P10: Initiativen zur Weiterentwicklung der politischen Struktu­ren (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: P10
Antragsteller: Ortsverein Elmshorn


Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss

Vorbemerkung:

Die Weiterentwicklung der politischen Strukturen ist eine ständige Aufgabe, die gerade in der Demokratie wahrgenommen werden muß. Um die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat, dem Parlament, dem System der Parteien und den demokrati­schen Institutionen zu erhalten und zu festigen, brauchen wir durch­sichtige, kontrollierbare und verbindliche demokratische Abläufe. Die SPD soll sich deshalb auf allen Ebenen für die Verwirklichung und schrittweise Umsetzung der folgenden Punkte einsetzen:


1. Repräsentanz der Parlamente

Um eine stärkere Beteiligung aller Berufsgruppen an der Arbeit in den Parlamenten zu erreichen, sind

  • die Bedingungen für eine gesicherte Rückkehr in den Beruf für Mandatsträgerinnen und -träger zu verbessern, vor allen Dingen durch eine Sicherstellung ihres Anstellungsverhältnisses, wo dies möglich ist, und großzügige Regelungen für eine nachgewiesene Phase der Umschulung und Weiterbildung.
  • die finanziellen Grundbedingungen für das Mandat so zu ver­bessern, daß es für alle Berufsgruppen attraktiv bleibt. Im Ge­genzug sind die Pensionsregelungen so zu ändern, daß es für Mandatsträger einen Anreiz zur Rückkehr in den Beruf und die Aufnahme einer erneuten beruflichen Tätigkeit gibt.
  • Nachwuchsförderung und Vorbereitung auf Mandate auch in der Partei gezielter vorzunehmen.


2. Wahlbeamte

Mit der stärkeren Beteiligung der Bevölkerung über Direktwahlen an der Wahl von politischen Beamten kann es auch zu einem stärkeren Wechsel in diesen Aufgaben kommen. Gleichzeitig verzeichnen wir eine wachsende Zahl von Wahlbeamten aufgrund von Verwaltungserfordernissen.

Zur Akzeptanz dieses Systems muß auch dadurch beigetragen werden, daß für Wahlbeamte wie für Parlamentarier auch bei dem Ausscheiden aus dem Amt die Möglichkeiten für eine doppelte Alimentierung vermindert werden.

Hierzu ist bei Wahlbeamten wie bei Abgeordneten die Anrechnung von pri­vaten Arbeitseinkommen auf die Beamtenpension bzw. auf die Abgeordne­tenpension oder andere Ausgleichszahlungen zu 100 Prozent anzuwenden.


3. Diäten

Weil die Diäten der Abgeordneten ein ständiger Streitpunkt nicht zuletzt da­durch sind, daß nach der bisherigen Verfassungslage die Diäten u.a. nur durch die Parlamente selbst beschlossen werden können, ist darauf hinzuar­beiten, daß es beim Bundesverfassungsgericht wie bei den Landesverfas­sungsgerichten oder bei den Bundes- und Landesrechnungshöfen unabhän­gige Diätenkommissionen gibt, die die finanziellen Leistungen für die Abge­ordneten jährlich festlegen.


4. Reisen, geldwerte Leistungen und Spenden

Um die Unabhängigkeit der Abgeordneten und der Parteien von finanziellen Zuwendungen Dritter insgesamt durchsichtiger und kontrollierbarer zu ma­chen, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen

  • über eine öffentliche Darlegung von Nebentätigkeiten und anderen re­gelmäßigen oder bedeutenden Einkommen bei Abgeordneten,
  • über strengere Auflagen bei der öffentlichen Anzeige von Parteispenden und deutliche Senkung der anzeigepflichtigen Spenden auch auf lokaler Ebene,
  • über strengere Maßstäbe bei der Anzeige- und Genehmigungspflicht von Reisen, zu denen Abgeordnete eingeladen werden.


5. Wahrnehmung von Aufgaben in Aufsichtsräten

Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist selbstverständlich auch Abgeordneten zuzu­gestehen, zumal ja auch Selbständige in den Parlamenten Mitglied sein sol­len. Allerdings ist es hierzu nicht notwendig, daß es eine Kumulation von Mitgliedschaften in Aufsichtsräten geben muß. Die Zahl solcher Mitglied­schaften ist deshalb drastisch auf maximal drei Aufsichtsräte zu begrenzen.

Gleiches ist entsprechend für Wahlbeamte auf jeder Ebene zu überprüfen. Hier sind solche Aufgaben nur wahrzunehmen, sofern diese an die politische Funktion gebunden sind. Einnahmen aus diesen Tätigkeiten sind bis auf ei­nen geringen Prozentsatz, der einem Anerkennungsbetrag entspricht, an geeignete Stellen abzuführen.


6. Wissenschaftliche Beratung

Bei den Parlamenten sind die Wissenschaftlichen Dienste und offenen Bera­tungskommissionen auszubauen, z.B. in bezug auf Technologiefolgen­abschätzung und in bezug auf parlamentarische Fachkommissionen etc.