O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Parteitagen (2008): Unterschied zwischen den Versionen
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''Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.'' | |||
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''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H'' | ''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H'' |
Version vom 13. Mai 2013, 14:02 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008 |
Bezeichnung: O1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand |
siehe O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.
Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H
Die Arbeitsgemeinschaften beantragen in der Landessatzung vom 12.4.2003 den § 7 (1) folgende Passage aufnehmen:
Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 3 Delegierte, diese werden auf den entsprechenden Landeskonferenzen gewählt. Ersatzdelegierte sind in ausreichender Zahl ebenfalls auf den Landeskonferenzen zu wählen.