Initiativ II Neu: Sicherheit im Wandel - Mut zur Vision, Kraft zur Erneuerung - Die SPD in Schleswig-Holstein stellt sich den neuen Herausforderungen (2003): Unterschied zwischen den Versionen

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|Gliederung    =Landesverband Schleswig-Holstein
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|Nr            =Initiativ II Neu
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|Kategorien    =Soziale Marktwirtschaft, Soziale Gerechtigkeit, Solidargemeinschaft, Agenda 2010, Arbeit, Wirtschaft, Wachstum, Globalisierung, Finanzkapitalismus, Neokapitalismus
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2013, 18:53 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 2003
Bezeichnung: Initiativ II Neu
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Aktive Reformpolitik unter veränderten Rahmenbedingungen

Das Ergebnis der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ist ebenso wie die Land­tagswahlergebnisse aus Hessen und Niedersachsen ein deutliches Signal der Bevöl­kerung an die SPD, ihrer Politik wieder eine klare Orientierung zu geben.

Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland empfinden eine Partei übergreifende Orientierungslosigkeit der Politik und das Gefühl der Ohnmacht gegenüber wachsenden Problemen. Stimmung entscheidet über Zustimmung. Viele Probleme lassen sich erklären. Dazu muss Politik Orientierung vermitteln und Mut zu Reformen finden.

Wir müssen deshalb in der SPD wieder den Weg zu einer tiefer gehenden Analyse der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse finden, die vorhandenen und ab­sehbaren Widersprüche deutlich ansprechen und unsere Lösungen klar entwickeln und konsequent umsetzen.

Für einen neuen Gesellschaftsantrag zur politischen Gestaltung der sozialen Marktwirtschaft

Seit dem Ende der zweigeteilten Welt droht sich der Vorrang einer Kurzfrist-Ökonomie durchzusetzen, die sich in erster Linie auf immer schneller fließende Finanzströme und multinational tätige Kapitalgesellschaften stützt.


Die völlige Ökonomisierung der Gesellschaft unter dem Diktat der kurzen Frist hat – im Zusammenwirken mit dem demographischen und technologischen Wandel - verhängnisvolle Folgen: Investitionen in produktive Bereiche gehen zurück, Infrastruktur wird vernachlässigt, die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte spitzt sich zu, die Systeme der sozialen Sicherheit erodieren, Arbeitslosigkeit verfestigt sich, die Umweltzerstörung wird nicht gestoppt. Vor allem aber: Diese Form der Globalisierung schwächt die Demokratie, die allein ein neues Gleichgewicht durch­setzen kann.


Vor dem Hintergrund dieser geschichtlichen Erfahrungen müssen wir uns auf den mühsamen und schwierigen Weg machen, einerseits der Wirtschaft neue Dynamik zu ermöglichen und andererseits von neuem soziale und ökologische Reformen durchzusetzen. Es geht darum, die Auseinandersetzung zwischen liberalem Kapitalismus oder sozialer Demokratie offensiv zu führen.


„Die Welt verändert sich in rasender Geschwindigkeit... Entweder wir modernisieren - und zwar als soziale Marktwirtschaft - oder wir werden modernisiert – und zwar von den ungebremsten Kräften des Marktes, die das Soziale beiseite drängen“, so Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 14. März 2003. Der Weg für eine sozialdemokratisch geprägte Agenda 2010 ist damit vorgezeichnet: Unser Ziel ist – wie der Bundeskanzler das herausgestellt hat – die Erneuerung und Zukunftsfähigkeit des „europäischen Gesellschaftsmodells“, das auf der sozialen und ökologischen Einbindung der Wirtschaft beruht und auch unter den Bedingungen der Globalisierung einen stabilen Gesellschaftsvertrag möglich macht.

Kein automatisches Wachstum wird uns diese Aufgabe abnehmen. Der deutsch-britische Soziologe Ralf Dahrendorf hat Recht: Wenn es nicht gelingt, die Prozesse, die unter dem Stichwort der Globalisierung gefasst werden, im weitesten Sinne sozial zu regeln, droht ein autoritäres Jahrhundert. Deshalb müssen wir Gruppeninteressen und Egoismus überwinden und zu einer großen und solidarischen Gemeinschafts­anstrengung für mehr Lebensqualität kommen.

Deshalb passen wir uns nicht den falschen Konzepten des Marktradikalismus an, die von einem ökonomischen Einheitsdenken ausgehen. Die SPD und die von ihr ge­führte Regierung nehmen selbstbewusst und mutig den Weg der Gestaltung der sozialen Marktwirtschaft in Angriff.

Die Handlungsfähigkeit des Staates erhalten

Der beschleunigte Prozess der „Globalisierung" berührt beinahe alle Lebens­bereiche: Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Sicherheit, Bildung, Umwelt und Kultur. Das macht neue sozialdemokratische Antworten erforderlich, welche Bereiche gesellschaftlichen Zusammenlebens auch in Zukunft gemeinsam politisch verant­wortet werden, welche staatlich reguliert werden müssen, und welche dem freien marktwirtschaftlichen Spiel der Kräfte überlassen werden sollen. Die SPD muss deshalb den Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge offensiv definieren, den sie nicht den Modetrends der sogenannten Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung opfern will.

Die SPD bekennt sich zu einem notwendigen Fundament öffentlicher Vorsorge und Versorgung, ohne das die Chance aller zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit nicht gewährleistet werden kann. Zu diesem Fundament gehören die kommunalen Auf­gaben der Daseinsvorsorge, das öffentliche Bildungssystem, der Schutz und die Nutzung der natürlichen Ressourcen und nicht zuletzt der Sozialstaat mit seinen Sicherungssystemen gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, finanzielle Sicherung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit.

Die SPD wendet sich deshalb gegen alle Versuche, den Abbau von staatlichen Regelungen und die Reduzierung staatlicher Tätigkeit unter dem Vorwand der Förderung individueller Freiheitsrechte zur Ideologie zu machen. Einen finanziell schwachen Staat können sich nur die wirtschaftlich Starken leisten. Privatisierung und Deregulierung sind keine Werte an sich. Es geht vielmehr um die Verbesserung der Effizienz öffentlicher Institutionen und darum, ob im Einzelfall private Anbieter die von der Gesellschaft nachgefragten Dienstleistungen für alle - ohne Abstriche an der Möglichkeit zur Teilhabe für alle - günstiger erbringen können.

Dem Bekenntnis zu einer aktiven und aktivierenden Rolle des Staates muss auch die finanzielle Sicherstellung der öffentlichen Aufgaben entsprechen. Eine niedrige Staatsquote darf nicht zum Dogma werden. Es geht vielmehr darum, dass über die verschiedenen Ebenen der Politik die gemeinschaftlichen Aufgaben bezahlt werden können.

Der Anteil der öffentlichen Haushalte am Sozialprodukt muss sich daran orientieren, wie Bund, Länder und Gemeinden gesellschaftliche Aufgaben wie Bildung und Wissenschaft, Kinderbetreuung, soziale Sicherheit, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Verkehrsinfrastruktur, innere und äußere Sicherheit, Umweltschutz und Kultur ausreichend finanzieren können. Er muss auch die Verpflichtungen Deutsch­lands gegenüber anderen Ländern in der e i n e n Welt berücksichtigen.

Gesellschaftliche Reformen brauchen eine selbstbewusste Partei

Reformen müssen den Menschen Sicherheit geben und Angst nehmen. Wer grund­legende gesellschaftliche Reformen politisch steuern will, braucht zur Regierungs­fähigkeit dabei gerade in Zeiten von Unsicherheit und Verunsicherung mehr denn je den Erhalt und die Stärkung der Parteifähigkeit. Die Legitimierung der notwendigen Reformpolitik muss immer wieder aus dem Grundsatzprogramm, dem Wahlpro­gramm und dem Regierungsvertrag hergeleitet werden. Sie muss verankert werden in der Entwicklung grundsätzlicher Perspektiven für Wohlstand und soziale Gerech­tigkeit, für Innovationen, Bildung und Nachhaltigkeit. Eine Regierung und eine Partei können nur bestehen, wenn sie den Kernbestand ihrer Identität und ihrer eigenen historischen Erfolge für ihre Wählerschaft selbstbewusst pflegen und verteidigen. Dies gilt für unsere Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Es gilt für unser Grundverständnis von Wohlstand und Arbeit für alle, von Chancengleichheit und Teilhabe, von Gemeinsinn, Leistung und eigener Verantwortung. Es gilt erst recht auch für konkrete politische Leistungen für die Menschen und insbesondere für die eigene Wählerschaft. Wir brauchen Verbindlichkeit und Klarheit, dass die schwer erkämpften Reformen und Errungenschaften von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis Flächentarifvertrag, von Mitbestimmungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz bis zum Kündigungsschutz nicht in Frage gestellt werden.


Der Wohlstand und der soziale Frieden in unserer Gesellschaft gründen auf einem ausgewogenen Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmerseite und ihren Gewerk­schaften einerseits und der Wirtschaft andererseits. Die betriebliche Mitbestimmung, die Flächentarife und der Kündigungsschutz sind Teil dieser Balance. Ein deutliches Bekenntnis dazu schafft das nötige Vertrauen, dass die SPD auch als Regierungs­partei im globalen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft klaren Kurs hält und sich nicht verbiegen lässt. Wer sich selbst nicht ernst nimmt, wird von niemandem mehr ernst genommen.

Der Angriff auf die Gewerkschaften, wie wir ihn gegenwärtig in aller Härte stärker denn je in einer unheiligen Allianz aus Unternehmensverbänden, Teilen der Publi­zistik und der CDU/CSU und FDP erleben, soll die „Revolution des Kapitals“ (Han­delsblatt 1999) vorbereiten. Er soll die Gewerkschaften treffen und damit auch die SPD. Die Aushebelung der Gewerkschaften aus dem Flächentarifvertrag ist hier die entscheidende Stoßrichtung. Bereits heute existieren zahlreiche Flächentarifverträge mit Öffnungsklauseln, die die Situation einzelner Branchen unter regionalen oder be­trieblichen Gesichtspunkten berücksichtigen. Die Angriffe auf den Flächentarifvertrag als Prinzip, seine Durchlöcherung und Auflösung müssen deshalb geschlossen zu­rückgewiesen werden. Wir erwarten, dass hier Klarheit für den Kurs von Regierung und Partei geschaffen.

Unsere Anforderungen an die Agenda 2010 – sozial gerecht, innovativ, Beschäftigung fördernd

Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit bei der Bewältigung der großen Lebensrisiken sind unserer Gestaltungsmaxime für die Erneuerung der sozialen Demokratie. Den Sozialstaat gerecht, innovativ, effizient und transparent zu gestalten – das ist das Leitbild unserer Politik auch angesichts der Herausforderun­gen der Zukunft. Dabei müssen die Umbaumaßnahmen so organisiert werden, dass sie drei zentrale Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen ausgewogen sein in den Belastungen und Chancen für alle gesell­schaftlichen Gruppen
  • Sie müssen so ausgestaltet werden, dass die Umbauphase nicht zu unvertretba­ren Brüchen und Härten führt.
  • Fordern und Fördern heißt, dass auch tatsächlich neue Chancen eröffnet werden, also Innovationen voran gebracht werden.

Den Sozialstaat weiter solidarisch gestalten

Der im Grundgesetz garantierte Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften der Arbeiterbewegung im 20. Jahrhundert gewesen. Er muss bei allen Finanzie­rungsproblemen in seiner Substanz erhalten bleiben und solidarisch finanziert wer­den. Das bedeutet jedoch auch, dass die Beiträge für die aktive Generation bezahl­bar bleiben müssen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Verän­derungen beruflicher Lebensläufe war die von der Bundesregierung eingeführte "Riester-Rente" notwendig und richtig. Bei einem weiteren Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, und hier insbesondere der betrieblichen Altersversorgung, gilt es die inzwischen gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Abhängigkeit der Ren­tenversicherungsbeiträge von der aktuellen konjunkturellen und Beschäftigungs­entwicklung muss verringert werden.

Die demografische Entwicklung und die damit verbundene längere Rentenbezugs­dauer sowie das langfristig geringerwerdende Erwerbstätigenpotential machen es erforderlich bei weiteren notwendigen Reformschritten für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen zu sorgen. Die politische Entscheidung über Vorschläge aus der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme muss sich nach den Kriterien der Beschäftigungswirkung, der Bezahlbarkeit für die arbeitende Generation und der Sicherung eines angemessenen Lebenstandards im Alter orientieren.

Dabei halten wir im Grundsatz an der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die paritätische Finanzierung der Kernbestandteile der ge­setzlichen Rentenversicherung fest.

Wir unterstützen eine Politik zur Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeit­nehmer. Ziel muss es dabei sein das durchschnittliche Renteneintrittsalter von knapp unter 59 Jahren zu erhöhen und damit einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der Rentenfinanzen zu leisten. Es muss Schluß damit gemacht werden, dass sich Unter­nehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft von der Beschäftigung älterer Arbeit­nehmer entlasten. Im Gegenteil: Für ältere Arbeitnehmer muss es ausreichende Ar­beitsplätze, faire Arbeitsbedingungen und einen persönlich und gesellschaftlich ver­träglichen Übergang von der Arbeit in den Ruhestand geben.

Dringenden Reformbedarf gibt es auch in der Krankenversicherung. Die Probleme im Gesundheitswesen sind vielfältig: Über-, Unter- und Fehlversorgung, mangelnde Ko­operation und Koordination sowie ungenutzte Effizienzreserven auf der einen, ge­stiegene Lebenserwartung und medizinischer Fortschritt auf der anderen Seite haben zu erheblichen Kostensteigerungen geführt.

Die Bundesregierung hat bereits in den vergangenen vier Jahren wirksame Schritte eingeleitet, um mehr Vernunft, mehr Sparsamkeit und mehr Wettbewerb in dieses System zu bringen. Diesen Weg setzen wir jetzt fort. Dabei muss die gesetzliche Krankenversicherung das Herzstück des Sozialstaats bleiben. Unsere Reform werden wir daher am Solidargedanken der GKV orientieren.

  • In der Gesundheitsversorgung bleibt es beim Solidarprinzip und bei der Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Die Interessen der Beitragszahler müssen gegenüber den Anbietern gestärkt werden.
  • Bei der Beitragszahlung ist das Prinzip der ökonomischen Leistungsfähigkeit anzuwenden. Die Anhebung der Versichertenpflichtgrenze ist hierzu ein ge­eignetes Mittel. Ziel sollte eine Erwerbstätigenversicherung sein, die bei der Finanzierung der Leistungen auf eine umfassende Verwirklichung des ge­nannten Prinzips setzt.
  • Qualität, mehr Patientensouveränität, mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und das Aufbrechen verfestigter Strukturen von Anbietern und Lobbyisten müssen wesentliche Bestandteile der anstehenden Reform sein.
  • Die versicherungsfremden Leistungen sind aus der Krankenversicherung herauszunehmen und über Steuern zu finanzieren.
  • Das Krankengeld muss in der GKV bleiben. Hier erwarten wir Klarheit.
  • Wir begrüßen alle Pläne, vor allen Dingen auch die Vorsorge und Prävention in den Betrieben und Verwaltungen wie im persönlichen Verhalten auszu­bauen.

Die Wirtschaft modernisieren – das Recht auf Arbeit fördern

Im Vordergrund der Agenda 2010 muss stehen, der Politik der gesellschaftlichen Er­neuerung eine dauerhafte Grundlage durch die Förderung von Innovationen zu ge­ben. Ins Zentrum der Überlegungen gehört hierbei die Fortentwicklung der ökolo­gischen Modernisierung der Wirtschaft. Wir stehen vor der historischen Aufgabe, die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in erster Linie über die massive Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und über den Ausbau der Solarwirtschaft zu erreichen, in Deutschland, in Europa und im Gesamtrahmen der ökonomisch-ökologischen Globalisierung.

Wirtschaftliche Dynamik als Grundlage für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung braucht neue Produkte, Verfahren und Märkte. Die ökologische Modernisierung er­schließt diese Chancen insbesondere für Handwerk und Mittelstand. Sie verbindet Kostensenkung bei den Unternehmen mit starken Nachfrageimpulsen, die über die ganze Wirtschaft wirken, denn die Material- und Energiekosten machen heute in der Volkswirtschaft die höchste Belastung aus. Von daher schaffen derartige Innovatio­nen nicht nur in einem großen Umfang neue Beschäftigung, sie finanzieren sich durch ihre wirtschaftlichen Vorteile auch in einer kurzen Frist. Dieses Bündnis für Ar­beit und Umwelt wollen wir durch verbesserte Investitionsanreize und Abschrei­bungsmöglichkeiten für die massive Steigerung der Energie- und Ressourcen­effizienz für Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz fördern.

Unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem beruht wesentlich auf einer Struktur, die sehr stark technologisch begründet ist. Unsere Politik muss ansetzen an einem um­fassenden Finanzierungssystem für neue Technologien und an der Konzentration und dem Ausbau innovativer Stärken. Sie muss Anreize schaffen für den schnellen Transfer von Erkenntnissen in wirtschaftliche Anwendungen und dafür technolo­gische Fähigkeiten bündeln. Sie muss Existenzgründungen aus dem Hochtechnolo­giebereich finanziell und organisatorisch unterstützen. Dabei geht es auch um die Sicherung kleiner und mittlerer Unternehmen durch ein neues attraktives System für die Finanzierung auch verhältnismäßig kleiner Investitionen.

Mit der Steigerung der Bundesmittel für Bildung und Forschung um 25 Prozent in den letzten 5 Jahren ist hier ein guter Weg vorgezeichnet. Wir begrüßen nachdrücklich die Absicht von Bundeskanzler Gerhard Schröder, dass die Forschungsorganisatio­nen im nächsten Jahr wieder einen Zuwachs von 3 Prozent erhalten sollen. Auch die Projektmittel aus dem Sonderprogramm der UMTS-Zinserlöse dürfen 2004 nicht auslaufen. Wir fordern hier Stetigkeit und Kontinuität im Aufwuchs der Mittel für Bil­dung, Forschung und technologische Innovation durch ein neues finanziell abgesi­chertes 5-Jahres-Programm „Zukunft 2010“. Die direkte stattliche Förderung von Bil­dung, Forschung und Innovationen ist für die Gestaltung von technischer Erneuerung und der Entwicklung von nachhaltig ausgerichteten Zukunftsmärkten unverzichtbar.

Dabei reicht eine auf Wachstum angelegte Wirtschaftspolitik heute nicht mehr aus, um den Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf einen Arbeitsplatz mit einem existenzsichernden Einkommen zu erfüllen. Deshalb muss das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik verfeinert und mit regionaler Strukturpolitik verknüpft werden, wie das die Bundesregierung mit dem Job-AQTIV-Gesetz und mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission begonnen hat.

Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, ist unser Grundsatz. Unser Ziel bleibt es allen Menschen den Einstieg ins Erwerbsleben zu ermöglichen und nicht allein ihre Ausgrenzung finanziell abzufedern.

  • Gerade für junge Menschen muss der Einstieg in den Arbeitsmarkt gewähr­leistet werden. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um keinen Ju­gendlichen unter 25 Jahren ohne Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäfti­gung zu lassen. Wo nötig werden wir dazu auch öffentlich geförderte Beschäf­tigung nutzen. Kommen die Arbeitgeber ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nach, so wird eine gesetzliche Regelung mit einer Ausbildungsplatzabgabe der Unternehmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatz­angebots notwendig.
  • Wir fordern eine verstärkte Qualifizierungsoffensive durch die Wirtschaft und die Bundesanstalt für Arbeit, um Beschäftigung gerade auch für ältere und ge­ring qualifizierte Arbeitnehmer zu sichern und neue Perspektiven auch für Langzeitarbeitslose zu schaffen.
  • Wir werden die unterschiedlichen aktivierenden Hilfen von Arbeitsamt, Sozial­amt und Jugendamt besser vernetzen, damit Hilfen aus einer Hand Langzeit­arbeitslosen wirksam den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Die kom­munalen Hilfestrukturen müssen dabei in dem neuen Netzwerk zur Be­kämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gleichberechtigt eingebunden werden, wenn individuelle, soziale Betreuung, Qualifizierung und aktive Vermittlung im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen zum Erfolg führen soll.
  • Wir werden alle Instrumente prüfen, die Arbeitslosen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Arbeitslose und Beschäftigte dürfen dabei jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es geht darum, bei Wahrung des Kündigungsschutzes in Betrieben ab sechs Beschäftigte, Zugänge für neue Beschäftigung zu öffnen.
  • In der Arbeitsmarktpolitik sind die Beratung und die Versicherungsleistungen aus Beiträgen, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Struktur­politik zunehmend aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zu den aktuellen Planungen zu den Veränderungen beim Arbeitslosengeld und bei der Arbeitslosenhilfe stellen wir fest:

Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld schafft persönliche Sicherheit und sorgt für soziale Stabilität. Gerade bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ab 55 Jahre), die in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation wenig Chancen haben, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, muss die individuelle Lebensleistung berücksichtigt und ein sozialer Abstieg verhindert werden. Bei den Veränderungen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist Vertrauensschutz zu wahren und es sind Übergangsregelungen zu finden, die einerseits den Zielen der Sozialverträglich­keit und andererseits der schnellen und zügigen Vermittlung in neue Arbeit ent­sprechen.

Die Leitlinie der gerade beschlossenen Reformgesetze zur Umgestaltung des Ar­beitsmarktes, Fördern und Fordern“ kann dann eingehalten werden, wenn benach­teiligte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt eine echte Chance der Wiedereingliederung erhalten. Wir halten die neuen (Hartz-) Regelungen (Zumutbarkeit und Sanktions­regelungen) in Verbindung mit den bestehenden Regelungen der Sozialauswahl für ausreichend.


„Die Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitslose ermöglicht kon­zentrierte Bemühungen im Interesse der Langzeitarbeitslosen für eine bessere, schnellere Vermittlung in Beschäftigung. Wir bekennen uns zur besonderen Verant­wortung gegenüber den Schwächeren unserer Gesellschaft. Deswegen wollen wir im Rahmen der Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Absenkungen der zu­künftigen Leistungen auf Sozialhilfeniveau. Die finanziellen Auswirkungen für die Kostenträger werden in der Gemeindefinanzreform zu berücksichtigen sein.“ So hat die SPD es in ihrem Regierungsprogramm im Jahr 2002 beschlossen. Und dies muss jetzt auch die Richtschnur für die Umsetzung unseres Reformprogramms sein.

Es muss sichergestellt sein, dass Personen, die zunächst nicht vermittlungsfähig sind, durch aktivierende Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung an den ersten Arbeitsmarkt heran geführt werden. Bei der Zusammenführung von Arbeits­losenhilfe und Sozialhilfe muss eine armutsfeste Absicherung der Empfänger der neuen Leistung gewährleistet sein, bei der keine ergänzende Sozialhilfe erforderlich ist und in der das im Arbeitsleben erarbeitete Vermögen, das der Alterssicherung dient, geschont wird.

  • Die Vermittlung erwerbsfähiger Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe-Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt wird durch Leistungen aus einer Hand (Job-Center) ver­bessert und kommt somit ohne bürokratische Friktionen aus.
  • Die zur besseren Arbeitsvermittlung bewährten und leistungsfähigen Strukturen in den Kommunen müssen erhalten bleiben und in das neue System integriert wer­den. Dies kann beispielsweise über den „Einkauf" von Leistungen durch die Bun­desanstalt für Arbeit bei Kommunen und privaten Anbietern unter dem Gesichts­punkt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen.
  • Die neue Leistung muss für die Leistungsbezieher einen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung bieten. Den Empfängern der neuen Leistungen werden un­terstützende Hilfen (u.a. Betreuungskosten) gewährt, sofern sie die individuelle Vermittlungsfähigkeit verbessern.
  • Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie zur Rentenversicherung werden gemäß den Regelungen bei der Sozialen Grundsicherung steuerfinan­ziert übernommen.
  • Bei der Ausgestaltung der neuen Leistung ist Vertrauensschutz zu gewähren. Folglich dürfen bestehende Arbeitslosenversicherungs- und Sozialhilfeansprüche nicht verloren gehen.

Die öffentlichen Finanzen wieder stärken

Eine nachhaltige Finanzpolitik gebietet, dass unsere Generation nicht zu Lasten künftiger Generationen Schulden macht. Die Finanzkraft von Bund, Ländern und Kommunen hat durch die letzte große Steuerreform und die aktuelle Wachstums­schwäche der deutschen Wirtschaft erheblich gelitten. Die Forderungen nach weite­ren Steuersenkungen, gleichzeitigem Schuldenabbau und mehr Ausgaben des Staates für Bildung und eine bessere Infrastruktur sind in der derzeitigen Konjunktur­phase nicht realisierbar.

Wer vom Staat eine ausreichende öffentliche Daseinsvorsorge erwartet, muss bereit sein, durch Steuern und Abgaben zu ihrer Finanzierung beizutragen. Dabei muss das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit gelten. Wir treten deshalb für den Abbau von Steuerprivilegien und eine stärkere Besteuerung der Großkonzerne durch die Körperschaftssteuer ein und fordern eine zeitnahe Reform der Erbschafts­steuer.

Viele der gemeinschaftlichen Aufgaben werden in Deutschland von den Kommunen geleistet. Sie sind am stärksten vom Rückgang der Einnahmen betroffen. Damit ist auch die kommunale Selbstverwaltung als Fundament der politischen Demokratie bedroht. Wir erwarten von der im Bund anstehenden Reform der kommunalen Fi­nanzen eine deutliche Verbesserung der kommunalen Einnahmen. Gleichzeitig muss bei allen für die Kommunen kostenwirksamen Maßnahmen des Bundes und der Länder ein finanzieller Ausgleich gewährleistet werden (Konnexitätsprinzip).

Wir begrüßen die Anstrengungen der Bundesregierung, die öffentlichen Investitionen mit Nachdruck zu stärken. Diese Erhöhung vor allem in den Städten und Kommunen auf EU-Niveau (2,5 Prozent des BIP) ist notwendig. Zinsverbilligte Kredite sind ein guter erster Schritt. Die Entlastung bei der Fluthilfefinanzierung und das kommunale Investitionsprogramm schaffen weitere Spielräume. Sie reichen vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Kommunen aber nicht aus. Dies zeigt sich in besonders dra­matischer Weise in den Neuen Ländern und in den strukturschwachen Regionen.

Im Zentrum unserer Gemeindefinanzreform steht die Weiterentwicklung der Gewer­besteuer. Sie lässt sich nur sinnvoll zu einer kommunalen Betriebssteuer entwickeln, wenn die Bemessungsgrundlage deutlich verbreitert wird und die Besteuerung kon­sequent am Ort der Wertschöpfung stattfindet.

Bemessungsgrundlage einer kommunalen Betriebssteuer müssen alle Erwerbsbe­triebe und alle im örtlichen Betrieb erwirtschafteten Kapitalentgelte sein: die Ge­winne, alle vom Betrieb netto bezahlten Schuldzinsen sowie ein angemessener Teil der bezahlten Mieten, Pachten und Lizenzgebühren. Dadurch kann auch Spielraum für eine maßvolle Absenkung der nominalen Steuersätze entstehen. Das kommunale Hebesatzrecht ist auch für die weiterentwickelte Gewerbesteuer zu beizubehalten.

Die angedachte Zinsabgeltungssteuer ist unter den gegebenen Bedingungen nicht zielführend. Statt der erwarteten Mehreinnahmen wird sie bei Bund, Ländern und Gemeinden zu dauerhaften Einnahmeausfällen in der Höhe von voraussichtlich 3 Milliarden Euro führen. Angesichts der weltwirtschaftlichen Schwierigkeiten können sich die Gebietskörperschaften zusätzliche Steuerausfälle nicht leisten. Das würde zudem die Diskussionen um die Gewerbesteuerumlage, die Gemeindefinanzreform und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusätzlich er­schweren. Deshalb müssen wir dieses Projekt aufgeben.

Grundsätzlich gilt: Mit der Anpassung und Veränderung von traditionellen Leistungen des Sozialstaats an die schwierigen ökonomischen, demographischen und sozialen Verhältnisse der Gegenwart und die absehbaren Erfordernisse der Zukunft werden gerade von den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und Vermögen be­sondere Zumutungen abverlangt. Umso mehr muss die soziale Symmetrie gewahrt werden. Wir halten es für unverzichtbar, dass auch die Bezieher und Besitzer von hohen Einkommen und Vermögen einen erkennbaren Beitrag zur sozialen Balance, zum Erhalt des Sozialstaats und zur Zukunftssicherung durch Bildung, Forschung und Innovation leisten. Bei jeder Steuersenkung muss die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen absoluten Vorrang haben. Wir fordern langfristig angelegte Ini­tiativen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme.

Die notwendige Entlastung des Faktors Arbeit von Lohnnebenkosten muß auch durch eine gerechte steuerliche Mehrbelastung abgesichert werden. Hier sind mutige und tiefgreifende Umfinanzierungen über Steuermittel notwendig, um den Faktor Ar­beit wirklich zu entlasten. Steuererhöhungen zur Senkung der Lohnnebenkosten dürfen deshalb kein Tabu sein. Nicht zuletzt müssen alle Einkommensarten, insbe­sondere auch die Gewinne aus Kapital und Vermögen deutlicher, stärker und konse­quenter zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen in die Innovationskraft herange­zogen werden.


Der notwendige Wandel in dieser Gesellschaft kann nur solidarisch und zukunfts­orientiert gelingen. Oder er gelingt nicht. Dabei müssen Menschen mit wenig Chan­cen mehr gefördert werden als solche mit großen. Und Menschen mit starken Schultern können mehr gefordert werden als solche mit schwachen.