P6: Kommunales Wahlverfahren korrigieren (2016)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016
Bezeichnung: P6
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land)

Der Landesparteitag unterstützt die Forderungen des Städteverbandes Schleswig-Holstein, die in den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht wurden:

  1. Das Wahlverfahren ist aufgrund der Erfahrungen der Kommunalwahl 2013 zu korrigieren. Das Verfahren des Verhältnisausgleichs muss sicherstellen, dass alle Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem Stimmenanteil bei der Sitzzuteilung berücksichtigt werden.
  2. Kommunalpolitische Willensbildung setzt Verlässlichkeit und Kontinuität voraus. Im Funktionsinteresse der kommunalen Vertretungen sollte die (Wieder-) Einführung einer Sperrklausel von möglichst 3% geprüft werden und im Falle der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit umgesetzt werden.
  3. Die Regelung zur Fraktionsmindeststärke (§ 32a GO) sollte in Abhängigkeit zur Größe der Gemeindevertretung differenzierte Mindeststärken vorsehen.

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsabgeordnete auf, sich für die Aufnahme dieser in das zur Entscheidung anstehende Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften einzusetzen.