S1: Zukunft der Sozialpolitik (1986): Unterschied zwischen den Versionen

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1. Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt die Vorlage der Arbeitsgruppe Sozialpolitisches Programm und der Kommission Sozialpolitik beim SPD-Parteivorstand "Die Zukunft sozial gestalten" als eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Sozialpolitik.
==Zukunft der Sozialpolitik==
===1.===
Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt die Vorlage der Arbeitsgruppe Sozialpolitisches Programm und der Kommission Sozialpolitik beim SPD-Parteivorstand "Die Zukunft sozial gestalten" als eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Sozialpolitik.
Die folgenden Forderungen und Grundsätze sollen Bestandteil des Wahlprogramms 1987 bis 1991 werden.
Die folgenden Forderungen und Grundsätze sollen Bestandteil des Wahlprogramms 1987 bis 1991 werden.


2. Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich im letzten Jahrzehnt erheblich verändert. Wachstumskrise und Massenarbeitslosigkeit‚ Finanzierungsengpässe und Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau, neue Techniken und Veränderungen in den Wertvorstellungen der Menschen stellen die Sozialpolitik vor neue Herausforderungen. Ungerechtigkeiten und Defizite im Sozialstaat sind bei insgesamt engerem finanziellem Rahmen spürbarer geworden. Die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung hat diese Herausforderungen nicht bewältigt. Sie hat die Krise unseres Wirtschaftssystems und die Finanzprobleme der sozialen Sicherungssysteme für eine gewaltige Umverteilungsaktion von unten nach oben genutzt. Sie hat gleichzeitig die gesellschaftlichen Machtverhältnisse durch den massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten nach rechts verschoben.
===2.===
Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich im letzten Jahrzehnt erheblich verändert. Wachstumskrise und Massenarbeitslosigkeit‚ Finanzierungsengpässe und Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau, neue Techniken und Veränderungen in den Wertvorstellungen der Menschen stellen die Sozialpolitik vor neue Herausforderungen. Ungerechtigkeiten und Defizite im Sozialstaat sind bei insgesamt engerem finanziellem Rahmen spürbarer geworden. Die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung hat diese Herausforderungen nicht bewältigt. Sie hat die Krise unseres Wirtschaftssystems und die Finanzprobleme der sozialen Sicherungssysteme für eine gewaltige Umverteilungsaktion von unten nach oben genutzt. Sie hat gleichzeitig die gesellschaftlichen Machtverhältnisse durch den massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten nach rechts verschoben.
Immer mehr Menschen leben heute am Rande des Existenzminimums‚ vor allem Langzeitarbeitslose, jugendliche Arbeitslose, Alleinerziehende, ein Teil der Rentner, Familien mit Kindern. Das Entstehen einer "neuen Armut" - betroffen sind insbesondere Frauen - wird bewußt in Kauf genommen.
Immer mehr Menschen leben heute am Rande des Existenzminimums‚ vor allem Langzeitarbeitslose, jugendliche Arbeitslose, Alleinerziehende, ein Teil der Rentner, Familien mit Kindern. Das Entstehen einer "neuen Armut" - betroffen sind insbesondere Frauen - wird bewußt in Kauf genommen.


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an sozialen Fehlentwicklungen anzubringen versucht. Insofern muß Sozialpolitik gegenüber der Wirtschafts- und Finanzpolitik mehr Eigenständigkeit gewinnen. Die Krise des Sozialstaates ist nicht Ursache, sondern Folge des wirtschaftlichen Systems.
an sozialen Fehlentwicklungen anzubringen versucht. Insofern muß Sozialpolitik gegenüber der Wirtschafts- und Finanzpolitik mehr Eigenständigkeit gewinnen. Die Krise des Sozialstaates ist nicht Ursache, sondern Folge des wirtschaftlichen Systems.


Daneben gilt, daß Sozialpolitik untrennbarer Bestandteil der Gesellschaftspolitik ist. Sozialdemokratische Verteilungspolitik kann nur in einem umfassenderen Konzept von Sozial-‚
Daneben gilt, daß Sozialpolitik untrennbarer Bestandteil der Gesellschaftspolitik ist. Sozialdemokratische Verteilungspolitik kann nur in einem umfassenderen Konzept von Sozial-‚ Steuer-, Wirtschafts- und Finanzpolitik verwirklicht werden.
Steuer-, Wirtschafts- und Finanzpolitik verwirklicht werden.


3. Solidarität und Sozialstaat
===3. Solidarität und Sozialstaat===
Die Sozialpolitik der SPD ist über 100 Jahre hinweg vom Grundsatz der Solidarität bestimmt worden. Solidarität heißt danach, daß wir als Freie und Gleiche nur dann menschlich miteinander leben können, wenn wir uns füreinander verantwortlich fühlen und einander helfen. Solidarität schließt Selbsthilfe nicht aus, lehnt jedoch die Verlagerung der Lösung sozialer Probleme in den privaten Bereich und den Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung ab.
Die Sozialpolitik der SPD ist über 100 Jahre hinweg vom Grundsatz der Solidarität bestimmt worden. Solidarität heißt danach, daß wir als Freie und Gleiche nur dann menschlich miteinander leben können, wenn wir uns füreinander verantwortlich fühlen und einander helfen. Solidarität schließt Selbsthilfe nicht aus, lehnt jedoch die Verlagerung der Lösung sozialer Probleme in den privaten Bereich und den Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung ab.


Aus dem Grundwert Solidarität ergibt sich die Forderung nach dem Sozialstaat. Leitnorm für den Sozialstaat muß sein, daß nicht Konkurrenz und Ellenbogen die Chance zur Teilhabe an
Aus dem Grundwert Solidarität ergibt sich die Forderung nach dem Sozialstaat. Leitnorm für den Sozialstaat muß sein, daß nicht Konkurrenz und Ellenbogen die Chance zur Teilhabe an der Gesellschaft bestimmen, sondern daß Mittel und Wege festgelegt sind, wie benachteiligte Mitglieder der Gesellschaft integriert werden, und daß sozialstaatliche Hilfen als einklagbare Rechtsansprüche gesetzlich verankert sind.
der Gesellschaft bestimmen, sondern daß Mittel und Wege festgelegt sind, wie benachteiligte Mitglieder der Gesellschaft integriert werden, und daß sozialstaatliche Hilfen als einklagbare Rechtsansprüche gesetzlich verankert sind.


Die SPD hält die in der deutschen Geschichte entwickelten sozialen Sicherungssysteme wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung für reformbedürftig und strebt ihre dauerhafte Stabilisierung an. Die SPD hält sie überdies für erweiterungsbedürftig, weil sie eine Reihe von Risiken nicht oder nicht ausreichend absichern.
Die SPD hält die in der deutschen Geschichte entwickelten sozialen Sicherungssysteme wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung für reformbedürftig und strebt ihre dauerhafte Stabilisierung an. Die SPD hält sie überdies für erweiterungsbedürftig, weil sie eine Reihe von Risiken nicht oder nicht ausreichend absichern.
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Das Recht auf Teilhabe und auf die Garantie für ein menschenwürdiges Leben ist daher auch in der Lohnpolitik‚ im Steuersystem (z. B. Freilassung des sozio-kulturellen "Familienexistenzminimums" und damit eine drastische Anhebung des Grundfreibetrages) und in anderen Bereichen (z. B. durch kontinuierliche Abstimmung der Pfändungsfreigrenzen mit dem allgemeinen Niveau der sozialen Grundsicherung, Harmonisierung des Regelunterhalts im Unterhaltswesen) sicherzustellen.
Das Recht auf Teilhabe und auf die Garantie für ein menschenwürdiges Leben ist daher auch in der Lohnpolitik‚ im Steuersystem (z. B. Freilassung des sozio-kulturellen "Familienexistenzminimums" und damit eine drastische Anhebung des Grundfreibetrages) und in anderen Bereichen (z. B. durch kontinuierliche Abstimmung der Pfändungsfreigrenzen mit dem allgemeinen Niveau der sozialen Grundsicherung, Harmonisierung des Regelunterhalts im Unterhaltswesen) sicherzustellen.


4. Die SPD bejaht den Gedanken der Selbsthilfe. Sie will den mündigen Bürger und nicht den bevormundeten Bürger. Weil wir allen Menschen die gleiche Chance zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben geben wollen, muß die jeweils größere und leistungsfähigere soziale Einheit die kleineren Gemeinschaften zur Selbsthilfe befähigen.
===4.=== Die SPD bejaht den Gedanken der Selbsthilfe. Sie will den mündigen Bürger und nicht den bevormundeten Bürger. Weil wir allen Menschen die gleiche Chance zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben geben wollen, muß die jeweils größere und leistungsfähigere soziale Einheit die kleineren Gemeinschaften zur Selbsthilfe befähigen.


5. Die Großorganisationen der Sozialpolitik sind Ausdruck und Ergebnis der Massengesellschaft. Renten-‚ Kranken- und Arbeits- losenversicherung sind im Bewußtsein vieler nicht mehr Solidargemeinschaften der Beitragszahler‚ sondern quasi staatliche Einrichtungen. Man braucht große Organisationen, um das Risiko unter den Bürgerinnen und Bürgern auszugleichen und ihre Gleichbehandlung sicherzustellen. Deshalb müssen die Strukturen, wo das möglich ist, im Sinne einer stärkeren Dezentralisierung und Beteiligung der Betroffenen an der Selbstverwaltung verändert werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Selbstverwaltung mit dem Ziel ihrer Erweiterung überprüft und gleichzeitig für alle Bereiche der Sozialversicherung dezentrale Anlaufstellen vor Ort geschaffen werden.
===5.=== Die Großorganisationen der Sozialpolitik sind Ausdruck und Ergebnis der Massengesellschaft. Renten-‚ Kranken- und Arbeits- losenversicherung sind im Bewußtsein vieler nicht mehr Solidargemeinschaften der Beitragszahler‚ sondern quasi staatliche Einrichtungen. Man braucht große Organisationen, um das Risiko unter den Bürgerinnen und Bürgern auszugleichen und ihre Gleichbehandlung sicherzustellen. Deshalb müssen die Strukturen, wo das möglich ist, im Sinne einer stärkeren Dezentralisierung und Beteiligung der Betroffenen an der Selbstverwaltung verändert werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Selbstverwaltung mit dem Ziel ihrer Erweiterung überprüft und gleichzeitig für alle Bereiche der Sozialversicherung dezentrale Anlaufstellen vor Ort geschaffen werden.


6. Die SPD geht davon aus, daß das Prinzip des Rechtsanspruchs des einzelnen gegenüber dem Sozialstaat die Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur Gewährleistung eines entsprechenden Angebotes zur Folge hat. Sie tritt dafür ein, daß dieses Angebot soweit wie möglich pluralistisch gestaltet wird, weil es einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Wertvorstellungen entsprechen muß. Die SPD unterstützt deshalb im Rahmen gemeinsam erarbeiteter Bedarfsfeststellungen die Tätigkeit von weltanschaulich unterschiedlich orientierten freien Trägern und Initiativen. Sie tritt dafür ein, daß öffentliche und freie Träger partnerschaftlich zusammenarbeiten.
6. Die SPD geht davon aus, daß das Prinzip des Rechtsanspruchs des einzelnen gegenüber dem Sozialstaat die Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur Gewährleistung eines entsprechenden Angebotes zur Folge hat. Sie tritt dafür ein, daß dieses Angebot soweit wie möglich pluralistisch gestaltet wird, weil es einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Wertvorstellungen entsprechen muß. Die SPD unterstützt deshalb im Rahmen gemeinsam erarbeiteter Bedarfsfeststellungen die Tätigkeit von weltanschaulich unterschiedlich orientierten freien Trägern und Initiativen. Sie tritt dafür ein, daß öffentliche und freie Träger partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Version vom 17. Juni 2014, 10:59 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Meldorf 1986
Bezeichnung: Leitantrag S1
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

Zukunft der Sozialpolitik

1.

Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt die Vorlage der Arbeitsgruppe Sozialpolitisches Programm und der Kommission Sozialpolitik beim SPD-Parteivorstand "Die Zukunft sozial gestalten" als eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Sozialpolitik.

Die folgenden Forderungen und Grundsätze sollen Bestandteil des Wahlprogramms 1987 bis 1991 werden.

2.

Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich im letzten Jahrzehnt erheblich verändert. Wachstumskrise und Massenarbeitslosigkeit‚ Finanzierungsengpässe und Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau, neue Techniken und Veränderungen in den Wertvorstellungen der Menschen stellen die Sozialpolitik vor neue Herausforderungen. Ungerechtigkeiten und Defizite im Sozialstaat sind bei insgesamt engerem finanziellem Rahmen spürbarer geworden. Die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung hat diese Herausforderungen nicht bewältigt. Sie hat die Krise unseres Wirtschaftssystems und die Finanzprobleme der sozialen Sicherungssysteme für eine gewaltige Umverteilungsaktion von unten nach oben genutzt. Sie hat gleichzeitig die gesellschaftlichen Machtverhältnisse durch den massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten nach rechts verschoben. Immer mehr Menschen leben heute am Rande des Existenzminimums‚ vor allem Langzeitarbeitslose, jugendliche Arbeitslose, Alleinerziehende, ein Teil der Rentner, Familien mit Kindern. Das Entstehen einer "neuen Armut" - betroffen sind insbesondere Frauen - wird bewußt in Kauf genommen.

Die Politik der CDU/CSU-FDP—Bundesregierung läuft darauf hinaus, daß der Konsens des Grundgesetzes über den Sozialstaat zerbricht und statt dessen eine gespaltene Gesellschaft entsteht, in der die Starken sich durchsetzen und auf einem hohen Standard leben können, und ein immer größer werdender Teil an den Rand gedrängt wird.

Die SPD wird diese Entwicklung nicht mitmachen. Sie hat aus ihren Fehlern der Vergangenheit gelernt. Sozialpolitik darf nicht zu einem Anhängsel der Wirtschaftspolitik verkommen. Sie muß vielmehr die gesellschaftlich erarbeiteten Mittel so verteilen, daß alle Bürger eine Chance zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit erhalten. Die Frage der Umverteilung stellt sich im Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern, zwischen Mann und Frau, zwischen denen, die Arbeit haben, und Arbeitslosen, zwischen Gesunden und Kranken.

Verteilungsfragen können zwar nicht isoliert vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung angegangen werden, sie stellen sich aber gerade als sozialpolitische Probleme umso dringlicher‚ je stärker sich Tendenzen von Entsolidarisierung, Anpassung und Isolation als Folge einer ausschließlich gewinnorientierten Politik ausbreiten, die letztlich antidemokratischen Entwicklungen Vorschub leisten.

Nicht der Stand der wirtschaftlichen Entwicklung allein, vor allem die Verteilung des Erwirtschafteten sichert Lebensqualität für alle. Gegenwärtig wird Sozialpolitik zu stark auf die Funktion des Erfüllungsgehilfen der Wirtschafts- und Finanzpolitik reduziert, der lediglich nachträglich Korrekturen an sozialen Fehlentwicklungen anzubringen versucht. Insofern muß Sozialpolitik gegenüber der Wirtschafts- und Finanzpolitik mehr Eigenständigkeit gewinnen. Die Krise des Sozialstaates ist nicht Ursache, sondern Folge des wirtschaftlichen Systems.

Daneben gilt, daß Sozialpolitik untrennbarer Bestandteil der Gesellschaftspolitik ist. Sozialdemokratische Verteilungspolitik kann nur in einem umfassenderen Konzept von Sozial-‚ Steuer-, Wirtschafts- und Finanzpolitik verwirklicht werden.

3. Solidarität und Sozialstaat

Die Sozialpolitik der SPD ist über 100 Jahre hinweg vom Grundsatz der Solidarität bestimmt worden. Solidarität heißt danach, daß wir als Freie und Gleiche nur dann menschlich miteinander leben können, wenn wir uns füreinander verantwortlich fühlen und einander helfen. Solidarität schließt Selbsthilfe nicht aus, lehnt jedoch die Verlagerung der Lösung sozialer Probleme in den privaten Bereich und den Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung ab.

Aus dem Grundwert Solidarität ergibt sich die Forderung nach dem Sozialstaat. Leitnorm für den Sozialstaat muß sein, daß nicht Konkurrenz und Ellenbogen die Chance zur Teilhabe an der Gesellschaft bestimmen, sondern daß Mittel und Wege festgelegt sind, wie benachteiligte Mitglieder der Gesellschaft integriert werden, und daß sozialstaatliche Hilfen als einklagbare Rechtsansprüche gesetzlich verankert sind.

Die SPD hält die in der deutschen Geschichte entwickelten sozialen Sicherungssysteme wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung für reformbedürftig und strebt ihre dauerhafte Stabilisierung an. Die SPD hält sie überdies für erweiterungsbedürftig, weil sie eine Reihe von Risiken nicht oder nicht ausreichend absichern.

Die SPD hält grundsätzlich am Versicherungsprinzip fest. Ein solidarisches Versicherungssystem darf jedoch niemanden ausgrenzen. Deshalb ist die Einbeziehung aller in die sozialen Sicherungssysteme erforderlich. Die Konsequenz ist, daß für alle in allen Versicherungszweigen eine Mindestsicherung geschaffen und gleichzeitig eine Höchstsicherung bei Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt wird.

Allerdings muß das Konzept einer sozialen Mindest- beziehungsweise Grundsicherung weit über die Sozialpolitik hinausgreifen und Bestandteil jeder Gesellschaftspolitik werden. Denn begrenzt auf die Zweige der Sozialversicherung kann eine soziale Grundsicherung kaum auf die gesellschaftlichen Ursachen von Einkommensungleichheit‚ die bei der primären Einkommensverteilung und im Arbeitsmarkt liegen, durchgreifen.

Das Prinzip und das Niveau einer sozialen Grundsicherung müssen daher auf Dauer auch in der Lohn- und Steuerstruktur verankert sein.

Das Recht auf Teilhabe und auf die Garantie für ein menschenwürdiges Leben ist daher auch in der Lohnpolitik‚ im Steuersystem (z. B. Freilassung des sozio-kulturellen "Familienexistenzminimums" und damit eine drastische Anhebung des Grundfreibetrages) und in anderen Bereichen (z. B. durch kontinuierliche Abstimmung der Pfändungsfreigrenzen mit dem allgemeinen Niveau der sozialen Grundsicherung, Harmonisierung des Regelunterhalts im Unterhaltswesen) sicherzustellen.

===4.=== Die SPD bejaht den Gedanken der Selbsthilfe. Sie will den mündigen Bürger und nicht den bevormundeten Bürger. Weil wir allen Menschen die gleiche Chance zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben geben wollen, muß die jeweils größere und leistungsfähigere soziale Einheit die kleineren Gemeinschaften zur Selbsthilfe befähigen.

===5.=== Die Großorganisationen der Sozialpolitik sind Ausdruck und Ergebnis der Massengesellschaft. Renten-‚ Kranken- und Arbeits- losenversicherung sind im Bewußtsein vieler nicht mehr Solidargemeinschaften der Beitragszahler‚ sondern quasi staatliche Einrichtungen. Man braucht große Organisationen, um das Risiko unter den Bürgerinnen und Bürgern auszugleichen und ihre Gleichbehandlung sicherzustellen. Deshalb müssen die Strukturen, wo das möglich ist, im Sinne einer stärkeren Dezentralisierung und Beteiligung der Betroffenen an der Selbstverwaltung verändert werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Selbstverwaltung mit dem Ziel ihrer Erweiterung überprüft und gleichzeitig für alle Bereiche der Sozialversicherung dezentrale Anlaufstellen vor Ort geschaffen werden.

6. Die SPD geht davon aus, daß das Prinzip des Rechtsanspruchs des einzelnen gegenüber dem Sozialstaat die Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur Gewährleistung eines entsprechenden Angebotes zur Folge hat. Sie tritt dafür ein, daß dieses Angebot soweit wie möglich pluralistisch gestaltet wird, weil es einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Wertvorstellungen entsprechen muß. Die SPD unterstützt deshalb im Rahmen gemeinsam erarbeiteter Bedarfsfeststellungen die Tätigkeit von weltanschaulich unterschiedlich orientierten freien Trägern und Initiativen. Sie tritt dafür ein, daß öffentliche und freie Träger partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Der gesellschaftliche Bedarf an sozialen Dienstleistungen wird weiter wachsen. Hier ergeben sich erhebliche Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zukunft. Die SPD tritt dafür ein, daß diese Dienste von den Kommunen, von freigemeinnützigen Trägern und Initiativen angeboten werden. Der Ausbau über AB-Maßnahmen darf nur der erste Schritt sein. An ihre Stelle müssen in den nächsten Jahren öffentlich finanzierte Dauerstellen treten. Die SPD lehnt die Privatisierung sozialer Dienste entschieden ab. Sie würde die Gefahr bedeuten, daß die Inanspruchnahme dieser Dienste vom Geldbeutel abhängig würde. Das ist jedoch unvereinbar mit den Grundsätzen der Solidarität und des Sozialstaates.

7. Die SPD sieht in einer Ausweitung ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich der sozialen Arbeit keine Alternative zur notwendigen professionellen Beratung und Hilfe. Ehrenamtliche Mitarbeit als Betroffener oder Helfer ist zutiefst demokratisch und solidarisch. Aber sie kann Fachlichkeit und Hauptamtlichkeit nicht ersetzen, sondern ist eine notwendige Ergänzung dazu. Ehrenamtlichkeit darf deshalb nicht als Argument zum Abbau der sozialen Dienste mißbraucht werden.

8. Die SPD tritt für die Weiterentwicklung des Sozialstaates nach dem Solidaritätsprinzip ein. Sie will vorhandene Mängel beseitigen und neue soziale Probleme solidarisch lösen. Sie will den rechtlichen Rahmen und die konkrete Ausprägung des Sozialstaates so gestalten, daß die Bürger Subjekte und nicht Objekte gesellschaftlicher Entwicklungen werden. Sie unterstützt deshalb Selbsthilfe, ehrenamtliche Mitarbeit und Mitbestimmung in der Sozialpolitik, und sie wendet sich gegen neoliberale, konservative und scheinbar progressive Tendenzen als Alternative zu kritisierten Einzelerscheinungen des Sozialstaates, die das Ziel verfolgen, diesen insgesamt in Frage zu stellen.

Die SPD wird die Frage nach der künftigen Finanzierbarkeit der sozialen Sicherung und des Sozialstaates mit der Forderung nach mehr Solidarität beantworten. Dabei ist Sozialpolitik auch ein Instrument zum Erreichen von Verteilungsgerechtigkeit.

Die Ausgaben für soziale Leistungen und soziale Dienste müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen nicht zur Restgröße der Wirtschaftspolitik werden.

9. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung des AFG von 1969 ist auf eine wirtschaftliche Situation ausgerichtet, die durch kurzfristige Arbeitslosigkeit sowie Arbeitslosigkeit nach relativ gutem Einkommen gekennzeichnet ist.

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren sowie die drastischen Einschnitte in das Anspruchs- und Leistungsgefüge des AFG haben die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, die soziale Sicherung der Arbeitslosen immer mehr ausgehöhlt.

Immer mehr Arbeitslose erhalten überhaupt keine Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, beziehen statt Arbeitslosengeld lediglich Arbeitslosenhilfe beziehungsweise sind ausschließlich oder ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen ("neue Armut").

Die Arbeitslosenversicherung muß wieder ihrer ursprünglichen Aufgabe zugeführt und zu einem Instrument der sozialen Grundsicherung für die Arbeitslosen werden. Die soziale Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit soll den notwendigen Bedarf für den Lebensunterhalt decken und mindestens dem Niveau einer - neugestalteten - Sozialhilfe entsprechen. Das heißt, soweit der durch Beiträge erworbene Anspruch zu niedrig ist, muß ihn die Bundesanstalt entsprechend aufstocken. Für Arbeitslosenhilfeempfänger sind bei der Einkommensanrechnung Eltern und Kinder nicht mehr heranzuziehen. Eheähnliche Gemeinschaften sind steuerlich und rechtlich auf eine neue Grundlage zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollen Übergangsregelungen geschaffen werden, die bei der Einkommensanrechnung steuerliche Ungerechtigkeiten beseitigen.

Darüber hinaus sind kurzfristig folgende Schritte erforderlich:

- Die in den vergangenen Jahren erfolgten Einschnitte in das AFG, z. B. Kürzung der Höhe der Lohnersatzleistungen, sind zurückzunehmen.

- Öffnung der Arbeitslosenhilfe für Absolventen von berufsbildenden Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen sowie für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz;

- die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist für ältere Arbeitnehmer - gestaffelt nach Dauer der gezahlten Beiträge - zu verlängern;

- Abschaffung der "Herabmessung“ bei der Arbeitslosenhilfe ("Arbeitslosenhilfe—Rutsche");

- das AFG ist zu einem Gesetz zur Beschäftigungsstärkung und zur Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik umzugestalten (z. B. Existenzgründungen).

Dabei ist die Finanzierungsbasis der Arbeitslosenversicherung zu verbreitern, beispielsweise durch

- Ausbau der Solidargemeinschaft (z. B. Einbeziehung der geringfügig Verdienenden, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze);

- Arbeitgeberumlagen (Kurzarbeitergeld, Erstausbildung, berufliche Fort- und Weiterbildung);

— Bundeszuschuß für beitragsfremde Lasten und für aktive Arbeitsmarktpolitik (Koppelung an den Umfang der Arbeitslosigkeit);

- Einführung einer Arbeitsmarktabgabe für Selbständige und Beamte.

10. Sozialhilfe

Auch bei dem Konzept einer bedarfsorientierten Grundsicherung bleibt der Rechtsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Reihe von Fällen eine notwendige Leistung der Sozialhilfe.

Das als Kern sozialstaatlicher Grundsicherung im BSHG enthaltene Bedarfsprinzip ist im Verlauf der letzten Jahre ausgehöhlt worden, u. a. durch

- den Verzicht auf konsequente Anpassung der Regelsätze an die tatsächliche Preisentwicklung (z. B. "Deckelung");

- Nichtanpassung des Warenkorbes an die sich verändernden Verbrauchergewohnheiten (1970 bis Mitte 1985 keine Veränderung des Warenkorbes);

- Kürzungen von Mehrbedarfszuschlägen (denen nur teilweise Ausweitungen hinsichtlich der Mehrbedarfszuschläge gegenüberstehen).

Im Prinzip ist der Warenkorb und darauf fußend der Regelsatz ein durchaus brauchbares Instrument, dem Bedarfsdeckungsprinzip des BSHG Geltung zu verschaffen. Zur tatsächlichen Durchsetzung dieses Prinzips bedarf es allerdings der ständigen Anpassung an die Preisentwicklung sowie einer Berücksichtigung von Veränderungen des allgemeinen Verbraucherverhaltens in Bezug auf den Inhalt des Warenkorbes.

Daher müssen kurzfristig für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt folgende Forderungen durchgesetzt werden:

- Es ist ein neues Bedarfsmengenschema zu entwickeln, das dem Grundsatz der Bedarfsdeckung wieder entspricht;

- die Struktur der Regelsätze und die Mehrbedarfszuschläge müssen die Lebenslagen verschiedener Personengruppen berücksichtigen und besondere Benachteiligungen des geltenden Systems ausgleichen (z. B. Unterausstattung von Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten, Benachteiligung Alleinerziehender etc.);

— der Grundsatz "Arbeit statt Sozialhilfe" muß zu einem generellen Gestaltungsprinzip weiterentwickelt werden. So sollen längerfristig arbeitslose Sozialhilfeempfänger einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung im Rahmen der Hilfe zur Arbeit in der Form sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit tarifgerechter Entlohnung erhalten. Die Hilfe zur Arbeit in der Form der Mehraufwandsentschädigung ("1‚50 DM") ist als Prinzip abzuschaffen und lediglich als arbeitstherapeutisches Instrument unter sehr engen Voraussetzungen zu erhalten.

11. Mit dem Konzept der sozialen Grundsicherung beschreiten Sozialdemokraten einen relativ kurzfristig realisierbaren Weg.

Unabhängig davon werden Sozialdemokraten längerfristig über neue Formen sozialer Grundsicherung für alle nachdenken; eine denkbare Perspektive für eine solche Grundsicherung kann ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Einkommen für alle in der Form eines staatlich garantierten Grundeinkommens sein.

Die hiermit verbundene begrenzte Entkoppelung von Arbeit und Einkommen würde der Produktivitätsentwicklung in unserer Gesellschaft besser Rechnung tragen und die bisher von Bedürftigkeitsprüfungen abhängigen Instrumente der Existenzsicherung zu einem offensiven Konzept weiterentwickeln.

12. Gesamtreform der Alterssicherung

Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung wird sich in den kommenden Jahrzehnten gegenüber dem heutigen Stand voraussichtlich nahezu verdoppeln. Folge dieser Entwicklung ist ein erheblicher Mehrbedarf an Aufwendungen. Diese können weder einseitig der älteren Generation noch ausschließlich den Steuer- und Beitragszahlern aufgebürdet werden.

Notwendig ist deshalb eine umfassende Reform des Alterssicherungssystems, durch die - der heute zur Alterssicherung zur Verfügung stehende Bundeszuschuß gezielter eingesetzt und gegebenenfalls ausgeweitet wird, - - vorhandene Ungerechtigkeiten ausgeglichen, - Überversorgungstatbestände beseitigt sowie - Lücken und Unterversorgung abgebaut werden.

13. Erwerbstätige entrichten bei gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit gleiche Finanzierungsbeiträge. Das bedeutet auch den Wegfall der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze.

14. Die öffentlich-rechtliche Alterssicherung soll die im Berufs-leben erworbene soziale Position im Alter in angemessenem Umfang absichern. Der Zusammenhang von Arbeitseinkommen und Alterssicherung (Lohnersatzprinzip) ist, ergänzt um das System der Grundsicherung, beizubehalten. Das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem soll nach einem vollen Arbeitsleben auf der Basis eines entsprechenden Nettorentenniveaus 65 Prozent des vergleichbaren verfügbaren Arbeitseinkommens sichern. Das Prinzip der Mindestrente garantiert eine Grundsicherung.

15. Das Alterssicherungssystem soll nach dem Muster der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung ausgestaltet sein. Dessen wesentliche Elemente (Versicherungsprinzip, Lohnbezogenheit, lohnbezogene Rentendynamik, Umlagefinanzierung durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie Bundeszuschuß) werden beibehalten. Zusätzlich zu den Arbeitnehmern sollen auch alle übrigen Erwerbstätigen, zum Beispiel Selbständige, mit gleichen Rechten und Pflichten in das Alterssicherungssystem einbezogen werden. Bei Selbständigen darf der fehlende Arbeitgeberbeitrag nicht dem einzelnen aufgelastet werden, sondern muß durch eine Selbständigen—Umlage im Zusammenhang mit dem Wertschöpfungsbeitrag aufgebracht werden.

16. Knappschaftliche Rentenversicherung, Altershilfe der Landwirte und öffentlich-rechtliche berufsständische Versorgung der freien Berufe werden in das einheitliche Alterssicherungssystem eingegliedert. Diese Sicherungssysteme können im Rahmen der allgemeinen Alterssicherung den Status des eigenen Versicherungsträgers beibehalten, müssen jedoch in den finanziellen Solidarausgleich einbezogen werden. Besonderheiten einzelner Berufsgruppen kann ferner durch Sonderbestimmungen im Beitragsrecht Rechnung getragen werden, zum Beispiel Einheitsbeitrag für Landwirte, normale Beiträge für knappschaftlich Versicherte, die über Tage arbeiten.

17. Die beitragsbezogenen Renten des Alterssicherungssystems werden durch Mindestrenten ergänzt, auf die jedoch eigenes Einkommen (beitragsbezogene Rente sowie alle anderen Einkünfte) sowie Einkommen des Ehegatten angerechnet werden. Auf die einkommensabhängige Mindestrente soll jeder Bürger einen Anspruch haben, auch wenn er keine Beiträge gezahlt hat. Die Kosten der Grundsicherung sind aus Steuermitteln zu bestreiten.

Die Grundsicherung kann sich wie folgt zusammensetzen:

750 Mark - Mindestrente + 600 Mark - Ehegattenzuschlag + - Zuschlag für jede zweite und weitere Person in häuslicher Gemeinschaft + - Miete entsprechend der Regelung für Sozialhilfeempfänger + - Anrechnungsbetrag für Kindererziehungszeiten

Die Mietauslagen werden dem Rentenversicherungsträger durch die Sozialämter erstattet.

18. Das Risiko des/der Hinterbliebenen deckt die Teilhaberente, die bei Eintritt des Versicherungsfalls 70 Prozent der durch die Ehepartner gemeinsam erworbenen Ansprüche, mindestens jedoch die eigene Rente garantiert. Die Frage der Hinterbliebenenversorgung bei eheähnlichen Gemeinschaften muß geklärt werden.

19. Die überwiegend durch den Einsatz von Mikroelektronik beschleunigte Rationalisierung gefährdet Arbeitsplätze und führt zu Mindereinnahmen der Sozialversicherung, wenn der Anteil der Löhne am Volkseinkommen sinkt. Wenn Arbeit durch Kapital ersetzt wird, kann ein Teil der Unternehmen sich zunehmend von Sozialversicherungsbeiträgen entlasten, arbeitsintensivere Dienstleistungen werden dagegen durch steigende Beiträge zur Sozialversicherung immer teurer. Sozialdemokraten wollen deshalb die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber nicht mehr ausschließlich nach dem Lohn, sondern auch nach der Wertschöpfung bemessen. Damit werden die Unternehmen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung herangezogen. Bemessungsgrundlage soll die Bruttowertschöpfung sein (Löhne und Gehälter, Gewinne, Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen‚ Mieten, Pachten usw.).

20. Das Finanzierungssystem muß so ausgestaltet werden, daß auch bei Änderung der ökonomischen und demographischen Rahmenbedingungen gesetzliche Eingriffe unnötig sind (Absicherung des Rentensystems gegenüber dem Arbeitsmarktrisiko‚ gesetzlich vorgeschriebener "Dreiklang" der Lastenverteilung auf Rentner, Beitragszahler und Staat, automatischer Regelmechanismus durch flexible Beitragssatzfestlegung entsprechend dem Finanzierungsbedarf).

21. Die soziale Sicherung für den Fall der Invalidität, die heute auf verschiedene Träger verteilt ist (insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung), soll aus der Alterssicherung herausgelöst und zu einer einheitlichen allgemeinen Invaliditätssicherung mit dem organisatorischen Kern der heutigen Berufsgenossenschaften zusammengefaßt werden, die zugleich für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und Prävention zuständig sein soll. Die Rentenleistungen bei Invalidität sollen unabhängig von der Ursache der Gesundheitsbeeinträchtigung und im übrigen ebenso wie in der Alterssicherung ausgestattet sein. Die Kriegsopferversorgung als auslaufendes Problem soll von der Neuordnung ausgenommen bleiben.

22. Zum Teil auf der Grundlage des Rentenreform-Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion sind folgende Maßnahmen vorzusehen:

- schrittweise Wiederherstellung voller Rentenversicherungsbeiträge der Bundesanstalt für Arbeit,

- neue Rentenformel (Beteiligung der Rentner am demographischen Risiko; wenn Beitragssatzerhöhungen erforderlich werden, mindert sich entsprechend die Rentenerhöhung),

- flexible Beitragsfestlegung entsprechend dem Finanzbedarf,

- Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko,

- Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze,

- Einführung eines Wertschöpfungsbeitrages,

- Ausbau der Rente nach Mindesteinkommen zur Dauerlösung (auch für Beitragszeiten nach 1972),

- Wiederherstellung der früheren Anspruchsvoraussetzungen bei Rente für Berufsunfähigkeit und bei Rente für Erwerbsunfähigkeit.

23. Die Zeiten der Kindererziehung sind allen Versicherten mit einem Jahr pro Kind rentensteigernd anzurechnen. Mittelfristig ist ein zweites Babyjahr einzuführen.

24. Schritte zur Harmonisierung der Alterssicherungssysteme:

- Vereinheitlichung und Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenzen zwischen Rentenversicherung und Beamtenversorgung,

- Linearisierung der Pensionsformel in der Beamtenversorgung (einheitlicher Steigerungssatz, Höchstpension erst nach 40 Dienstjahren, gleichzeitig Einführung einer Zurechnungszeit in der Beamtenversorgung),

- schrittweise Einführung eines eigenen Alterssicherungsbeitrages der Beamten (ohne Beitragsbemessungsgrenze)‚ verbunden mit einem Bruttoausgleich als soziale Flankierung für die unteren Besoldungsgruppen (einfacher und mittlerer Dienst)‚

- Übertragung der Änderungen in der Beamtenversorgung auf die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Beseitigung der erhöhten Steigerungssätze in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Beschäftigte über Tage (für künftige Versicherungszeiten)‚ soziale Staffelung der Beiträge zur Altershilfe der Landwirte,

- Aufnahme der freien Berufe und der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne zusätzliche Belastung der beitragszahlenden Arbeitnehmer.

25. Absicherung des Pflegefallrisikos Drei Millionen zumeist alte Menschen sind heute in der Bundesrepublik auf ständige Pflege angewiesen. Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen werden im Haus durch Verwandte oder durch Sozialstationen versorgt. Meist Frauen mittleren Alters leisten Pflege, ohne oder bei geringem Entgelt, ohne Sozialbeiträge, ohne Rentenanspruch. Bis zu 10 Prozent der Pflegebedürftigen sind in Heimen untergebracht. Bedingt durch den Altersaufbau in unserem Land ist Pflegebedürftigkeit kein Einzelschicksal, sondern Risiko für immer mehr Menschen.

Der Pflegefall ist bis jetzt nur unzureichend abgesichert. Das Einkommen der Pflegebedürftigen reicht zur finanziellen Sicherung vermehrter häuslicher oder auch stationärer Pflege meist nicht mehr aus. Sozialhilfebezug mit familiären und finanziellen Auswirkungen ist die Folge. Diese gegenwärtige Situation belastet auch die Sozialhilfeträger.

26. Grundsätzlich gilt, ambulante Hilfe so lange wie möglich, stationäre Unterbringung nur dann, wenn es unbedingt erforderlich ist. Deshalb ist eine umfassende qualitative und quantitative Verbesserung der ambulanten Angebote erforderlich.

Dazu dienen im ambulanten Bereich:

- Verbesserung der Voraussetzung für das Verbleiben der Pflegebedürftigen in vertrauter Umgebung durch flächendeckende und gemeindenahe Angebote ambulanter Dienste;

- durch pflegerische Hilfsmittel (behindertengerechte Wohnungsausstattung‚ Krankenbetten usw.);

- finanzielle Motivierung zur Übernahme häuslicher Pflege durch sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegenden;

- Angebot ambulanter Dienste und Sicherstellung ihrer Finanzierung für die häusliche Betreuung Pflegebedürftiger sowie Beratung von Angehörigen;

- finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und der Unterhaltsverpflichteten von Pflegekosten.

- Dringend erforderlich sind Tagespflegeeinrichtungen, die für die Familie unterstützende Pflege leisten.

Pflegeheime dürfen nicht "Einbahnstraßen" werden. Die aktivierende Pflege muß im Vordergrund stehen. Die Strukturen der Pflegeheime sind zu verbessern. Die Situation der Altersverwirrten ist auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen. Große, unüberschaubare Pflegeeinrichtungen sind abzulehnen. Pflegerische Wohngemeinschaften und kleine Pflegegruppen werden als sinnvoll erachtet. Die Heimaufsicht ist auf bessere Grundlagen zu stellen.

Zur Lösung der oben genannten Zielvorstellungen wird die Einführung einer Pflegeversicherung vorgeschlagen. In diese Pflegeversicherung sind alle Bundesbürger einzubeziehen.

Die Pflegeversicherung ist als eigenständiges Versicherungssystem an die gesetzlichen Krankenversicherungen anzugliedern. Die Pflegeversicherung wird aus Beiträgen mit staatlichen Zuschüssen finanziert. Ihre Leistungen treten an die Stelle bisher üblicher Sozialhilfe.

Die Übertragung der Durchführung der Pflegeversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung entschärft die Abrenzungsproblematik Krankheit/Pflegebedürftigkeit und erleichtert die Ausgestaltung einer durchlässigen Versorgungskette für Kranke wie für Pflegebedürftige. Die Pflegeversicherung übernimmt die personellen und sächlichen Kosten in der ambulanten Versorgung sowie die pflegerischen Kosten bei stationärer Unterbringung. Der Pflegebedürftige zahlt im Falle einer stationären Unterbringung die Kosten der Unterbringung und Verpflegung aus eigenem Einkommen. Falls dies nicht reicht, muß auch hier die Sozialhilfe unterstützend eintreten. Die Versicherungslösung würde nach den Berechnungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge ca. ein Prozent des Bruttolohns beinhalten, die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern, Selbständigen und Freiberuflern zu tragen sind. Darüber hinaus sind staatliche Zuschüsse des Landes bzw. Bundes erforderlich.

27. Krankenversicherung

Das deutsche Gesundheitswesen ist nach dem der USA das kostspieligste, jedoch nicht das leistungsfähigste.

Eine wesentliche Ursache ist die in der Welt einzigartige, starre Trennung von ambulanter und stationärer Krankenbehanlung. Die mangelnde Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen und Krankenhausärzten wurde in den letzten Jahren zielgerichtet verschärft. Sie ist gegen die Interessen der Mehrheit von Bürgern gerichtet und kostet die Krankenversicherung beträchtliche Finanzmittel. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung ist in dieses änderungsbedürftige System eingebunden, die Beitragszahler übernehmen die entstehenden Kosten, die Selbstverwaltung hat sich aus den Entscheidungen über die gesundheitliche Sicherung ihrer Mitglieder vor Ort weitgehend zurückgezogen. Aufgrund des geltenden Rechts verfügt die Selbstverwaltung kaum über Einflußmöglichkeiten. Durch konservative Politik sollen gesundheitliche Risiken verstärkt privatisiert werden, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung beschnitten und die Teilhabe an der medizinischen Entwicklung für erhebliche Teile der Bevölkerung eingeschränkt werden. Folgerichtig werden private Krankenversicherungssysteme bei Planungs- und Finanzierungsentscheidungen des Gesundheitswesens gestärkt.

Die starken Beitragsdifferenzen in der Krankenversicherung müssen durch einen kassenartenübergreifenden Finanzausgleich zu 80 Prozent ausgeglichen werden. Ein freies Kassenwahlrecht für alle Versicherten kann wegen der Entsolidarisierung zu Lasten der Alten, Kinderreichen, Behinderten und schlecht Verdienenden nicht verwirklicht werden. Zur Stärkung der Versichertengemeinschaft sollte den Beamten die gesetzliche Krankenversicherung geöffnet werden. Die Beamten erhalten ein Wahlrecht zwischen Beihilfe oder Beitragszuschuß des Dienstherrn.

Das Sachleistungsprinzip muß verteidigt werden, bestehende Eigenbeteiligungen sind zu streichen. Das Leistungswesen ist stärker auf Vorbeugung und Vorsorge auszurichten. Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und sozialen Diensten ist anzustreben.

Ein Schritt zur Eindämmung der Leistungsausweitung ist die Einführung eines Leistungskomplexhonorars statt der Einzelleistungsabrechnung für Ärzte und Zahnärzte. Diese Abrechnungsform faßt alle Leistungen bei typischen Krankheitsverläufen pauschal zusammen.

Außerdem ist die Überwachung der Verordnungs- und Abrechnungspraxis zu verstärken. Sowohl ein Quittungsverfahren bei Leistungserbringung als auch die Verbesserung der Kompetenz der Kassenvertreter beim Prüfverfahren wären hier gangbare Wege.

Eine Beschränkung der Zahl der Ärzte bzw. Zahnärzte durch ein bedarfsabhängiges Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Sich daraus potentiell ergebende Kostensteigerungen werden durch Begrenzung der Lohnzuwachsrate reguliert. Eine Altersgrenze für niedergelassene Ärzte ist einzuführen. Außerdem muß die Weiterbildung, insbesondere auf dem Gebiet psychischer Ursachen von Erkrankungen, zur Voraussetzung für die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung gemacht werden.

Die Gleichstellung der psychologischen und medizinischen Gesundheitsversorgung ist erforderlich. Zu diesem Zweck ist eine gesetzliche Regelung über die Kassenzulassung von klinischen Psychologen anzustreben. Ziel ist eine flächendeckende und bedarfsorientierte psychologische Versorgung.

Die Krankenhausbehandlung belastet die Krankenkassen besonders. Ihnen ist bei der Krankenhausbedarfsplanung, den Investitionsentscheidungen und der Pflegesatzgestaltung mitbestimmender Einfluß einzuräumen. Die Politik darf sich jedoch aus diesen Entscheidungen nicht zurückziehen.

Die Privatliquidation für ärztliche und medizinisch-technische Leistungen in Krankenhäusern wird nicht von den Ärzten selbst, sondern von den Krankenhausträgern vorgenommen und fließt dem Krankenhausetat zu.

Die Arzneimittelpreise entwickeln sich ohne Einfluß der Versicherungsträger nur nach den Wünschen der Pharmaproduzenten. Hier ist die Bildung von Kammern der pharmazeutischen Industrie als Verhandlungspartner der Krankenkassen notwendig. Die Aufstellung von Preisvergleichslisten im Verhandlungswege würde den hemmungslosen Preisanstieg eingrenzen. Die Krankenkassen erhalten das Recht, Listen über verschreibungsfähige Medikamente zu erstellen. Darunter darf die Qualität der Behandlung nicht leiden.

Weitere Schritte sind die Abschaffung von Arzneimittelmustern, eine Einschränkung des freien Verkaufs von Arzneimitteln, das Verbot der Laienwerbung und eine Verkleinerung der Packungsgrößen. Ein Verwertungsverbot nach Ablauf des Patentschutzes bei Arzneimitteln ist kostentreibend und daher abzulehnen.

28. Behinderte und Rehabilitation

Jeder kann jederzeit von einer Behinderung betroffen werden, jeder kann jederzeit einen behinderten Angehörigen bekommen. Zur Lebensqualität einer Gemeinschaft gehört es, diese Tatsachen zu akzeptieren, Vorurteile und Ängste gegenüber Behinderten abzubauen und statt dessen Erfahrungen zu ermöglichen, die Behinderte und Nicht-Behinderte in allen Altersstufen miteinander machen können. Eine Gesellschaft ohne Aussonderung ist unser Ziel.

Mit acht bis neun Prozent der Gesamtbevölkerung des Bundesrepublik Deutschland stellen die Behinderten eine große Gruppe unserer Gesellschaft dar. Die bestehende Betreuung der Behinderten kann lediglich ein Ausgangspunkt sein für eine weitergehende Integration der Behinderten.

Die besondere Leistung in der sozialliberalen Koalition zugunsten der Behinderten war die Orientierung nicht mehr an der Ursache, sondern an der Art und Schwere der Behinderung. Dennoch sind die Leistungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Eingliederung nach wie vor unterschiedlich.

Auch wirkt sich die organisatorische Zersplitterung auf verschiedene Rehabilitationsträger nachteilig aus. Wir wollen ein einheitliches Leistungsrecht für alle Behinderten und eine einheitliche Organisation für die gesamte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Eine umfassende Rehabilitation erfordert eine eigenständige und selbstverantwortliche Lebensbewältigung im privaten und sozialen Bereich. Rehabilitation muß deshalb die psychologische Weiterversorgung und Nachsorge einschließen.

Bestandteil der Behindertenpolitik der sozialliberalen Koalition waren auch die Schaffung von spezialisierten, therapeutischen Einrichtungen und Angeboten, mit denen differenziert und ausgeglichen werden sollte (wie z. B. Behindertenwohnheime und -werkstätten). Mit dieser Tendenz der Spezialisierung war jedoch auch der Preis der Absonderung verbunden.

Mehr als bisher - und wo immer möglich - sollten Initiativen forciert und gefördert werden, mit denen Integration vom frühesten Kindesalter an ermöglicht wird. Gemeinsame Betreuung und Erziehung von Behinderten und Nicht-Behinderten in Kindergärten und Schulen haben daher einen zentralen Stellenwert für eine erfolgreiche Integration. In Zusammenhang mit sonderpädagogischen Maßnahmen und der Verkleinerung der Klassen wird eine gemeinsame Beschulung ermöglicht, die - wo immer möglich - nach dem "Wohnortsprinzip" vor sich gehen soll. Eine integriert gestaltete Ausbildung verbessert die Möglichkeiten der Ein- oder Wiedereingliederung der Behinderten in die Arbeitswelt. Dabei ist zu beachten, daß die Ausbildung nicht nur auf eine zu erbringende Leistung abgestellt ist, sondern auf alle Lebensbereiche als Grundlage für integriertes Leben.

Zur Verbesserung der Eingliederung Behinderter in die Arbeitswelt ist die Ausgleichsabgabe auf 750 DM anzuheben und zu dynamisieren.

Die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung hat die Rentenanwartschaften der Behinderten ind Werkstätten gekürzt. Dies führt dazu, daß die Betroffenen im Alter keine ausreichende Rente haben, sondern auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen sein werden. Sozialdemokraten werden diese Kürzung wieder rückgängig machen.

Zur Sicherstellung der Interessen der Behinderten muß der/die Vertrauensmann/-frau vollwertiges Mitglied im Betriebs- bzw. Personalrat sein. Die Mitwirkungsrechte müssen verstärkt werden.

29. Psychiatrie

Immer noch lebt ein Großteil psychisch kranker Menschen in großen, abgelegenen Landeskrankenhäusern. Die Psychiatrie-Enquete strebt eine Dezentralisierung an, die bis heute nicht verwirklicht ist.

Um eine Weiterentwicklung der Psychiatrie voranzutreiben, benötigen wir neben den vollstationären und ambulanten Behandlungsmöglichkeiten verschiedene teilstationäre, komplementäre und ambulante Dienste.

Unser Ziel ist, den Menschen ein dauerhaftes Leben außerhalb von stationären Einrichtungen zu ermöglichen. Dazu gehört für psychisch kranke Menschen eine bessere Sicherung von Grundrechten, das heißt ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit ausreichend Schutz und Hilfe. Die Patienten müssen eine Chance haben, in eigener Wohnung eine ausreichende Betreuung zu erhalten sowie eigene Arbeit und Zuverdienst. Das verlangt grundlegende Umstrukturierung zugunsten des ambulanten Bereichs. Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen für diese Maßnahmen sind dringend zu schaffen.

Durch Tageskliniken können bis zu 50 Prozent des Bettenanteils in teilstationäre Behandlungsplätze umgewandelt werden. Tageskliniken sollten nicht nur im Anschluß an stationäre Behandlung eingesetzt werden, sondern auch unabhängig von stationären Einrichtungen.

Übergangseinrichtungen, therapeutische Wohngemeinschaften und beschützendes Wohnen, sind nicht ausschließlich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Ein Zuhause zu ermöglichen‚ ist wichtiger als eine Kette jeweils befristeter Einrichtungen mit verschiedenen Kostenträgern und unterschiedlichen Rehabilitationszielen.

Der therapeutische Charakter liegt unter anderem darin, ein eigenständiges Wohnen mit weitgehender Autonomie und ausreichender Betreuung zu gewährleisten.

Ambulante Krankenpflege muß auch vom Krankenhaus möglich sein und mit einer Art "Übergangspflege" den Patienten den Weg eröffnen, das Krankenhaus zu verlassen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste sind Einrichtungen der Vor- und Nachsorge sowie der Krisenintervention für längerfristig psychisch Kranke.

Es sollten kleine Firmen und Sonderwerkstätten für seelisch Behinderte geschaffen werden, die eine therapeutische Funktion haben. Mittel und Ausgleichsabgaben könnten auch eigenständigen Firmen von und mit überwiegend psychisch kranken Mitarbeitern zugute kommen.

30. Sozialgemeinde

Der soziale Problemdruck und die Folgen sozialer Fehlentwicklungen werden in den Städten und Gemeinden sichtbar und forcieren den Prozeß der zunehmenden Unterausstattung der kommunalen Sozialpolitik. Diese sozialen Bedrohungen lassen sich nicht allein zentralstaatlich lösen. Im Rahmen zentraler Rahmenbedingungen ist eine Strategie der Dezentralisierung und Kommunalisierung in der Sozialpolitik erforderlich, um Prinzipien wie "vorbeugen statt heilen" stärker Geltung zu verschaffen und um möglichst intensiv den konkreten Lebenslagen und Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung tragen zu können.

In diesem Zusammenhang hat die soziale Dienstleistungspolitik der Städte und Gemeinden erhebliche Bedeutung. Dabei steht ein bedarfsgerechter Ausbau der sozialen Dienste im Vordergrund,

- die von einem individuellen Rechtsanspruch auf Leistung ausgehen,

- die von der Wohn- und Lebenssituation ausgehen und deren individuelle und kollektive Beteiligung zur Grundlage haben,

- die aktive Beteiligung der Familien und Nachbarn unterstützen.

Der Rückgriff auf die Idee der "Sozialgemeinde" aus den 50er Jahren (Koordination der Tätigkeiten der einzelnen Sozialleistungsträger, aktive Beteiligung der Betroffenen) kann hier ein hilfreicher Ansatz sein.