S3: Pflegekammer auf den Weg bringen (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Ziel ist es dabei gewesen:
Ziel ist es dabei gewesen:


die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu
* die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu verbessern
verbessern
* den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
- den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
* die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu verbessern
- die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu
* die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer Weiterbildungsordnung
verbessern
* die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien
- die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer
Weiterbildungsordnung
- die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und
Qualitätskriterien

Version vom 8. Oktober 2014, 16:16 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: S3
Antragsteller: Kreisverband Flensburg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Pflege in Schleswig-Holstein steht seit Jahren vor tiefgreifenden Herausforderungen. So müssen in einem Gebiet, welches für eine alternde Gesellschaft immer wichtiger wird, die Fragen der Qualität und Quantität der Aus- und Fortbildung, die Bezahlbarkeit der Pflege und die humanen Bedingungen für Pflegende und Gepflegte vernetzt miteinander gelöst werden.

Als ein Baustein zur Lösung der Probleme in der Pflege hat sich die SPD Schleswig-Holstein entschieden, sowohl im Landtagswahlprogramm als auch im Regierungsprogramm die Pflegekammer zu verankern.

Ziel ist es dabei gewesen:

  • die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu verbessern
  • den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
  • die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu verbessern
  • die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer Weiterbildungsordnung
  • die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien