • für Kinder ohne verlässliche Elternbeziehungen gemeinsam mit Kommunen, freien Trägern und Ehrenamtlichen das Pflegekinderwesen, Paten- und Vormundschaften, „Eltern auf Zeit“ stärken,
  • uns dafür einsetzen, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderem erzieherischen Bedarf schulische Hilfen zur Verfügung stehen,
  • den Fortbestand der Kinderschutzzentren und der Zufluchtsstätte für Mädchen sichern und die landesweiten Kinder-, Jugend- und Elterntelefone erhalten,
  • die Lebensqualität in den Städten erhalten und das Wohnumfeld verbessern; unsere Wohnungspolitik orientiert sich an den Leitgedanken der „Sozialen Stadt“,
  • uns dafür einsetzen, dass Schuldnerkarrieren frühzeitig verhindert werden. Insbesondere junge Menschen müssen möglichst früh ein Gefühl für den Umgang mit Geld vermittelt bekommen. Die Schuldnerberatungsstellen werden wir unterstützen.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Die tatsächliche partnerschaftliche Teilhabe beider Geschlechter ist trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männern und großer Fortschritte in den letzten Jahren immer noch nicht erreicht. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Querschnittsaufgabe. Wir werden im Sinne des Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen die Belange von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigen. Bewährte Maßnahmen der klassischen Frauenförderung werden wir fortführen.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten einen großen Beitrag zur Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen und sollen deshalb auch künftig erhalten bleiben. Diese Aufgabe ist den Gemeinden mit mehr als 15.000 EinwohnerInnen hauptamtlich wahrzunehmen, in kleineren Gemeinden sollte dies nach Maßgabe kommunaler Eigenentscheidung angestrebt werden.

Wir werden

  • familienfreundliche Betriebe auszeichnen,
  • im Rahmen unserer Arbeitsmarktpolitik Alleinerziehende, WiedereinsteigerInnen und Existenzgründerinnen gezielt unterstützen und fördern. Unter anderem werden wir die Arbeit von „Frau und Beruf“ und „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation“ weiter absichern,
  • Teilzeitausbildung fördern sowie mehr und für Frauen und Männer gleichermaßen flexiblere Teilzeitangebote anstreben.

Maßnahmen gegen Gewalt in Familien haben für uns Priorität.

Wir werden

  • gemeinsam mit den Kommunen Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt fortentwickeln,
  • Gewalttätigkeiten im häuslichen Bereich entschieden bekämpfen, indem die „Wegweisung“ landesweit angewandt und die Kriseninterventionskoordinierung (KIK) ausgebaut wird,
  • Zufluchtsstätten für Frauen und Kinder / Frauenhäuser auch in Zukunft finanziell über den Kommunalen Finanzausgleich absichern,
  • uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass effektive Maßnahmen gegen Stalking umgesetzt werden können.

Kinder- und Jugendpolitik

Wir setzen auf die Beteiligung aller Generationen. Dabei treten wir für eine Politik der Generationengerechtigkeit ein. Entscheidungen von heute dürfen nicht zu Lasten der Generationen von morgen getroffen werden. Um die Auswirkungen von Landespolitik auf die kommenden Generationen aufzuzeigen werden wir Generationenbilanzen entwickeln und veröffentlichen.

Wir setzen auf Mitverantwortung, Mitgestaltung und Engagement der jungen Generation.

Wir werden einen Kinder- und Jugend-Aktionsplan entwickeln, der gemeinsam mit den Verbänden, Organisationen und Initiativen Zukunftsthemen der jungen Generation aufgreift.

  • Ein zentraler Bestandteil der Politik für Kinder und Jugendliche ist die frühzeitige altersgerechte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in entsprechende Beteiligungsmaßnahmen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Lebenslagen. Deshalb soll dieses Thema ein zentraler Schwerpunkt des Kinder- und Jugend-Aktionsplans werden.
  • Wir werden die Jugendarbeit in Vereinen, Kirchen, Initiativen und Verbänden aktiv unterstützen. Für Jugendverbände muss eine stabile und verlässliche Förderung gewährleistet sein.
  • Die außerschulische Jugendarbeit sowie die Arbeit der Jugendverbände und insbesondere deren Bildungsarbeit (Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten) wird für unverzichtbar gehalten.
  • Jugendschutz und Jugendmedienschutz: Maßnahmen des Jugendschutzes sollen besser kontrolliert werden, hierauf soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen hingewirkt werden. Die Erfahrungen mit dem neuen Jugendmedienschutzgesetz werden ausgewertet. Ein Schwerpunkt unserer Aktivitäten ist der Erwerb von Medienkompetenz.
  • Wir werden die Ostseejugendarbeit sowie den internationalen Jugendaustausch unterstützen. Die Ostseejugendstiftung unterstützen wir bei der Einwerbung von Stiftungsmitteln.
  • Wir wollen die Mittel für politische Jugendarbeit erhalten (VPJ-Mittel).
  • Ehrenamt bei Jugendlichen wird weiterhin gefördert. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Jugendleiter-Card (JuLeiCa).
  • Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist unverzichtbar. Die eigenständige Bedeutung der Jugendhilfe muss erhalten bleiben.
  • Berufsförderung für benachteiligte Jugendliche ist von großer Bedeutung. Bei Ausschreibungen z.B. durch die Arbeitsagenturen, soll das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die fachliche Qualität der Jugendaufbauwerke ein zentrales Entscheidungskriterium ist.
  • Funktionierende Kooperationen zwischen den Hilfesystemen sind notwendig. Sexuell grenzverletzende und gewalttätige Kinder und Jugendliche sollen damit so früh wie möglich erreicht werden.
  • Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen ist voll auszuschöpfen.

Senioren- und Generationenpolitik

Der demographische Wandel geht alle Generationen an und wirkt sich auch auf die gesamte Sozialpolitik aus: auf die sozialen Sicherungssysteme, die soziale Infrastruktur, das Wohnen und die Solidarität der Generationen. Verantwortungsvolle Sozialpolitik nimmt daher alle Generationen in ihren Blick (Mehrgenerationenpolitik). Seniorenpolitik ist nicht ausschließlich Sozialpolitik. Die steigende Lebenserwartung begreifen wir auch als Chance und Bereicherung für die Einzelnen und für die Gesellschaft. Wir werden jeder Form der Altersdiskriminierung mit Nachdruck entgegentreten.

  • Wir werden Dialoge der Generationen fördern. Dazu gehört auch die modellhafte Förderung generationsübergreifender Treffpunkte in Abstimmung mit den Kommunen. Sie sollen vornehmlich ehrenamtlich organisierte Begegnungsstätten sein, die gegenseitige Unterstützung und professionelle Hilfe in unterschiedlichen Lebenssituationen geben.
  • Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass alle Generationen ihre jeweiligen Potentiale für ein solidarisches Miteinander in der Bürgergesellschaft („Jung hilft Alt - Alt hilft Jung“) einbringen können. Hierzu gehört auch die stärkere Förderung des „Lebenslangen Lernens“.
  • Zur Verbesserung der Lebensqualität im Alter werden wir gemeinsam mit der Wirtschaft die Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen für ältere Menschen voranbringen. Damit wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins auf diesem Zukunftsmarkt gestärkt.
  • Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen Programme entwickeln, mit denen wir die soziale Infrastruktur des Landes angesichts des demographischen Wandels zukunftsfähig gestalten.
  • Wir werden bestehendes Wohneigentum bis ins Alter ermöglichen, altersgerechte Wohnungsangebote zur Miete und im Eigentum entwickeln und neue alternative -generationsübergreifende - Wohnformen unterstützen und auf allen Ebenen die Barrierefreiheit weiterentwickeln.
  • Altengerechtes Wohnen und Wohnen mit Service sowie Wohngemeinschaften älterer Menschen werden wir weiterhin unterstützen und ausbauen.
  • Wir werden Versorgungsstrukturen und spezielle Kultur- und Bildungsangebote für die ältere Generation einfordern und unterstützen.
  • Wir werden den im vergangenen Jahr begonnenen „Zukunftsdialog Demographie“ fortsetzen und neben den Risiken vor allem auch auf die Chancen des demographischen Wandels hinweisen.

Innere Sicherheit, Justiz, Kommunales und Medien

Innere Sicherheit

Innere Sicherheit ist für die Lebensqualität der Menschen in einem Land ein hohes Gut, sie ist zugleich auch ein Standortfaktor von großer Bedeutung. Dabei geht es sowohl um objektive Zahlen wie um die subjektiv empfundene Sicherheit. Schleswig-Holstein ist ein Land, in dem die Menschen sich sicher fühlen und auch künftig sicher leben sollen. Für die Menschen im Land ist wichtig, dass sie sich auf ihre Polizei verlassen können. Das werden wir auch künftig gewährleisten.
Als Grundlage für politische, polizeiliche und justizielle Entscheidungen ist neben der jährlichen Kriminalstatistik auch der Sicherheitsbericht fortzuschreiben.

Die beste Kriminalpolitik ist eine, die Kriminalität verhindert. Deshalb hat Prävention einen sehr hohen Stellenwert. Im Rahmen der neuen Polizeiorganisation werden auf allen Ebenen die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Präventionsarbeit durch die Landespolizei geschaffen.

Landespolizei

Wir werden ein zukunftsfähiges Personalkonzept für die Landespolizei auflegen, mit dem die personelle Ausstattung auch in den nächsten Jahren verstetigt wird, Einsparungen bei den Vollzugsstellen der Polizei wird es nicht geben. Teil des Personalkonzepts wird auch eine Stellenstrukturverbesserung mit dem Ziel einer Neufestsetzung der Planstellenstruktur im mittleren und gehobenen Dienst sein, insbesondere zugunsten der Beamtinnen und Beamten, die im operativen Bereich tätig sind. Wir werden die Realisierung der zweigeteilten Laufbahn aus finanziellen Gründen aussetzen. Um jungen Menschen mit Haupt- oder Realschulabschluss auch weiterhin den Weg in die Polizei zu ermöglichen, werden wir an einer Einstellung im mittleren Dienst festhalten, im Rahmen des Personalkonzepts sollen die Aufstiegsmöglichkeiten verbessert werden.

Allerdings muss auch die Polizei einen Beitrag zur Haushaltsentlastung liefern. Neu einzustellende Polizeibeamtinnen und –beamte werden wir deshalb künftig in das System der allgemeinen beamtenrechtlichen Beihilfe einbeziehen, für die vorhandenen Polizeibeamtinnen und –beamten werden wir – im Interesse einer finanziellen Gleichbehandlung – unter Beibehaltung der Heilfürsorge einen entsprechenden Eigenanteil festlegen.

Wir werden die Ergebnisse der Reformkommission III der Landespolizei konsequent umsetzen. Das gesamte, im Rahmen dieser Reform erkannte Umsteuerungspotential bleibt im Polizeibereich erhalten und wird zur Stärkung des Polizeivollzuges eingesetzt. Unabhängig davon wird die Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Ziel ihrer Optimierung einer Überprüfung unterzogen. Die Ergebnisse der RK III werden nach zwei Jahren überprüft und soweit erforderlich Korrekturen vorgenommen. Zusätzlich werden wir weitere, in anderen Verwaltungsbereichen freiwerdende Stellen zur Entlastung des Vollzuges in den Polizeibereich umschichten. Kleinere Polizeistationen sollen auch künftig grundsätzlich erhalten bleiben.

Zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Schleswig-Holstein werden wir in Abstimmung mit dem Bund so zügig wie möglich den digitalen Funk für die Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich einführen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks und in Übereinstimmung mit den Kommunen die Struktur der Rettungs- und polizeilichen Leitstellen deutlich von derzeit insgesamt 29 auf vier gestrafft.

Wenn es hierüber zu keiner Einigung mit den Kreisen kommt, wird die Leitstellenstruktur durch Landesgesetz festgelegt.

Auch die Sachausstattung der Polizei muss weiter verbessert werden. Vorrang haben neben baulichen Maßnahmen bei Polizeiliegenschaften vor allem die kontinuierliche Verbesserung der IT-Ausstattung, insbesondere für kleinere Polizeistationen und die verlässliche Beschaffung neuer Boote für die Wasserschutzpolizei für ihre künftigen Aufgaben. Bereits ab 2006 soll mit der Erneuerung des gesamten Bootsparks begonnen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wir werden bei der Strafverfolgung die modernste Technik einsetzen. Dazu gehört die regelmäßige Anwendung der DNA-Analyse in geeigneten Deliktsbereichen. Für sie müssen Einsatzmöglichkeiten und Missbrauchsvorsorge gesetzlich geregelt werden. Es wird weiterhin sichergestellt, dass ausschließlich der nicht codierende Teil des DNA-Stranges untersucht wird. Zudem sind die Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen gesetzlich zu regeln.

In einem Modellversuch werden wir erproben, ob Systeme für die automatische Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen einen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit leisten können und dazu eine auf zunächst zwei Jahre befristete Ermächtigung in das Landesverwaltungsgesetz aufnehmen.

Weiter sind Verbesserungen der rechtlichen Instrumente für die Polizei erforderlich, insbesondere im Vorfeld von Straftaten, um den großen Gefahren des internationalen Terrorismus entgegentreten zu können. Wir werden die Einführung der rechtlichen Voraussetzungen für die Telefonüberwachungen zur Gefahrenabwehr einschließlich der Erhebung von Verbindungsdaten im Lichte der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prüfen.

Durch gesetzliche Regelung werden wir dort, wo es sachlich erforderlich ist (z.B. bei Kontrollen im Grenzraum zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Schengener Übereinkommen), der Polizei auch anlassunabhängig Personenkontrollen (Schleierfahndung) ermöglichen.

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird auf polizeiliche Brennpunkte beschränkt.
Wir werden ergänzend die Voraussetzungen schaffen, um zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten offene Videoaufzeichnungen polizeilicher Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Raum durchzuführen.

Die im geltenden Landesverwaltungsgesetz befristete Rechtsgrundlage für die Rasterfahndung werden wir verlängern.

Illegale Graffiti sollen verstärkt bekämpft werden, deshalb werden wir uns vordringlich für die Einfügung eines eigenen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch einsetzen, der die Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten sanktioniert.

Gegen Drogenkriminalität werden wir noch härter bei denjenigen vorgehen, die mit großer krimineller Energie erhebliche Gewinne ziehen. Daneben müssen wir insbesondere im Randbereich zu Hamburg mit einem polizeilichen Einsatzkonzept dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Verdrängungseffekten nach Schleswig-Holstein kommt.

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleibt ausschließlich Angelegenheit staatlicher und kommunaler Behörden. Um die Polizei weiter von Aufgaben zu entlasten, werden wir prüfen, inwieweit den örtlichen Ordnungsbehörden erweiterte Kompetenzen übertragen werden können. Erweiterte rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten werden wir prüfen.

Küstenwache und Verfassungsschutz

Schleswig-Holstein als Küstenland ist auf eine funktionierende Küstenwache angewiesen. Deshalb werden wir auch künftig für eine bundeseinheitliche Küstenwache unter Einbeziehung aller maritimen Komponenten der Polizeien der Länder, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Schifffahrtsverwaltung und der Fischereiaufsicht eintreten.

Verfassungsschutz bleibt Ländersache und wird auch künftig in jedem einzelnen Land wahrgenommen. Dies ist schon wegen der fachlichen, politischen und parlamentarischen Kontrolle unabdingbar. Eine weitere Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere mit Hamburg wird angestrebt. Die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes werden denen des Bundes angepasst.

Justizpolitik

Landesverfassung

Wir werden ein Landesverfassungsgericht einrichten, bei dem auch die richterlichen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Wir werden das Recht auf menschenwürdige Pflege sowie die Rechte und den Schutz von Pflegebedürftigen als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.

Gerichtsbarkeit

Die Struktur der Gerichte wird auf den Prüfstand gestellt, dabei stehen eine Konzentration der Verwaltungsbereiche und verstärkte Formen der Verwaltungskooperation im Vordergrund. Die Anpassung von Amtsgerichtsgrößen an zukunftsfähige Einheiten zur Umsetzung moderner Steuerungsmethoden wird dabei zum Teil unausweichlich sein. Eine Zusammenarbeit zwischen den Fachgerichten in Schleswig-Holstein sowie mit anderen Ländern bei den Obergerichten wird angestrebt.

Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden von allgemeinen Einsparungen ausgenommen, im Bereich des Justizvollzuges wollen wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Stellenstrukturverbesserungen erreichen.

Auch im Bereich der Justiz sind IT-gestützte Dienstleistungen beschleunigt zu gewährleisten, wie z.B. im Grundbuch und Handelsregister.

Sanktionsrecht, Strafverfolgung und -vollzug

Schleswig-Holstein setzt sich weiter für eine Reform des Sanktionsrechts ein: Verstärkte Verhängung gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich und Stärkung der Opferrechte sind hierbei wesentliche Elemente. Die Anordnung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen soll weiter ausgebaut werden. Für gefährliche Straftäter und Sicherungsverwahrte bedarf es entsprechender Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten. Der Schutz der Bevölkerung auch während und nach der Therapie muss gewährleistet sein.

Es werden Maßnahmen entwickelt, um die sog. „Kleinkriminalität“ verstärkt zu ahnden.

Wir setzen auf zügige Gerichtsverfahren und eine rasche Verurteilung der Täter. Das als „Flensburger Modell“ erfolgreich praktizierte vorrangige Jugendverfahren wollen wir weiter ausbauen. Ziel ist es, Strafverfahren gegen jugendliche Gewalttäter möglichst schnell nach Begehung ihrer Tat einzuleiten und abzuschließen. Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen ist voll auszuschöpfen.

Die Strafverfolgung, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten erfordert ein leistungsfähiges rechtsmedizinisches Angebot für Schleswig-Holstein. Dies werden wir gewährleisten.

Wir wollen die Fortführung des Investitionsprogramms der Justizvollzugsanstalten, auch um die Sicherheit zu gewährleisten und Überbelegungen abzubauen; ebenso die Fortführung der Maßnahmen des Behandlungsvollzuges unter Einbeziehung freier Träger, die Verstärkung der Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Nachsorge. Die Sicherheitsbedingungen im Strafvollzug werden wir überprüfen und Sicherheitsrisiken beseitigen.

Ausländer- und Asylpolitik

Der Zugang zur deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zum Gelingen der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb werden wir auch künftig Integrationsmaßnahmen schwerpunktmäßig im Bereich der Sprachvermittlung fördern.

Die Aufenthaltsdauer in der Abschiebehaftanstalt soll so weit wie möglich verkürzt werden.

Straffällig gewordene Ausländer werden gemäß den §§ 53 ff. Aufenthaltsgesetz konsequent abgeschoben.

Wir wollen in dieser Legislaturperiode mit dem Islamunterricht in deutscher Sprache beginnen, soweit dies machbar ist.

Kommunalverfassung, Kommunalfinanzen und Sparkassen

Das Ehrenamt in der kommunalen Verantwortung hat sich bewährt, ist ein unschätzbar wertvoller Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Gemeinwesen und sollte deshalb wo immer möglich gestärkt und unterstützt werden. Auf der anderen Seite brauchen wir qualifizierte und engagierte hauptamtliche Kräfte in den Verwaltungen der Gemeinden, der Ämter und der Kreise. Wir werden das Kommunalverfassungsrecht im Lichte der neuen Strukturen (siehe Kapitel Verwaltungsstrukturreform) überarbeiten und dabei,

  • die rechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Ämter schaffen,
  • die Möglichkeit der Zusammenarbeit verschiedener Gebietskörperschaften und ihrer Verbände durch ein Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Kooperation optimieren und
  • damit die Voraussetzungen verbessern, moderne Verwaltung auf allen Ebenen zu etablieren.

Der kommunale Finanzausgleich wird neu geordnet, hierzu werden u. a. die vorhandenen Gutachten herangezogen. Die derzeitigen Vorwegabzüge im kommunalen Finanzausgleich werden überprüft, den Kommunen wird die Finanzmasse dann ungeschmälert zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen zwischen dem Land und den Kommunen werden in einem kommunalen Leistungsgesetz geregelt.

Wir werden einen einfacheren, gerechteren und aufgabenbezogenen Finanzausgleich bei Wahrung der Ausgleichsfunktion zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen ermöglichen. Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich mit dem alleinigen Ziel einer Entlastung des Landeshaushaltes wird es nicht geben.

Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) ist ein wichtiges Investitions-Finanzierungsinstrument der Kommunen. Wir wollen den KIF gemeinsam mit den Kommunen sowohl in der Effizienz der Durchführung als auch in der Zielrichtung überprüfen.

Den Kommunen werden wir verstärkt die Möglichkeit alternativer Finanzierungsformen (z.B. unter Nutzung privaten Kapitals) einräumen und hierzu bestehende rechtliche Hindernisse beseitigen. Einziger Maßstab für die Wahl der richtigen Finanzierungsform ist die Wirtschaftlichkeit. Wir werden weiter die Einführung neuer Steuerungssysteme, insbesondere der Doppik befördern und gemeinsam mit Dritten (z.B. Dataport als IT-Dienstleister des Landes und der Kommunen) Serviceangebote für die Kommunen entwickeln, die diesen eine erleichterte und kostengünstige Einführung und Administration ermöglicht.

Wir werden die mit den Kommunalen Landesverbänden abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung gemeinsam mit ihnen überarbeiten und dabei insbesondere der Kostenfolgeabschätzung ein stärkeres Gewicht geben.

Wir werden uns für die Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene einsetzen.

Sparkassen

Die Sparkassen spielen eine herausragende Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen und bei der Bereitstellung mit Krediten für den schleswig-holsteinischen Mittelstand. Die Sparkassen bleiben öffentlich-rechtlich organisiert. Die Möglichkeiten der Beteiligung aus der Sparkassenfamilie selbst oder von Kunden werden EU-rechtlich geprüft. Für den Fall, dass diese Beteiligungen rechtlich nicht möglich sind, wird es keine weitergehenden Lösungen geben.

Sport

Die Koalitionspartner Schleswig-Holstein bekennen sich zur besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports. Deshalb wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass

  • eine Entwicklung gewährleistet wird, in der Sport im Rahmen unserer Gesundheits-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik als einer der Schwerpunkte anerkannt wird.
  • der Gefahr von Gewaltbereitschaft und Orientierungslosigkeit insbesondere junger Menschen durch eine gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wirksam entgegengewirkt wird.
  • Vereine und Verbände weiterhin in der Lage sind, mit sportlichen Angeboten und zielorientierten Programmen der Betreuung und Integration von ausländischen Mitbürgern und Aussiedlern besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
  • das Ehrenamt nicht durch unnötige bürokratische Erschwernisse behindert wird.

Feuerwehrangelegenheiten

Das vorhandene Netz der Freiwilligen Feuerwehren im Lande bildet das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein. Kreise und Gemeinden als Träger der Feuerwehren werden auch künftig im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vom Land bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützt.
Die Feuerschutzsteuereinnahmen sollen stärker als bisher für Investitionen bei den Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden, z.B. auch für die Anschaffung von Endgeräten für den digitalen Behördenfunk.

Wir unterstützen die Jugendfeuerwehren wegen ihrer besonderen Bedeutung.

Landesplanung und Städtebau

Wohnungs- und Baupolitik stehen im Schnittpunkt ökonomischer, sozialer, kultureller und ökologischer Entwicklungen und sind ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zur Sicherung des Wohlstandes unserer Gesellschaft. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist dabei schon heute den Erfordernissen einer nach 2010 sinkenden Bevölkerungszahl mit höherem Durchschnittsalter Rechnung zu tragen.

Der Landesraumordnungsplan wird fortgeschrieben. Ein Ziel ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin die Begrenzung der Wohngebietsausweisung außerhalb des zentralörtlichen Systems. Für Konversionsstandorte werden unter Inanspruchnahme aller rechtlichen Möglichkeiten Perspektiven für eine bauliche Entwicklung aufgezeigt.

Auf der Grundlage eines Berichts zum System der zentralen Orte werden wir – insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel – das zentralörtliche System weiter entwickeln.

Das Zweckvermögen Wohnungsbau bleibt erhalten. Das Wohnungsbauprogramm des Landes konzentriert sich auf die Sanierung von Wohnraum mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Wohnungen zu senken und den Anteil von barrierefreien Wohnungen deutlich zu erhöhen.

Die für eine Kofinanzierung erforderlichen Mittel der Städtebauförderung und der Programme „Stadtumbau West“ und „Soziale Stadt“ werden auch wegen der unmittelbaren arbeitsplatzschaffenden Wirkung dieser Programme vollständig zur Verfügung gestellt.

Die Landesplanung gibt den Rahmen für die mögliche Entwicklung von Flächen vor. Die Erstellung der Regionalpläne wird kommunalisiert.
Wir werden sicherstellen, dass Landesplanung und Regionalplanung genügend Raum lassen für die Ausübung der kommunalen Planungshoheit.

Medienpolitik

Grundlagen der Medienpolitik des Landes Schleswig-Holstein sind der Bestand des dualen Rundfunksystems in Deutschland, die Stärkung des Medienstandortes und der Medienwirtschaft unter Einbeziehung der Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg, der Erhalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) als Vier-Länder-Anstalt und eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen der Medienausbildung.

NDR-Staatsvertrag

Der NDR soll als Vier-Länder-Anstalt erhalten bleiben, die grundsätzlich gebotene Staatsferne und Unabhängigkeit des NDR wird nicht eingeschränkt, sondern soll gestärkt werden. Der Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung ist Richtschnur der Programmgestaltung. Der NDR soll dabei publizistisch und medienwirtschaftlich weiterhin seiner Verantwortung für die Regionen des Sendegebietes gerecht werden können.

Landesrundfunkgesetz

Das Landesrundfunkgesetz soll weiterentwickelt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) zum Pilotprojekt „Lokalfernsehen“ einzubeziehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob angesichts der bundesweiten Entwicklung vereinfachte Verfahren im Bereich der Zulassungen privater Rundfunkveranstalter und der Weiterverbreitung im Kabel sinnvoll sind.

Landesmedienanstalt

Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) soll neben der Aufsicht über die privaten Medien auch eine medienwirtschaftliche Servicefunktion gegenüber diesen Anbietern wahrnehmen. Gemeinsam mit Hamburg soll über eine stärkere, länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und der Ausbildungsangebote diskutiert werden. Hierbei sollen schleswig-holsteinische Standards erhalten bleiben. Die Offenen Kanäle sollen in ihrer landesweiten Struktur erhalten bleiben.

Medienwirtschaft/Medienförderung

Medienförderung soll auch als Wirtschafts- und Technologieförderung verstanden werden. Ziele der Medienförderung sind auf der einen Seite industriepolitische Anreize zu schaffen und auf der anderen Seite die Unterstützung von Produktionen von Film- und TV-Produktionen aus, in und für Schleswig-Holstein.

Medienbildung/Medienausbildung

Die Zusammenarbeit der Hochschulen (auch mit Hamburg) im Bereich der audiovisuellen Bildung und der Filmförderung soll sowohl in den Lehramtsstudiengängen als auch im Bereich der Zusatzqualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und in der Weiterbildung gestärkt werden. Die dualen Ausbildungskapazitäten im Land sollen erhalten werden, auch durch neue Formen der Zusammenarbeit von Berufsschulen und Betrieben und schnelle Umsetzung des RBZ-Konzepts zu beruflicher Bildung. Zur Vernetzung von Ausbildungskapazitäten soll ein „Masterplan Medienbildung“ erarbeitet werden.

Ländliche Räume und Agrarpolitik, Umwelt - und Naturschutz

Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.

Die Sicherung der natürlichen Grundlagen des Lebens ist Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen zu beachten ist. Durch seine Lage ist unser Land von den maßgeblich durch die Menschen verursachten Klimaveränderungen und den Anstieg des Meeresspiegels besonders betroffen, Natur und Umwelt sind das wichtigste Gut auch als Existenzgrundlage für die Menschen im Lande, die mit der Nutzung der Naturgüter ihre Existenzbedingungen sichern.

Im Mittelpunkt der Agrarpolitik stehen gut ausgebildete Unternehmer der Land- und Ernährungswirtschaft, die in modernen, zukunftsorientierten Betrieben qualitativ hochwertige, gesunde Nahrungsmittel erzeugen, verarbeiten und vermarkten, in einem marktwirtschaftlichen, möglichst wenig staatlich beeinflussten Wettbewerbssystem angemessene Einkommen erzielen, mit ihrer nachhaltigen und umweltgerechten Wirtschaftsweise die Kulturlandschaft erhalten und dazu beitragen, dass die dörflichen Lebensgemeinschaften intakt und das Heimatgefühl vieler Menschen mit der bäuerlichen Kultur in unserer Gesellschaft verwurzelt bleibt.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe und die inhaltliche Klammer, die Kompetenzen vermittelt, Zukunftsprobleme zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die verstärkte Ausrichtung der Politik an diesem Ziel ermöglicht es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu erkennen. Dazu gehört auch, Bedürfnisse und Lebensstile entsprechend zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen.
Für uns ist das in Rio 1992 formulierte Prinzip der Nachhaltigkeit verbindlich, wobei wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte gleichrangig zu betrachten sind. Dieser Maßstab verbietet Ausbeutung und Raubbau. Das Ziel muss ein Wirtschaftswachstum bei sinkenden Umweltbelastungen sein. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bekennen wir uns zu einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft. Sie muss einen leistungsfähigen Markt, sozialen Ausgleich und sichere natürliche Lebensgrundlagen miteinander verbinden.

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes

Wir werden daher auch die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes überprüfen und weiterentwickeln. Alle Ministerien sind dieser übergeordneten Aufgabe verpflichtet, um weiterhin eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Landes zu gestalten und zu sichern. Die regelmäßige Überprüfung der Erreichung der Ziele auf Grundlage der Indikatoren soll für eine Darstellung des Erreichten und eine Weiterentwicklung unter Einbeziehung der AGENDA 21 Prozesse und aller wichtigen Akteure genutzt werden. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Eine Welt bewusst.
Gerade wegen der knappen finanziellen Ressourcen werden alle Förderprogramme überprüft, ob sie den Zielen der Nachhaltigkeit nicht entgegenstehen und sie die Erreichung der Vorgaben befördern. Dieses ist in jedem Förderprogramm begründet darzustellen. Außerdem wird von der Landesregierung öffentlich einmal in jeder Legislaturperiode ein Bericht über die Erfolge und den Stand der Zielerreichung vorgelegt.

Die Große Koalition setzt auf einen kooperativen Umweltschutz, das heißt auf mehr ortsbezogene Fachlichkeit und Förderung von ehrenamtlichem Handeln, auf weniger staatliche Bevormundung, Bürokratisierung und Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Auch die nächsten Generationen müssen lernen, in und mit der Natur zu leben. Wir werden deshalb - auch zur Umsetzung der entsprechenden UN-Dekade - die Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen ausbauen und fördern.
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sind die bestehenden Landes-Einrichtungen mittelfristig zusammenzuführen, eine Bündelung von allen Einrichtungen der Umweltbildung bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung soll dabei mit berücksichtigt werden. Hierzu wird eine Enquetekommission eingesetzt, die bis Sommer 2006 ein Konzept „Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein“ vorlegen soll.
Dabei sind die Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Bildung, der Fortbildung und des Studiums ebenso zu berücksichtigen wie die Angebote der so genannten außerschulischen Lernstandorte und der ehrenamtlichen Verbände und Vereine.

  • Information, Kommunikation, die Befähigung zur Teilnahme von bürgerbezogenen Planungsverfahren und Bildung sind zu stärkende Instrumente, um für die Nachhaltige Entwicklung eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden.
  • Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen in der Bildung für nachhaltige Entwicklung soll weiter zentral erfolgen.
  • Das seit 2004 bestehende Zertifizierungsangebot von Bildungsanbietern in freier Trägerschaft zu "Bildungszentren und -partnern für Nachhaltigkeit" ist im Rahmen des o.g. Konzeptes weiterzuentwickeln und den zertifizierten Einrichtungen ideell und bei Fördermaßnahmen vorrangig Unterstützung anzubieten - dies gilt explizit auch für Einrichtungen des Globalen Lernens.
  • Wir werden die Freiwilligendienste generationenübergreifend fördern. Dies gilt vor allem für das ökologische und das soziale Jahr.
  • Die Lotterie für Umwelt und Entwicklung Bingo leistet seit Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich Umwelt, Natur und Eine Welt. Sie ist auf Dauer für diesen Zweck zu erhalten.

Die Ländlichen Räume

Wir werden der Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum neue Impulse geben durch eine Wettbewerbsstärkung der Landwirtschaft als wichtigen Investor im ländlichen Raum. Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen steht im Vordergrund. Wir unterstützen dies durch eine auf kleine und mittelständische Betriebe gerichtete Wirtschaftspolitik, eine wirksame Förderung strukturschwacher Regionen, die Unterstützung von Existenzgründungen und Erleichterung von Betriebsnachfolgen, Nutzung moderner Technologien und Innovationen sowie die Nutzung der Tourismus-Potenziale.

Mit einem Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und der LSE werden wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die ländlichen Regionen unseres Landes weiter entwickeln. Wir stärken die regionale Identität und das Heimatgefühl, indem alle Belange von Naturschutz, Tourismus, Kultur, Landwirtschaft und Wirtschaft dabei beachtet werden. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für die ländlichen Räume ein.

Das Kulturlandschaftsprogramm dient der Konzentration der Förderprogramme auf Grundlage der Förderinstrumente der EU. Ziel ist eine nachhaltige Weiterentwicklung des ländlichen Raumes gemäß den drei Säulen der Agenda 21 (Ökologie, Ökonomie und Soziales) und ein Abbau der Bürokratie. Umweltleistungen im Rahmen des zu entwickelnden Kultur-Landschaftsprogramms sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu honorieren, indem landwirtschaftliche Betriebe stärker in Umweltschutzprojekte partnerschaftlich eingebunden werden. Fördermaßnahmen sollen aus folgenden Bereichen konzentriert werden:

  • Landwirtschaft,
  • Forstwirtschaft,
  • Fischerei,
  • Naturschutz,
  • Wasserwirtschaft,
  • Landschaftsentwicklung,
  • Dorfentwicklung,
  • Naherholung.


  • Wir treten ein für die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz".
  • Die EU- und GA- Mittel wirken investiv und mit hohem Multiplikator- und Arbeitsplatzeffekt. Sie sind daher möglichst vollständig auszuschöpfen. Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung müssen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wachstum und Beschäftigung eingeleitet und finanziert werden.
  • Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes sollen die in den rund 100 LSE-Verfahren mit ca. 1.000 Gemeinden kooperativ begonnenen Maßnahmen auch in Zukunft durch neue Instrumente wie LSE 2 oder Regionalmanagement fortgeführt werden können. So können Themen wie demographische Entwicklung, Verwaltungsmodernisierung auf kommunaler Ebene, Grundversorgung, touristische Entwicklung, landwirtschaftliche Diversität und bürgerschaftliches Engagement vorangebracht werden.
  • Die Initiative der Markt-Treffs ist auszubauen und weiterzuentwickeln.
  • Im Rahmen der Bauleitplanung muss eine geordnete wirtschaftliche Entwicklung sichergestellt werden.

Landwirtschaft

Die Neuorientierung der europäischen Agrarpolitik ermöglicht unseren Landwirten eine ökonomisch und ökologisch vernünftige Einkommenssicherung. Mit der Abkehr von den mengenbezogenen Subventionen und der Einführung der entkoppelten Prämien wird mehr soziale Gerechtigkeit und eine umweltverträglichere Landwirtschaft erreicht. Wir wollen unseren gut ausgebildeten Landwirten die Standortvorteile unseres Landes erhalten.

  • Wir werden eine landesweite Initiative "Essen und Leben - natürlich Schleswig-Holstein" ins Leben rufen, um damit die besonderen Angebote der Küche und Naturschätze des Landes zu bündeln und als weiteres Tourismus-Profil zu schärfen. Darüber hinaus soll mit dieser Initiative die einheimische Land- und Ernährungswirtschaft, die Gastronomie und der Verbraucherschutz gestärkt werden.
  • Die Kontrollen der Cross-Compliance Vorschriften müssen gebündelt auf den Betrieben vorgenommen werden. Wir streben an, dass die Kontrollen durch die zuständige Landesbehörde (heute ALR) erfolgen. Eine Übertragung auf die Kreise erscheint nicht sachgerecht, zumal die Kreise nicht die Prämien auszahlen.
  • Die Auszahlung innerhalb des neuen Prämiensystems durch die Landwirtschaftsverwaltung soll mit dem Ziel 1.12.2005 erfolgen.
  • Die Modulationsmittel sollen an die landwirtschaftlichen Betriebe zurückfließen um eine nachhaltige Einkommensperspektive auf den Höfen zu eröffnen. Modulationsmittel müssen aber auch weiterhin für die Strukturverbesserung des ländlichen Raums im Rahmen des Kulap und der LSE verwendet werden. Als Richtschnur für die Höhe der Verwendung der Mittel für Ausgleichszahlungen in Agrar- und Naturschutzprogrammen könnte man den von den Landwirten einbehaltenen Nettobetrag sehen.
  • Die ökologische Landwirtschaft soll im Rahmen ihrer Marktchancen gefördert werden, dazu gehört auch die Beibehaltung der Markt- und Standort angepassten Landwirtschaft (MSL) im bisherigen Rahmen.
  • Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen soll als Einkommensquelle verstärkt ausgebaut werden. Projekte und praxisnahe Verfahren zur Erzeugung von Biomasse und Industrieprodukten werden gefördert, soweit Marktchancen erkennbar sind. Zur Verringerung der Schadstoffbilanz werden wir die Biokraftstoffproduktion und –technologie fördern. Wir werden die Initiative „Biomasse und Energie 2001 - 2006“ fortsetzen mit dem Ziel, den Anteil der Biomasse zu erhöhen und die vorhandenen Biomasse-Ressourcen zu nutzen, um bis zur Hälfte des Wohnungsbestandes im Lande mit Wärme und Heizwasser aus Biomasse zu versorgen. Dies schafft neue Arbeitsplätze gerade auch im ländlichen Raum.
  • Die Koalitionspartner sind über den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft unterschiedlicher Auffassung.
  • Wir unterstützen Bemühungen zu einer Neuorientierung der EU-Agrarpolitik mit den Elementen Abbau staatlicher Reglementierung zugunsten einer stärkeren Marktorientierung.
  • Bei der Umsetzung der EU-Agrarreform sind Strukturbrüche möglichst zu vermeiden. Die marktorientierten intensiv wirtschaftenden Betriebe dürfen nicht benachteiligt werden. Der Kabinettsbeschluss zur Länderoption und die Verordnung zur Bestimmung des Werteverhältnisses für Dauergrünland werden aufgehoben. Für die reinen Grünlandbetriebe werden Modulationsmaßnahmen angeboten, die den Erhalt des Grünlandes fördern.
  • Die Investitionsförderung der land- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe sowie die Strukturverbesserung im ländlichen Raum ist wieder in den Vordergrund zu stellen. Das Land wird größere Anstrengungen unternehmen, um die EU- und Bundesmittel verstärkt auszuschöpfen.
  • Wir werden ein Standortentwicklungskonzept für die Land- und Ernährungswirtschaft erstellen. Das Konzept enthält vor allem folgende Eckpunkte:
    • Verstärkte Unterstützung von ansiedlungs- und wachstumswilligen Unternehmen der Ernährungswirtschaft durch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
    • Unterstützung der Direktvermarktung,
    • Aufbau einer integrierten Vertragsproduktion,
    • Förderung von gewerblichen Arbeitsplätzen in ländlichen Gemeinden.
  • Wir wollen die Förderkulisse zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Bundesländern verbessern.
  • Das landwirtschaftliche Bildungssystem wird auf jeder Ausbildungsstufe bedarfsgerecht und kundenorientiert ausgerichtet und modernisiert.

Fischerei

Das Land wird gegenüber dem Bund und der EU sich einsetzen:

  • für wirksame und praxisgerechte Maßnahmen zum Schutz und zum Aufbau der Fischbestände
  • für ein EU-weites Verbot der Gammelfischerei
  • für mehr Planungssicherheit durch bestimmte Rahmenvorgaben z.B. über Schonzeiten, Stillliegezeiten, Maschenweiten
  • für verbesserte Investitionsförderungen für Neubau- und Modernisierungsvorhaben.

Die Potenziale der Aquakultur müssen in Schleswig-Holstein umweltverträglich ausgebaut und gefördert werden.

Erzeugergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse werden stärker unterstützt. Wir werden Fisch aus schleswig-holsteinischen Gewässern bzw. von heimischen Kuttern als hochwertiges Lebensmittel langfristig sichern und die Vermarktung unter dem Motto „Aus der Region – für die Region“ unterstützen.

Küstenschutz, Meeresschutz und Hochwasserschutz

Der Küstenschutz ist in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, seit alters her von existenzieller Bedeutung. Die Menschen an den Küsten und Flüssen haben Anspruch auf einen sicheren Lebens- und Wirtschaftsraum. Mit einem flächenhaften Küstenschutz, intakten Vorländereien, sicheren Deichen und anderen Küstenbauwerken sowie dem Schutz der sandigen Brandungsküsten werden wir dieser Aufgabe nachkommen.
Der vorbeugende Hochwasserschutz und die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz mit der Gewährleistung des Küstenschutzes nach ökologischen und ökonomischen Kriterien haben den Schutz der an der Küste lebenden Menschen erheblich verbessert. Der Küstenschutz muss als hoch sensibles Thema ein eigenständiges Handlungsfeld der Landespolitik Schleswig-Holsteins bleiben.

  • Die Aufgabendurchführung muss durch eine Organisationsstruktur an den Küsten erhalten bleiben.
  • Die Finanzierung des Generalplans Küstenschutz über GA- und EU-Mittel im geplanten Umfang muss gewährleistet sein. Wir werden den Prioritätenkatalog des „Generalplans Küstenschutz“ unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung und Wirtschaftlichkeit weiterentwickeln. Die Konzeption der Vorlandbeweidung zum Salzwiesenschutz und zum flächenhaften Küstenschutz soll weiterentwickelt werden.
  • Wir werden die vordringlichen Nachbau- und Verstärkungsmaßnahmen zügig durchführen und zweckgebundene EU- und Bundesmittel durch Komplementärfinanzierung aus dem Landesetat ausschöpfen. Die Finanzierung von Verbands- und Kommunaldeichen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel verbessert. Bei Baumaßnahmen sind Eigentümerinteresse und Naturschutzprojekte angemessen zu berücksichtigen.
  • Neue Beteiligungsprozesse wie beim Integrierten Küstenzonen-Management müssen weiter beschritten werden.
  • Schiffsunfälle und Schadstoffeinträge beeinträchtigen die Qualität unserer Meere und Küsten. Im Rahmen der Initiative „Zukunft Meer" werden wir eine Strategie zum Schutz der Meeresumwelt vor gefährlichen Stoffen (u.a. Baggergut / TBT / Schiffsicherheit) entwickeln.
  • Die wirtschaftliche Unterhaltung und die Weiterentwicklung von Häfen und Schifffahrtsstraßen bleiben auch künftig gesichert; dazu wird auch weiterhin eine Umlagerung von gering belastetem Baggergut in einem Gewässer ermöglicht.

Klimaschutz, Natur- und Umweltschutz

Die Anbindung der Energiepolitik an die Umweltschutzpolitik mit dem Ausbau der regenerativen Energien ist fortzusetzen, um die Erfolge in der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzpolitik nicht zu gefährden.
Klimaschutz und der Erhalt öffentlicher Güter sind dauerhafte Aufgaben. Im Sinne des vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossenen Zieles sind wir verpflichtet, den Rückgang der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Wir werden deshalb weiterhin dem Natur- und Artenschutz einen hohen Stellenwert einräumen.
Die hohe Qualität von Landschaft, Wasser und Luft ist nicht nur ein Standortvorteil sondern auch unverzichtbare Lebensgrundlage. Ökologische und ökonomische Interessen sind auszugleichen und gleichermaßen der Nachhaltigkeit verpflichtet.
Natur- und Umweltschutzpolitik bildet weiterhin die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere in Landwirtschaft, Tourismus, Erholung, Ernährungswirtschaft. Hierbei spielen die integrierten Stationen eine wichtige Rolle. Die in Schleswig-Holstein vergleichsweise funktionsfähige Natur und Umwelt muss deshalb weiter erhalten werden. Wasser, Luft und Boden werden vorbeugend geschützt.

Naturschutz und Bürgerbeteiligung

  • Erfolgreicher Naturschutz erfordert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dazu Verfahren und Verfahrensabläufe nachvollziehen können. Maßnahmen des Naturschutzes finden vor Ort Akzeptanz, wenn sie den Menschen sachgerecht dargestellt und vermittelt werden. Das Natur- und Umweltinformationssystem mit Informationen aus dem medienübergreifenden Monitoringsystem bildet dafür die Grundlage und setzt auch gleichzeitig Anforderungen der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie um. Zur Weiterentwicklung der Bürgergesellschaft gehört der Ausbau der Informations- und Beteiligungsrechte.
  • Wir werden besondere Anreize für Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Arbeit im Natur- und Umweltschutz schaffen. Dazu werden wir 1000 Patenschaften zur Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt unterstützen und einen Wettbewerb ausschreiben.
  • Für eine erfolgreiche Naturschutzarbeit sind die ehrenamtlichen Vereine und Verbände auf Landesebene und vor Ort unverzichtbar. Sie sind wichtige Akteure in der Landesnaturschutzpolitik. Naturschutzverbände sollen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie einen Zuschuss zur Geschäftsführung erhalten. Der Haushaltsansatz für institutionelle Förderung wird nicht erhöht. Darüber hinaus wird es Zuwendungen an Naturschutzverbände im Rahmen der Betreuung von Schutzgebieten aufgrund eines Betreuungsvertrages in Abhängigkeit von der Haushaltslage geben. Wir werden eine intensive Zusammenarbeit pflegen. Lokale und regionale Naturschutzvereine und –bündnisse sollen bei entsprechender fachlicher Eignung mit mehr Verantwortung ausgestattet werden, um mehr praktische Naturschutzarbeit vor Ort leisten zu können.
  • Die Einrichtung des Landesnaturschutzbeauftragten und des zugehörigen Beirats auf Landesebene werden wir als Bindeglieder zwischen ehrenamtlichem und behördlichem Naturschutz erhalten.
  • Bei den Managementplänen und Sicherungsstrategien für die Natura 2000 Gebiete sind die Akteure, insbesondere im Ehrenamt, vor Ort verstärkt einzubinden, wie es bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgreich praktiziert wurde. Naturschutz soll weiterhin in erster Linie durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden. In den großen Natura 2000-Gebieten werden wir eine Flurneuordnung anstreben, um eine Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern. Gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort werden wir nach 3 Jahren eine Evaluierung in den Gebieten vornehmen.
  • Bei der Auswahl und Benennung von Gebieten für das gemeinschaftliche Natura 2000-Netz werden wir die Gebietskulisse anhand der vom EU-Gesetzgeber geforderten Kriterien überprüfen und möglicherweise vorhandene naturschutzfachliche Beurteilungsspielräume nutzen. Dies gilt auch für bereits gemeldete Gebiete, soweit es das EU-Recht zulässt.
  • Bei der zwingend erforderlichen Umsetzung dieser Schutzgebiete werden wir eng mit Landeigentümern und Betroffenen zusammenarbeiten. Freiwillige vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Schutzgebietsausweisung.
  • Die Zuwendungen des Landes für die Stiftung Naturschutz werden auf die unabdingbar erforderlichen Mittel zurückgefahren. Der Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis hat für uns grundsätzlich Vorrang vor dem Flächenankauf, damit Grund und Boden im privaten Eigentum und damit auch in privater Verantwortung verbleiben. Die Stiftung Naturschutz soll aus den von ihr bewirtschafteten Mitteln stärker als bisher den Flächenankauf berechtigter Dritter fördern.
  • Wir werden die Reduzierung der Kormoran-, Rabenkrähen-, Wildenten- und Wildgänsebestände erleichtern, ohne deren Bestand zu gefährden. Vorschläge zur Umsetzung dieser Zielsetzung sind von der Landesregierung bis zur Sommerpause 2005 vorzulegen.

Jagd

Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein stellen kompetente Partner im Natur- und Umweltschutz dar. In ihren Revieren kümmern sie sich um eine nachhaltige Sicherung des ökologischen Gleichgewichts, im Rahmen der Hege leisten sie wertvolle Beiträge zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Biotopen, durch Schonungs- und Sicherungsmaßnahmen schützen sie seltene Arten, sie helfen mit bei der Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen wie Tollwut und Schweinepest. Wichtige Grundlagen sind und bleiben das Reviersystem, die Hegegemeinschaften und die Jagdgenossenschaften. Bürokratische Hemmnisse sind abzubauen.

Wir werden

  • die Jägerschaft verstärkt in Natur- und Umweltschutzprojekte einbinden. Das Wildtier-Monitoring ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltinformationssystems;
  • für Tierarten, die gravierende Schäden verursachen und nicht unter Artenschutz stehen, unbürokratische Bejagungs- und Reduzierungskonzepte entwickeln, ohne deren Bestände zu gefährden. Dies gilt z.B. für Saatkrähen, Elstern und Bisam.

Nationalpark Wattenmeer

  • Sofern es eine breit getragene Initiative aus der Region zur Entwicklung des Nationalparks Wattenmeer als Weltnaturerbe geben wird, wollen wir diese fördern, die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt schützen, eine nachhaltige Regionalentwicklung an der Küste und auf den Halligen unterstützen. Einzigartige Naturerlebnisse sind Wirtschaftsgrundlage und gleichzeitig Auftrag zum Erhalt dieses Lebensraumes. Vereinbarungen über grenzüberschreitenden Naturschutz, Schiffssicherheit und EU-weites Verbot der Gammelfischerei sind notwendige Beiträge zum Erhalt des Wattenmeeres.
  • Die zentrale Rolle des Multimar als Einrichtung für Naturschutz und Tourismus soll erhalten und weiterentwickelt werden. Der Nationalpark-Service wird in Struktur und Aufgaben auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft.
  • Wir werden einen Entwicklungsplan für den Nationalpark Wattenmeer erarbeiten, der sowohl dem Naturschutz dient als auch die wirtschaftlichen Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen beinhaltet.
  • Wir brauchen eine vernünftige Befahrensregelung im Nationalpark Wattenmeer, die mit dem Bundesschifffahrtsrecht abgestimmt werden muss.

Forst- und Waldwirtschaft

Unser Land ist das weitaus waldärmste Flächenland in Deutschland mit immer noch unter 10 % Waldanteil. Der Wald spielt für die Allgemeinheit eine bedeutsame Rolle: u. a. im Bereich des Klima-, Erosions-, Grundwasser- und Lärmschutzes ebenso wie im Naturschutz, da er natürlicher Lebensraum für den größten Teil unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist (Schutzfunktion). Gerade im tourismusintensiven Schleswig-Holstein hat aber auch der Erholungsraum Wald für die Menschen eine herausragende Bedeutung (Erholungsfunktion).

  • Unser forstpolitisches Ziel ist es auch weiterhin, den Waldanteil auf 12 % der Landesfläche anzuheben. Neben der Neuwaldbildung durch die Landesforstverwaltung (Vorbildfunktion) muss deshalb die Neuwaldbildung durch die privaten Waldbesitzer auf landwirtschaftlichen Flächen verstärkt gefördert werden. Die Prämienzahlungen werden wieder den EU-weit üblichen Verfahrensweisen angepasst.
  • Wir werden die Landesforstverwaltung betriebswirtschaftlich straffen, insbesondere hemmende Vorschriften überprüfen und der Zeit anpassen. An der Grundstruktur mit Forstämtern und Förstereien wird festgehalten, sofern sich keine wirtschaftlichere und effizientere Organisationsform entwickelt lässt. In diesem Sinn ist die Gründung eines Landesbetriebes für die landeseigenen Forste zu prüfen. Deshalb sprechen wir uns für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Erhaltung der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer sowie der Lehranstalt für Forstwirtschaft aus.
  • Wir werden den Privat- und Kommunalwald in seiner Entwicklung zu ökonomisch und ökologisch wertvollen Waldformen unterstützen. Der Wald in Schleswig-Holstein muss wieder über alle Besitzarten hinweg nach gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen bewirtschaftet und betreut werden. Für den Staatswald sollen zukünftig beide Zertifizierungen (FSC und PEFC) möglich sein.
  • Vorrangig vor ordnungspolitischem Handeln soll den Waldbesitzern auf freiwilliger Basis der Vertragsnaturschutz angeboten werden.
  • Unwirtschaftliche und entbehrliche landeseigene Grundstücke – insbesondere Splitterwaldbesitz können in Zukunft veräußert werden, es sei denn, es liegt ein besonderes Allgemeininteresse vor. Dieses gilt ebenso für landeseigene Liegenschaften, deren Bewirtschaftung und Unterhaltung unwirtschaftlich ist und die für staatliche Aufgaben nicht benötigt werden.
  • Die Vermehrung des Waldanteils in Schleswig-Holstein bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel, das durch die zweckgebundene Erhebung der Grundwasserabgabe weiter gefördert werden soll.

Tierschutz

  • Wir werden den Tierschutz in Schleswig-Holstein stärken und verbessern.
  • Wir werden den Landtagsbeschluss zur Verbesserung des Tierschutzes vom Februar 2003 überprüfen.
  • Wir wollen ortsnahe Schlachtvieh-Verarbeitungsanlagen fördern, auch um die Tiertransportzeiten zu verringern und damit den Tierschutz zu verbessern. Zusammen mit den Forschungseinrichtungen im Lande werden wir nach weiteren Möglichkeiten suchen, Tierversuche zu reduzieren.
  • In der Nutztierhaltung messen wir dem Tierschutz nicht nur einen hohen Stellenwert bei, wir sehen darin auch ein Qualitätsmerkmal, das heimischen Produkten einen Marktvorteil bringt.

Wasser

  • Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden wir weiterhin in Kooperation mit den Akteuren vor Ort umsetzen. Wir werden die EU-Wasserrahmenrichtlinie unter strenger Kosten-Nutzen-Betrachtung praxisnah und unbürokratisch umsetzen. Die Grund- und Oberflächenwasserabgabe schaffen dafür die finanziellen Ressourcen.
  • Wasserschutzgebiete sollen dort ausgewiesen werden, wo konkrete Gefährdungen bestehen. Vorrang müssen vertragliche Regelungen haben, sofern dadurch das Schutzziel gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
  • Wir lehnen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung ab. Diese Aufgabe der Daseinsvorsorge muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.
  • Es wird ein Generalplan Binnenhochwasserschutz erstellt mit den Schwerpunkten: Die Boden- und Flächennutzung soll sich an der Überschwemmungsgefahr orientieren – es besteht Bestandsschutz; Überprüfung der Hochwasserschutzanlagen; Rückhaltung des Wassers in der freien Landschaft; Schaffung von Retentionsräumen. Wir werden im Binnenland bei Bedarf Vorbehalts- und Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausweisen und sichern lassen. Dabei ist eng mit den Gemeinden sowie den Wasser- und Bodenverbänden zusammen zu arbeiten.

Boden, Abfall, Luft, Lärm

  • Wir werden den Flächenverbrauch durch eine nachhaltige Verkehrs- und Siedlungspolitik mit sparsamer, natur- und sozialverträglicher Flächennutzung reduzieren. Hierzu brauchen wir intelligente Planungen und Bauweisen, veränderte staatliche Zuschüsse, landesplanerische Strategien und das "Recycling" von ungenutzten ehemaligen Gewerbeflächen. Wir werden Bodeninformationssysteme und -kataster schrittweise fortschreiben, um frühzeitig über Belastungen (z.B. Altlasten) zu informieren und rechtzeitig mit den verantwortlichen Gebietskörperschaften reagieren zu können.
  • Oberstes Ziel ist es, für den Abfallbereich im Sinne einer ökologischen Gesamtbilanz die ökonomisch beste Lösung zu finden. Dazu muss Markt- und Wettbewerbsprozessen mehr Raum gegeben werden, ohne dass es zu einer Absenkung von ökologischen oder sozialen Standards kommt. Außerdem gilt es, für die Abfallentsorgungswirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, an denen sie sich mittel- bis langfristig orientieren kann. Wir werden:
    • die bei uns anfallenden Abfälle im Lande verwerten, behandeln und sicher ablagern. Abfalltourismus lehnen wir ab. Wir wollen deshalb mit unseren norddeutschen Nachbarn ein gemeinsames Konzept verabreden. Die MBAs, insbesondere wenn sie wie in Neumünster einen wichtiger Pfeiler der Abfallpolitik und ein Beispiel gebietsübergreifender Kooperation bilden, wollen wir absichern.
    • zusammen mit den Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Abfallwirtschaft Vorsorge treffen, dass die Restabfallbehandlung über 2005 hinaus sichergestellt ist;
    • leistungsfähigen privaten Entsorgern einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
  • Lärmschutz ist vorbeugender Gesundheitsschutz. Wir unterstützen die Ziele der Umgebungslärmrichtlinie und werden die Umgebungslärm- und die Luftqualitätsrichtlinie miteinander verzahnen. Die Lärmbelastung in den Städten und an Verkehrswegen wollen wir verringern.

Bürokratieabbau und Deregulierung

Wir wollen das umfangreiche rechtliche Regelwerk mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus überprüfen. Hierbei sollen insbesondere das Landesjagdgesetz, das Landesnaturschutzgesetz, das Landeswaldgesetz, das Landeswassergesetz, das Landesbodenschutzgesetz und das Landesabfallgesetz in einem ersten Gang bis 2006 überprüft bzw. überarbeitet werden. Wir werden ein einheitliches Umweltgesetzbuch auf Landesebene prüfen.

Allgemeine Vereinbarung

Bundesratsklausel

Die Koalitionspartner einigen sich über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat, das durch Kabinettsentscheidung festgelegt wird.

Dabei werden folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:

  1. Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang.
  2. Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vereinbarten Politik.
  3. Es werden nur Fragen strittig gestellt, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Kommt eine Einigung nicht zustande, so enthält sich das Land im Bundesrat.

Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen beider Parteien werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Anträge der Koalition werden stets von beiden Fraktionen vollständig unterstützt. Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten, die die Abgeordnetenfinanzierung betreffen.

Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen wird vor der Einbringung in den Landtag bzw. in die Ausschüsse die/der jeweils andere Fraktionsvorsitzende oder die/der jeweils andere parlamentarische Geschäftsführer/in und die/der entsprechende Fraktionsarbeitskreisvorsitzende unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.

Koalitionsausschuss

Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Ausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und muss darüber hinaus auf Antrag einer der Partner einberufen werden.

Sicherung von Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die 16. Wahlperiode von 2005 – 2010

Die Koalitionspartner im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind sich einig, in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung der beiden Fraktionen, unterzeichnet durch die Fraktionsvorsitzenden, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Oppositionsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zu sichern. Einer Änderung der Landesverfassung, von Landesgesetzen oder der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages bedarf es dazu nicht.

Die Koalitionspartner werden in den nachfolgend aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen. Auf § 1 Abs. 2 des Fraktionsgesetzes wird hierzu verwiesen.

Die Quoren beziehen sich auf folgende Regelungen:

Landesverfassung:

  • Art. 18 Abs. 1 Satz 1
  • Art. 18 Abs. 3 Satz 1
  • Art. 18 Abs. 4 Satz 1
  • Art. 21 Abs. 1
  • Art. 23 Abs. 2 Satz 2.

Untersuchungsausschussgesetz:

  • § 2 Abs. 3 Satz 1
  • § 6 Abs. 4 Satz 1
  • § 8 Abs. 1 Satz 2
  • § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2
  • § 13 Abs. 1 Satz 1
  • § 13 Abs. 4 Satz 2
  • § 16 Abs. 4
  • § 18 Abs. 3
  • § 23 Abs. 1 Satz 4.

Geschäftsordnung:

  • § 16 Abs. 5 Satz 1
  • § 48 Abs. 2
  • § 49 Abs. 1 Satz 3
  • § 63 Abs. 2 Satz 1
  • § 76 Abs. 2 Satz 1.

Für die Unterstützung in nicht aufgeführten Fällen wird im Einzelfall entschieden.