L1 Neu: Schleswig-Holstein für Zukunftsaufgaben handlungsfähig erhalten (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2006
Bezeichnung: Leitantrag L1 Neu
Antragsteller: Landesvorstand und Kreisverband Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Angenommen


I.

  1. Der Landesparteitag bekräftigt das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Haushaltskonsolidierung. Der Landesparteitag verkennt nicht die schwierige Finanzlage des Landes und der Kommunen. Er anerkennt die notwendigen Konsolidierungsbemühungen, mit dem Ziel, politische Entscheidungsspielräume zurück zu gewinnen, um Politik für die Zukunft gestalten zu können.
  2. Der Landesparteitag stimmt den im Entwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2007/2008 vorgeschlagenen Kürzungen (ab 2007 jährlich 120 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich, 100 Millionen Euro im Personalbereich und 80 Millionen Euro im übrigen Landeshaushalt) zur Senkung der Nettoneuverschuldung und zur Abwendung einer drohenden Haushaltsnotlage zu; hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich nur unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
    Der Landesparteitag stellt fest, dass die vorgesehenen Kürzungen bei den Einkommen der Beamtinnen und Beamten sowie beim Kommunalen Finanzausgleich – trotz des allgemeinen Haushaltsvorbehaltes – im Widerspruch zum Koalitionsvertrag stehen.
  3. Der Landesparteitag hält die geplante soziale Staffelung bei den Personalkostenkürzungen mit einer Familienkomponente für akzeptabel.
  4. Die SPD lehnt folgende vom CDU-Landesausschuss beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen ab:
    - Die Absenkung der KITA-Standards
    - Die Einschränkung von Mitbestimmungsrechten
    - Die vollständige Streichung der Übernahme der Schülerbeförderungskosten
    - Substanzielle Veränderungen des Naturschutzes
    - Die Einschränkung der Beteiligungsrechte junger Menschen
    - Weitere Einschränkungen der kommunalen Gleichstellungsarbeit
    - Die Abschaffung des Berufsbildungs- und qualifizierungsgesetzes
    Eine Vollkompensation der Eingriffe in die kommunale Finanzausstattung ist unter Wahrung dieser und anderer zentralen Positionen der SPD nicht realisierbar.
  5. An den Steuermehreinnahmen, die den Kommunen durch die bevorstehenden Steuerrechtsänderungen des Bundes ab dem 1. Januar 2007 zusätzlich zukommen sollen (lt. Steuerschätzung rund 57 Mio. Euro), werden die Kommunen in einer Höhe von 40 Mio. Euro nicht beteiligt. Sollten die obigen Steuermehreinnahmen geringer als 40 Mio. Euro ausfallen, trägt das Land das Risiko.
  6. Der Landesparteitag stimmt der vom Innenminister vorgelegten Konkretisierung von Entlastungsmaßnahmen ab 2007 in Höhe von mindestens 50 Mio. € zu.
    Sollten mit Ablauf des Doppelhaushaltes 2007/ 2008 die Entlastungsmaßnahmen in einer Höhe von mindestens 100 Mio. € nicht erreicht worden sein, werden die KFA-Mittel im Doppelhaushalt 2009/ 2010 um den entsprechenden Fehlbetrag aufgestockt.
  7. 7. Weitere Eingriffe in die kommunale Finanzausstattung in Höhe von 30 Mio. € dürfen nur bei finanziellem Ausgleich für die Kommunen erfolgen. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen in Betracht:
    - Entlastung der Kommunen durch die unter Federführung des Finanzministeriums geleitete Aufgabenkritik,
    - Entlastung der Kommunen durch eine konsequente Verwaltungsstrukturreform,
    - Finanzielle Entlastung der Kommunen durch Umstrukturierungen des Schleswig-Holstein-Fonds und vorrangige Unterstützung kommunaler Projekte, die in Schleswig-Holstein Wachstum, Innovation und Beschäftigung fördern,
    - weitere Entlastungen durch laufende Gesetzgebungsverfahren des Landes: z.B. Senkung der Schulträgerkosten durch Optimierung der Schulstrukturen, Ermöglichung von Tagespflege auch in Kindertagesstätten und Flexibilisierung altersgemischter Gruppen im Rahmen des Ausbaus von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren,
    - weitere Entlastungen auch durch Einwirkung auf Bundesrecht: z.B. Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Vereinfachung der Verpflichtungen zur Jugendhilfestatistik, Vermeidung des Rückzugs des Bundes aus der Finanzierung des Katastrophenschutzes.
    Der Landesparteitag erwartet, dass auch der Koalitionspartner diese Maßnahmen, insbesondere eine konsequente Verwaltungsstrukturreform, gleichermaßen unterstützt.
  8. Die von der Landesregierung bereits beschlossenen und geplanten Maßnahmen zur Entlastung der kommunalen Haushalte (durch Aufgabenwegfall, konsequente Verwaltungsstrukturreform, Entbürokratisierung, landes- und bundesgesetzliche Regelungen) sind im Laufe des Haushaltsaufstellungsverfahrens unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände weiter zu konkretisieren und zu quantifizieren. Entscheidungen über Art und Höhe einer vorübergehenden Umschichtung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfond zur Aufstockung der Finanzausgleichsmasse sollen im Benehmen mit den Kommunen erfolgen.
  9. 9. Vor Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahrens wird im Landesparteirat durch die SPD-Landtagsfraktion und die sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister über die konkreten Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes und zur Entlastung der kommunalen Haushalte berichtet. Dabei ist auch die unterschiedliche Be- und Entlastungswirkung für Gemeinden, Städte, Landkreise und kreisfreien Städte darzustellen und erste Vorschläge für den im Koalitionsvertrag beschlossenen einfachen, gerechten und aufgabebezogenen Finanzausgleich bei Wahrung der Ausgleichsfunktion zwischen strukturstarken und –schwachen Regionen zu machen.
    Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Landesvorstands, des Landesparteirates, des Fraktionsvorstand, der Regierung und der SGK wird den Prozess bis zur Sitzung des Landesparteirats begleiten. Anfang 2008 ist erstmalig über die tatsächlich eingetretene Entlastungswirkung bis zum 31.12.2007 zu berichten.
  10. Wir werden sicherstellen, dass den Kommunen ab 2007 mehr Mittel zur Verfügung stehen als 2006.
  11. Der auf dem Landesparteitag am 16. April 2005 beschlossene Koalitionsvertrag bleibt Grundlage für die Arbeit der Großen Koalition. Der Landesparteitag lehnt deshalb u. a. folgende Vorstellungen der CDU ab:
    - weitere strukturelle Einschnitte im Personalbereich
    - Einführung von Studiengebühren
    - Einschränkung oder Abschaffung der Lehr- und Lernmittelfreiheit
    - Vollprivatisierung der Universitätsklinika und des Staatsforstes
    - Verlängerung der Restlaufzeit der Atomkraftwerke