Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: Soz 21
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen


Statt fruchtloser Debatten über einen Pflichtdienst von einem Jahr für alle jungen Menschen nach ihrer Schulzeit wird die Bundesregierung zu einer konkreten Initiative für einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für alle jungen Menschen aufgefordert, die ein solches Freiwilliges Jahr oder weniger machen wollen.

Statt einer Vergabe der Plätze im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel muss es einen individuellen Rechtsanspruch für junge Freiwillige geben, damit sie auch tatsächlich zeitnah einen Platz erhalten können. Außerdem ist zu überprüfen, wie die Ausstattung der Freiwilligendienste so verbessert werden kann, dass es hier keine sozialen Barrieren gibt. Auch junge Menschen aus Familien, die nicht so gut mit Einkommen ausgestattet sind, müssen diesen Freiwilligendienst machen können.

Für die Finanzierung ist dazu ein Gesamtkonzept von Bund und Ländern zu erarbeiten.

Das Fernziel soll sein, dass Freiwilligendienste europaweit abgeleistet werden können. Diese sollen in sozialen und medizinischen Einrichtungen nicht als Alternative zu hauptamtlichen Fachkräften verstanden werden. Die Dienstleistenden sollen Fachkräfte unterstützen und wenn möglich entlasten, aber nicht ersetzen oder fehlende Fachkräfte kompensieren. Arbeitsbedingungen und ggf. Entlohnung müssen dort weiter verbessert werden.