O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Arbeitsgemeinschaften, Labdesparteitage, Landeswahlkonferenzen, Delegierte
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|Antragsteller =Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Landesvorstand
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2013, 14:49 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: O1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


In die Landessatzung vom 12.4.2003 den § 7 (1) wird folgende Passage augenommen:

Die Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AsF, AfA, AsJ, AsG, AGS, AfB und 60plus) entsenden jeweils 1 Delegierten, diese/r wird auf den entsprechenden Landeskonferenzen gewählt. Ersatzdelegierte sind in ausreichender Zahl ebenfalls auf den Landeskonferenzen zu wählen.