O3: Persönliche Vertreter im Landesparteirat (2009)

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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: O3
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Angenommen


§ 17 der Satzung des Landesverbandes (Landesparteirat) wird durch einen neuen Absatz (5) wie folgt ergänzt:

„Die stimmberechtigten Mitglieder werden im Verhinderungsfall jeweils durch persönliche Stellvertreter vertreten, die gemäß den Absätzen (3) und (4) gewählt werden. Auch amtsbezogene Mitglieder können vertreten werden“.

Die jetzigen Absätze (5) und (6) werden zu den Absätzen (6) und (7).