Initiativantrag V: Resolution zur Neuregelung des Asyl- und Zuwanderungsrechts (1993)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1993
Bezeichnung: Initiativantrag V
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag stellt fest, daß die in Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung anstehende Übereinkunft zur Neuregelung des Asylrechts keineswegs ausreicht, um die auf Europa gerichteten Wanderungsströme in den nächsten Jahren verantwortungsvoll zu steuern und eine humanitäre Flüchtlingspolitik mit einer realistischen Einwanderungspolitik zu verbinden.

Asylrechtliche Regelungen müssen durch ein Einwanderungsrecht und entsprechende ausländerrechtliche Regelungen zur Integration der eingewanderten Menschen ergänzt werden.

Die Landesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden daher aufgefordert, in Anknüpfung an die mehrfachen Beschlüsse der Landespartei und des Landtages seit 1991 sowie die Beschlußlage des Bundesparteitages von 1992 in folgenden Bereichen die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu erarbeiten und zügig voranzutreiben:

  • Die Erarbeitung einer Bleiberechtsregelung für Asylbewerber aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote, deren Anträge länger als zwei Jahre anhängig sind (Altfallregelung);
  • die Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern, insbesondere Gewährung eines Rechtsanspruchs und Zulassung doppelter Staatsangehörigkeit;
  • die Schaffung einer Zuwanderungsregelung, die in eine europäische Konzeption eingebettet werden soll;
  • die weitere Steuerung des Zuzugs von Aussiedlern;
  • die gesetzliche Formulierung eines Status für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie
  • die Schaffung eines Systems von Hilfen, das Fluchtursachen bekämpft und den Menschen ein verbleiben in ihrer Heimat ermöglicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, bis zur Abstimmung über die asylrechtlichen Neuregelungen in den noch strittigen Punkten die vorgeschlagenen Verbesserungen nach Möglichkeit durchzusetzen, insbesondere den Inlandsrechtsschutz für sogenannte "Drittstaaten"-Flüchtlinge in Ausnahmefällen.

Insgesamt darf die berechtigte Kritik am Asylkompromiß die SPD im jetzigen Entscheidungsstadium nicht in einer Verweigerungshaltung führen. Die Zustimmung zum Asylkompromiß stellt die einzig verbliebene Möglichkeit dar, um ein Gesamtkonzept zur Migrationspolitik wenigstens mittelfristig umzusetzen.

Die schleswig-holsteinische SPD spricht sich nachhaltig für die Einführung des Wahlrechts für Ausländer zu den Kommunalparlamenten aus und fordert Landesregierung und Bundestagsfraktion auf, in diesem Sinne tätig zu werden.