P1: Zusammensetzung Beschlussgremien (2015): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteitag |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteitag Neumünster 2015 |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 18. März 2015, 16:54 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: P1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
"Mehr Basis für gute Beschlüsse!" Zusammensetzung von Beschlussgremien der SPD
Die Satzung für die Wahl von Delegierten zum Parteikonvent und zu Parteitagen der SPD (sowie zu allen anderen Gremien, die im Namen der Gesamtpartei Beschlüsse zu fassen haben), ist dahingehend zu präzisieren, dass:
- nicht mehr als ein Drittel der Abstimmungsberechtigten ein Mandat mit existenzsichernden Bezügen oder eine leitende hauptamtliche Funktion aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit innehaben dürfen.
Ziel ist, eine möglichst breite inhaltliche Grundlage insbesondere bei kontroversen Diskussionen und Beschlussfassungen sicherzustellen.