O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Parteitagen (2008): Unterschied zwischen den Versionen

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''Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.''
''Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.''


''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H''
''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H''

Version vom 13. Mai 2013, 14:02 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008
Bezeichnung: O1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

siehe O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)


Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.

Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H


Die Arbeitsgemeinschaften beantragen in der Landessatzung vom 12.4.2003 den § 7 (1) folgende Passage aufnehmen:

Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 3 Delegierte, diese werden auf den entsprechenden Landeskonferenzen gewählt. Ersatzdelegierte sind in ausreichender Zahl ebenfalls auf den Landeskonferenzen zu wählen.