Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein (1996): Unterschied zwischen den Versionen

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===Tierschutz und Artenschutz===
===Tierschutz und Artenschutz===
'''Tierschutz und Artenschutz'''
Tierschutz bedeutet, unsere Mitgeschöpfe nicht nur vor Quälerei, sondern auch vor vermeidbaren Belastungen zu bewahren. Wir wollen den '''Tierschutz''' daher als '''Staatsziel''' in die Landesverfassung aufnehmen und mittels einer neu zu erarbeitenden Konzeption umfassend in landesbehördliches und politisches Handeln umsetzen. Wir werden uns ferner dafür einsetzen, dass der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wird und dass die bundesgesetzlichen Defizite beseitigt werden. Die Haltungsbedingungen für Tiere sowie die Sachkunde beim Umgang mit Tieren müssen verbessert, nicht tierschutzgerechte Haltungsformen durch tiergerechte ersetzt und nicht tier- und artgerechte Zuchtziele und -methoden unterbunden werden.
Tierschutz bedeutet, unsere Mitgeschöpfe nicht nur vor Quälerei, sondern auch vor vermeidbaren Belastungen zu bewahren. Wir wollen den '''Tierschutz''' daher als '''Staatsziel''' in die Landesverfassung aufnehmen und mittels einer neu zu erarbeitenden Konzeption umfassend in landesbehördliches und politisches Handeln umsetzen. Wir werden uns ferner dafür einsetzen, dass der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wird und dass die bundesgesetzlichen Defizite beseitigt werden. Die Haltungsbedingungen für Tiere sowie die Sachkunde beim Umgang mit Tieren müssen verbessert, nicht tierschutzgerechte Haltungsformen durch tiergerechte ersetzt und nicht tier- und artgerechte Zuchtziele und -methoden unterbunden werden.



Version vom 9. Dezember 2014, 17:18 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1996
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel

Schleswig-Holstein steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, die nur mit einer engagierten Reformpolitik erfolgreich gemeistert werden können. Diese Reformpolitik wird in den kommenden vier Jahren gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestaltet. Beide Parteien setzen aus ihrer unterschiedlichen Erfahrung auf Erneuerung und wahren zugleich ihre jeweilige Identität. Sie knüpfen in vielem an das an, was in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden ist.

Unsere gemeinsamen Ziele sind:

  • die Wirtschaftskraft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen
  • den ökologischen Umbau vorantreiben und die ländlichen Räume stärken
  • eine nachhaltige Infrastruktur schaffen und die Verwaltung reformieren
  • die Gleichstellung der Frauen vorantreiben
  • eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung sichern - Kultur und Sport pflegen
  • den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen
  • die innere Sicherheit gewährleisten und die soziale Demokratie stärken
  • die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes aufrechterhalten.

Die Hauptaufgabe der Landespolitik bleibt auch in den kommenden Jahren, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Mit ihrer Koalitionsvereinbarung haben die Koalitionsparteien das Fundament für eine stabile und verlässliche Regierungsmehrheit in den nächsten vier Jahren gelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einer sozial- ökologischen Reformpolitik deutlich machen, dass auch unter schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen eine humane und an den Interessen der Menschen orientierte Politik möglich ist. Die Bewahrung der Würde des einzelnen in einer solidarischen Gemeinschaft und die Sicherung der ökologischen Grundlagen unserer Zivilisation sind die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird sich dieser Herausforderung stellen.

Die Wirtschaftskraft stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen

Wirtschaftspolitik

Das Leitbild der gemeinsamen Wirtschaftspolitik ist die nachhaltige Entwicklung unserer Wirtschaft und Lebensgrundlagen, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu gewährleisten. Dazu wollen wir:

  • eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zur Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Lande betreiben;
  • vorrangig private Investitionen stimulieren;
  • die ökologische Umgestaltung hin zu umweltfreundlichen Produktionsweisen und Produkten fördern;
  • eine eigenständige ökologische Regionalentwicklung, regionale Wirtschaftskreisläufe und –vernetzungen unterstützen, um regionale Disparitäten auszugleichen;
  • die Wirtschaftspolitik insbesondere an den Bedürfnissen der Regionen und der kleinen und mittleren Betriebe orientieren;
  • die Technologieförderung und den Technologietransfer insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen verbessern,
  • eine moderne, umweltverträgliche und effiziente Infrastruktur gestalten;
  • auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe der Frauen an der Erwerbsarbeit und bei der Gestaltung der Wirtschaft voranschreiten;
  • die regionale und betriebliche Konversion im Lande fördern;
  • die am Dialog mit der Wirtschaft orientierte Politik fortsetzen;
  • die dienstleistungsorientierte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung voranbringen;
  • das Steuer- und Abgabensystem ökologisieren.

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

  1. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Bekämpfung vorhandener Arbeitslosigkeit bleiben der Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Das Konzept aktiver Arbeitsmarktpolitik verbindet sozialintegrative Ansätze mit wirtschaftsnaher Beschäftigungsförderung. In diesem Rahmen werden die „Kieler Runde“ und die „Regionale Aktion“ Arbeit für Schleswig-Holstein“ als wichtige Foren für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Schleswig-Holstein fortgeführt.
  2. Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Investitionszuschüsse sind an die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, messbar im Sinne eines „Gütesiegels Beschäftigungswirksamkeit” für öffentliche Förderprogramme, zu koppeln. Hierzu wird ein Raster für Qualitätsstandards entwickelt.
  3. Die aktive Arbeitsmarktpolitik der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung wird sich an besonders benachteiligte Zielgruppen wie Jugendliche, Frauen, Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige SozialhiIfeempfängerInnen und Sozialhilfeempfänger wenden. Frauen sind mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosenquote an beschäftigungswirksamen Programmen zu beteiligen. Eine breite Beteiligung nicht-kommunaler Träger an der Beschäftigungsförderung wird auch weiterhin sichergestellt. In Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sollen Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten und entsprechend ihrer Betroffenheit beteiligt werden. Ein besonderer Schwerpunkt bei der Auswahl von Fördermaßnahmen wird auf die jeweilige umwelt- und strukturpolitische Wirksamkeit und die ressourcenschonende Orientierung gelegt.
  4. Das Programm "Arbeit für Schleswig-Holstein" wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Planungssicherheit im Bereich der Sachkostenförderung wird vergrößert. Bei der Neuauflage von ASH sollen hinsichtlich der Strukturierung Überlegungen angestellt werden, wie die Bereiche Qualifizierung, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Integration und Intervention in den ersten Arbeitsmarkt und Förderung von Arbeitsloseninitiativen gebündelt werden können.
  5. Zur weiteren gezielten Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird ein Einstieg in die Förderung von sozialen Wirtschaftsbetrieben im Rahmen von ASH realisiert. Die Betriebe sollen Langzeitarbeitslose und Schwervermittelbare auf regulären, überwiegend unbefristeten Arbeitsplätzen in gesellschaftlich und ökonomisch sinnvollen Bereichen beschäftigen und qualifizieren. Im Vordergrund stehen dabei die Kombination mit anderen Förderungsmöglichkeiten (Arbeitsförderung, EU-Mittel, Existenzgründungsförderung, Ausgleichsabgabe etc.). Existenzgründungen im Rahmen bestehender Unternehmen sollen nicht ausgeschlossen werden und unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Die Landesregierung fördert die Entwicklung geeigneter Betriebskonzeptionen.
  6. Die aktive Arbeitsmarktpolitik muss um neue Instrumente präventiver Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden. Das gegenwärtige Instrumentarium des AFG ist völlig unzureichend. Die Landesregierung wird einen Diskussionsprozess über Möglichkeiten der Entwicklung von geeigneten neuen Dienstleistungs- und Produktionsbereichen und damit verbundene Beschäftigungs- und Qualifizierungspläne initiieren. Im Rahmen von ASH gilt es das Instrument Arbeit statt Sozialhilfe auszubauen sowie die Förderung von gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung weiterzuentwickeln.
  7. Der von der Landesregierung beschlossene Maßnahmenkatalog für ein „Bündnis für Arbeit“ wird umgesetzt. Im Rahmen dieses 11-Punkte-Programms haben die Schaffung von Beschäftigungsagenturen im privaten Dienstleistungssektor, Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit und Lohnkostenzuschüsse in ausgewählten Feldern (Arbeit und Umwelt, Arbeit und Jugend, Arbeit und Pflege, Arbeit und Ehrenamt) eine hohe Priorität. Das Programm "Arbeit Plus" wird weiterentwickelt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden aufgestockt. Die Beschäftigung erwerbsloser Menschen wird u.a. mit der Schaffung von Kindergartenplätzen, bei Flächensanierungen, im Umweltbereich und beim Wohnungsbau verknüpft werden. Beschäftigung nach § 242 s AFG soll verstärkt im Bereich präventiver Arbeit in den Jugendtreffs/Jugendzentren in den Kommunen und in dem Integrationsbereich von Jugendarbeit und Schule wirksam werden. Deshalb wird das Land die Kommunen im Umfang eines Programms von 100 Stellen / Anteilsfinanzierungen für diesen Bereich unterstützen.
  8. Die Förderung von Arbeitsloseninitiativen wird über das Jahr 1996 hinaus fortgesetzt.
  9. Die Landesregierung strebt eine stärkere Beteiligung der Beschäftigungsinitiativen an der Arbeitsmarktpolitik des Landes, u.a. durch eine Beteiligung im Aufsichtsrat von BSH an.
  10. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird eine konzertierte Aktion „Jugend und Arbeit“ ins Leben rufen und gemeinsam mit Unternehmen und Gewerkschaften nach Wegen suchen, um allen Jugendlichen eine berufliche Erstausbildung und einen Berufseinstieg nach der Ausbildung zu ermöglichen. Betriebe, die sich nicht in erforderlichem Umfang an der beruflichen Erstausbildung beteiligen sollen einen finanziellen Beitrag zu Schaffung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots leisten. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wird geprüft.
  11. Die Landesregierung setzt sich für eine Arbeitszeitpolitik ein, die Erwerbsarbeit gerechter verteilt. Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst leisten einen wichtigen beschäftigungspolitischen Beitrag. Die im Gleichstellungsgesetz verankerten Regelungen sind umzusetzen.
  12. Die Landesregierung beabsichtigt, die fachdienstliche Tätigkeit zur Integration von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung und Unterstützung von Betrieben zu verstärken.
  13. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird sich im Bundesrat für die grundsätzliche Abschaffung versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse einsetzen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dürfen durch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung nicht begründet werden. Bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind abzubauen. Künftig werden keine Aufträge mehr an Firmen vergeben, die mit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig werden. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind konsequent zu bekämpfen.
  14. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird sich im Bundesrat für eine Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch ein Arbeits- und Strukturfördergesetz einsetzen. Ziel ist es, im Rahmen regionaler Strukturpolitik, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik besser miteinander zu verzahnen und aktiver Arbeitsmarktpolitik den Vorrang vor passiven Lohnersatzleistungen einzuräumen.
  15. Wir werden die modellhafte Entwicklung innovativer Projekte von Arbeitsloseninitiativen fördern.
  16. Die Landesregierung unterstützt die landesweite Vernetzung von Beschäftigungsinitiativen.

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz vor unseriösem Wettbewerb und mangelhaften Produkten erhält wachsende Bedeutung. Wirksamer Verbraucherschutz sorgt für Produktqualität und -sicherheit. Geeignete Produktinformationen über ökologisch und ressourcensparend erzeugte Produkte sind ein wichtiger Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft.

Die Marktposition ökologischer und gesunder Nahrungsprodukte aus Schleswig-Holstein kann und muss auch zur Stärkung der Ernährungswirtschaft im Land durch Verbraucherinformationen gestärkt werden. Dazu muss Beratungsqualität und -umfang der Verbraucherzentrale Schleswig-Holsteins gesichert bleiben.

Die vorhandenen Gütesiegel in der Ernährungsindustrie sind in diesem Sinne weiter zu entwickeln. Eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch manipulierten Produkten ist anzustreben.

Zum Verbraucherschutz gehört eine qualifizierte Beratung der Kunden durch den Handel. Daher wird die Landesregierung den Verbraucherschutz in der beruflichen Ausbildung von Verkäuferinnen und Verkäufern stärker verankern.

Regionalförderung

Ein wesentlicher politischer Schwerpunkt der Landesregierung wird auch zukünftig die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den strukturschwachen ländlichen Regionen sein. Im sich zunehmend verschärfenden Standortwettbewerb haben diese Regionen wachsende Schwierigkeiten, sich mit eigenen Perspektiven zu behaupten. Zentrales Förderinstrument bleibt in enger Verknüpfung mit der EU-Regionalförderung das Regionalprogramm mit Förderschwerpunkt im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Ziel des Regionalprogramms ist die Verbesserung der regionalen Standortfaktoren, die Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels und die Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale in den Programmregionen unter Berücksichtigung der ökologischen Funktion des ländlichen Raumes. Dabei wird regionalen Leitprojekten mit besonderer Strukturwirksamkeit ein Fördervorrang eingeräumt.

Geeignete Infrastrukturprojekte sollen verstärkt auch als Beschäftigungsmaßnahmen gefördert werden können. Die Regionen werden in der gemeindeübergreifenden Kooperation der Wirtschaftsförderung sowie bei der Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte und Leitbilder als zukünftige Grundlage für die Landesförderung unterstützt.

Grundprinzipien der Projektförderung im Rahmen des Regionalprogramms bleiben der Qualitätswettbewerb und die regionale Partizipation durch Beiräte und Geschäftsstellen im Auswahlverfahren. Ein Gutachten des DIW soll die Wirksamkeit der bisherigen Förderung prüfen und Vorschläge zur laufenden Evaluierung und zur Steigerung der Fördereffektivität des Regionalprogramms vorlegen. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wird die Landesregierung im ersten Halbjahr 1997 über zweckmäßige Modifikation und über die Bündelung mit weiteren EU-Förderprogrammen entscheiden. Trotz erheblicher Haushaltsprobleme hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, unter Einschluss der Kofinanzierung geeigneter Projekte der EU-Förderung (Ziel-5b-Förderung, LEADER II, INTERREG, etc.) von 1997 bis 1999 insgesamt 107,5 Mio DM Landesmittel für das Regionalprogramm bereit zu stellen.

Die Landesregierung setzt sich für den Wechsel des Leitbildes „strikte Trennung von Arbeiten, Wohnen und Freizeit“ hin zu einem Leitbild „integrierte Wohn- und Gewerbegebiete“ ein. Dadurch soll der Verkehr vermindert, die architektonische und städtebauliche Struktur verbessert und die Qualität des Arbeitsumfeldes gehoben werden.

Die künftige Genehmigung und Förderung von Gewerbegebieten wird von der Einhaltung ökologischer, städtebaulicher und verkehrspolitischer Standards abhängig gemacht. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Reaktivierung von brachfallenden Flächen vor Neuausweisung.
  • Qualifizierte Durchgrünung, Erhaltung vorhandener Landschafts- und Vegetationsstrukturen.
  • Ökologisches Bauen (Wasser, Energie und Flächen sparen, Materialien, Entsorgung usw.).
  • Gestalterisch anspruchsvolle Gestaltung im Hinblick auf Gebäude, Erschließung und Freifläche.
  • Verkehrliche Erschließung durch den ÖPNV, Entwicklung eines Rad- und Fußwegenetzes im Gebiet, Regelung des Gütertransportes.

Mittelstandsförderung und Existenzgründungsoffensive

Mittelstand und Handwerk prägen die Wirtschaft Schleswig-Holsteins. Wirtschaftspolitik in Schleswig-Holstein muss deshalb vor allem darauf ausgerichtet sein, durch verbesserte Rahmenbedingungen und den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk zu stärken und sie im Anpassungsprozess an den immer schnelleren Wandel von Technologien und Märkten zu unterstützen. Dazu gehören die Bereitstellung von Risikokapital für innovative Unternehmensgründungen, aber auch Beratungs- und Finanzierungshilfen für junge Unternehmen und Unternehmen in vorübergehenden Notlagen.

Bei der Neuauflage und Weiterentwicklung von Programmen zur Wirtschafts- und Regionalförderung soll die Umwelterheblichkeit geprüft werden.

Außerdem sollen Anreize und Auflagen für frauenfördernde Maßnahmen erarbeitet werden.

Das bestehende Förderinstrumentarium von Beratung, Bereitstellung von Darlehen und Bürgschaften bis hin zu stillen Beteiligungen an jungen Unternehmen hat sich bewährt.

Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung und wird Vorschläge zur weiteren Bündelung und stärkeren Transparenz der Förderprogramme und Beratungseinrichtungen für Mittelstand und Handwerk vorlegen.

In einem "Haus der Wirtschaft" sollen entsprechend dem Vorschlag der Kieler Runde die verschiedenen Institutionen der Wirtschafts- und Technologieförderung unter einem Dach stärker inhaltlich verzahnt und die angebotenen Leistungen optimiert werden, ohne dabei die dezentrale Beratung im Land in Frage zu stellen.

Ein "Innovationsassistenten-Programm” soll die technische und wirtschaftliche Innovationsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk verbessern und gleichzeitig der Abwanderung qualifizierter Hochschulabgänger aus Schleswig-Holstein entgegenwirken. Es soll auch den Einsatz von Umweltberatern zur Durchführung des Ökoaudit fördern. Das Programm soll als frauenfördernde Komponente einen erhöhten Zuschuss bei der Einstellung von Frauen vorsehen.

Die Koalition wird Mittelstand und Handwerk in Schleswig-Holstein durch eine Existenzgründungsoffensive nachhaltig stärken. Elemente dieser Offensive sollen u. a. sein:

  • Die Vermittlung wirtschaftlicher Selbständigkeit als Lebensperspektive im Rahmen der allgemeinen und Fachausbildung;
  • die Verbesserung von Informationen über Chancen und Risiken der Selbständigkeit; Durchführung von Informationsveranstaltungen und Qualifikationsseminaren;
  • die Verstärkung allgemeiner Erstberatungen von potentiellen Existenzgründern und die Verbesserung der begleitenden Beratung durch "Senioradvisers" oder "Firmenpaten"; die gesonderte Existenzgründungsberatung für Frauen bei der Investitionsbank wird ausgeweitet und im Haushalt mit 250 TDM jährlich versehen;
  • die Förderung von Gewerbe- und Existenzgründerzentren insbesondere in den strukturschwachen und ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins;
  • ein spezifisch auf Frauen - insbesondere auch auf Frauen, die nach einer Erziehungspause wieder erwerbstätig werden wollen - zugeschnittenes Existenzgründerinnenprogramm in Höhe von jährlich 1 Mio DM; die Erfahrungen mit dem entsprechenden Programm aus Niedersachsen werden dabei berücksichtigt;
  • Bereitstellung von Kredit- und Kapitalmitteln für kleine qualifizierte Unternehmensgründungen und insbesondere von Risikokapital für innovative Wagnisbeteiligungen
  • die Einführung einer ”Meisterprämie” zur gezielten Förderung von Existenzgründungen in strukturpolitisch wichtigen Bereichen des Handwerks im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der extrem geringe Anteil der Frauen bei den Meisterabschlüssen soll gehoben werden. Dazu werden zunächst die Erfahrungen mit dem Meister-Bafög abgewartet. Sollte bis 1998 keine befriedigende Verbesserung eintreten, wird das Land zusätzlich eigene Maßnahmen ergreifen.

Die Landesregierung hält am Ladenschlussgesetz fest, befürwortet aber großzügige Ausnahmeregelungen für Geschäfte zur Versorgung des unmittelbaren Bedarfs in Wohnsiedlungen und Dörfern. Dabei soll die Vergabe von Ausnahmeregelungen an den Verkauf durch die Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern geknüpft werden.

Außenwirtschaftspolitik

Die Landesregierung wird in ihrer Außenwirtschaftspolitik folgende Akzente setzen:

  • Optimierung der Beratungsleistungen über die Möglichkeiten von Bundes- und EU-Förderprogrammen.
  • Öffnung vorhandener Finanzierungsinstrumente (Bürgschaften, Darlehen) für außenwirtschaftliche Ziele. -
  • Stärkung der außenwirtschaftspolitischen Kooperation in Norddeutschland.
  • Förderung von Kooperationsprojekten schleswig-holsteinischer Unternehmen auf ausländischen Märkten.
  • Messeförderung (Gemeinschaftsstände) insbesondere in den Bereichen Medizin-, Umwelt-, Energie- und Meerestechnik.
  • Initiative der Landesregierung für ein Modell "Unternehmen hilft Unternehmen”. Schleswig-holsteinische Unternehmensrepräsentanzen im Ausland sollten von Marktneulingen genutzt werden können.
  • Akquisition ausländischer Direktinvestitionen durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundes— und EU-Ebene dafür ein, dass in internationalen Handelsverträgen Regelungen gegen Wettbewerbsverzerrungen insbesondere durch Sozial- und Umweltdumping getroffen werden, die aber nicht dazu dienen sollen, wirtschaftlich schwächere Konkurrenten vom Inlandsmarkt fernzuhalten.

Die Landesregierung wird die notwendige Sensibilität wahren und sich dafür einsetzen, dass demokratische Strukturen gestärkt und die Einhaltung von Menschenrechten befördert werden.

Auftragsvergabe und Beschaffungswesen

Die Beschaffungspolitik und die Auftragsvergabe des Landes werden auf der Grundlage der geltenden Rechtslage nach sozialen, ökologischen und frauenfördernden Gesichtspunkten weiterentwickelt. Dabei soll bei der konkreten Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass es nicht zur Benachteiligung für kleine Betriebe kommt. Die Betriebe erklären jeweils durch einfaches Ankreuzen, welche Kriterien sie erfüllen. Die Kriterien müssen auch von Subunternehmern erfüllt werden.

Bei der Auftragsvergabe an Betriebe ist vertraglich zu regeln, dass Tariflöhne gezahlt werden, keine geringfügigen nicht sozialversicherten Arbeitsverhältnisse unterhalten werden und dass sie frauenfördernde Maßnahmen ergreifen. (Ein entsprechender Maßnahmenkatalog wird erstellt.)

Darüber hinaus werden Betriebe durch prozentuale Abschläge auf das Angebot bevorteilt,

  • wenn sie durch ökologische Produktionsweisen, Verwendung ökologischer Materialien und ökologische Produkte auszeichnen. Für die Bewertung kann die Umwelterklärung des Ökoaudit herangezogen werden.
  • wenn sie soziale Kriterien erfüllen (Betriebsrat, Ausbildungsquote, Schwerbehindertenquote, Regelung zum Abbummeln von Überstunden).

Ein entsprechendes Konzept soll schrittweise entwickelt und eingesetzt und nach gegebener Zeit auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Einzelheiten müssen in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen und europäischen Regelungen gebracht und ggfs. angepasst werden.

Dienstleistungsorientierte Verwaltung für die Wirtschaft

Die Koalitionspartner sind sich einig über ein Reformprojekt "Effiziente und dienstleistungsorientierte Verwaltung". Damit können beschäftigungswirksame Investitionen gerade in mittelständischen Unternehmen erleichtert und beschleunigt werden. Die Landesregierung wird dazu beitragen, die Bürokratiekosten der Unternehmen deutlich zu senken. Dazu werden alle Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und -abläufe sowie Förderrichtlinien konsequent auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist zu gewährleisten, dass bestehende ökologische Standards zumindest erhalten bleiben. Die Eigeninitiative und -verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung soll gestärkt werden. Die neue Landesregierung wird dieses Reformprojekt gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftsförderungsgesellschaften vorantreiben und damit den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärken.

Ökologische Gesamtrechnung

Es wird eine ökologische Gesamtrechnung vom Statistischen Landesamt erstellt. Die Ergebnisse werden in den Jahreswirtschaftsbericht einbezogen.

Technologieförderung

Die Koalition will die technologische Kompetenz und die Innovationskräfte des Landes weiterhin stärken. Im rapiden wirtschaftlich-technischen Strukturwandel ist die schnelle Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte und Verfahren Voraussetzung dafür, neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Technologiepolitik hat dabei die wichtige Aufgabe

  • ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen,
  • günstige Rahmenbedingungen für die weitere technologische und dabei ökologisch verträgliche Entwicklung zu setzen und
  • dort Hilfestellung zu leisten, wo es den Unternehmen nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung aus eigener Kraft möglich wäre, technologisches Neuland zu betreten.

Eine fortschrittliche Technologiepolitik kann und soll nur unterstützend wirken. Erforderlich sind erhebliche Anstrengungen der Unternehmen selbst und ein enges, kooperatives Zusammenwirken von Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Fördereinrichtungen und Politik.

Außerdem wird die Landesregierung auch weiterhin keine Forschung und Entwicklung im rüstungstechnischen Bereich fördern.

Die Landesregierung wird in ihrer Technologiepolitik folgende Schwerpunkte verfolgen:

  • Die Technologiekonzeption Schleswig-Holstein mit der Konzentration auf Technologiefelder, für deren Entwicklungen in Schleswig-Holstein besondere Voraussetzungen und ein besonderer Bedarf bestehen, wird umgesetzt und fortentwickelt.
  • Über die Förderung des Technologietransfers auf der Grundlage der Technologiekonzeption hinaus wird sich die Landesregierung für die Errichtung eines Anwenderzentrums der Fraunhofer- Gesellschaft an der Medizinischen Universität Lübeck für den Bereich Allgemeine Informatik einsetzen.
  • Die in Planung oder Bau befindlichen Technologiezentren in Itzehoe und Meldorf werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zügig fertiggestellt.
  • Die Technologiepolitik des Landes wird eng mit der Mittelstandsförderung und der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung abgestimmt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilisierung von zusätzlichem Risikokapital.
  • Die Arbeitsteilung der Technologiestiftung Schleswig-Holstein (TSH) und der Technologietransferzentrale (ttz) hat sich bewährt. In Kooperation mit Wissenschaft und Forschung soll die TSH weiterhin zukunftsträchtige Technologiefelder ermitteln und fördern, während die ttz betriebliche Produktinnovationen und die Anwendung moderner Produktionstechnologien unterstützen und fördern soll. Dabei gehört zu den Aufgaben der TSH und der ttz auch die Durchführung von Technologiefolgenabschätzungen, um unerwünschte Entwicklungen vorauszusehen und vermeiden zu können.
  • Zur Nutzung von Synergieeffekten und zum effizienten Einsatz der vorhandenen Finanzmittel unterstützt die Landesregierung zum einen die Kooperation der schleswig-holsteinischen Technikzentren untereinander und auf der anderen Seite die Technologiekooperation in Norddeutschland.
  • Die Koalitionspartner sehen insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Weiterbildung, Dienstleistungen für Gewerbe und Industrie, statistische Erhebungen und Verkehrsmanagement erhebliche Anwendungspotentiale moderner Informations- und Kommunikations-Technologien (IuK). Die Landesregierung wird daher noch im ersten Jahr der Legislaturperiode eine IuK-Konzeption für Schleswig-Holstein mit folgenden Schwerpunkten vorlegen:
    • Unterstützung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft beim Einsatz von IuK-Techniken;
    • Erschließung von Vernetzungspotentialen auf der Basis von TISCH II und Entwicklung einer optimierten Behördenkommunikation auch zur Umsetzung des Leitbildes einer bürgerfreundlichen Verwaltung;
    • Einrichtung einer Wirtschaftsdatenbank, um insbesondere Informationen für Ansiedlungs- und Investitionsentscheidungen bereitzustellen: Dazu gehören Informationen über potentielle Zuliefer-, Dienstleistungs- und Abnehmerbetriebe, Angebot an Arbeitnehmern mit speziellen Qualifikationen usw.;
    • Verbesserung der Präsenz und Präsentation schleswig-holsteinischer Unternehmen im INTERNET;
    • Ausbau des Informations- und Kommunikationsnetzwerkes im Ostseeraum (Ostsee-Forum);
    • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Einsatz neuer IuK—Techniken;
    • Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in ländlichen Regionen im Bereich innovativer Dienstleistungen (Durchführung des Pilotprojektes "Telearbeit" mit anschließender Auswertung);
    • IuK-Initiative an Schulen und Hochschulen ("Schulen ans Netz” und "Wissenschaftsnetz Schleswig-Holstein") gemeinsam mit der Wirtschaft und der Deutschen Telekom;
    • Einsatz von IuK—Techniken für eine effiziente Aus- und Weiterbildung (Telelearning);
    • Nutzung von IuK-Technologien zur Vermeidung und Lenkung von Verkehr (vgl. technikgestützte Logistiksysteme, Verbesserung des Güterumschlages in Häfen, Optimierung von Verkehrsströmen).

Berufliche Bildung

Die Landesregierung wird der beruflichen Bildung unverändert einen hohen Stellenwert einräumen. Investitionen in Ausbildung und Qualifizierung sind Zukunftsinvestitionen, die vor dem Hintergrund des wirtschaftlich-technischen Strukturwandels noch an Bedeutung gewinnen.

Die Modellprojekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Ausbildungsbetreuung junger Menschen, zum Weiterbildungsmakler für kleinere und mittlere Unternehmen, zum Ausbau von Weiterbildungsverbünden, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch "Qualifizieren statt Entlassen” und zum ”Selbstlernzentrum Multimedia" werden fortgesetzt.

Die Landesregierung wird neue Akzente in der beruflichen Bildung setzen:

  • Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung soll weiter vorangebracht werden.
  • Mit einer Initiative zur Lernortkooperation wollen wir ausbildenden Betrieben helfen, die 480-Jahresstunden Berufsschulunterricht mit ihren betrieblichen Bedürfnissen abzustimmen.
  • Die berufliche Weiterbildung ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst. Die Landesregierung wird dessen unbenommen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau einer unternehmensnahen Weiterbildungsinfrastruktur unterstützen.
  • Die gleichberechtigte Einbeziehung von Jugendlichen aus Einwandererfamilien in die Berufsausbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration in unserer Gesellschaft und soll besonders

beachtet werden.

  • Im Verbund mit entsprechenden Akteurinnen und Akteuren wird die Landesregierung daran arbeiten, das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen vor allem im Hinblick auf zukunftsorientierte Berufe in den neuen Technologien zu erweitern.
  • Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Berufsfelder für lernschwache Jugendliche in

ausreichender Zahl erhalten bleiben.

Durch eine konzertierte Aktion von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik ist es 1995 gelungen, 2,2 % mehr Ausbildungsverhältnisse im dualen System in Schleswig-Holstein als 1994 und damit ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Damit lag Schleswig-Holstein deutlich über dem Durchschnitt aller westdeutschen Länder. Die absehbare Entwicklung erfordert weitere Anstrengungen. Die Landesregierung wird daher noch im Juni 1996 eine 2. Ausbildungskonferenz veranstalten.

Generell hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die duale Berufsbildung gestärkt und in die Lage versetzt wird, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sollten sich die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt weiter verschärfen, werden wir uns im Bundesrat für eine Regelung einsetzen, die die Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichten, ein finanzielles Ausgleichssystem zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Unternehmen einzuführen. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt eine Überprüfung und nötigenfalls eine weitergehende gesetzliche Regelung. Ein steuerliches Anreizsystem für die Betriebe, die über Bedarf ausbilden, wird geprüft.

Tourismus

Die Konzeption des "Sanften Tourismus" ist nach wie vor bundesweit vorbildlich. Nur die Strategien eines umwelt- und sozialverträglichen sowie landestypischen Tourismus gewährleistet eine Schonung der natürlichen Ressourcen und sichert damit langfristig auch die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen im Fremdenverkehr. Die Fortschreibung der Tourismuskonzeption vom 12.12.1995 beschreibt den Handlungsrahmen bis zum Jahr 2000.

Der Fremdenverkehr soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Gewicht und seiner Entwicklungspotentiale gerade für den ländlichen Raum eine der Haushaltssituation angemessene finanzielle Unterstützung und organisatorische Hilfe durch die Landesregierung erfahren. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung der Infrastruktur, der Werbung, moderne Vertriebssysteme und innovative Projekte des „Sanften Tourismus“.

Das bundesweit vorbildliche „Touristische Verkehrskonzept Schleswig-Holstein“ (vgl. Kapitel "Verkehrspolitik”) soll umgesetzt und den touristischen Verkehrsbedürfnissen angepasst werden. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung attraktiver Alternativen zum Individualverkehr. Die Landesregierung wird ihre ÖPNV-Politik mit dem "Touristischen Verkehrskonzept" abstimmen und die Deutsche Bahn AG als Partner für konkrete Umsetzungsschritte zu gewinnen suchen.

Darüber hinaus sind sich die Koalitionspartner über folgende Vorhaben einig:

  • Für die Förderung von Fremdenverkehrsprojekten werden "Nachhaltigkeitskriterien” entwickelt.
  • Der Beirat für Tourismus wird durch Vereine und Verbände aus dem soziokulturellen Bereich ergänzt.
  • Die Landesregierung wird einmal in der Legislaturperiode einen Tourismusbericht vorlegen.
  • Es wird geprüft, auf welche Weise umweltrelevante Daten des Tourismus zentral bereitgestellt werden können (Mobilitätszentrale).
  • Mit Blick auf größere touristische Planungsvorhaben wird die Landesregierung bei den Kommunen dafür werben, dass in Zukunftswerkstätten oder öffentlichen Foren Leitbilder entwickelt werden, die auch die Auswirkungen des Tourismus auf Natur, Kultur und einheimische Menschen berücksichtigen.
  • Die Landesregierung strebt eine personell und sachlich angemessene Ausstattung des Studienschwerpunktes „Tourismus“ an der Fachhochschule Westküste an.
  • Der Sachverstand des N.I.T. z. B. zur Erhebung von Bedarfs— und Sozialverträglichkeitsstudien im Rahmen der Entwicklung des Fremdenverkehrs in Schleswig-Holstein soll weiterhin genutzt werden.
  • Soweit eine „Deutsche Akademie für Tourismus“ oder eine ähnliche Einrichtung auf Bundesebene realisiert werden sollte, wird die Landesregierung sich um die Ansiedlung dieser Einrichtung in Schleswig-Holstein einsetzen.
  • Das kulturelle Erbe Schleswig-Holsteins soll bei der Fortentwicklung des Fremdenverkehrs und von Marketingstrategien stärker berücksichtigt werden.
  • Die Landesregierung wird auf eine konzertierte Aktion von DEHOGA, MBG, FVV, Arbeitsverwaltung, Bildungsträgern und sonstigen Akteuren im Tourismus zur Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung hinwirken. Dabei sollen auch neue Berufsbilder und Arbeitsfelder berücksichtigt werden. Zur Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten im Beherbergungswesen und in der Gastronomie wird ein Weiterbildungskonzept entwickelt werden. Die in Schleswig-Holstein aufgebauten Weiterbildungseinrichtungen sind dabei einzubeziehen.
  • Die Landesregierung wird sich für breitere Nutzung moderner Buchungs- und Informationssysteme zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Schleswig-Holstein einsetzen. (vgl. örtliche Zimmervermittlungen, Schleswig-Holstein Tourismus GmbH/SHT, Deutschland Informations- und Reservierungsgesellschaft/DIRG).

Die Fortentwicklung des Tourismus in Schleswig-Holstein ist vor allem eine Aufgabe der Fremdenverkehrsgemeinden, der Betriebe dieses Wirtschaftszweiges und ihrer Verbände selbst. Sie haben sich den Herausforderungen eines professionalen Marketings, der Nutzung moderner Buchungs- und Informationssysteme, einer Gemeindegrenzen überschreitenden Kooperation und einer Strategie der Qualitätsverbesserung zu stellen. Die Landesregierung wird solche Bemühungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Dabei hält sie insbesondere folgende Ansätze für bedeutsam:

  • Touristische Umweltbilanzen
  • Marktanalysen für Kuren- und Gesundheitsangebote
  • Neue Modelle zur Konfliktlösung zwischen Tourismus und Umwelt
  • Gemeinsame Werbekonzepte
  • Konzepte zur Qualitätsverbesserung
  • Die Entwicklung und Vernetzung gemeinsamer touristischer Angebote von Fremdenverkehrsgemeinden.

Die Koalitionspartner werden über den Bundesrat darauf hinwirken, den EU-Agrarfonds stärker als bisher zur Förderung des Urlaubs auf dem Bauernhof und des Landtourismus zu nutzen und eine EU-weite Harmonisierung der UVP-Anforderungen an touristische Großanlagen zu erreichen. Die auf der Weltkonferenz der WorId-Tourism-Organisation (WTO) auf Lanzarote im April 1995 verabschiedete "Charta für einen verträglichen Tourismus" wird zur Grundlage der weiteren Tourismuspolitik erhoben.

Konversion

Allgemeine Grundsätze

Schleswig-Holstein nimmt seine Verantwortung im Rahmen seiner Kompetenz für eine internationale Zusammenarbeit in der UNO der OSZE der EU und insbesondere mit den Ländern der Ostseeanrainerstaaten wahr. Die friedliche gesellschaftliche Entwicklung unter Achtung der Menschenrechte bei der internationalen Zusammenarbeit ist politisches Ziel der Landesregierung.

Die Koalition begrüßt den Wegfall der Ost-West-Konfrontation und den Entspannungsprozess, der Mitte der 80er Jahre eingesetzt hat. Lokale Kriege und Auseinandersetzungen halten die Welt jedoch nach wie vor in Atem.

Das Schleswig-Holsteinische Institut für Friedenswissenschaften an der Christian-AIbrechts-Universität Kiel wird uneingeschränkt fortgeführt.

Schleswig-Holstein ist traditionell durch eine sehr hohe Bundeswehrdichte gekennzeichnet. Dies hat die sozioökonomische Struktur des Bundeslandes nachhaltig geprägt. Schleswig-Holstein ist sowohl vom Truppenabbau der Bundeswehr als auch von deutlich zurückgegangenen Beschaffungsaufträgen der Bundeswehr sehr stark betroffen. Es ist zu erwarten, dass deshalb bis 1998 rund 45.000 Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein entfallen.

Die Veränderung dieser Strukturen, die betriebliche und regionale Konversion ist auch eine Chance für eine zukunftsfähige Entwicklung des Landes. Die Landesregierung unterstützt und gestaltet diesen Prozess aktiv mit. Sie fühlt sich den Bundeswehrangehörigen und ihren Familien gegenüber verpflichtet und wird sich für sie einsetzen.

Der Bund hat sich seiner Verantwortung für die Beschleunigung und Finanzierung dieses Umwandlungsprozesses bisher weitestgehend entzogen.

Gemeinsam mit der Europäischen Union hat das Land Konversionsmaßnahmen in betroffenen Standortgemeinden gefördert. Zur Umstrukturierung von militärischer auf zivile Produktion setzen wir uns mit Nachdruck für Investitionshilfen im Rahmen eines nationalen Konversionsprogramms ein. Nur diese Umstrukturierung und nicht eine Ausweitung der Rüstungsexporte sichert zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Das Land wird weiterhin die Mittel des KONVER-Programms sowohl für die Standortkonversion (wirtschaftsnahe Infrastruktur und Fremdenverkehrsaktivitäten) als auch für die betriebliche Konversion (in der Technologieförderung, Beratung und wissenschaftlichen Begleitung sowie dem Ausbau der technologischen Infrastruktur) einsetzen.

Frei werdende Liegenschaften können den Standorten dabei langfristig gute Entwicklungschancen bieten. Dazu ist es erforderlich, den Bund zu veranlassen, die Verfügbarkeit für die Gemeinden unabhängig von einem späteren Wertausgleich frühzeitig sicherzustellen und den Erwerb zu akzeptablen Bedingungen zu ermöglichen.

Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, Rüstungsexporte außerhalb des NATO-Gebietes und in Krisenregionen zu verbieten und im Bundesrat eine Initiative für eine Endverbleibsklausel einzubringen.

Unter dieser Vorgabe wird es auch eine Kontinuität der Landesregierung im restriktiven Umgang mit Rüstungsaufträgen geben.


KONVER II-Programm der EU

Im Rahmen des laufenden Programms sollen noch nicht festgelegte Fördermittel und eventuelle Reservemittel folgenden Zielen dienen:

  • Die geförderten Konversionsprojekte müssen ökologisch verträglich sein und somit der ökologischen Modernisierung der Wirtschaft dienen.
  • Die Förderrichtlinien müssen für die Unternehmen ein mittelfristiges Konzept für die betriebliche Konversion fordern. Dazu gehört auch eine aktive Mitbeteiligung der Arbeitnehmer am Konversionsprozess, um Ideenpotentiale der Belegschaften zu erschließen.
  • Frauen sind vom Konversionsprozess in gleicher Weise betroffen. Daher sind die Förderprogramme so zu gestalten, dass Frauen mit ihren Beschäftigungs- und Qualifizierungsinteressen Zugang finden.
  • Bei der Planung und Realisierung regionaler Leitprogramme in den Konversionsstandorten und bei der Anschlussnutzung frei werdender militärischer Liegenschaften für Wohnen und Gewerbe soll die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) das Flächenmanagement übernehmen. Dabei ist auch eine evtl. mögliche gemeinsame zivile und militärische Nutzung zu berücksichtigen.
  • KONVER-Projekte werden nach Maßgabe des Haushalts dann durch anteilige Landesmittel vorfinanziert, wenn EU-Mittel prinzipiell bewilligt sind, aber noch nicht abfließen. Auch die Einrichtung einer Haushaltsstelle zur Co-Finanzierung kurzfristiger neuer EU-Programme wird als sinnvoll erachtet.
  • Die Zusammenfassung von Fördermitteln für die Konversion ist anzustreben. Die Kombination von ESF- und EFRE-Mitteln muss unbürokratisch möglich sein.

Europa- und Ostseepolitik

Eine erfolgreiche europäische Integration ist für Schleswig-Holstein besonders wichtig. Die Landesregierung wird ihre Europapolitik an dem Ziel der Subsidiarität und der Stärkung ökologischer, sozialer und demokratischer Standards orientieren.

Im europäischen Integrationsprozess müssen die Regionen eine aktive Rolle spielen; ihre Mitwirkungsmöglichkeiten müssen verbessert werden. Dies gilt aus Sicht Schleswig-Holsteins insbesondere für die Regionen und Länder der Ostseeregion und Nordeuropas als neuer, sich entwickelnder europäischer Großregion.

Es ist unser Ziel, Frieden und Stabilität in der Region durch Kooperation und Entwicklung zu verwirklichen. Ein "Ostsee-Tisch" im Rahmen der OSZE kann dazu ein wichtiger Beitrag sein.

Im Hinblick auf die großen Reformprojekte in der Europäischen Union bekennt sich die Landesregierung

  • zu einer Revision des Maastrichter Vertrages im Hinblick auf mehr Demokratie, Effizienz und sozialer Verantwortung der Union;
  • zum Ziel der europäischen Währungsunion;
  • zu einer Erweiterung der EU, die vor allem die Ostsee-Anrainer Polen, Litauen, Lettland und Estland einschließen muss;
  • zu einer EU-Finanzreform, die größere Beitragsgerechtigkeit mit sozialer und regionaler Verantwortung der Union verbindet.

Ziel der Landesregierung ist es, die Rechte der Frauen auch auf europäischer Ebene zu unterstützen und zu verankern. Sie tritt bei der Revision des Maastrichter Vertrages dafür ein, dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern im EU-Vertrag festgeschrieben wird. Der Artikel 119 EGV so zu ergänzen, dass positive Fördermaßnahmen, einschließlich Quotenregelung bei Einstellung und Aufstieg nach EU-Vertrag zulässig ist.


Optimale Nutzung der EU-Programme für Schleswig-Holstein

Die Bedeutung der EU bemisst sich zwar nicht vorrangig an den Fördermitteln, die aus Brüssel in Projekte und Maßnahmen in Schleswig-Holstein fließen. Gleichwohl sind Beiträge der EU für Vorhaben in Schleswig-Holstein eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung unserer Zukunftsaufgaben. Vor dem Hintergrund immer enger werdender Spielräume der Landesfinanzen werden EU-Förderungen immer bedeutender für Schleswig-Holstein.

Die Landesregierung wird auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit - insbesondere in der Ostseekooperation - ihre frauenpolitischen Ziele verfolgen und den frauenspezifischen Anteil bei den geförderten Projekten erhöhen.

Wir wollen das Instrumentarium zur Akquirierung von EU-Fördermitteln weiterentwickeln und effektivieren (EU-Beratungsstellen im Land, Hanse-Office usw.) und die Voraussetzung für Kofinanzierungen durch das Land sicherstellen.

EU-Programme sollen optimal und umfassend ausgeschöpft werden - in allen Bereichen der Landespolitik wie auch für den kommunalen, privaten und verbandlichen Sektor.

Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, auch vorausschauend auf die Gestaltung von EU-Programmen Einfluss zu nehmen (wie z. B. in der Vergangenheit KONVER). Die Programme sollen sich an den Kriterien Sozial- und Umweltverträglichkeit orientieren und frauenpolitische Aspekte besonders berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der härter werdenden Konkurrenz in Europa sollen die genannten Anstrengungen verstärkt werden.


Ostseepolitik

Schleswig-Holstein soll Motor der Ostseekooperation bleiben. Das Zusammenwachsen der Ostseeregion als eine der Zukunftsregionen Europas ist eine große Chance für unser Land.

Ostseepolitik ist mithin Standortpolitik für Schleswig-Holstein: Neue wirtschaftliche Möglichkeiten innerhalb der Region können genutzt werden; je mehr es gelingt, die Ostseeregion im Wettbewerb mit anderen europäischen Großregionen zu entwickeln und zu behaupten, umso größer werden di wirtschaftlichen Effekte für Schleswig-Holstein sein.

Die Landesregierung will diesen Prozess aktiv fördern. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Ostseeregion soll dabei Leitlinie sein.

Das Engagement Schleswig-Holsteins in der Ostseepolitik, die interregionalen Kooperationen des Landes (mit Regionen und Gebietskörperschaften in Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Polen, Russland und Norwegen) einschließlich der Repräsentanzen im Ostseeraum und seine Interessenvertretung für die Ostseeregion auf hohem Niveau müssen deshalb u. a. mit folgenden Zielsetzungen beibehalten und weiterentwickelt werden:

  • Die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in der Ostseeregion unter Einschluss der interregionalen Kooperationen muss vertieft werden. Entscheidend sind der Ostseerat und die Fachkonferenzen der Minister/innen der Anrainerstaaten, die Konferenz der Ostseeparlamentarier, die Konferenz der Subregionen des Ostseeraumes, der Ausschuss der Regionen (AdR) sowie der Nordische Rat.
  • Bedeutend sind aber auch die Netzwerke von Nicht-Regierungsorganisationen in den Bereichen Wirtschaft, Umweltschutz, Kultur, Frauen, Soziales u.v.m., die das Land verstärkt unterstützen wird.
  • Die Ostseeanrainerstaaten müssen gemeinsam Prioritäten zur Entwicklung der Ostseeregion aufstellen und realisieren, um die strukturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Defizite der Region zu überwinden.
  • Die EU muss auf der Grundlage dieser Vorschläge und in enger Abstimmung mit den Ostseeanrainerstaaten eine eigene EU-Ostseepolitik entwickeln. Dabei soll sie die Ergebnisse der Initiative "Visions and Strategies around the Baltic Sea 2010" (VASAB) berücksichtigen. EU-Programme sollten so ausgestaltet werden, dass hieraus ostseeübergreifende interregionale Kooperationen und Projekte - unabhängig von EU-Mitgliedschaften - in höherem Maße als bisher gefördert werden können. Sie müssen die Kriterien der Sozial- und Umweltverträglichkeit ebenso berücksichtigen wie die Gleichstellung der Frauen. Die maßgeblich durch schleswig-holsteinisches Engagement auf die Tagesordnung der EU gesetzte Initiative für ein eigenständiges EU-Ostseeprogramm soll mit diesen Leitlinien konsequent weiterverfolgt werden.
  • Die Präsenz der Ostseeregion in Brüssel wird von entscheidender Bedeutung sein. Die Landesregierung will daher das Hanse-Office als Lobby für die Ostseeregion in Brüssel weiterentwickeln. Die Akquirierung von EU-Fördermitteln für Vorhaben in der gesamten Ostseeregion ist dabei besonders wichtig.
  • Besondere Aufmerksamkeit gilt auch in Zukunft der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarregionen in Dänemark- insbesondere mit Sonderjylland - im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG.
  • Die bisherigen Anstrengungen zum Ostsee-Umweltschutz bedürfen der Ergänzung durch Gemeinschaftsanstrengungen der Ostseeanrainerstaaten und der EU. Insbesondere das "hotspot"-Programm der Helsinki-Kommission (HELCOM) darf nicht durch eine verzögerte Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel beeinträchtigt werden.
  • Im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen geht es vor allem auch um den Ausbau des Schiffs-, Fährschiffs- und Eisenbahnverkehrs.
  • Im Bereich der Telekommunikation kann Schleswig-Holstein Initiator und Ausgangspunkt für den Aufbau ostseeweiter Netze sein, die das Land zugleich in europäische Netzwerke einbinden (z.B. DV-gestütztes Informationssystem TISCH).
  • Im Bereich der Energieversorgung wird der Aufbau ostseeweiter Energieverbundnetze im Einklang mit Kriterien der Umweltverträglichkeit erfolgen. Der Aufbau dezentraler, regional und lokal angepasster Energiekonzepte Muss gefördert werden. Der Austausch und Transfer von Know-how und energieeinsparenden Technologien, die rationelle Energienutzung und die Anwendung von Wind- und Sonnenenergietechnologien soll intensiviert werden. Die in der Ostseeregion bestehenden Atomkraftwerke sollen schnellstmöglich vom Netz genommen werden; unser Ziel ist, in der Ostseeregion eine Energieversorgung ohne Atomkraft sicherzustellen.
  • Im Bereich der Wirtschaftspolitik geht es um die Verbesserung von Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln, dies gilt z. B. für den Abbau von Handelshemmnissen, die Heranführung der EU-Beitrittsstaaten an Normen und Standards des Binnenmarktes, den Aufbau einer Freihandelszone Ostsee unter Einschluss Polens, der baltischen Staaten sowie Russlands, eine gemeinsame Imagewerbung, eine ostseeorientierte Wirtschaftsförderung z. B. durch ein regelmäßiges "Balt Partenariat" oder für den Ausbau des Standortes Schleswig-Holstein für ostseebezogene Forschung, Bildung, Aus- und Weiterbildung.

Eine Welt

Die Konferenzen der Vereinten Nationen zu Umwelt & Entwicklung (Rio); Soziales (Kopenhagen) und Frauen (Beijing) haben das Bewusstsein dafür geschärft, dass in der Einen Welt soziale Gerechtigkeit, das friedliche Zusammenleben der Völker, die Gleichberechtigung der Frauen und ökologische - und nur damit auch ökonomische - Nachhaltigkeit einzig unter der Bedingung zu erlangen sind, dass alle Facetten dieser Zielsetzung als globale Herausforderung begriffen werden. Dass hierbei der Norden eine besondere Verantwortung trägt, da sich der Wohlstand auf den Inseln der westlichen Industrienationen durch die seit Generationen währende Ausbeutung der natürlichen Ressourcen wie der Menschen im Süden begründet, wird erst allmählich Allgemeingut in der gesellschaftlichen Debatte und dem öffentlichen Bewusstsein der Menschen in Europa.

Aufgrund des Zusammenwachsens der Weltgesellschaft mit allen ihren Problemen, wird auch Schleswig-Holstein der Eine-Welt-Politik einen größeren politischen Stellenwert zumessen.

Den weltweiten Anstrengungen der Frauen um Sicherung der sozialen und ökologischen Lebensgrundlagen wie ihrer vielfältigen Benachteiligung ist dadurch gerecht zu werden, dass auch im Bereich der Eine-Welt-Politik der Förderung von Frauenprojekten Priorität beizumessen ist.


Eine-Welt-Politik ist Querschnittsaufgabe der Landespolitik

Die Landesregierung versteht ihre Eine-Welt-Politik als Querschnittsaufgabe in dem Sinne, dass alle Politikbereiche des Landes die genannte Zielsetzung unterstützen. Dieses gilt z.B. genauso für die internationalen Beziehungen wie für die Erstellung von Lehrplänen. Der Eine-Welt-Bereich im Ministerium für Europa und Bundesangelegenheiten muss dementsprechend strukturell (Kompetenzen und Personal) aufgewertet werden.

Zur Unterstützung und Beratung für diese Aufgaben wird von der Landesregierung ein Eine-Welt-Beirat berufen, dem Vertreterinnen und Vertreter der Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft und anderer gesellschaftlicher Gruppen angehören.


Bildungs- und Informationsarbeit

Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit muss einen höheren Stellenwert als bisher erhalten. Vor allem sollten verstärkt die vielfältigen Initiativen vor Ort gefördert werden. Viele dieser Gruppen sind im Bündnis Entwicklungspolitischer Initiativen zusammengeschlossen. Um die Arbeit des B.E.I. und seiner Mitgliedsgruppen gerade in der als notwendig erachteten Verstetigung der Bildungs- und Informationsarbeit sicherzustellen, ist eine institutionelle Förderung des Netzwerkes zu gewähren, bis aktuelle Bestrebungen, im Rahmen des Quadrilogs, eine Trägerstrukturförderung längerfristig absichern (Stiftungsmodell), zu einem erfolgreichen Abschluss geführt worden sind. In der Zwischenzeit sind für Personal- und Sachmittel 100.000 DM/a in den Haushalt einzustellen.

Der Kleinprojektefonds für Bildungs- und Informationsarbeit wird noch 1996 auf 50.000 DM erhöht. Bis zur nächsten Haushaltsberatung wird eine Konzeption für ein Netz von dezentralen Eine-Welt-Informationsstellen und Promotorinnen und Promotoren erarbeitet.


Klimaschutzkonvention

Als deutliches Zeichen für seine Absicht, sich von einer unverantwortlichen Lebensweise des beschleunigten Ressourcenverzehrs abzuwenden, tritt Schleswig—Holstein dem Klima-Bündnis als assoziiertes Mitglied bei.


Auslandsprojekte

Die Landesregierung wird auch weiterhin die Durchführung der Auslandsprojekte in der Obhut der NROs belassen.

Die Förderkriterien werden darauf überprüft, ob der Förderung von Frauenprojekten besondere Priorität eingeräumt wird und ob der Partizipation der Zielgruppen maximaler Platz gewährt wird. Auf Nachhaltigkeitskriterien ist zu achten.

Den ökologischen Umbau vorantreiben und die ländlichen Räume stärken

Ökologische Modernisierung

Umweltpolitik ist eine übergreifende Aufgabe der gesamten Landespolitik. Die Bewahrung der Umwelt und damit unserer Lebensgrundlagen muss Priorität bekommen. Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer ökologischen Modellregion entwickeln, in der eine integrierte und nachhaltige Wirtschafts- und Umweltpolitik stattfindet. Wir stehen mit unserem heutigen Handeln in der Verantwortung auch für zukünftige Generationen; wir stehen für eine ökologische Offensive. Ohne sie haben wir auch wirtschaftlich keine Zukunft. Eine vorsorgende Umweltpolitik sichert und erhält unsere natürlichen Lebensgrundlagen: Eine spätere Sanierung von Umweltschäden ist oft nicht mehr möglich, die Kosten sind um ein Vielfaches höher und belasten unsere Nachkommen. Umweltpolitik ist daher kein Luxus für wirtschaftlich gute Zeiten, sondern existentielle Voraussetzung unseres Lebens. Auch aus Verantwortung für "Eine-Welt" muss ein entschieden umweltorientiertes Gegensteuern in Gesellschaft und Wirtschaft stattfinden.

Neben einer Neuausrichtung in der Politik ist entscheidend die Veränderung im Handeln jedes einzelnen Menschen. Nur durch eine Änderung des gesellschaftlichen Wertesystems im Sinne einer nachhaltigen, natur- und umweltverträglichen Nutzung kann die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft gesichert werden. Aus diesem Grunde misst die Landesregierung der Umweltbildung für Menschen aller Altersgruppen und aller Lebens- bzw. Arbeitswelten eine besondere Bedeutung zu, sie trägt zur Befähigung des Menschen bei, durch sein Verhalten den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern.

Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird auch durch ihre aktive Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess, die Verbesserung des Zugangs zu Umweltinformationen und die Nutzung neuer Gesprächs- und Konfliktmanagementinstrumente gefördert. Die Landesregierung wird keine Abstriche am erreichten Umweltschutzniveau, bei den Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit und der materiellen Prüfungsdichte sowie beim Rechtsschutz Drittbetroffener, sei es im Immissionsschutz-, im Wasser-, im Abfall, im Gentechnik- oder im Chemikalienrecht, zulassen. Zur Durchführung und Anwendung des Bundesumweltinformationsgesetzes wollen wir schnellstmöglich einen Runderlass verabschieden.

Damit soll in für die Landesbehörden einheitlicher Form unter Wahrung der Bestimmungen der Umweltinformations-Richtlinie 90/313/EWG ein Höchstmaß an freiem Zugang zu Umweltinformationen gewährleistet werden. Die Inhalte des Erlasses sollen dem in dieser Sache gefassten Landtagsbeschluss vom 26.4.1995 entsprechen. Die vorzusehenden Interpretationshilfen und Vollzugsempfehlungen sollen durch das LANU erfolgen.

Das Vorsorgeinstrumentarium der Umwelt- und Naturschutzpolitik des Landes wird insbesondere durch den ökologisch orientierten Einsatz öffentlicher Fördermittel, eine Umwelterheblichkeitsprüfung bei allen Landesförderprogrammen verwirklichen. Darüber hinaus wird geprüft, ob durch ein Landes- UVP-Gesetz die bundesrechtlichen Vorgaben wirksamer umgesetzt werden können.

Eine zentrale Umweltdatenbank des Landes wird beim LANU eingerichtet. Die Landesregierung wird ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, so im öffentlichen Beschaffungswesen und bei dem Einsatz für eine Fortschreibung des Standes der Technik.

Aktiver, in alle Politikbereiche übergreifender Klimaschutz ist eine der Schwerpunktaufgaben der Landesregierung. Zur Abwehr der drohenden Klimakatastrophe ist eine drastische Reduzierung der fossilen Brennstoffverbräuche notwendig. Das COZ—Minderungs- und Klimaschutzprogramm als ressortübergreifende Aufgabe ist ein wichtiger Baustein dieser Politik. Zur Mitte der Legislaturperiode wird dem Landtag zum Umsetzungsstand des Klimaschutzprogramms berichtet. Die Landesregierung wird die Kommunen bei ihren Aktivitäten zum kommunalen Klimaschutz unterstützen.

Wir wollen den ökonomischen Aufbruch auf der Grundlage ökologischer Innovation. Die überwiegend mittelständisch strukturierte Wirtschaft unterstützen wir bei der Entwicklung von produktionsintegrierten, ressourcenschonenden Techniken und Verfahren. Dies erfolgt z. B. durch die Verbesserung der beruflichen Bildung gemeinsam mit den Kammern, eine Absatzstärkung umweltfreundlicher Produkte durch verstärkte Verbraucheraufklärung sowie die Förderung des Öko-Audits. Wir wollen zusammen mit der Wirtschaft die Gründung meines Öko-Test-Instituts für ökologische Bauprodukte initiieren.

Die Landesregierung wird Arbeit durch Umwelt schaffen, indem die Einnahmen aus den Umweltabgaben entsprechend zweckgebunden genutzt und darüber hinaus durch die Arbeitsverwaltung verstärkt Mittel für die Arbeitsbeschaffung im Umweltschutz eingesetzt werden.

Die Landesregierung wird sich für die Errichtung einer bundesweiten Umweltlotterie, die von den großen Organisationen für Umwelt und Entwicklung getragen wird, einsetzen. Unabhängig davon ist als Einstieg eine Umweltlotterie auf der Ebene des 3. Fernsehprogramms des NDR anzustreben.

Wir setzen uns mit Nachdruck für eine ökologische Steuerreform und den Abbau umweltpolitisch kontraproduktiver Steuertatbestände ein und werden auf Bundesebene dieses Ziel entschieden verfolgen.

Natur- und Landschaftsschutz

Der Raubbau an der Natur ist auch ein Raubbau an der Zukunft von Mensch und Natur. Wir wollen deshalb eine Politik betreiben, die unsere Natur und ihre Ressourcen für die nachfolgenden Generationen bewahrt. Dabei haben Pflanzen und Tiere ihre eigene Daseinsberechtigung: Sie sind auch um ihrer selbst willen zu schützen. Diese Prinzipien sind zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Umsetzung des Art. 7 der Landesverfassung und zur nachhaltigen wirtschaftlichen, natur- und umweltverträglichen Entwicklung des Landes auf ganzer Fläche zu verfolgen.


Naturschutz

Das Landesnaturschutzgesetz wird konsequent umgesetzt. Dies erfolgt u.a. durch die zügige Erarbeitung und Umsetzung der notwendigen fachlichen Grundlagen, so der Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zu Biotopen nach 5 15a LNatSchG und des Knickerlasses.

Die Biotopverbundplanung und deren Umsetzung wird unter Bündelung von finanziellen Mitteln ebenso wie die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete zügig vorangetrieben. Die Naturschutzgebietsfläche wird von derzeit 2,4 % auf mindestens 4 % im Jahr 2000 erhöht (durchschnittlich mindestens 2000 ha pro Jahr). Insbesondere die Gebiete “Elbinsel Pagensand", "Stecknitz-Delvenau-Niederung" sowie "Mittlere und Südliche Wakenitz" sind schnellstmöglich als Naturschutzgebiete auszuweisen

Ferner sollen Großschutzgebiete mit einer Mindestgröße von 500 ha neu ausgewiesen oder vorhandene Gebiete erweitert werden (Geltinger Birk, Nördliche Seeniederung Fehmarn, Eider-Treene-Sorge-Niederung, Oberalsterniederung, Osterau, Eidertal südlich Kiel).

Als weiteres Gebiet gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung wird nach Sicherstellung einer Finanzierung das Kossautal ausgewiesen. Für den Bereich Schaalsee-Landschaft soll die Ernennung als UNESCO-Biosphärenreservat beantragt werden. Ältere Naturschutzverordnungen, die den heutigen ökologischen Standards nicht mehr entsprechen, sind zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Kreise und Gemeinden werden genauso wie örtlich tätige Naturschutzverbände bei ihren wichtigen Maßnahmen für den biologischen Flächen- und Artenschutz unterstützt. Bei der Sicherung und Schaffung von Vorrangflächen für den Naturschutz werden alle Instrumente vom Flächenankauf bis zu Naturschutzprogrammen im Agrarbereich genutzt. Landeseigene Flächen, die naturschutzwürdig, ökologisch wertvoll oder für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems oder für den Artenschutz von Bedeutung sind, werden nicht verkauft. Zur inhaltlichen Bestimmung und Förderung der Naturerlebnisräume werden Grundsätze erarbeitet.

Wir wollen die Belastungen von Natur und Umwelt durch Planung und Ausgleich für Eingriffe so gering wie möglich halten. Die Eingriffsregelung des Bundes soll über eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in diesem Sinne geändert werden. Eine weitere Abschwächung der Eingriffs-/-Ausgleichsregelung wird abgelehnt.

Der Runderlass zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht wird unter besonderer Wahrung ökologischer Belange und der Belange des Naturschutzes zügig überarbeitet. Dabei ist insbesondere dem Flächen- und Biotopschutz, dem Bodenschutz und der Instandhaltung des Wasserhaushaltes und dem Ausgleich im naturräumlichen Zusammenhang, auch über zweigeteilte Bebauungspläne stärker Rechnung zu tragen. Aktuelle Eingriffe auf der Grundlage älterer Bebauungspläne sowie in Gebieten nach § 34 BBauG können auch durch Geldleistungen ausgeglichen werden. Ausgleichszahlungen an die Oberste Naturschutzbehörde werden für Naturschutzmaßnahmen verwendet. Für in Anspruch genommene Ausgleichsflächen wird ein Kataster eingerichtet.

Der gemeinsame Erlass des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministers zum "Verfahren zur Bewertung von Eingriffen und Ausgleich im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbau" vom Juli 1987 wird unter Wahrung ökologischer Belange und von Belangen des Naturschutzes überarbeitet.

Wir werden eine Bundesratsinitiative zur lange überfälligen Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes einbringen bzw. unterstützen, die das Ziel hat, Naturschutz in unserem Wirtschaften zu verankern: Auf allen Flächen und nicht nur in einzelnen, isolierten Biotopen. Dazu gehört, dass der Umgang mit der Natur durch Land- und Forstwirtschaft, durch Freizeitgestaltung und durch Siedlungs- und Verkehrswegebau naturverträglich gestaltet werden muss. Die geltenden Landwirtschaftsklauseln sind abzuschaffen, die Biosphärenreservate sollen ebenso wie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie ein gesetzliches Fundament erhalten. Bezüglich der FFH-Richtlinie soll die Bundesratsinitiative das Ziel verfolgen, die FFH-Richtlinie in ihrem umfassenden Naturschutzansatz vollständig und konsequent umzusetzen. Die Eingriff-/-Ausgleichsregelung ist unter Wahrung ökologischer Belange und von Belangen des Natur- und Artenschutzes zu ändern. Ferner soll die Verbandsklage auf Bundesebene eingeführt, die Landschaftsplanung als verbindliche, flächendeckende Naturschutzplanung gestärkt und ein umfassendes Monitoring eingeführt werden.

Die Flora-, Fauna- und Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union werden wir in ihrem umfassenden Naturschutzansatz schnell, konsequent und vollständig umsetzen. In einem ersten Schritt werden die Schutzgebiete gemäß Anlage zur Drs. 13/2817 vom 2.6.1995 gemeldet. Zur weiteren Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie sind die fachlichen Grundlagen zügig zu erarbeiten, wobei die Vogelarten des Anhang 1 der RL als prioritär zu werten sind. Nach Abschluss der jeweiligen Verfahren einschließlich einer Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Gebiete auszuweisen und zu melden. Bezüglich der Umsetzung der FFH-RL soll auf der Grundlage der "Liste der FFH-relevanten Gebiete" des LANU die weitere Meldung von Gebieten erfolgen. Den Naturschutzverbänden wird für die zu benennenden Gebiete ein Vorschlagsrecht eingeräumt.


Landschaftsschutz

Die kommunalen Landschaftspläne sollen zügig aufgestellt werden. Die Kommunen werden dabei weiterhin vom Land finanziell gefördert. Es wird eine an ökologischen Belangen und den Belangen des Naturschutzes orientierte Verordnung über Inhalte und Verfahren der Landschaftsplanung erarbeitet. In dieser Verordnung sollen u.a. die Notwendigkeit zur umfassenden Zustandserfassung von Natur und Landschaft, zur Status- und Eignungsbeurteilung der Flächen nach fachlichen Kriterien und zur Einbeziehung von Naturnutzerinnen und Naturnutzern sowie Naturschützerinnen und Naturschützern dargestellt werden. Die gewonnenen Daten sollen in die Landesfachdatenbanken aufgenommen werden können. Ferner soll die Verordnung Aussagen darüber enthalten, welche Inhalte des Landschaftsplanes in die Bauleitpläne zu übernehmen sind. Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung von Landschaftsplänen sind grundsätzlich nicht zulässig. Das Land wird durch geeignete Mittel die Umsetzung und Stärkung der Inhalte der Landschaftsplanung fördern, z.B. durch ein Pilotprojekt im Rahmen des Biotopverbundsystems mit sog. Umsetzungsberatern.

Die Verpflichtung zur Erstellung des Landschaftsprogrammes und der Landschaftsrahmenpläne wird schnellstmöglich erfüllt. Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen dieser Fachplanungen werden bei der Neufassung des Landesraumordnungsplanes und bei der Fortschreibung bzw. Teilfortschreibung der Regionalpläne übernommen.


Förderung des Naturschutzes

Die Stiftung Naturschutz soll durch die Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft finanziell gestärkt werden. Die im Eigentum des Landes befindlichen und für Zwecke des Naturschutzes geeigneten Flächen einschließlich der forstlich nicht genutzten Flächen der Forstverwaltung werden der Stiftung Naturschutz auf deren Wunsch hin übertragen. Dies darf nicht die Betreuung von Schutz- und Nutzgebieten aus einer Hand behindern. Darüber hinaus sollen Flächen für die Verwirklichung des Biotopverbundes insbesondere mit Mitteln der Grundwasserentnahmeabgaben erworben und der Stiftung Naturschutz übertragen werden. Das Stiftungskapital ist so aufzustocken, dass hieraus auch die erforderlichen Mittel zur Verwaltung der Flächen getragen werden können.

Die Förderungsgebiete der Biotopprogramme im Agrarbereich sind der landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundplanung anzupassen. Wir wollen weiterhin eine Überprüfung der Vertragstypen unter ökologischen Gesichtspunkten und hinsichtlich ihrer Effizienz für den angestrebten Natur- und Artenschutz.

Die Naturschutzverbände sind wichtige Partner zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes. Wir werden die institutionelle Förderung zugunsten einer Förderung der großen Natur- und Umweltschutzverbände des Landes umstellen und die Durchführung von Projekten im Bereich des Natur- und Umweltschutzes weiterhin fördern.

Die Arbeit der Akademie für Natur und Umwelt soll inhaltlich auf eine noch breitere Basis gestellt und weiterhin institutionell gefördert werden.

Das Ökologiezentrum der Universität Kiel wird zu einem interdisziplinären Wissenschaftszentrum ausgebaut, um Forschung, Lehre und Politikberatung mit dem Ziel eines vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes zu beschleunigen.

Zur Betreuung und Entwicklung von Großschutzgebieten soll ein Konzept zu Umsetzungsstrategien in diesen Naturräumen entwickelt und für mindestens ein Gebiet umgesetzt werden. Bei der Ausweisung künftiger Großschutzgebiete sind diese konzeptionellen Ansätze zu berücksichtigen. Für die Eider-Treene-Sorge-Niederung soll eine Station zur Betreuung und Entwicklung des Naturraumes eingerichtet werden mit den Aufgaben:

  • Empfehlungen über die Pflege und Entwicklung der dortigen Schutzgebiete und der Region zu erarbeiten;
  • Pflege- und Entwicklungspläne umzusetzen und fortzuschreiben;
  • die Naturschutzbehörden bei ihren gebietsbezogenen Planungen zu beraten;
  • praxisbezogene Forschungsarbeit durchzuführen, um Grundlagen einer künftigen Schutzpolitik zu gewinnen;
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Landwirtinnen ‚und Landwirte vor Ort zu sein und diese z. B. bei der Umsetzung der Vertragsinhalte der Biotopprogramme im Agrarbereich zu beraten und zu unterstützen sowie
  • Informationen zu vermitteln über Schutzgegenstand und -ziel.

Energiepolitik

Präambel

Für die Koalitionspartner SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sind der Ausstieg aus der Atomenergie und verstärkte Schritte in eine zukunftsfähige Energiewirtschaft unter Klimaschutzgesichtspunkten untrennbar miteinander verbundene Ziele.

Jeder Tag, an dem Atomkraftwerke noch laufen und jeder Tag, an dem weitere Energie verschwendet wird, ist schädlich im Sinne unserer gemeinsamen Zielsetzung.

Das von den Koalitionspartnern formulierte Konzept für zukunftsfähige Energiepolitik steht in krassem Widerspruch zu den Zielen der amtierenden Bundesregierung, die weiterhin auf die Atomenergie setzt und die Energiewende eher behindert als fördert. Die Koalitionspartner wollen die daraus zwangsläufig folgende politische Auseinandersetzung aktiv führen. Sie wollen aber auch mit all denen eine ebenso aktive Zusammenarbeit organisieren, die das Ziel einer im globalen Sinne zukunftsfähigen Energiepolitik verfolgen.

"Global denken, lokal handeln" ist dabei eine wesentliche Leitlinie.

Die Bundesregierung und die großen Stromversorgungsunternehmen behaupten, dass die Nutzung der Atomenergie ein Beitrag zur Lösung der drohenden Klimakatastrophe sei. Diese Auffassung ist falsch:

  • Alle internationalen Energieszenarien gehen selbst bei gigantischen Ausbauprogrammen der Atomenergie zugleich von wachsendem Verbrauch fossiler Energieträger aus.
  • Atomkraftwerke sind schon deshalb keine globale Alternative, weil die allermeisten Entwicklungsländer nicht über die dazu erforderlichen Höchstspannungs-Verbundnetze verfügen. Selbst die Weltbank kommt zu dem Ergebnis, dass eine COZ-Reduktion durch Atomkraftwerke zu teuer, fehlangepasst und volkswirtschaftlich unsinnig wäre.
  • Atomkraftwerke sind nicht COZ-frei. Bei einer Gesamtbetrachtung gehören dazu auch die Uranerz-Minen und die Uranverarbeitungsanlagen. Der hierfür benötigte Energieeinsatz wird aus fossilen Energieträgern bereitgestellt. Hinzu kommt ein großer Flächenverbrauch in den Ländern, die Uranerz fördern.
  • Wird die gesamte Prozesskette von der Primärenergiegewinnung über die Herstellung der Anlagen, ihren Betrieb und ihren Abbau betrachtet, so zeigt sich folgendes: Strom aus regenerativen Energien (Wasser, Sonne, Wind) weisen weniger COZ-Emissionen pro abgegebener kWh Strom auf als Atomkraftwerke. Dies gilt auch für moderne Heizkraftwerke (Gas- oder Biomassebetriebe) und Blockheizkraftwerke, weil sie nicht nur Strom produzieren, sondern durch den Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung zugleich auch Wärme, wodurch der sonst erforderliche Einsatz von Öl oder Gas zur reinen Wärmeproduktion vermieden wird.
  • Die Effizienzstrategie (Energiesparen, Einsatz regenerativer Energieträger und die rationelle Energieverwendung in Kraft-Wärme-Kopplung) ist außerdem billiger als die sog. Nuklearstrategie. Um eine t CO2 zu vermeiden, müssen in eine Windkraftanlage nur halb soviel investiert werden, wie in ein Atomkraftwerk.
  • Angesichts wachsender Arbeitslosigkeit ist auch von hoher Bedeutung, dass die Effizienzstrategie viel mehr Arbeitsplätze schafft als die sog. Nuklearstrategie.

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wie im Land, will nach wie vor den Ausstieg aus der Atomenergie.

Deshalb wird die Landesregierung mit allen energiepolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen zusammenarbeiten. Sie wird auch über den Bundesrat versuchen, den untrennbaren Verbund Ausstieg aus der Atomenergie und Entwicklung einer zukunftsfähigen Energiewirtschaft schnell voranzubringen. Im Sinne einer Leitlinie und Festlegung für die nächsten 4 Jahre eines Regierungshandelns folgen die entsprechenden Teile "Ausstieg aus der Atomenergie" und Einstieg in die Sonnenenergiewirtschaft".

Der Weg zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung führt über verstärkte Energiesparmaßnahmen, die Förderung der dezentralen Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Einsatz regenerativer Energien.

Bei der Lösung der globalen Probleme aus dem derzeit noch ungebremsten Energieverbrauch kommen der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien eine Schlüsselrolle zu. Die Landesregierung sieht es als aktuelle energiepolitische Aufgabe, deren Einsatz zu forcieren und die Voraussetzungen für eine dauerhaft umweltgerechte Energienutzung und -versorgung zu schaffen.

Mehr als 90 % der COZ-Emissionen sind bedingt durch die Verbrennung fossiler Energieträger. Die Zielsetzung der Bundesregierung, die COZ-Emissionen in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2005 um 25 % zu reduzieren, ist mit den bisher vom Bund eingeleiteten Maßnahmen nicht erreichbar. Deshalb wird Schleswig-Holstein unabhängig von der Bundespolitik mit einem eigenen Klimaschutzprogramm aus eigener Kraft Beiträge zur Minderung der CO2-Emissionen leisten. Dabei kommt der Durchsetzung von Energiesparmaßnahmen sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand eine besondere Bedeutung zu. Erst eine zukunftsweisende und umweltgerechte Energienutzung vor allem im Bereich der Niedertemperaturwärme zur Gebäudeheizung schafft die Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz erneuerbarer Energiequellen, insbesondere der Solarenergie und im Bereich der Raumwärme.

Weiterhin ist es Ziel der Landesregierung, auf Seiten der Energiebedarfsdeckung bis zum Jahr 2010 ein Drittel des Wärmebedarfs, insbesondere durch die in dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen anfallende Abwärme zu decken. Mindestens 25 % des Strombedarfs sollen mit Windkraftanlagen erzeugt werden. Der Anteil der Biomasse an der Energiebedarfsdeckung soll erheblich gesteigert werden.

Die Energieversorgungsunternehmen sind dabei, in vielen Bereichen der Wirtschaft eine zentrale Machtstellung zu erobern. Dieser Prozess gefährdet einen wirksamen Verbraucherschutz und den demokratischen Einfluss auf die zukünftige Energiepolitik. Der landesrechtliche Handlungsspielraum wird zur Schaffung von marktgerechten Strukturen eingesetzt, unter denen ökonomische Anreize Privatkapital für die ökologische Energiewende mobilisieren.


Energieeinsparung mobilisieren

  1. Die Einsparung von Energie beinhaltet nach wie vor das größte CO2-Minderungspotential. Die vorhandenen Potentiale sollen durch vorbildliches Handeln der Landesregierung, Fort- und Weiterbildung, ordnungsrechtliche Maßnahmen und vor allem durch Mobilisierung der Marktkräfte erschlossen werden.
  2. Energiesparaktivitäten im öffentlichen und privaten Bereich werden intensiviert, insbesondere durch weitere Kostenreduktion bei Investitionen (z.B. durch verbesserte Käuferorganisationen) und die Anwendung neuer Finanzierungsmodelle (Contracting).
  3. Das Land wird seiner Vorbildfunktion durch Selbstverpflichtungen für den eigenen Bereich des Neubaus, der Sanierung und des Betriebs der Landesliegenschaften gerecht, um allen weiteren Akteuren im Lande die Glaubwürdigkeit des weiterentwickelten Landesklimaschutzprogrammes deutlich zu machen. Dafür werden hinreichende Mittel bereitgestellt und die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen, z.B. durch Berücksichtigung pauschalisierter externer Kosten der Energieverwendung, geschaffen. Damit können langfristig rentierliche und kostenneutrale Investitionen im Energiebereich realisiert werden. Bei der Beschaffung wird verstärkt darauf geachtet, dass besonders energiesparende Geräte, Einrichtungen und Dienstfahrzeuge eingesetzt werden.
  4. Vergabe zweckgebundener Mittel an Dritte (insbesondere Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften) für neue Hochbauten bzw. die Sanierung bestehender Gebäude wird an die Einhaltung energietechnischer Auflagen gebunden.
  5. Die bestehenden Niedrig-Energie-Haus-Programme werden schrittweise zugunsten von Maßnahmen der wärmetechnischen Sanierung des Altbestandes zurückgeführt. Zur Sicherung des NEH-Standards bis zur verbindlichen Einführung der zweiten Stufe der Wärmeschutzordnung werden die rechtlichen Möglichkeiten des Landes ausgeschöpft (Landeswärmeschutzverordnung).
  6. Der Einsatz von Strom im Wärmebereich, insbesondere durch elektrische Widerstandsheizungen, wird im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten weiter zurückgedrängt. Hierbei ist auch die Möglichkeit der Novellierung von 5 17.3 Gemeindeordnung zu prüfen.
  7. Energiesparaktivitäten der Energieunternehmen werden weiterhin durch geeignete, insbesondere energieaufsichtliche Maßnahmen unterstützt. Stromtarife werden durch das Land im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nur genehmigt, wenn von den Antragstellern effektive Stromeinsparprogramme durchgeführt werden. Die Kosten für solche Programme werden bei der Tarifgenehmigung anerkannt.
  8. Die Landesregierung strebt eine noch weitergehende Linearisierung der Strompreise an, insbesondere auch mit einer Iastvariablen Ausgestaltung. Sie wird im Bundesrat initiativ, um im Rahmen einer BTO-Novelle einen sich an den Grenzerzeugungskosten orientierenden eingliedrigen Strompreis nach dänischem Vorbild als Pflichttarif durchzusetzen.


Infrastrukturen schaffen für effiziente Wärme-Versorgungssysteme

  1. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist von den konkurrenzfähig verfügbaren Technologien diejenige, die über eine umfassende Effizienzsteigerung bei der Stromerzeugung zu erheblichen Klimaschutzeffekten führt.
  2. Für fast alle Techniken und COZ-Wärmeversorgungssysteme gilt, dass sie einen Zusammenschluss mehrerer Wärmeverbraucher über ein Wärmenetz erfordern. Diese können mit fossiler Energie, in Kraft-Wärme-Kopplungen, mit Biomasse oder auch mit Solarenergie betrieben werden. Gegenüber der ÖI- bzw. Gas-Einzelversorgung bilden deshalb Wärmenetze eine Infrastruktur mit hoher Zukunftsflexibilität. Dass diese ausgebaut werden, ist ein zentrales Ziel der Landesregierung.
  3. Die Landesregierung wird alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die verschiedenen ökonomischen Hemmnisse beim Einsatz von Blockheizkraftwerken von Dritten durch Verbesserung der Einspeisebedingungen abzubauen (City-gate-Konzept). Zusätzlich wird eine entsprechende Bundesratsinitiative ergriffen. Die Landesregierung fördert Pilotvorhaben mit Blockheizkraftwerken, die von der Auslegung her besser als bisher in Abhängigkeit von der Netzlast betrieben werden können.
  4. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, im Einvernehmen mit der Wohnungswirtschaft beim Neubau zentrale Wärmeversorgungsanlagen und den möglichst weitgehenden Zusammenschluss mehrerer Gebäude über Nahwärmenetze vorzusehen. Es wird geprüft, ob dies im Rahmen einer Novellierung der Landesbauordnung aufgenommen werden kann.


Die Nutzung regenerativer Energien forcieren

  1. Die erneuerbaren Energien stellen gerade im landwirtschaftlich strukturierten Schleswig-Holstein immer wichtigere Energieträger dar, die auch industriepolitisch und unter Arbeitsmarktgesichtspunkten von Bedeutung sind.
  2. Die Landesregierung setzt sich für einen geordneten und insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes geplanten Ausbau der Windenergie ein.
  3. Die vom Bundestag vorgesehene Privilegierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist von einem geordneten und abgestimmten Vorgehen auf allen relevanten Planungsebenen zu begleiten.
  4. Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative zur Präzisierung des Stromeinspeisegesetzes vorbereitet, der für den weiteren Ausbau der Windenergie eine wichtige Bedeutung zukommt.
  5. Die Förderprogramme zur Nutzung der Solarenergie werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung fortgesetzt. Kommunen und Energieunternehmen sollen animiert werden, durch ergänzende Förderprogramme die Verbreitung der Solartechnik zu unterstützen.
  6. Der Einsatz der Solarenergie zu Heizzwecken (unter Einschaltung von Langzeit-Wärme-Speicherung) als Zukunftstechnologie wird initiiert und vorangetrieben.
  7. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, im Einvernehmen mit der Wohnungswirtschaft und den Kommunen solarthermische Anlagen im Geschoßwohnungsbau einzusetzen. Es wird geprüft, ob dies im Rahmen einer Novellierung der Landesbauordnung aufgenommen werden kann.
  8. Vorhaben von Kommunen, für PV-Strom eine kostendeckende Vergütung vom zuständigen Energieversorger zahlen zu lassen, werden unterstützt; derartige Vergütungen sind jedoch in ihrem Volumen zu begrenzen.
  9. Die Landesregierung wird die Erschließung der vorhandenen Biomasse-Potentiale im Rahmen des Biomassehandlungsplans insbesondere durch die Förderung technologischer Innovationen, (z. B. der Feststoffvergasung, verstärken. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Energienutzung der Biomasse werden die Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Abfall- und Energiepolitik koordiniert und zielgerichtet eingesetzt.


Aus- und Weiterbildung sowie Forschung intensivieren

  1. Eine zukunftsorientierte Klimapolitik bedarf vor allem einer umfassenden Aus- und Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern.
  2. Gemeinsam mit den Verbänden wird in Zusammenarbeit mit anderen Ländern ein Impulsprogramm für die Weiterqualifikation zur effizienten Energienutzung in den Bereichen Wärme- und Stromeinsparung sowie Biomasse und Solar aufgelegt.
  3. Die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dänemark wird u.a. durch den Aufbau eines Studiengangs "Energie- und Umweltmanagement" am Standort Flensburg weiter ausgebaut.


Den landesrechtlichen Handlungsspielraum ausschöpfen

  1. Zwar werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft auf Bundesebene festgelegt. Die Länder verfügen aber über wichtige Instrumente in Form der Preis-, Kartell, Investitions- sowie der Kommunalaufsicht. Durch eine koordinierte Anwendung sollen die Rahmenbedingungen für eine effizientere Energieverwendung verbessert werden.
  2. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung der Preisstrukturen auf den verschiedenen Ebenen zu. Das Instrument der Preisaufsicht wird in Verbindung mit dem der Kartellaufsicht aktiv zur Beeinflussung des Verhaltens der im Lande tätigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen genutzt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden bzw. wird
    • die Vertragswerke der EVU untereinander und mit Dritten u.a. daraufhin geprüft, ob dezentrale Stromerzeugung ökonomisch diskriminiert wird. Klauseln mit solchen Wirkungen werden kartellaufsichtlich beanstandet. Dies gilt auch im Hinblick auf eine Diskriminierung von Eigenerzeugern beim Strombezug,
    • den Stadtwerken der kreisfreien Städte empfohlen, sich gegenüber ihren Vorlieferanten mit der Wirkung eines gemeinsamen ökonomischen Lastmanagements zu einer "Einkaufsgemeinschaft" zusammenzuschließen und
    • untersucht, ob ein Strombezug der Stromverteilungsunternehmen des Landes von dänischen Stromversorgungsunternehmen zu Preisvorteilen führen würde.
  3. Die großen energiewirtschaftlichen Vorhaben in Schleswig-Holstein werden unterschiedlich beurteilt. Gleichwohl ist eine gemeinsame Politik erforderlich. Dabei gelten zukünftig folgende Grundsätze: Bei Investitionsvorhaben der Energiewirtschaft (Neu-‚ Ausbau und Sanierung) sind im Rahmen der Investitionsaufsicht Anforderungen im Sinne der integrierten Ressourcenplanung (u. a. LCP) ein- und durchzusetzen. Die Landesregierung wird den Neubau von Kraftwerken nur noch in optimaler Kraft -Wärme-Auskopplung genehmigen und das rechtliche Ermessen entsprechend ausschöpfen. Bei der Ausfüllung des Begriffs "Gründe des Gemeinwohls" im EnWG wird vorrangig auf die Belange des Umweltschutzes abzustellen sein. Bei der Beurteilung der Netzplanung ist zukünftig dem Interesse des Landes an der Aufnahme und Fortleitung dezentraler erzeugter Energie Vorrang einzuräumen.
  4. Die bislang stark gasversorgte Hansestadt Lübeck hat begonnen, Nah- und Fernwärmenetze auf der Basis von BHKW aufzubauen. Eine wesentliche Erweiterung dieser Netze erfolgt im Rahmen der Errichtung eines größeren Heizkraftwerkes. Als Ersatz für stillzulegende Atomkraftwerkskapazitäten wird am Standort Brunsbüttel die Errichtung eines konventionellen Kraftwerks mit Auskopplung von Prozesswärme angestrebt.
  5. Hinsichtlich der 380 kV-Leitung in Krümmel-Lübeck wird die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen nicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs beseitigt. Bei Querung der Trave soll die natur- und landschaftsverträglichste Lösung umgesetzt werden, d. h. ggf. auch eine Kabel-verbindung, wie sie derzeit gutachterlich untersucht wird.
  6. Die Landesregierung wird Vorhaben von Gasversorgungsunternehmen, durch Forcierung der Gaseinzelversorgung den energiepolitisch gewollten Aufbau von Nahwärmenetzen zu unterlaufen, im gegebenen ordnungsrechtlichen Rahmen beanstanden.
  7. In einem Landesenergiegesetz werden die (ordnungsrechtlichen) Kompetenzen des Landes zur Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzprogramms zusammengefasst. Ziel ist es, dass das Gesetz spätestens zur Mitte der Legislaturperiode in Kraft tritt.
  8. Bei der Fortentwicklung des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird die Landesregierung konsequent darauf achten, dass die kommunale Entscheidungshoheit und die Möglichkeit, auf örtlicher Ebene verstärkt auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien einzuwirken, gewahrt bleibt. Die Landesregierung begrüßt unterstützende Aktivitäten, die eine Trennung von Stromerzeugung und -verteilung zur Folge haben.
  9. Die Zusammenarbeit mit den Energiebehörden der skandinavischen Nachbarländer wird im Hinblick auf entsprechende Aktivitäten der Energiewirtschaft weiter ausgebaut.
  10. Die Landesregierung setzt sich weiter mit Nachdruck auf Bundesebene für eine ökologische Steuerreform bei gleichzeitiger Senkung der Arbeits- und insbesondere der Lohnnebenkosten ein, die den Klimaschutz und die energiepolitischen Ziele nachhaltig unterstützt, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu beeinträchtigen.


Dezentralisierung und Kommunalisierung der Energieversorgung

  1. Die Energiepolitik der Landesregierung wird getragen von dem Grundsatz, dass die Versorgung mit leitungsgebundener Energie nach unserer Rechtsordnung eine kommunale Aufgabe ist. Bemühungen von Kommunen, die Stromversorgung wieder in eigener Regie zu übernehmen, werden begrüßt. Die besondere Siedlungsstruktur Schleswig-Holsteins erfordert andererseits leistungsfähige Regionalversorger, die im Auftrag der Kommunen tätig sind.
  2. Die energiewirtschaftlichen Verträge, insbesondere die Konzessions- und Stromlieferungsverträge, werden im Hinblick auf neuere Erkenntnisse sorgfältig daraufhin überprüft, ob sie dem Ziel der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung hinreichend Rechnung tragen und ob die kommunale Entscheidungsfreiheit hinreichend gewahrt wird. Die wettbewerbsrechtlichen sowie die kommunalen und energieaufsichtlichen Möglichkeiten werden zur Erzielung der erforderlichen Verbesserung ausgeschöpft.
  3. Konzessionsrechtliche Neuorientierungen der Kommunen werden insbesondere durch kartellrechtliche Mittel und ihren Anspruch auf Leistung einer Abgabe im konzessionsvertragslosen Zustand unterstützt.
  4. Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, im Zuge des kommunalen Satzungsrechtes in Neubaugebieten auf einen höheren Wärmeschutz hinzuwirken.


Organisatorische Maßnahmen

  1. Die Kartellaufsicht für den Energiebereich wird mit der Energieaufsicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz organisatorisch zusammengefasst.
  2. In der Geschäftsordnung der Landesregierung wird § 10 wie folgt ergänzt:
    "der Energieminister oder die Energieministerin in allen Fragen von energiepolitischer Bedeutung"
  3. Die Landesregierung sieht die Energiestiftung als Finanzierungsinstitution und als Diskussionsforum, die der Landesenergiepolitik zur Verfügung steht. Als Instrumente zur konkreten Umsetzung der Landesenergiepolitik spielen die der Energiestiftung zugeordneten Gesellschaften eine wichtige Rolle. Themen und Arbeitsweisen der Energiestiftung und der dieser zugeordneten Gesellschaften werden von der Landesregierung ohne entscheidenden Einfluss durch die Stromwirtschaft bestimmt. Die Arbeitsstruktur von Landesenergiekonferenz und -beirat werden mit dem Ziel einer effizienten Beteiligung an allen wichtigen energiepolitischen Entscheidungen überprüft.


Gestaltung von Förderprogrammen und Förderschwerpunkten

  1. Angesichts knapper öffentlicher Finanzmittel sollen sich im Energiebereich Fördermittel auf die Mitfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen wie Wärmenetze und auch Maßnahmen im Bereich regenerative Energien, insbesondere Mobilisierung von Biomassenutzung sowie für wärmetechnische Gebäudesanierung konzentrieren.
  2. Bei der Auflegung von Förderprogrammen wird beachtet, dass keine negativen Markteffekte auftreten können, die Kontinuität gewährleistet wird und dass sie degressiv gestaltet werden. Die Zielsetzung der Landesregierung ist dabei immer, eine hohe Effizienz der eingesetzten Mittel (Menge CO2-Reduktion pro eingesetzte DM) und das Einsetzen einer nachhaltig sich selbst tragenden Entwicklung zu unterstützen.
  3. Die Landesregierung wird Förderprogramme des Landes regelmäßig auf ihre Klimarelevanz, ihre Fördereffizienz und auf alternative Möglichkeiten (z.B. Ordnungspolitik überprüfen und ggfs. umstrukturieren).


Atomenergie

Eine Technik, die niemals versagen darf und der gegenüber Menschen niemals versagen dürfen, weil die Folgen nicht beherrschbar sind, kann nicht verantwortet werden.

Die sogenannte friedliche Nutzung der Atomenergie ist risikoreich, störanfällig und letztlich katastrophenträchtig. Somit wird Schleswig-Holstein als regionaler Lebensraum durch weitere Nutzung der Atomenergie Tag für Tag erneut gefährdet. Im Falle eines schweren Unfalls wäre ganz Norddeutschland bis weit in benachbarte Staaten hinein auf Jahrzehnte verseucht und in seiner Entwicklung dramatisch zurückgeworfen.

Deshalb lehnt die schleswig-holsteinische Landesregierung die Nutzung der Atomenergie ab.

Deshalb will die Landesregierung den Betrieb der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel so schnell wie möglich nach Recht und Gesetz beenden.

Der Ausstieg ist technisch möglich, ökonomisch und versorgungswirtschaftlich verkraftbar sowie ethisch geboten.

Der schnellstmögliche Ausstieg ist erforderlich,

  • weil Reaktorkatastrophen auch bei heutigen Sicherheitsstandards nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen sind und unermessliche Folgen hätten;
  • weil die Entsorgung des Atommülls weltweit nicht gesichert ist;
  • weil die Wiederaufbereitung keine Lösung darstellt, sondern nur Probleme schafft,
  • weil diese Art der Stromerzeugung untrennbar verbunden ist mit der wachsenden Gefahr des Handels mit waffenfähigen Kernbrennstoffen;
  • weil ein Risikopotential von Innentätern und terroristischen Drohungen besteht.

Die Stilllegung von Kernkraftwerken kann selbstverständlich nur nach Recht und Gesetz erfolgen.

Bei ihrem Handeln ist die Landesregierung an das Grundgesetz, das Atomrecht und die höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere die Kalkar-Entscheidung v. 08.08.1978 und das Wyhl-Urteil v. 19.12.1985) gebunden. Maßstab für das Verwaltungshandeln sind der in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG niedergelegte Grundrechtsschutz auf Leben und körperliche Unversehrtheit und der im § 1 Nr. 2 Atomgesetz (AtG) niedergelegte Schutzzweck vor den Gefahren ionisierender Strahlung.

Die Landesregierung wird deshalb im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überwachung der Atomanlagen ihre atomrechtliche Aufsicht zum Schutz der Bevölkerung nach strengsten Maßstäben ausüben. Sicherheit hat unbedingten Vorrang vor jedem wirtschaftlichen und sonstigem Interesse.

Entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entwickelten und von den OVG angewandten Grundsätzen der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge werden die Überprüfungen nach strengsten Maßstäben vorgenommen.

Im Rahmen von Aufsichts- und Genehmigungsverfahren werden die von der Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungskriterien und Ermessensspielräume jeweils verfahrensbezogen konsequent, einheitlich, schutzzweck- und sicherheitsorientiert angewandt.

Die Zustimmung zum Wiederanfahren eines AKW wird nur dann erteilt, wenn der Betreiber alle Sicherheitsbedenken der Aufsichtsbehörde ausgeräumt hat. Dabei ist die Landesregierung im Falle von § 17 Abs. 5 AtG verpflichtet, Genehmigungen oder allgemeine Zulassungen zu widerrufen, wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.

Der Minister/die Ministerin berichtet über atomrechtlich einschneidende Maßnahmen, das sind einstweilige und permanente Betriebseinstellungen gemäß § 19 AtG, Rücknahme oder Widerruf gemäß § 17 AtG sowie vorliegende Weisungen der Bundesaufsicht. Er/Sie bereitet die erforderlichen Verwaltungs- und/oder politischen Maßnahmen technisch, atom-, verwaltungs- und in der Regel prozessrechtlich in der eigenen Ressortverantwortung vor und informiert die Landesregierung über das geplante Vorgehen oder die bestehenden Optionen.

Nationale wie auch internationale unabhängige Gutachter/innen werden in die Überprüfung eingebunden. Eine qualifizierte prozessrechtliche Vertretung der Landesregierung ist zu gewährleisten.


Periodische Sicherheitsüberprüfungen

Alle drei Atomkraftwerke sollen einer periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) unterzogen werden. Darin soll umfassend geprüft werden, ob unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik das erforderliche Sicherheitsniveau gegeben ist.

Die Landesregierung bekräftigt die Notwendigkeit einer ausdrücklichen bundeseinheitlichen Verankerung der PSÜ im Atomgesetz und wird die begonnene politische Initiative intensiv fortsetzen.

Das Katastrophenschutzgesetz wird hinsichtlich der Finanzierung und der Durchführung von Übungen überprüft. Die "Sonderkatastrophenschutz-Kalender" sollen überarbeitet und aktualisiert werden.


Entsorgung

Die Frage der Entsorgung des Atommülls ist weltweit bislang ungelöst. Die mengenmäßige Begrenzung des radioaktiven Mülls durch schnellstmögliche Stilllegung ist daher das vorrangige atompolitische Ziel.

Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente wird abgelehnt. Der derzeit bereits aus deutschen Atomanlagen angefallene bzw. bis zu deren Stilllegung anfallende Atommüll ist auf dem Wege der direkten Endlagerung zu entsorgen.

Die Landesregierung hat erhebliche Zweifel an der Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle.

Der Entsorgungspfad "direkte Endlagerung" erfordert übergangsweise Zwischenlagermöglichkeiten für abgebrannte Brennelemente.

Die Landesregierung lehnt den Einsatz von MOX-Brennelementen wegen des damit verbundenen erhöhten Gefährdungspotentials entschieden ab. In Ausschöpfung ihres rechtlichen Handlungsrahmens wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass es in schleswig-holsteinischen Anlagen zu keinem zusätzlichen Einsatz derartiger Brennelemente kommt.

Die Koalitionspartner verpflichten sich, bei wesentlichen Änderungen die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen.


Auseinandersetzung mit der Bundesaufsicht

Das Land Schleswig-Holstein ist für die Durchführung des Atomgesetzes zuständig. Zur Realisierung mdes Grundsatzes der bestmöglichen Schadensvorsorge wird die Landesregierung Auseinandersetzungen mit der Bundesaufsicht nicht ausweichen, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein ihre rechtlichen und politischen Möglichkeiten entschieden nutzen, auch in Bezug auf die Wahrung individualrechtlicher Rechtschutzinteressen.


Zusammenarbeit mit anderen Landesregierungen

Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Landesregierungen wird weiter gesucht und intensiviert. Ziel ist es, die genannten Zielsetzungen bundespolitisch durchzusetzen.

In eigener Verantwortung werden im Sinne der Kooperation folgende konkrete Initiativen ergriffen:

  • Bundesratsinitiative zur Problematik der Versicherung/ Deckungsvorsorge von Atomkraftwerken
  • Intensivierung der Bemühungen im "Arbeitskreis Bilanztechnische Fragen der Kernenergiewirtschaft" bzgl. Der hohen, bislang steuerfreien Rückstellungen für die Entsorgung.
  • Hilfestellung bei der Aufarbeitung der Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, beginnend mit einem Forum für Wissenschaftler/innen aus Belarus, der Ukraine und Russland. Ziel ist es, zu einer dringend erforderlichen Verschärfung der Strahlenschutzverordnung zu gelangen.
  • Die Problematik des Entsorgungsnachweises über Auslandsverträge wird auf der Basis der vorliegenden Gutachten weiter vertieft.


Kernkraftwerk Brunsbüttel

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel wird einer gründlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Die Landesregierung überprüft derzeit Lastfälle infolge Einwirkungen von außen (EVA). Insbesondere die Erdbebensicherheit und die Überprüfungen zur Druckwellenbelastung bis in den Bereich des Reaktorbehälters werden nachdrücklich vorangetrieben.


Kernkraftwerk Krümmel

Das Kernkraftwerk Krümmel wird einer periodischen Sicherheitsüberprüfung, wie sie in der Betriebsgenehmigung gefordert wird, unterzogen.

Die Koalitionspartner lehnen den von der Betreiberin beantragten Einsatz von MOX-Brennelementen politisch entschieden ab. Als zuständige Genehmigungsbehörde ist sie nach Recht und Gesetz jedoch zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens verpflichtet. Die Landesregierung wird die Öffentlichkeit an diesem Genehmigungsverfahren beteiligen und somit jedermann und -frau die Möglichkeit eröffnen, seine/ ihre Einwendungen gegen den Einsatz von MOX-Brennelementen geltend zu machen. Diese Einwendungen werden umfassend geprüft.

In Ergänzung der Inzidenzstudie wird eine retrospektive Leukämie-Fall-Kontroll-Studie in Auftrag gegeben, die die Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Pinneberg und Steinburg umfasst. Zu der Frage, ob durch die Strahlenbelastung aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Krümmel in der Umgebung ein Ursachenzusammenhang mit Leukämieerkrankungen ausgeschlossen werden kann, wird die Landesregierung ein strahlenbiologisches Gutachten vergeben.


Kernkraftwerk Brokdorf

Auch das Kernkraftwerk Brokdorf wird einer periodischen Sicherheitsüberprüfung, wie sie in der Betriebsgenehmigung gefordert wird, unterzogen.

Die Landesregierung wird vor allem die Sprödbruchsicherheit des Reaktordruckbehälters und die Problematik von Wasserstoffexplosionen mit Gefährdung des Sicherheitsbehälters weiter untersuchen. Die Vertragspartner bewerten die thermische Leistungserhöhung kritisch.


Kernenergieabwicklungsgesetz

Über die Einbringung eines Kernenergieabwicklungsgesetzes bzw. eines Atomausstiegsgesetzes wird die Landesregierung 1998 - auch unter Berücksichtigung der politischen Durchsetzbarkeit im Bundestag - entscheiden.


Öffentlichkeitsinformation

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine umfassende Information der Öffentlichkeit wesentlich für die glaubwürdige Politik des Atomausstiegs. Die Landesregierung wird deshalb, soweit dies rechtlich zulässig ist, die Bevölkerung fortlaufend und umfassend über den Betrieb der Kernkraftwerke und aufsichtliche Feststellungen informieren.

In Anlehnung an die Informationsstelle "Gorleben" des niedersächsischen Umweltministeriums wird eine konzeptionell vergleichbare Informationsstelle für Schleswig-Holstein geschaffen.

Abfallpolitik

Entwicklung einer zukunftsfähigen Stoff- und Abfallwirtschaft

Bei den Zielen der Abfallpolitik hat die Abfallvermeidung oberste Priorität. Die Verminderung durch Wiederverwendung, die stoffliche Wiederverwertung sowie die umweltschonende Restabfallbehandlung bleiben unsere weiteren Ziele. Die Produktverantwortung des Produzenten soll durch die Integration von Abfallvermeidung und Abfallverminderung in die Produktion der Unternehmen verwirklicht werden.

Die Abfallabgabe wird beibehalten. Die Mittel werden primär im Bereich der Vermeidung und darüber hinaus als zweitem Schwerpunkt im Bereich der Verwertung im Rahmen von mechanisch-biologischen Anlagen eingesetzt. Im betrieblichen Bereich wird ein Schwerpunkt bei der umweltverträglichen Gestaltung der Betriebs- und Produktionsabläufe und der -verfahren, der Entwicklung abfallarmer Produkte sowie der Schaffung verbesserter Absatzchancen für Recyclingprodukte gelegt. Die Förderpraxis wird hieraufhin ständig überprüft und im jährlich fortzuschreibenden Förderprogramm festgelegt. Weiterhin werden Abfallminderungskonzepte im Rahmen des Öko-Audits aus der Abfallabgabe gefördert.

Auch im Interesse des Klimaschutzes werden die Anstrengungen zur Umsetzung des Reststoffvermeidungsgebotes des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Rahmen der Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter verstärkt.

Zur Umsetzung effektiver Vermeidungsstrategien ist eine klare Konzeption zu erarbeiten, die die Vermeidungspotentiale aufzeigt und quantitativ und qualitativ bewertet. Diese bildet die Grundlage für eine schnellstmögliche Umsetzung. Um die vorhandenen und zu erwartenden Stoffströme transparent machen und bewerten zu können, sind das Landesgewerbeabfallkataster mit einheitlichen Standards aufzubauen sowie zeitnahe Überwachungsinstrumente für die unterschiedlichen Stoff- ströme zu entwickeln und anzuwenden.

Der Ressourcenverbrauch ist zu reduzieren, so durch die Veränderung von Produktionsabläufen und Produkten. Hierzu ist das Bewusstsein der Verbrauchenden zu fördern, insbesondere durch eine intensive Abfallberatung. Zur Verbesserung von Mehrfachnutzungen sollen Sekundärproduktmärkte beitragen.

Wir werden Bundesratsinitiativen, die sich zu allererst an ökologischen Zielen orientieren, einbringen. Zur Novellierung der Verpackungsverordnung sind Zielsetzungen, Förderung und Ausbau der Mehrwegverpackung, auch durch die Einführung einer drastischen Abgabe auf Einweg-Verpackungen, sowie die Transparenz der Lizenzgestaltung und der Entsorgungs- und Verwertungswege zu ändern.

Zum Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz wollen wir u.a. höhere Anforderungen an eine Verwertung und die Möglichkeit der zentralen Zuweisung von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung auf Anlagen im Lande, um die Vorhaltung von teuren Überkapazitäten bei den Gebietskörperschaften zu verringern, einbringen.


Stärkung kommunaler Verantwortung und Zusammenarbeit

Die Bemühungen der Gebietskörperschaften um eine übergreifende Kooperation, insbesondere bei der Umsetzung von Zielsetzungen einer ökologischen Abfallwirtschaft und der Planung und dem Betrieb von Anlagen, werden von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Eine Förderung soll nur erfolgen, wenn neben der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch den planerischen und konzeptionellen Ansätzen des Landes entsprochen wird.

Eine Nutzung freier Kapazitäten im Lande hat gegenüber dem Export über Ländergrenzen hinweg Vorrang. Der Export problematischer Abfälle, vor allem in Länder der "Dritten Welt", wird entschieden abgelehnt.

Den Konzentrationsbestrebungen großer Energiekonzerne in der Abfallwirtschaft des Landes ist, auch im Interesse von freier Konkurrenz und niedriger Preise zur Abwendung einer Quasi-Monopolbildung, durch Steuerung über eine verstärkte Planung mit klaren Zielvorgaben, so im verbindlichen Landesabfallentsorgungsplan, entgegenzuwirken.

Abfallmengen, für die keine Entsorgungssicherheit durch vorsorgende Planung besteht, sind den freien Entsorgungskapazitäten benachbarter Gebietskörperschaften zuzuweisen, die über Restabfallbehandlungsanlagen verfügen, die den Zielsetzungen der TASI entsprechen.

Das Kommunale Abgabengesetz wird mit dem Ziel überprüft, in den kommunalen Satzungen stärker verbrauchsorientierte Abfallgebühren zu ermöglichen und Abfallbesitzer zu Gebührenschuldnern erklären zu können.

Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit Hamburg, die auf umfassenden rechtlichen Vereinbarungen basieren muss, sollen ökologischen Zielsetzungen bei dem Regionalen Entwicklungskonzept stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung einer ökologisch orientierten Abfallkonzeption unter Einbeziehung der Umlandkreise und -städte bei Berücksichtigung deren Interessen. Restabfälle aus Hamburg dürfen in Schleswig-Holstein nur abgelagert werden, wenn sie den ökologischen Kriterien des Landesabfallgesetzes genügen.

Die Bemühungen, eine Deponie in Bovenau für eine Unterbringung des Hamburger Hafenschlicks überflüssig zu machen, werden fortgesetzt. Wir werden auf Hamburg einwirken, die Vermeidung zu verstärken und vor einer Ablagerung eine weitestgehende Verwertung anzuwenden. Hafenschlick wird auch künftig als Sonderabfall klassifiziert werden, wenn er entsprechend schadstoffbelastet ist.


Landesabfallplanung

Die Landesabfallentsorgungspläne für Siedlungs-und Sonderabfall sowie Bauabfälle werden ebenso fortgeschrieben wie das Landesabfallwirtschaftsprogramm. Oberster Grundsatz einer ökologischen Abfallpolitik ist die Vermeidung. Eine möglichst weitgehende Verwertung, die Abfallkreislaufproblematik, die Verankerung von mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen als wichtige Bausteine und die Optimierung jeglicher Restabfallbehandlung durch eine vorherige mechanische Abfallbehandlung sind zu berücksichtigen.

Die Landesabfallplanung soll unter Rückgriff auf landesinterne Anlagen insbesondere im Bereich der Bioabfälle Entsorgungssicherheiten gewährleisten, wobei die Eigenkompostierung nicht behindert wird.


Reduzierung der Müllverbrennung

Ziel einer ökologisch verantwortlichen und kostenmäßig vertretbaren Restabfallbehandlung muss die Reduzierung der vorhandenen Müllverbrennungskapazitäten, zumindest kein weiterer Zubau von Anlagen, sein. Anstelle einer thermischen Restabfallbehandlung sind Verfahren anzuwenden, die die Ziele der TA Siedlungsabfall bezüglich der Emissions- und Setzungsarmut bei der Ablagerung berücksichtigen, aber im Gegensatz zu "heißen" Behandlungsverfahren die Müllvermeidung begünstigen und ermöglichen, und die zugleich flexibler steuerbar, dezentral einzusetzen und kostengünstiger sind.

Die Errichtung von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen unter Wahrung hoher ökologischer Standards soll daher wesentlicher Schwerpunkt der Abfallpolitik und der Förderung aus den Mitteln der Abfallabgabe für die nächsten vier Jahre sein. Die Gebietskörperschaften, die ein ökologisches Abfallkonzept ohne eine Restabfallverbrennung auch nach 2005 vorweisen, werden dabei vorrangig gefördert.

Wir werden die Ablagerung der so vorbehandelten Restabfälle auf einer Deponie der Klasse II jeweils im Einzelfall bis zum Jahre 2020 genehmigen. Der Erlass zur Förderung eines technischen PiIotprojektes zur mechanisch—biologischen Restabfallbehandlung vom 23.2.1996 ist anzupassen.

Die Restabfälle sind vor einer Restabfallbehandlung in jedem Fall mechanisch aufzubereiten, um eine Optimierung der Behandlung zu gewährleisten. Dadurch werden Erweiterungen von bestehen- den Müllverbrennungsanlagen vermieden und bestehende mittelfristig reduziert werden. Für neue Anlagen einer Form der thermischen Abfallbehandlung gibt es keine Landesförderung.

Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen dürfen nur verwertet werden, wenn sie dauerhaft keine Belastungen verursachen. Die Ablagerung unbehandelter Schlacken außerhalb planfestgestellter und basisabgedichteter Deponien wird überprüft. Die im Bundeskreislaufwirtschaftsgesetz als gleichrangig eingestufte Verbrennung wird in Schleswig-Holstein auch künftig absolut nachrangig behandelt. Die Anstrengungen zur Änderung der willkürlichen und einseitig eine Verbrennung bevorzugenden Parameter der Zuordnungswerte der TA Siedlungsabfall (TOC und Glühverlust) werden energisch weiter verfolgt.


Kreislaufwirtschaft von Sekundärrohstoffen

Die Bemühungen um eine ökologische Verwertung von Klärschlämmen und Kompost sollen verstärkt werden, hierzu sind Gesamtkonzepte zu erarbeiten. Eine Vermischung der verschiedenen Stoffströme soll dabei nicht erfolgen, um eine separate und optimierte Verwertung zu ermöglichen. Zur Verbesserung der Akzeptanz sind ökologische, landwirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, so durch größere Dezentralität und eine Einbeziehung der landwirtschaftlichen Betriebe als Betreiber. Auch sollen alternative Vertriebswege und Veredelungstechniken vorangetrieben wer- den. Eine Verbrennung organischer Stoffe im Freien werden wir grundsätzlich mit dem Ziel, diese einer energetischen oder stofflichen Verwertung zuzuführen, untersagen. Die Förderung aus Mitteln der Landesabfallabgabe sollte sich auf Innovations- und Anlagenförderung beschränken.

Eine eventuelle Verbrennung von Abfällen in Anlagen außerhalb der Zuständigkeit des 17. BImSchG wird auf ein mögliches Verbot hin überprüft.

Eine Novellierung der Abfallklärschlamm VO mit dem Ziel einer drastischen Verringerung der Grenzwerte ist über eine Initiative im Bundesrat einzubringen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die geschaffenen schleswig-holsteinischen Verwertungsstrukturen durch Ausfüllung des Bundesrechts mit entsprechenden Rechtsverordnungen des Bundes z.B. der dringend erforderlichen Altauto- und Elektronikschrottverordnung abgesichert werden.


Altlasten und Sonderabfälle

Ein Altlastenprogramm zur Sanierung und Sicherung der vorhandenen Altlasten ist in Ergänzung des Bodenschutz- und Altlastengesetzes aufzustellen und zügig umzusetzen. Handlungsrichtschnur hierfür sind Dringlichkeit und Finanzierbarkeit der abzuarbeitenden Prioritäten. Für die Gefährdungsabschätzung ist eine Richtlinie zu erlassen. Über eine Bundesratsinitiative soll eine TA Bergversatz gefordert werden, die eine Deklarierung als Wirtschaftsgut und einen Bergversatz von schädlichen Stoffen unterbindet.

Die Vermeidung von Sonderabfällen hat höchste Priorität, hierzu sind verstärkte Anstrengungen zu unternehmen. Vor einer Deponierung oder Verbrennung müssen die Möglichkeiten einer Verwertung z.B. durch Bodenwäsche konsequent genutzt werden.

Vor der Einleitung eines weiteren neuen Schrittes im Planungsverfahren einer Sondermülldeponie bzw. einer Erweiterung von Rondeshagen ist der Bedarf zu prüfen


Immissionsschutz/Chemikalien

Saubere und gesunde Luft wollen wir für Schleswig-Holstein, auch als Ferienland, erhalten und deren Qualität weiter verbessern. Bei der Luftreinhaltepolitik setzen wir bei der Verminderung der Emissionen, also an der Quelle, durch Anwendung mindestens des Standes der Technik an. Eine leistungsfähige Gewerbeaufsicht ist durch intensive Beratung und Unterstützung den Unternehmen ein unverzichtbarer Partner. Ein Emissionskataster und die Erstellung von Maßnahmenplänen sind ebenso unverzichtbare Aufgaben wie die strikte Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und eine verstärkte und effektive Vollzugskontrolle. Im Rahmen der Landesumweltdatenbank soll beim LANU ein landesweites lmmissionskataster auf der Grundlage der vorhandenen Daten erstellt und weiter ausgebaut werden.

Die Landesregierung wird die Möglichkeiten des Immissionsschutzrechtes voll nutzen, um das wichtigste Luftbelastungsproblem, die verkehrsbedingten Luftschadstoffe, weiter zu reduzieren. So werden wir die 23. Bundesimmissionsschutzverordnung aktiv auch hinsichtlich der verkehrslenkenden und -planenden Maßnahmen in Schleswig-Holstein umsetzen.

Zur Verschärfung der völlig unzureichenden Sommersmog-Regelung des Bundes werden wir eine Bundesratsinitiative starten, die insbesondere eine flächendeckende bundesweite Regelung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Benutzervorteile zum Ziel hat.

Bei der Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die Betreiberpflichten um eine Pflicht zur effizienten Energienutzung zu ergänzen und die bisherige Dreistufigkeit der Verfahrensarten zu erhalten. Das Kernanliegen des Entwurfs, die "nicht wesentlichen und erheblichen" Änderungen nur noch einem Anzeigeverfahren zu unterwerfen, lehnen wir ausdrücklich ab.

Die Lärmbelastung muss weiter reduziert werden, die Landesregierung wird daher eine Lärmschutzverordnung erlassen.

Die Landesregierung wird auf Bundesebene darauf dringen, bei Erstellung einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz über elektromagnetische Felder dem Vorsorgeprinzip folgend eine Verschärfung der Grenzwerte vorzunehmen. Ferner müssen entsprechend dem Minimierungsgebot alle aktiven und passiven Maßnahmen zur Verringerung elektromagnetischer Strahlung eingesetzt werden. Die Forschung in Schleswig-Holstein für eine entsprechende Gesundheitsvorsorge muss ausgebaut werden.

Chlororganische Erzeugnisse der Chemie haben sich als hochgiftig, krebserregend und erbgutschädigend herausgestellt. Die Landesregierung wird daher Initiativen zum Ausstieg aus der Chlorchemie, auch auf Bundesebene, unterstützen und sich selbst im Lande für die Verminderung der Verwendung PVC-haltiger Produkte engagieren. Hierzu gehören der Ausschluss von PVC-Produkten bei Ausschreibungen und in Förderprogrammen ebenso wie die Entwicklung von Alternativen z.B. durch das vorgesehene Öko-Test-Institut, des LANU oder andere Institute des Landes als Forschungsschwerpunkte und die Unterstützung kommunaler Anstrengungen.

Für eine Verbesserung der Störfallvorsorge durch Aufnahme der betriebsinternen Zwischenprodukte in die Altstoffregelung des Chemikaliengesetzes werden wir uns ebenso einsetzen wie für die Einrichtung eines Bundesregisters beim Umweltbundesamt für chemische Produkte einschließlich deren Rezepturen.

Boden- und Gewässerschutz

Durch die vielfältigen, hochintensiven Ansprüche von Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Bauwesen wird das Umweltmedium Boden durch Flächenversiegelung, Erosion, Bodenverdichtung, Überdüngung und Bodenversauerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht zunehmend belastet. Der Bodenschutz muss daher als Querschnittsaufgabe zum grundlegenden Bestandteil einer vorsorgenden Natur- und Umweltpolitik werden. Wir wollen ein Bodenschutzprogramm für Schleswig-Holstein verabschieden, das als zentrales Anliegen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit unseren Böden den vorsorgeorientierten Schutz der Bodenfunktionen umfasst. Es wird u. a. die Umsetzung eines Maßnahmenkataloges zur Vermeidung von Bodenversiegelung, -erosion und -verdichtung, zur Entsiegelung und zur Reduzierung der Schadstoffeinträge sowie ein Bodeninformationssystem und Bodenbelastungskataster enthalten.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein Bundesbodenschutzgesetz u. a. folgendes beinhaltet:

  • die Integration von vor- und nachsorgendem Bodenschutz,
  • die Beschränkung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, die Minimierung der Stoffeinträge,
  • die Bodenzustandsüberwachung,
  • die Möglichkeit zur Nutzungsbeschränkung und Finanzierungs- und Haftungsregelungen. Wir werden auf Erlass einer TA Boden mit verbindlichen Grenzwerten dringen.

Die Landesregierung wird zur Umsetzung des im Verfahren befindlichen Bundesbodenschutzgesetzes schnellstmöglich ein Landesbodenschutz- und Altlastengesetz auf den Weg bringen. Als Eckpunkte soll es Regelungen zur Bodenschutzvorsorge und zum Umgang mit vorhandenen Bodenbelastungen einschließlich der Finanzierung enthalten.


Gewässerschutz

Dem Schutz der stehenden und fließenden Oberflächengewässer als Lebensräume zahlreicher, sehr selten gewordener Tier— und Pflanzenarten, als Bestandteile des globalen Wasserhaushalts, als bestimmende Elemente unserer Landschaften aber auch als Trinkwasserreservoir, kommt eine zentrale Bedeutung zu. Der Schutz unseres Grundwassers ist unverzichtbar. Zur Umsetzung dieser Ziele sind die rechtlichen, fachlichen und finanziellen Ressourcen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zu bündeln. Hierzu gehört ebenfalls die Einbeziehung von Planungen und Programmen der Landwirtschaft.


Schutz der Oberflächengewässer

Wir wollen die ökologischen Funktionen der Gewässer sichern und wiederherstellen. Dazu gehören

  • die Wiedervernässung von Niedermooren mit 2-3 Modellprojekten,
  • die Umsetzung eines Programmes zum integrierten Seenschutz einschließlich der Reduzierung des flächenhaften Stoffeintrages und der Entwicklung von Grundsätzen zur ökologisch verträglichen fischwirtschaftlichen Nutzung und Erholungsnutzung der Seen,
  • die Fortsetzung des Programmes für die Renaturierung der Fließgewässer und bis Ende 1997 ein Investitions- und Förderprogramm für den integrierten Fließgewässerschutz.

Zum integrierten Fließgewässerschutz gehören insbesondere

  • der Schutz der Ufer-, Hang- und Überschwemmungsbereiche vor baulichen und anderweitigen Eingriffen,
  • die Einhaltung und der Schutz von Gewässerrandstreifen,
  • die Einbeziehung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebiete,
  • der integrierte Schutz des Wasserhaushalts in den Einzugsgebieten und
  • ein umfassender Gewässerschutz unter Einbeziehung der Landwirtschaft.

Die Grundsätze für Bewirtschaftung, Ausbau und Unterhaltung der Gewässer sind an ökologischen Kriterien zu orientieren. Hierzu wird die Novellierung des Landeswassergesetzes auf den Weg gebracht.


Schutz des Grundwassers

Wir wollen zum Schutz und zur Sicherung der Grundwasservorräte, des Bodens und der Oberflächengewässer den lokal begrenzten Grundwasserschutz zum flächendeckenden Wasserschutz weiterentwickeln. Ein Aktionsplan Grundwasserschutz wird vorgelegt. Die Grundwasserentnahmeabgabe wird beibehalten. Wichtige Schwerpunkte bleiben dabei die Förderung von Wassereinsparkonzepten, die Substitution wassergefährdender Stoffe und der flächenhafte Grundwasserschutz. Die Ausweisung weiterer Wasserschutzgebiete ist dringend notwendig und zügig zu betreiben. Dazu wird eine aktualisierte Programmplanung vorgelegt. Für die Grundwassergebiete ist ein landesweites Einleitungskataster zu erstellen.

Ergänzend und vorbereitend zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll auf der Grundlage vertraglicher Regelungen für höchstens 5 Jahre schon vor der rechtswirksamen Festsetzung in Wasserschutzgebieten Grundwasserschutz mit dem Leitbild einer dauerhaften, ökologischen Bewirtschaftung ermöglicht werden. Zur nachhaltigen Sicherung der Flächen in Wasserschutzgebieten werden wir Wasserwerken auch zum Flächenerwerb finanzielle Anreize gewähren.


Anlagenbezogener Gewässerschutz

Es werden Grundsätze für die Behandlung von Regenwasser unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung von Schadstoffen, zur Minimierung der Neuversiegelung und zum Abbau der hydraulischen Belastung der Fließgewässer erarbeitet und in Verbindung mit den Maßnahmen zum integrierten Fließgewässerschutz umgesetzt. Das Dringlichkeitsprogramm zur Nährstoffeliminierung wird fortgesetzt, der Abschluss bis zum Jahr 2002 erwartet.

Das Ausbauprogramm für kommunale Kläranlagen wird entsprechend den Anforderungen der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser bis Ende 1996 vorgelegt. Ziel ist der Ausbau weiterer 19 Kläranlagen mit Anschlusswerten von mehr als 10.000 EW nach Kriterien des Dringlichkeitsprogrammes bis 2002. Zum optimalen Betrieb kommunaler Kläranlagen bedarf es der strikten Einhaltung und Überwachung der lndirekteinleiter-Verordnung.

Der Ausbau zentraler Ortsentwässerungsanlagen im ländlichen Raum wird fortgesetzt und der Abschluss bis 2002 angestrebt. Ebenso werden alternative Verfahren wie z. B. Pflanzenkläranlagen in die Förderung aufgenommen.


Baggergut

Für den Umgang mit Baggergut gelten vorrangig die Grundsätze der Vermeidung und Verwertung. Die Verklappung von schad- oder nährstoffbelastetem Baggergutmaterial in die Nordsee, Ostsee, Elbe oder andere Gewässer lehnen wir ab. Die Landesregierung wird prüfen, ob Baggergut rechtlich als Abfall zu definieren ist.

Die regelmäßige Vertiefung der Fahrrinnen in der Nordsee ist hiervon nicht betroffen. Ein Baggergut-Verwertungskonzept soll eine weitestgehende Aufbereitung und Verwertung des Baggerguts vorschreiben. Entsprechend belastetes Baggergut wird auch zukünftig als Sonderabfall klassifiziert. Die Landesregierung wird das Projekt für die Reinigung schadstoffbelasteten Baggerguts finanziell fördern. Weiterhin sind unbelastete Materialien im Sinne einer Kreislaufwirtschaft einer Verwertung z. B. in der Bauwirtschaft zuzuführen.

Die Landesregierung strebt ein gemeinsames Baggergutkonzept der fünf Küstenländer und der Bundeswasserstraßenverwaltung bis Anfang 1998 an. Ziel ist die Harmonisierung der Bestimmungen für die Verwendung und Ablagerung von Baggergut aus Unterhaltungsbaggerungen. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Landesnaturschutz- und Wasserrecht bei Baggerungen durch die Bundeswasserstraßen-verwaltung sind notfalls im Klagewege zu bereinigen.


Elbevertiefung

Die abschließende Beratung und damit die Realisierung der Elbevertiefung ist abhängig vom Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Planungen wie des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und der Prüfung der naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten unter Einschluss von Änderungen des Wasserregimes für Flächenteile.

Tierschutz und Artenschutz

Tierschutz bedeutet, unsere Mitgeschöpfe nicht nur vor Quälerei, sondern auch vor vermeidbaren Belastungen zu bewahren. Wir wollen den Tierschutz daher als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen und mittels einer neu zu erarbeitenden Konzeption umfassend in landesbehördliches und politisches Handeln umsetzen. Wir werden uns ferner dafür einsetzen, dass der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wird und dass die bundesgesetzlichen Defizite beseitigt werden. Die Haltungsbedingungen für Tiere sowie die Sachkunde beim Umgang mit Tieren müssen verbessert, nicht tierschutzgerechte Haltungsformen durch tiergerechte ersetzt und nicht tier- und artgerechte Zuchtziele und -methoden unterbunden werden.

Die Bedingungen für Tiertransporte sollen verbessert werden.

Die falschen Subventionsmechanismen der EU für Lebendtiertransporte müssen beseitigt, Schlachttier-Transporte müssen nach dem Prinzip der kurzen Wege erfolgen, Lebendexporte von Schlachttieren verhindert werden.

Die Landesregierung wird sich gegenüber der EU dafür einsetzen, dass anstelle der derzeitigen Negativlisten für den Handel und das Halten von Tier— und Pflanzenarten Positivlisten eingeführt werden.

Agrarpolitik

Nord- und Ostsee

Bio- und Gentechnologie

Eine nachhaltige Infrastruktur schaffen und die Verwaltung reformieren

Verkehrspolitik

Reform der Verwaltung

Medienpolitik

Landesplanung

Gleichstellung der Frauen

Eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung sichern - Kultur und Sport pflegen

Schule

Wissenschaft und Forschung

Hochschule

Weiterbildung

Kulturpolitik des Landes

Sport

Den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen

Sozialpolitik

Bauen und Wohnen

Gesundheitspolitik

Politik für Menschen mit Behinderung

Kinder und Jugend

Kindertagesstätten

Alter

Illegale Drogen und Suchtprävention

Die innere Sicherheit gewährleisten und die soziale Demokratie stärken

Innere Sicherheit

Polizei

Datenschutz

Kampf gegen politisch motivierte Gewalt und Rechtsradikalismus

Justizpolitik

AusländerInnen und Flüchtlinge

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen

Landesverfassung

Wahlrecht

Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern und aufrechterhalten

Allgemeine Vereinbarungen

Bundesratsklausel

Vereinbarung über das Abstimmungsverhalten im Landtag

Koalitionsausschuss