Reformierung des Bundesbetreuungsgesetzes (2019)
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Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019 |
Bezeichnung: Soz 11 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus (Senioren)
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Beschluss: Angenommen |
Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass im Betreuungsrecht folgende Punkte aufgenommen werden:
- Kein/e Betreuer/in mehr als 40 Betreuungen führen darf
- In einem Landesregister ist zu hinterlegen, wie viele Betreuungen von einer/m Betreuer/in durchgeführt werden
- Fortbildungen sollen vor Beginn und während der Tätigkeit als Betreuer/in z.B. zu der Frage der Fixierungen zwingend sein.
- Jede/r Betreuer/in muss dazu verpflichtet werden, den Betreuten mindestens einmal pro Quartal persönlich aufzusuchen.(Angenommen in geänderter Fassung)