L3: Nachhaltigkeit als Aufgabe der Bürgergesellschaft (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001
Bezeichnung: Leitantrag L3
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion, Landesregierung

Die SPD Schleswig-Holstein hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2000 bis 2005 verpflichtet, das 1992 auf dem Erdgipfel in Rio in der "Agenda 21" geforderte Prinzip der "nachhaltigen Entwicklung" in allen Bereichen der Landes- und Kommunalpolitik durchzusetzen und die Bereitschaft von Kommunen, Bürgern, Wirtschaft und Verbänden zu fördern, lokale Agenda-Prozesse mitzugestalten. Unter Nachhaltigkeit ist danach eine Entwicklung zu verstehen, in der "die Bedürfnisse der heutigen Generation in einer Weise erfüllt werden, dass die Möglichkeiten künftiger Generationen nicht gefährdet werden". Die SPD hat gleichzeitig versprochen, unser Land "zu einem Vorreiter der ökologischen Modernisierung in Deutschland" zu machen und eine intensive Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Organisationen und Verbänden sowie eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Agenda-Prozess angekündigt. Damit wird der Prozess zu einer wichtigen Aufgabe der sich neu formierenden "Bürgergesellschaft".

Zur Umsetzung der Ziele haben die Partner im rot/grünen Koalitionsvertrag 2000-2005 vereinbart, dass die Landesregierung eine Nachhaltigkeitsstrategie für Schleswig-Holstein erarbeitet. Die Landesregierung hat dazu im November vorigen Jahres einen "Dreistufenplan" beschlossen, nach dem alle Ministerien, aber auch Organisationen, Vereine, Verbände und die Bürgerinnen und Bürger des Landes an diesem Prozess beteiligt werden sollen. Die Entscheidung über Themenschwerpunkte, Leitbilder, Handlungsfelder und Umsetzungsinstrumente soll bereits vor dem öffentlichen Dialog in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe getroffen werden. Eine förmliche Beteiligung des Landtags ist bisher nicht vorgesehen. Auf ein regierungsunabhängiges Beratungsgremium ("Rat"), wie auf Bundesebene, wird verzichtet.


Beschluss:


Der Landesparteitag begrüßt den Kabinettsbeschluss vom November 2000 zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für ein "Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein". Er hält jedoch die Weiterentwicklung zu einem Gesamtkonzept für erforderlich. Dazu gehören:

  1. Ein förmlicher Beschluss des Landtags, in dem alle betroffenen Ressorts beauftragt, Vorschläge für das Verfahren gemacht und Schwerpunkte bzw. Themenfelder für eine Nachhaltigkeitsstrategie gesetzt werden, die dann von der Landesregierung umzusetzen sind. Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen.
  2. Die Berufung eines "Rates für nachhaltige Entwicklung", dem Vertreter vor allem aus den Bereichen Wissenschaft, Verbänden, Organisationen und Kommunen angehören. Dieser Rat braucht ein Sekretariat, das unabhängig von der Landesregierung organisiert wird. Aufgabe des Rates wäre es, die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu begleiten und dazu eigenständig Schwerpunkte für die Nachhaltigkeitsstrategie im Land zu erarbeiten, die Beteiligung der Bürgergesellschaft am Nachhaltigkeitsprozess zu sichern und den gesamten Prozess professionell, aktiv und transparent für die Öffentlichkeit darzustellen. Dabei baut der Rat auch auf den lokalen Agenda-21-Prozessen in den LSE-Regionen auf und verfolgt das Ziel, die dort entwickelten Leitprojekte zu vernetzen. Der Parteitag empfiehlt der Landesregierung, einen solchen Rat zu berufen und die für seine Arbeit erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
  3. Der Landtag als gewählte Volksvertretung sollte sich darüber hinaus eine eigenständige begleitende Organisationsstruktur schaffen. Das gilt auch für die Landtagsfraktion, wo ein entsprechender interdisziplinärer Arbeitskreis gebildet werden sollte. Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, eine entsprechende Initiative zu ergreifen und umzusetzen.
  4. Inhaltlich müssen sich die Initiativen von Landesregierung und Landtagsfraktion auf Projekte sowie gesetzliche Vorschriften konzentrieren, die in weitgehender Zuständigkeit der Landespolitik liegen und mittelfristig erfolgreich umgesetzt werden können. Dazu gehören nach Auffassung des Landesparteitags insbesondere:
  • Der Umbau der Landwirtschaft nach den Maßstäben einer ökologischen, an den Verbraucherinteressen orientierten Wirtschaftsweise und die Schaffung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.
  • Die Umstellung der Wohnungsbauförderung vom Schwerpunkt Neubau hin zum Schwerpunkt energetische Sanierung im Altbaubestand unter Einbeziehung regenerativer Energien und neuer Energietechnologien und der Förderung des Knowhows entsprechender Klein- und Mittelbetriebe der Bauwirtschaft im Land.
  • Die Weiterentwicklung der schleswig-holsteinischen Energiepolitik mit den Prioritäten Energieeinsparung, Kraft-Wärme-Koppelung, Nutzung regenerativer Energien und Biomasse sowie Entwicklung und Einsatz neuer Technologien (wie Brennstoffzellentechnologie).
  • Die verstärkte Förderung eines schnellen elektrifizierten Schienenverkehrs im Nah- und Fernbereich, auch für den Güterverkehr, der weitere Ausbau des ÖPNV und entsprechende Reduzierungen beim Straßenneubau.
  • Die Reduzierung des Flächenverbrauchs durch nachhaltige Flächennutzung und intelligentes Flächenrecycling (Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Mensch und Umwelt" - 13. Wahlperiode).
  • Die Entwicklung von Konzepten für den "Wellness"-Standort Schleswig-Holstein mit integrierter Regionalentwicklung und sanftem Tourismus, der die kulturellen Angebote des Landes nutzt.
  • Die Entwicklung von Konzepten zu einer "Bildung für Nachhaltigkeit" für alle Bereiche des Bildungswesens.