S2: Änderung des Wohngeldgesetzes (2016)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 5. Juli 2016, 09:13 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016
Bezeichnung: S2
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land), Landtagsfraktion, Landesgruppe

Der Landesparteitag bittet die Landesregierung Schleswig-Holstein, über den Bundesrat eine Änderung des Wohngeldgesetzes herbei zu führen:

  • Wohngeldgesetz § 3 5 (1) Erhebungsmerkmale: Künftig werden die tatsächlich zu zahlenden Mieten und nicht nur die bewilligten Höchstbeträge erfasst, in die Wohngeldstatistik eingebracht und für die Festsetzung der Mietenstufen ausgewertet.
  • Wohngeldgesetz § 12 (3) 1. Das Mietenniveau wird vom statistischen Bundesamt derzeit nur für Orte ab 10.000 Einwohner gesondert ermittelt. Hier sollten die Länder ihre Kenntnis von der Bevölkerung und Wohnungsstruktur einbringen und auch für kleinere Orte eine eigene Mietstufe beantragen können, bzw. kleinere Gemeinden, die feststellen dass die Miethöchstbeträge weit entfernt von den realen Mieten sind, sollten eine eigene Mietstufe beantragen können.