K1: Freiheit und Gerechtigkeit brauchen Sicherheit! Die SPD ist auf dem richtigen Weg! (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: K1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

(Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand mit dem Auftrag, einen Antrag für den Bundesparteitag zu erarbeiten.)


Freiheit und Gerechtigkeit brauchen Sicherheit! Die SPD ist auf dem richtigen Weg!

Die sozialdemokratischen Werte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität bilden heute die Grundlage unseres staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens und prägen das Leitbild einer demokratischen und sozialen Zivilgesellschaft. Freiheit setzt Sicherheit, Gerechtigkeit die Einhaltung der Gesetze, Solidarität Vertrauen in den Mitmenschen und die staatlichen Institutionen voraus. Kriminalität und Gewalt mindern Sicherheit, begrenzt die Freiheit des Individuums und schürt Mißtrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürger. Auf diese Weise garantiert die SPD wirksam und verantwortungsbewusst die Innere Sicherheit – Sicherheit gewährleisten, um Gerechtigkeit zu ermöglichen und so die Voraussetzungen für ein solidarisches Miteinander schaffen. Sicherheit wird dabei gewährleistet sowohl durch Maßnahmen, die objektiv Gefahren bekämpfen oder Schädigungen verhindern helfen, als auch Maßnahmen, die das (subjektive) Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger steigern. Denn ein Gefühl wachsender Unsicherheit verursacht einen nicht hinnehmbaren Verlust an Lebensqualität, der die Bürgerinnen und Bürger in die Arme verantwortungsloser Populisten treiben kann. Notwendig ist ein intelligenter Mix von kriminalpolitischen Maßnahmen: Wo möglich, muss durch effektive Vorsorge der Entstehung von Kriminalität vorgebeugt werden, wo immer nötig muss die Sicherheit unserer Gesellschaft durch konsequente Strafverfolgung bewahrt werden.

Die SPD setzt die folgenden Schwerpunkte in ihrer Kriminalpolitik:

Bekämpfung von staats- und gesellschaftsbedrohender Kriminalität

Terroristische oder extremistische Gewalttaten sowie die verschiedenen Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (Drogen-, Waffen- und Menschenhandel) und ihren Begleiterscheinungen wie z.B. Korruption und Geldwäsche schädigen unsere Grundwerte in besonderem Umfang, untergraben die staatliche Integrität und höhlen so unseren Rechtsstaat aus. Ihre Bekämpfung bedarf verschiedener Instrumente und Verfahren.

Darum hat die SPD-geführte Bundesregierung das Terrorismusbekämpfungsgesetz auf den Weg gebracht. Es wahrt die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit und ist ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zur Bekämpfung der mit dem internationalen Terrorismus verbundenen Gefahren. Bevor weitere rechtliche Schritte in dieser Richtung eingeleitet werden, bedarf es aber einer gründlichen Überprüfung der bereits getroffenen Maßnahmen auf deren Wirksamkeit. Dieser Forderung entsprechend sind viele den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten verliehenen Befugnisse nur befristet gültig. Die schleswig-holsteinische SPD fordert, alle im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehenden Gesetze angesichts der mit ihnen verbundenen intensiven Grundrechtseingriffe nach dem Vorbild der schleswig-holsteinischen Rasterfahndung zu befristen und mit einem Evaluierungsvorbehalt zu versehen.

Illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung schädigen diejenigen, die sich im Einklang mit dem Recht wirtschaftlich betätigen, Korruption höhlt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat aus, der Handel mit Drogen schlägt Profit aus der Not der Kranken und Schwachen. Daher muss die Organisierte Kriminalität bekämpft werden, national und international. Drogen-, Waffen- und Menschenhandel müssen unnachgiebig verfolgt werden. Zu den rechtsstaatlich notwendigen Instrumente zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Korruption gehören der Ausbau der beim Landeskriminalamt gegründeten gemeinsamen Ermittlungsgruppe "Finanzermittlungen - Polizei und Zoll" zum erleichterten Aufspüren und Ermitteln von Geldwäscheaktionen, die bei den Staatsanwaltschaften eingerichteten ständigen Ermittlungs- und Koordinierungsgruppen "Illegale Beschäftigung" und die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzverwaltung und der Bauverwaltung zur Korruptionsbekämpfung. Drogenhändler, die Menschen in die Abhängigkeit von Rauschgiften treiben, müssen mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Dies schließt ein verschärftes konsequentes Vorgehen gegen Verdächtige ein. Dazu gehört auch die Verabreichung von medizinisch geeigneten Substanzen für den Fall, dass der Verdächtige zur Verdeckung seiner Taten Beweismittel verschluckt. Das Entstehen sog. „offener Drogenszenen“ in Schleswig-Holstein muss durch sofortiges Einschreiten der Behörden verhindert werden. Es gilt weiterhin: Drogenabhängige, die zur Beschaffung ihrer Drogen zu Straftätern werden, sind auch Opfer von Kriminalität und bedürfen unserer Hilfe. Sucht ist eine Krankheit. Unsere Drogenpolitik trägt dem Rechnung.

Mit der Erweiterung der Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für den Bereich der Datennetzkriminalität ist ein erster Schritt in Richtung einer neuen Verteilung der kriminalpolizeilichen Aktivitäten von Bund und Ländern getan. Nicht nur die Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizeibehörden (Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt u.a.) muss verbessert werden. Auch die Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizeibehörden muss überprüft werden. Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Länder bei der Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Ausgaben finanziell adäquat ausgestattet werden. Die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes auf Ermittlungen bei der Begehung mehrerer schwerer Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit mit (bundes- oder länder-)grenzenüberschreitenden Charakter durch eigene Beamtinnen und Beamte ist zu überprüfen.

Alltagskriminalität konsequent und bürokratiearm bekämpfen

Polizei und Justiz müssen sich auf die gefährlichen Formen der Kriminalität konzentrieren können. Alltagskriminalität muss konsequent und mit sowenig Bürokratie wie möglich bestraft werden. Die Wiedergutmachung für die Opfer ist zu fördern. Aus diesem Grund müssen Konzepte zur schnellen und angemessenen Erledigung dieser Verfahren unter Verwendung der Erkenntnisse anderer europäischer Staaten fortentwickelt werden.

Im Bereich der Jugendkriminalität ist die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen und das Fehlverhalten von Jugendlichen durch zeitnahe Reaktion - wie die sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung - zu beantworten. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters kommt für uns nicht in Frage. Strafunmündige gewalttätige Wiederholungstäter sollen durch eine konsequente Intensivtäterbetreuung resozialisiert werden.

Es bleibt dabei: Öffentliche Sicherheit darf nicht privatisiert werden. Aber: Wir streben eine sinnvolle Zusammenarbeit der Polizei mit privaten Sicherheitsdiensten an. Dafür muss die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum im Hinblick auf die Zulassung, die erforderlichen Qualifikationen und die Befugnisse gesetzlich geregelt werden. Der öffentliche Raum selbst muss allen Menschen zugänglich bleiben.

Belästigungen von Mitmenschen durch aggressives Betteln oder Pöbeleien von Betrunkenen müssen gleichwohl nicht hingenommen werden. Im Gegensatz der CDU lehnt die SPD die Wiedereinführung des Tatbestandes der öffentlichen Ordnung im Landespolizeirecht ab. Die Polizei ist ausreichend befugt, Gefährdungen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwehren. Die SPD steht für eine engagierte Zivilgesellschaft, in der Belästigungen in der Öffentlichkeit unterhalb der Kriminalitätsschwelle durch das solidarische Einschreiten der anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger begegnet wird.

Kriminalprävention als Querschnittsaufgabe für Staat und Gesellschaft

Die SPD steht für eine liberale Innen- und Justizpolitik. Dazu gehört auch eine konsequente Politik gegen die Ursachen von Kriminalität. Kriminalitätsbekämpfung ist die Aufgabe von Polizei und Justiz. Kriminalitätsverhütung ist eine gesellschaftliche Aufgabe aller. Mittlerweile arbeiten in Schleswig-Holstein mehr als 150 Menschen in den Räten für Kriminalitätsverhütung an Konzepten zur Vorbeugung von Gewalt-, Drogen- und Jugendkriminalität. Diese "Kriminalpräventiven Räte" sollen in Zukunft in einem stärkeren Maße vernetzt werden. Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei und kommunaler Verwaltung sollen diese Arbeit ergänzen. Während die "Kriminalpräventiven" Räte eine langfristige Senkung der Kriminalitätsursachen zum Ziel haben, sollen die Sicherheitspartnerschaften vor Ort schnell und flexibel auf aktuelle Kriminalität und ihre Ursachen reagieren. Damit wurden in Schleswig-Holstein wie Dänemark, England und Irland bereits gute Erfahrungen gemacht.

Sicherheitspartnerschaften führen zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und tragen zu einem stärkerem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger bei. In Schleswig-Holstein sollen Sicherheitspartnerschaften helfen, die Jugendkriminalität und die Gewalt gegen alte Menschen zu senken, gegen Ausländerfeindlichkeit vorzugehen, Nachbarschaftshilfe zu organisieren sowie Ladendiebstahl, Gewalt in Schulen und Vandalismus einzudämmen.

Polizei und Nachrichtendienste, Justiz und Katastrophenschutz stärken

Die Polizei hat die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen, Straftaten zu verfolgen und deren Begehung vorzubeugen. Mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesgrenzschutz haben die Landespolizeibehörden starke Partner erhalten. Für eine qualitativ hochwertige Polizeiarbeit ist eine ausreichende Personalausstattung und eine zeitgemäße technische Ausstattung erforderlich. So muss die Arbeit der Bereitschaftspolizei durch eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes sichergestellt bleiben.

Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, von religiösem Fanatismus, von gewaltbereitem und gewalttätigem Extremismus ist eine Stärkung der Nachrichtendienste – ihrer Personal- und Sachmittel wie ihrer Befugnisse – unumgänglich. Die Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder sind für die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig, der Militärische Abschirmdienst schützt die Streitkräfte vor militärischer oder terroristischer Spionage. Angesichts der veränderten Sicherheitslage seit den Anschlägen vom 11. September 2001 sind auch die mit den Erweiterungen der nachrichtendienstlichen Befugnisse verbundenen Grundrechtseingriffe neu zu bewerten: Wo die Bedrohung von unzähligen Menschenleben durch terroristische Großanschläge nicht mehr ausgeschlossen werden kann, sind Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen legal und legitim. Es bleibt aber dabei: Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst wird ohne Einschränkungen aufrechterhalten. So wie insbesondere die Verfassungsschutzbehörden keinerlei polizeiliche Exekutivbefugnisse erhalten werden, werden auch Polizei und Staatsanwaltschaft nur bei Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachtes oder eines polizeirechtlichen Gefahrenverdachtes tätig werden dürfen. Der Bundesnachrichtendienst schließlich hat die Aufgabe, im Ausland Erkenntnisse über terroristische Gruppierungen, deren Einrichtungen und Operationen zu sammeln. Er ermöglicht so auch der Bundesregierung und Bundestag, zur Krisenprävention außenpolitisch tätig zu werden und die Entstehung der Ursachen von Terrorismus zu verhindern.

Die Polizisten und Polizistinnen genießen höchstes Ansehen und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern im Lande. Wir wollen das Personalstrukturprogramm für die Polizei fortsetzen und damit die Beförderungssituation im mittleren und gehobenen Dienst verbessern. Die zweigeteilte Laufbahn wollen wir Schritt für Schritt in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften einführen. Die Nachwuchsgewinnung für die Polizei muss verbessert werden. Um den qualitativen und gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die künftigen Anwärterinnen und Anwärter hoch. Die Möglichkeiten polizeilicher Mitarbeit von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern müssen weiter vorangetrieben werden. Frauen werden auch in Zukunft gleichberechtigt zu allen Bereichen der Landespolizei Zugang haben. Polizeikräfte müssen durch eine bessere technische Ausstattung und durch neue Einsatzkonzepte von Büroroutine entlastet werden; organisatorische Änderungen in der Polizei müssen auch dem Abbau von Überstunden dienen. Durch verstärkte Streifentätigkeit wollen wir die Sicherheit weiter erhöhen und dem Wunsch nach mehr sichtbarer Polizei Rechnung tragen.

Um eine leistungsfähige Justiz auch in Zukunft zu gewährleisten, ist die umfassende Reform der Ablauf- und Aufbauorganisation bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fortzusetzen. Modernisierung bedeutet für uns in erster Linie eine Reform der Arbeitsweisen in der Justiz und die intensive Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Darüber hinaus brauchen wir in allen Bereichen flexiblere Sanktionsmöglichkeiten; so könnten neben die klassische Geld- und Freiheitsstrafe verstärkt die gemeinnützige Arbeit und die Wiedergutmachung des Schadens treten. Der Tendenz, nach immer härteren Strafen zu rufen, treten wir entgegen. Die Wiedergutmachung für die Opfer von Straftaten wollen wir fördern. Die Fortentwicklung von Konzepten zur schnellen und angemessenen Verfahrenserledigung wollen wir auch unter Verwendung von Erkenntnissen anderer europäischer Länder erreichen.

Der Katastrophenschutz hat – nachdem seine Bedeutung in den vergangenen Jahren an Gewicht zu verlieren schien – nicht zuletzt durch die internationale terroristische Bedrohung an Gewicht gewonnen. Die Arbeit der Zivilschutzverbände ist in der Öffentlichkeit wieder stärker deutlich zu machen. Nicht nur die Schutz-, sondern auch die Beratungsfunktion des Zivilschutzes muss gestärkt werden. Die technische Ausstattung der Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden muss auch neuen Bedrohungsszenarien gerecht werden.

Europäische und internationale Zusammenarbeit verbessern

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf die wirksame Verteidigung ihrer Rechte und des Rechtsstaats. Dies gilt gerade dann, wenn nationale Grenzen für die Bedrohung der Inneren Sicherheit keine Rolle mehr spielen und Sicherheit in einer globalisierten Welt nicht mehr allein auf nationalem Wege gewährleistet werden kann. Daher ist für die SPD der Ausbau Europas zu einem wirksamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine unerlässliche Voraussetzung. Dieser Ausbau muss sich orientieren an der gemeinsamen europäischen Tradition der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Gewaltenteilung. Die Europäische Union muss weiterentwickelt werden zu einem Europa, in dem rechtsstaatliche Standards gelten, das einen Stabilitätsanker für Gesamteuropa darstellt und ein internationales Vorbild als liberale und zugleich sichere Gesellschaftsordnung begründet. Auf der europäischen Ebene ergriffene Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechen. Dazu zählen u.a. der Ausbau und die Festschreibung der Charta der Grundrechte als Teil der Verträge und als Kernbestandteil eines zukünftigen Europäischen Verfassungsvertrages. Die SPD setzt sich zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Gewährleistung der Bürgerrechte das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung – auch durch den Ausbau von Europol unter Gewährleistung der gerichtlichen Kontrolle und der Befassungsrechte des Europäischen Parlaments und der Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft EUROJUST mit einheitlichen strafprozessualen Ermittlungsstandards (z.B. europäischer Haftbefehl) zu verbessern und die Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik auch unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung illegaler Einwanderung – insbesondere Schleuserkriminalität – zu harmonisieren.