O2: Satzungsänderung (2008)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008
Bezeichnung: O2
Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaften


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

siehe O6: Delegiertenschlüssel für Landesparteitage (2009)

Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag

Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaften im Landesverband Schleswig-Holstein (Jusos, AsF, AG 60, AfA)


Die Arbeitsgemeinschaften im Landesverband Schleswig-Holstein beantragen die Änderung der Landessatzung § 7, (2), (7) in der Fassung vom 12.04.2003 zu streichen.

Die Arbeitsgemeinschaften im Landesverband Schleswig-Holstein beantragen die Änderung der Landessatzung § 7, (1) in der Fassung vom 12.04.2003 wie folgt zu ändern:

Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er setzt sich aus den von den Kreisparteitagen und Landeskonferenzen gewählten Delegierten zusammen. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die in vorausgegangenen vier Quartale Beiträge abgerechnet worden sind. Auf je 200 angefangene Mitglieder entfällt ein Mandat.

Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jede drei Delegierte, diese werden auf den entsprechenden Landeskonferenzen gewählt. Ersatzdelegierte sind in ausreichender Zahl auf Kreisparteitagen und den Landeskonferenzen der Arbeitsgemeinschaften zu wählen. Delegierte und Ersatzdelegierte sind dem Landesverband vier Wochen vorher zu melden. Bei Verhinderung von Delegierten rücken Ersatzdelegierte in der von den Kreisparteitagen und Landeskonferenzen festgelegten Weise nach.