K12: Fortschreibung der Kommunalverfassung (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: K12
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


(Beschluss: Angenommen als Änderung in L1)


i) Beteiligung junger Menschen

  • Beibehaltung der bisherigen Regelung
  • Ändern des § 47 f der GO (neues ist kursiv):

“(1) Die Gemeinde muß bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muß die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohnern nach den §§ 16a bis 16f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die kinder- und jugendspezifische Interessen berühren, muß die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie sich diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat."


j) 5%-Klausel

  • Eine Abschaffung der 5%-Klausel lehnen wir strikt ab.


k) Kumulieren und Panaschieren

  • Die Einführung des Kumulierens und Panaschierens bei Kommunalwahlen lehnen wir strikt ab.