K6: Änderung der Kommunalverfassung (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: K6
Antragsteller: Kreisverband Herzogtum Lauenburg


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

3.3 Werden Beschlüsse des Ehrenamtes durch das Hauptamt nicht umgesetzt oder kommt das Hauptamt seiner Berichtspflicht nicht nach, so wird es dreistufige Sanktionsmöglichkeit geben:

  1. Anordnung / Abmahnung durch den Hauptausschuss
  2. Anordnung / Abmahnung durch die Vertretung
  3. Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch die Kommunalaufsicht auf Antrag der Vertretung


3.4 Für verfahrene Verhältnisse oder Konflikte zwischen Haupt- und Ehrenamt wird eine Clearingstelle benannt, die ausreichend Unabhängigkeit vom Hauptamt besitzt.


7 Gemeindewirtschaftsrecht

Der Kreisparteitag fordert eine Stärkung der Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigungen und Beteiligungen von Kommunen speziell in den klassischen Bereichen der gemeindlichen Daseinsvorsorge, also Versorgung mit Energie und Wasser, Entsorgung, Verkehr u.a. Um den Wettbewerb bestehen zu können soll Gemeindewirtschaft nicht an Gemeindegrenzen Halt machen müssen. Gemäß dem EU-Papier zur Daseinsvorsorge sind bei der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen nicht nur die Regeln des freien Wettbewerbs, sondern auch Gesichtspunkte der sozialen und ökologischen Verträglichkeit zu beachten.