O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Parteitagen (2008): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Arbeitsgemeinschaften, Labdesparteitage, Landeswahlkonferenzen, Delegierte
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'''siehe [[O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)]]'''
''siehe [[O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)]]''


O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)


''Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.''
''Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.''


''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H''
''Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H''

Aktuelle Version vom 21. Mai 2013, 14:49 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008
Bezeichnung: O1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

siehe O1: Delegierte der Arbeitsgemeinschaften auf Landesparteitagen (2009)


Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag.

Antragsteller: AfA-Landesvorstand S-H – in Absprache und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften in S-H


Die Arbeitsgemeinschaften beantragen in der Landessatzung vom 12.4.2003 den § 7 (1) folgende Passage aufnehmen:

Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 3 Delegierte, diese werden auf den entsprechenden Landeskonferenzen gewählt. Ersatzdelegierte sind in ausreichender Zahl ebenfalls auf den Landeskonferenzen zu wählen.