Konsequente Lernmittelfreiheit (2019): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. September 2019, 16:11 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: B3
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §13 des Schulgesetzes eine generelle Lernmittelfreiheit aufgenommen wird und somit künftig auch Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Arbeitsblätter oder -hefte, Kopien, Taschenrechner, Tuschkästen oder Kosten für Kopien abgedeckt sind.