S12: Faire Kindergrundsicherung für alle (2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 7. Oktober 2014, 16:33 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: S12
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


(Ursprünglich: Antragsbereich Partei/ Antrag 3)


Armut beseitigen – Chancen schaffen

Im Hamburger Programm legen wir Sozialdemokraten ein klares Bekenntnis ab: „Wir entwickeln den vorsorgenden Sozialstaat, der Armut bekämpft, den Menschen gleiche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet, gerechte Teilhabe gewährleistet und die großen Lebensrisiken verlässlich absichert. Wir setzen auf das Miteinander der Generationen und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Unsere Unterstützung gilt den Familien, unsere besondere Solidarität gilt den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Wir wollen ein gesundes Leben“

Die SPD ist die Partei der sozialen Gerechtigkeit. Sie ist und bleibt Richtschnur unserer Politik – in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Die Bekämpfung von Armut und die Schaffung solider Grundlagen für die sozio-kulturelle Teilhabe aller in unserer Gesellschaft sind dabei essentieller Teil unserer Politik für eine gerechte Gesellschaft.

In einer sozial gerechten Gesellschaft, zumal in einem reichen Land wie Deutschland, sollte es Armut nicht geben. Gleichwohl bleibt sie ein Problem. Die Armutsrisikoquote in Deutschland steigt ungebremst: Von 15,1 Prozent in 2007 auf 16,1 Prozent in 2012. Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat – derzeit liegt die Armutsgrenze bei 750 Euro Nettohaushaltseinkommen für eine Person.

Einkommensarmut - die oft flankiert ist von knappen sozialen Ressourcen (Familie, helfende Freunde und Nachbarn), kritischen familiären Lebensereignisse (Krankheit, Arbeitslosigkeit), dem Leben in sozialen Brennpunkten, Bildungsferne, Obdachlosigkeit und Überschuldung - ist bittere Realität in der deutschen Gesellschaft. Betroffen von Armut sind vor allem Kinder.

Armut von Kindern ist immer Familienarmut. Kinder erleben Armut in ihrer Familie heute als alternativlos. Ein fatales Gefühl der Chancenlosigkeit wird zunehmend lebensprägend - und dies wird mittlerweile in weiten Teilen der Bevölkerung gleichgültig oder als unveränderlich hingenommen. Ganzen Generationen wird so signalisiert, die Möglichkeit an Teilhabe und sozialer Aufstieg blieben ihnen verwehrt. Armut verhindert konkret Bildungs- und Lebenschancen. Langfristig unterhöhlt Armut auch die Akzeptanz des Staates, seiner demokratisch gewählten Parlamente, seiner Institutionen insgesamt.

Sozialdemokratische Familienpolitik muss hier gegensteuern und ein Maßnahmenbündel enthalten, das Bildung und Betreuung, Gleichstellung, Arbeitsmarkt und Finanzen gleichermaßen in den Blick nimmt. Mit der Einführung eines Mindestlohns, dem Ausbau der Kinderbetreuung und dem Elterngeld haben wir bereits wichtige Bausteine zur Senkung der Familienarmut geschaffen. Diesen Weg werden wir weiter gehen müssen.

Unser Ziel „Kein Kind zurücklassen!“ werden wir aber nicht allein durch gerechtere Bildungspolitik, den Mindestlohn und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen können. Auch die materiellen Voraussetzungen für gleiche Chancen und Gerechtigkeit müssen gegeben sein. Nur so gelingt es uns, Chancen zu schaffen und Armut zu bekämpfen.

Der gerade vorgelegte Abschlussbericht zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen zeigt, dass wir noch eine weite Strecke vor uns haben. Die bisherigen Instrumente zur Familienförderung haben in großen Teilen versagt – sie fördern Familien unzureichend oder bewirken gar das Gegenteil. Die monetäre Förderung von Familien muss gerechter werden. Insbesondere Familien mit geringem Einkommen brauchen mehr Unterstützung.

Ziel unserer Familienpolitik ist, dass alle Kinder mit gleichen Chancen, gesund und materiell abgesichert aufwachsen können. Soziale Sicherheit, Teilhabe und sozialen Aufstieg müssen v.a. für Kinder wieder erlebbar werden. Die Sozialdemokratie ist gefordert, soziale Gerechtigkeit im Alltagsleben von Familien, die von Armut bedroht sind, wieder spürbarer zu machen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD Schleswig-Holstein für eine eigenständige und faire Kindergrundsicherung ein.

Ein neuer Ansatz in der Familienpolitik und Kinderförderung ist überfällig

Fast 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche leben mit einem Armutsrisiko. Nach Erhebungen des Statistischen waren im Jahr 2011 18,9 Prozent aller unter 18-jährigen Personen armutsgefährdet. Damit haben Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Armutsrisiko als die Gesamtbevölkerung. Nach einer Studie von UNICEF im Jahr 2013 leben rund 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche über viele Jahre in Armut. Rund 8,6 Prozent aller Heranwachsenden haben demnach „langjährige Armutserfahrungen“. Die östlichen Bundesländer weisen höhere Armutsquoten auf als die westlichen, die norddeutschen höhere als die süddeutschen und in Städten höhere als im ländlichen Raum.

Zwei Faktoren bestimmen maßgeblich die Kinderarmut: Familientyp und die Erwerbsbeteiligung der Eltern. Als größtes Armutsrisiko bei Erwachsenen gilt Langzeiterwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit oder eine mit Niedriglohn vergütete Beschäftigung. Bei Kindern steigt die Armutsgefährdung, wenn ihr familiäres und soziales Umfeld zusätzlich durch einen oder mehrere Faktoren bestimmt wird: sie wachsen nur bei einem Elternteil oder mit mehreren Geschwistern auf, haben einen Migrationshintergrund, leben in einem bildungsfernen Haushalt, oder werden in einem sozial prekären Wohnumfeld groß.

Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass vor allem alleinerziehende Mütter und ihre Kinder besonders von Armut betroffen sind. In Deutschland sind rund 40 Prozent aller Alleinerziehenden auf SGB II Leistungen angewiesen. Die Gründe dafür sind vielseitig: Wenig familienbewusste Arbeitszeiten, fehlende flexible Kinderbetreuung. Diese Faktoren zwingen Alleinerziehende oftmals in Teilzeit oder in eine Nichtteilnahme am Erwerbsleben.

Der soziale und finanzielle Status einer Familie spielt immer noch eine maßgebliche Rolle für den Lebensweg eines Kindes und das Risiko, von Armut betroffen zu sein. Und: Die soziale Mobilität, also die Chance, sich aus seinem sozialen Milieu durch Bildung und persönliche Anstrengungen zu befreien und aufzusteigen, ist nach Erhebungen der OECD in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen unterdurchschnittlich.

In Deutschland sind 20 Prozent der 25 bis 34-jährigen Erwerbstätigen höher gebildet als ihre Eltern, während 22 Prozent einen niedrigeren Abschluss haben. Im OECD-Vergleich erreichen 37 Prozent der jungen Erwerbstätigen einen höheren Bildungsstand als ihre Eltern und nur 13 Prozent verharren auf einem niedrigeren Niveau. Deshalb muss die Förderung von Familien und besonders der Kinder bereits dort ansetzen, wo sie schlechte Startbedingungen haben.

Genauer betrachtet zeigt sich: Bisher befördern und stabilisieren familienpolitische Leistungen soziale Unterschiede – und fördern zum Teil nicht einmal Familien.

Denn von 156 Einzelleistungen, die mit einer Fördersumme von ca. 200 Milliarden Euro dargestellt werden, kann nur gut ein Viertel als wirkliche Familienförderung betrachtet werden. Aber diese Summe unterstützt Familien mit Kindern nicht zielgerichtet, da viele Leistungen sozial ungerecht, intransparent und bürokratisch sind.Im Einzelnen betragen die Ausgaben für direkte Familienförderung (Kinder- und Elterngeld, Kinderzuschlag) rund 55,4 Milliarden, Lastenausgleich 53 Milliarden, Jugendhilfe 17,5 Milliarden und Eheförderung rund 75 Milliarden Euro.

Kinder und Jugendliche profitieren je nach Einkommenssituation ihrer Elter höchst unterschiedlich von staatlichen Leistungen. Einkommensstarke Familien profitieren überproportional von Steuer-Freibeträgen. Das Ehegattensplitting fördert die Ehe, benachteiligt aber zugleich alle anderen Familien mit Kindern, die ohne das Rechtsinstitut der Ehe leben. Familien mit Regelsätzen oder Zuschüssen aus dem SGB II stehen auf den beiden untersten Stufe der staatlichen Förderung. Wer vollständig auf Hartz IV-Leistungen angewiesen ist, erhält nicht einmal Kindergeld, weil es mit dem Regelsatz verrechnet wird. Für einkommensarme Familien sorgt ein riesiger Verwaltungsapparat dafür, ergänzende Förderungen auf Antrag zu verteilen. Die Agentur für Arbeit verwaltet den Kinderzuschlag, über das Wohngeldamt erfolgt die Berechnung des Wohngeldes, die Jugendämter strecken Unterhaltszahlungen vor und treiben es bei den Zahlungspflichtigen ein. Über die Bürokratiekosten des ohnehin unzureichenden Bildungs- und Teilhabepakets kann bisher nur spekuliert werden. Nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs betragen die Personalund Verwaltungskosten alleine für die Unterhaltsvorschuss- und Wohngeldstellen rund 160 Millionen Euro pro Jahr.

Ausgehend von der Annahme, dass das Existenzminimum eines Kindes in Familien mit hohem und mittlerem Einkommen in der Regel gesichert ist, gewährt der Staat dennoch Zuwendungen in Form von Freibeträgen oder direkter Förderung. Familien mit einem Einkommen oberhalb von 60.000 Euro profitieren mehr von Kinderfreibeträgen, weswegen sie in der Regel auch kein Kindergeld beanspruchen beziehungsweise dieses verrechnet wird. Insgesamt liegt die Entlastung pro Kind bei 277 Euro pro Monat. Mittlere Einkommen, erhalten für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich als Steuerrückerstattung. Aufgrund ihrer geringen Steuerlast haben sie keine Chance, die Freibeträge geltend zu machen. Für Geringverdiener soll der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird und dennoch zu Einkommensarmut führt, das Abgleiten in den SGB II-Bezug verhindern. Allerdings nehmen nur 30 Prozent der Antragsberechtigten den Kinderzuschlag in Anspruch, weil er mit hohen bürokratischen Hürden verbunden ist. Familien mit Hartz IV Regelsätzen erhalten kein Kindergeld und ebenfalls nur auf Antrag bis zu 120 Euro jährliche Zuwendungen für Schulausstattung, Lernförderung und Klassenausflüge. Im Ergebnis führt die gegenwärtige Familienförderung zu vier unterschiedlich hohen Förderbeträgen für Kinder, die in ihrer Wirkung ungerecht und politisch nicht länger zu verantworten sind.

Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder gleiche Teilhabechancen erhalten. Im gegenwärtigen System der Familienförderung akzeptiert er aber große Ungerechtigkeiten und verstetigt somit Armut. Zudem führt das heutige System der Familienförderung dazu, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum kindlichen Existenzminimum faktisch missachtet werden. Das BVerfG definiert das Existenzminimum mit 536 Euro für jedes Kind. Es setzt sich zusammen aus dem sächlichen Existenzminimum (356 Euro) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag) in Höhe von 180 Euro.

Monatliche Leistungen: Freibeträge Kindergeld Kinderzuschlag Hartz-IV-Regelsätze inkl. Bildungspaket
Gutverdiener 277 €
Mittlere Einkommen 184 €
(für das 1. und 2. Kind)
Geringverdiener
SGB II (Aufstocker)
140 €
Hartz IV-Bezieher 10 € + Regelsatz
(229 – 296 €, je nach Alter)

Familienförderung zusammenführen – die Faire Kindergrundsicherung

Wegen dieser faktischen Ungleichbehandlung der Kinderförderung fordert die SPD Schleswig-Holstein, die bisherige Familienförderung neu zu ordnen. Ziel ist, dass für jedes Kind unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern ein verfassungsrechtlich garantiertes Existenzminimum von 356 Euro zur Verfügung steht. Dieser Betrag ist jährlich anhand der Einkommensentwicklung und der Inflation anzupassen. Ergänzend dazu werden unabhängig vom Einkommen der Eltern 180 Euro als BEA-Zuschuss monatlich gewährt.

Zusammen bilden Existenzminimum und BEA-Zuschuss die Faire Kindergrundsicherung in Höhe von 536 Euro pro Monat.

Mit der Fairen Kindergrundsicherung strebt die SPD Schleswig-Holstein eine Kinderförderung an, die sich auch künftig an der Leistungsfähigkeit beziehungsweise am Einkommen der Eltern orientiert. Um die Kindergrundsicherung sozial gerecht beziehungsweise entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie mit dem Grenzsteuersatz des elterlichen Einkommens versteuert werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien den Mindestbetrag von ca. 280 Euro, der in etwa der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus. Familien ohne oder nur mit geringem Einkommen erhalten die gesamte Leistung in Höhe von 536 Euro.

Die Faire Kindergrundsicherung hat grundsätzlich Vorrang vor anderen staatlichen Sozialleistungen. Denn mit der Fairen Kindergrundsicherung sollen vor allem Kinder aus dem stigmatisierenden Hartz IV- und Sozialgeld-Bezug befreit werden. Damit verbunden ist, dass ergänzende Sozial- und Jugendhilfen für die Faire Kindergrundsicherung neu justiert werden müssen. Dies gilt insbesondere für das das Wohngeld.

Für Jugendliche über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen soll bis zum Abschluss der Erstausbildung oder zur Vollendung des 25. Lebensjahres pauschal 280 Euro gezahlt werden. Der Anspruch auf BAföG und ähnliche Leistungen bleibt bestehen.

Finanzierung der Fairen Kindergrundsicherung

Das bisher auf Freibeträge, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und Hartz IV (SGB II und SGB XII) inklusive Bildungs- und Teilhabepaket aufbauende System der Familienförderung wird eingestellt. Die Leistungen des Staates für Familien werden in einer Fairen Kindergrundsicherung zusammengefasst. In der Summe sind hierfür brutto 84 Milliarden Euro aufzuwenden, die zum überwiegenden Teil aus den bisherigen Ausgaben für direkte Familienförderung finanziert werden.

Die Faire Kindergrundsicherung ersetzt die bisherigen Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII. Somit spart der Staat auch bei den Verwaltungskosten, die von Experten auf ein Sechstel der Gesamtkosten taxiert werden. Die Abschaffung der bisherigen kinderbezogenen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Unterhaltskostenvorschuss) gehen mit geschätzten 36 Milliarden komplett in die Faire Kindergrundsicherung auf. Zusätzlich bringt die Besteuerung der Leistungen rund 24 Milliarden Euro ein. Parallel wollen wir das Ehegattensplitting reformieren und in die Familienförderung überführen. Nach Expertenschätzungen können hier Steuer-Mehreinnahmen von zwei bis sieben Milliarden Euro jährlich (je nach Modell aufwachsend oder ad hoc) zur Finanzierung der Fairen Kindergrundsicherung erzielt werden. Die restlichen 17 Milliarden Euro müssen durch eine neue Prioritätensetzung im Haushalt erzielt werden: So könnte der Fehlbetrag durch prognostizierte Steuermehreinnahmen und ein Umschichten vorhandener Mittel erbracht werden.

Das Modell der Fairen Kindergrundsicherung ist zudem zweistufig: In einer ersten Stufe werden die kompletten 536 Euro je Kind ausgezahlt. Diese Stufe gilt solange, wie Bildung (Elternbeiträge in Kitas, Studiengebühren, etc.) kostenpflichtig ist. Zum Zeitpunkt der vollständigen Gebührenfreiheit von Bildung greift die zweite Stufe. Mit ihr wird der „BEA-Zuschuss“ von 180 Euro von der Kindergrundsicherung abgezogen und Kinder erhalten weiterhin 356 Euro Existenzminimum. Die Gesamtkosten der Fairen Kindergrundsicherung werden sich also perspektivisch verringern, gleichzeitig investieren Bund, Länder und Kommunen mehr in die Bildungsinfrastruktur.

Um die Faire Kindergrundsicherung zeitnah umsetzen zu können, fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschland den Bund auf, noch in dieser Wahlperiode eine Expertenkommission einzuberufen.

Der erste Schritt: Das neue Kindergeld

Das neue Kindergeld führt das alte Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammen: Zum neuen, gerechten, fairen Kindergeld. Kindern aus benachteiligten Elternhäusern mit weniger als 3.000 Euro Einkommen im Monat stehen dann – abhängig vom Einkommen der Eltern – bis zu 324 Euro im Monat zu. Im Vergleich zum komplizierten Kinderzuschlag werden wir mit dem neuen Kindergeld den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Die Umsetzung wird allerdings zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

Die SPD Schleswig-Holstein setzt sich daher dafür ein, bereits zum nächst möglichen Zeitpunkt das bestehende System des Kindergelds und Familienzuschlags zu modifizieren.