P2: Reform des SPD-Parteikonvents (2016): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2016, 10:08 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016
Bezeichnung: P2
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen


Die SPD Schleswig-Holstein setzt sich für eine Reform des Parteikonvents ein, welche beinhaltet, dass die Mitglieder des SPD Parteivorstandes nicht mehr stimmberechtigt sind und lediglich eine beratende Funktion innehaben können. Hierfür wird Punkt lb) des Absatzes (1) des § 28 des SPD Organisationsstatutes gestrichen. Im Gegenzug wird der Absatz (1) um einen neuen Punkt 2a) ergänzt, welcher "die stimmberechtigten Mitglieder des Parteivorstandes" enthält. Alle nachfolgenden Punkte werden redaktionell angepasst.

Somit lautet der neue § 28 (1):

"§ 28 Zusammensetzung und Einberufung des Parteikonvents
(1) Der Parteikonvent setzt sich zusammen:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
a) 235 von den Parteitagen der Bezirke in geheimer Abstimmung zu wählenden Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk vorab ein Grundmandat. Die weiteren Mandate werden nach dem Schlüssel für die Errechnung der Delegiertenzahlen auf den Bundesparteitagen auf die Bezirke verteilt.
2. Beratende Mitglieder
a) die stimmberechtigten Mitglieder des Parteivorstandes,
b) der oder die Vorsitzende der Kontrollkommission,
[...]"