Leitantrag: Energiepolitik (1979)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Burg auf Fehmarn 1979
Bezeichnung: Leitantrag Nicht aufgeführt
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

I.

Die bisherige Energiepolitik in den Industriestaaten bestand darin, einen ständig wachsenden Energiebedarf durch die ständige Ausweitung entsprechender Energieangebote zu befriedigen. Deshalb ist es bisher nicht gelungen, von einer Politik der Energieverschwendung zu einer Politik des sparsamen Umgangs und des rationellen Einsatzes von Energie zu kommen. Entsprechende Technologien sind nicht hinreichend gefördert worden.

Diese Politik fordert einen zu hohen Preis an eingesetztem Kapital, an Umweltschäden, an wachsenden technischen und gesellschaftlichen Risiken und zunehmenden Gefährdungen für unsere Demokratie. Sie fortzusetzen, bedeutet eine nicht verantwortbare Verschwendung der fossilen begrenzten Rohstoffbasis der Menschen.

Mit einer Wende in der Energiepolitik hin zu einem nicht mehr ständig steigenden Energieverbrauch wollen wir das verhängnisvolle Hinterherlaufen der Energiepolitik hinter ständig wachsenden Energiebedarfsprognosen beenden.

Die bisherige Politik hat insbesondere dazu geführt, daß der weitgehend von Energieverschwendung geprägte Energiebedarf nach den Prognosen der Energiewirtschaft nur durch den Einsatz von Kernkraftwerken voll befriedigt werden kann.

Gerade das aber führt zu unabsehbaren technischen und gesellschaftlichen Risiken:

  • Der Unfall von Harrisburg und eine Vielzahl kleinerer Unfälle in Kernkraftwerken haben bewiesen, daß unser gegenwärtiges technologisches Wissen bei weitem nicht ausreicht, um die Sicherheit derartiger Anlagen zu gewährleisten. Ein einziger schwerer Unfall aber kann im Extremfall tausende Menschenleben kosten, die Gesundheit von Generationen schädigen und ganze Landstriche über Jahre unbewohnbar machen.
  • Heute ist absehbar, daß das geplante integrierte Entsorgungszentrum in Gorleben nicht realisiert werden kann. Eine sichere Endlagerung des Atommülls ist zurzeit nicht einmal in Sicht. In einer solchen Situation würde jeder weitere Ausbau der Kernenergie und damit die Produktion zusätzlichen Atommülls eine unverantwortliche Risikobelastung künftiger Generationen darstellen.
  • Das unkalkulierbare technische Sicherheitsrisiko, das heute allen kerntechnischen Anlagen innewohnt, macht erhebliche staatliche Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, die bei einem ständigen Ausbau der Kernenergie in zunehmendem Maße die demokratische Freiheit beeinträchtigen würden. Angesichts der berechtigten Ängste eines großen Teils der Bevölkerung müßten Bau und Inbetriebnahme neuer Kernkraftwerke außerdem zu äußerst schwerwiegenden gesellschaftlichen Konflikten führen und die demokratische Konsensfähigkeit entscheidend beeinträchtigen.
  • Die Deckung des Strombedarfs durch Kernkraftwerke bedeutet eine zentrale Stromversorgung. Zentrale Versorgung bedeutet aber
    • durch die großen Entfernungen zwischen Erzeuger und Verbraucher hohe Übertragungsverluste.
    • Störungen im Kraftwerk haben immer für einen großen Bereich Auswirkungen in der Energieversorgung.
    • Die Politik der Unternehmen ist für Bürger und Gemeinden viel schwerer zu durchschauen und zu kontrollieren.


Unbestreitbare Risiken zwingen unter den gegenwärtigen Bedingungen auf der Grundlage der Hamburger Parteitagsbeschlüsse zu Konsequenzen, die zu einem schrittweisen Verzicht auf Kernenergie führen.

Verantwortliche Politik hat diese Aufgabe so zu lösen, daß die Versorgung mit Strom gewährleistet bleibt; alternative, umweltfreundliche Energieträger und Energiesparmaßnahmen aber Kernenergie schließlich entbehrlich machen.

Angesichts der unbestreitbaren technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Probleme beim Einsatz energiesparender Technologien und bei der Entwicklung alternativer, umweltfreundlicher Energieträger ist eine Forderung nach der sofortigen Stillegung aller Kernkraftwerke nicht zu verwirklichen. Mit der hier vorgeschlagenen Politik entsteht eine Übergangszeit, in der Kernkraftwerke im Rahmen einer Auslaufplanung betrieben werden. Dieser politisch gewollte Ausstieg aus der Kerntechnologie kann in dem Maße erfolgen, wie unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit mit Energie und dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Alternativen geschaffen werden können. Dieser Ausstieg ist nötig, weil die Reaktoren der jetzigen Generation wegen der begrenzten Uranvorkommen ohne den Schritt zur Brütertechnologie ohnehin wenig sinnvoll sind. Den Einstieg in die Plutoniumwirtschaft lehnen wir ab, auch weil die Überwachung derartiger Anlagen und ihrer Mitarbeiter polizeistaatliche Maßnahmen erfordern, die unseren freien und sozialen Rechtsstaat gefährden.

Die Energieforschungspolitik muß nach Inhalt und Ausmaß der Umorientierung der Energiepolitik Rechnung tragen. Die Kernenergieforschung soll sich auf die Lösung der Entsorgung und die Betriebssicherheit von Kernkraftwerken beziehen sowie Bewertungsmaßstäbe für die internationale Technologie-Diskussion erarbeiten.

Unsere Energiepolitik verfolgt folgende Ziele:

  1. Ein ausreichendes Angebot an Energiedienstleistungen ist durch bestmögliche Ausnutzung und wirksame Sparmaßnahmen bei geringstmöglicher Belastung natürlicher Ressourcen zu verwirklichen.
  2. Eine ausreichende Versorgung mit Energie, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und reue zu schaffen.
  3. Stein- und Braunkohle haben Priorität bei der künftigen Energieversorgung. Dabei ist sicherzustellen, daß auch die Gefährdungen, die von der Verbrennung fossiler Brennstoffe ausgehen, in die Forschung einbezogen werden.
  4. Verringerung der Abhängigkeit vom Energieimport‚ insbesondere Ausbau der Ölimporte.
  5. Erforschung und Nutzung natürlicher und praktisch unbegrenzter Energiequellen.
  6. Die Erhaltung der demokratischen Entscheidungsfreiheit über den künftigen Weg der Energiepolitik sowie die Verbesserung der politischen Gestaltungsmöglichkeit der Parlamente auf energiepolitischem Feld.
  7. Eine größere Flexibilität und Gestaltbarkeit des Energieversorgungssystems in dezentralen Einheiten.
  8. Eine umfassende Sicherung des Energieversorgungssystems gegen die Störanfälligkeit oder Verwundbarkeit seiner technischen Systeme und eine hohe Sozialverträglichkeit der eingesetzten Technologien.
  9. Die Erhaltung der natürlichen Lebensumwelt aus Verantwortung für die Menschen in anderen Ländern und für zukünftige Generationen.
  10. Förderung mittlerer Technologie.


Die Umsetzung dieser Ziele in die Praxis verlangt in Umkehrung bisheriger von der Energiewirtschaft begünstigter Trends:

  • Vorrang der Maßnahmen zur rationellen Energienutzung vor der Erschließung neuer Energiequellen
  • Dezentralisierung der Energietechnik
  • Beschränkung des Elektrizitätsverbrauchs auf den technisch notwendigen Bereich
  • Vorrang der Erschließung regenerierbarer vor der Erschließung nicht regenerierbarer Energiequellen.

Die Einhaltung dieser Prioritäten läuft auch auf eine Aufteilung der Energieversorgung durch Heranziehen aller wirtschaftlich nutzbaren und sozialverträglichen Energiequellen und -techniken hinaus. Sie fügt sich daher in das Ziel ein, im Interesse der Versorgungssicherheit Quasi-Monopole für eine Energieart zu unterbinden. Die industrielle Kraftwerkskapazität ist durch stärkere staatliche Aufsicht (Preisgestaltung, Durchleitungsrechte) besser zu nutzen. Soweit das Energiewirtschaftsrecht diesem Ziel entgegensteht‚ bedarf es einer Novellierung.

II.

Wissenschaftliche Gutachten zeigen uns neue und bessere Wege für feine wirkungsvolle Energienutzung und für zusätzliche umweltverträgliche Energiequellen. So können wir beim Heizen die eingesetzte Primärenergie viermal besser ausnutzen als heute, beim Haushaltsstrom dreimal, beim Verkehr zweimal und in der industriellen Produktion zwei- bis dreimal. Herkömmliche Energiebedarfsprognosen erscheinen deshalb als überzogen.

Wenn die Energiewissenschaft die Potentiale einer intelligenten Energienutzung aufzeigt, so muß von einer intelligenten Energiepolitik die Nutzung dieser Potentiale erwartet werden. In einem „Aktionsprogramm Energiewende“, das in seiner finanziellen Ausstattung alle bislang aufgelegten Energiesparprogramme weit überschreiten muß, sind alle steuer-, tarif-‚ zuschuß-, forschungs- und ordnungspolitischen Maßnahmen zusammenzustellen, die für die Jahrtausendwende eine stationäre Energiewirtschaft ermöglichen, in der der Primärenergiebedarf konstant gehalten werden und die Lebensqualität doch wachsen kann. Das muß unter Verzicht auf den Einsatz von Kernenergie erreicht werden.

Ein solches „Aktionsprogramm Energiewende“ kann nur verwirklicht werden, wenn die Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen sowie staatliche und private Forschungskapazitäten in einer aufeinander abgestimmten und konzertierten Aktion an der Durchsetzung der einzelnen Schritte der Energiewende arbeiten. Internationale Zusammenarbeit soll dieses Konzept auch weltweit absichern. Forschung auf dem Energiesektor sollte international betrieben und ihre Ergebnisse frei von Gewinnüberlegungen zugängig sein.

III.

IV.