S3: Pflegekammer auf den Weg bringen (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Ziel ist es dabei gewesen:
Ziel ist es dabei gewesen:


die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu
* die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu verbessern
verbessern
* den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
- den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
* die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu verbessern
- die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu
* die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer Weiterbildungsordnung
verbessern
* die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien
- die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer
* einen klaren Ansprechpartner für die Anerkennung von Ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege zubekommen
Weiterbildungsordnung
 
- die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und
Die Berichterstattung der letzten Zeit über Missstände in Pflegeeinrichtungen bestärken uns darin, dass die Ziele weiter richtig und wichtig sind, wenn wir eine deutliche Verbesserung für Pflegende und Zupflegende erreichen wollen.
Qualitätskriterien
 
Trotzdem nehmen wir die Kritik von Gewerkschaften und Pflegenden sehr ernst.
 
Hauptsächlich macht sich die Kritik der Pflegenden und der Gewerkschaften an der Pflichtmitgliedschaft und an der finanziellen Belastung der Pflegenden durch die Kammerbeiträge fest.
 
Trotz der Diskussionen halten wir an der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer fest. Eine Pflegekammer ohne Pflichtmitgliedschaft macht keinen Sinn.
 
Durch das Aufgabenprofil der Pflegekammer ist es wichtig, dass sie alle Pflegenden in Schleswig-Holstein vertritt. Die Mitgliedschaft von nur einigen in der Pflege Beschäftigter kann nicht den Aufwand einer Pflegekammer rechtfertigen.
 
Die Problematik der finanziellen Belastung der Pflegenden durch die Mitgliedsbeiträge in der Pflegekammer können wir gut nachvollziehen. Wir wollen, das die Arbeitgeber den Beschäftigten in der Pflege die Kammerbeiträge zusätzlich zum Lohn erstatten. Nur so kann verhindert werden, dass zum Beispiel der Mindestlohn über einen Umweg wieder unterhöhlt wird.
 
Als selbstverständlich sehen wir, dass die Gewerkschaften am Gründungsprozess der Pflegekammer beteiligt sind. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Gewerkschaften über die genaue Beteiligung auf zunehmen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich müssen die Gewerkschaften am Gründungskonvent der Pflegekammer beteiligt werden, da dort über Beitragshöhen, Beteiligungsverfahren und detaillierte Aufgabenbeschreibungen entschieden wird. Eine schnelle Einführung darf nicht zu Lasten der Beteiligung gehen. Wenn im jetzigen Zeitplan zur Einführung der Pflegekammer eine Beteiligung nicht mehr zu realisieren ist, so muss dieser durch ein Zeitplan ersetzt werden, der eine angemessene Beteiligung ermöglicht.
 
Dringend empfiehltder SPD Landesparteitag unabhängig von der Einführung einer Pflegekammer eine grundlegende Neubesetzung der Landesgremien zur Pflege (Landespflegeausschuss und Landesgremium nach §90 a SGBV) unter Einbeziehung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der zuständigen Fachgewerkschaft ver.di.
 
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung diese Gremien bislang ohne gewerkschaftliche Beteiligung besetzt waren. Es ist dringend geboten, den Patienten, den Beschäftigten und den Versicherten mehr Mitsprache und mehr Gewicht in diesen Gremien einzuräumen.
 
Sowohl die Nichterfüllung der Ziele als auch eine Beitragsbelastung der Pflegenden kann für uns nur eine Ablehnung zur Folge haben.

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2014, 15:19 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: S3
Antragsteller: Kreisverband Flensburg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Pflege in Schleswig-Holstein steht seit Jahren vor tiefgreifenden Herausforderungen. So müssen in einem Gebiet, welches für eine alternde Gesellschaft immer wichtiger wird, die Fragen der Qualität und Quantität der Aus- und Fortbildung, die Bezahlbarkeit der Pflege und die humanen Bedingungen für Pflegende und Gepflegte vernetzt miteinander gelöst werden.

Als ein Baustein zur Lösung der Probleme in der Pflege hat sich die SPD Schleswig-Holstein entschieden, sowohl im Landtagswahlprogramm als auch im Regierungsprogramm die Pflegekammer zu verankern.

Ziel ist es dabei gewesen:

  • die Stimme der Pflegenden im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zum Thema Pflege zu verbessern
  • den Pflegenden eine klare Stimme im öffentlichen Diskurs zu geben
  • die Situation der Pflegenden durch den selbstbestimmten Erlass einer Berufsordnung zu verbessern
  • die Sicherung der Weiterbildung durch den selbstbestimmten Erlass einer Weiterbildungsordnung
  • die Verbesserung der Pflegequalität durch Festlegung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien
  • einen klaren Ansprechpartner für die Anerkennung von Ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege zubekommen

Die Berichterstattung der letzten Zeit über Missstände in Pflegeeinrichtungen bestärken uns darin, dass die Ziele weiter richtig und wichtig sind, wenn wir eine deutliche Verbesserung für Pflegende und Zupflegende erreichen wollen.

Trotzdem nehmen wir die Kritik von Gewerkschaften und Pflegenden sehr ernst.

Hauptsächlich macht sich die Kritik der Pflegenden und der Gewerkschaften an der Pflichtmitgliedschaft und an der finanziellen Belastung der Pflegenden durch die Kammerbeiträge fest.

Trotz der Diskussionen halten wir an der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer fest. Eine Pflegekammer ohne Pflichtmitgliedschaft macht keinen Sinn.

Durch das Aufgabenprofil der Pflegekammer ist es wichtig, dass sie alle Pflegenden in Schleswig-Holstein vertritt. Die Mitgliedschaft von nur einigen in der Pflege Beschäftigter kann nicht den Aufwand einer Pflegekammer rechtfertigen.

Die Problematik der finanziellen Belastung der Pflegenden durch die Mitgliedsbeiträge in der Pflegekammer können wir gut nachvollziehen. Wir wollen, das die Arbeitgeber den Beschäftigten in der Pflege die Kammerbeiträge zusätzlich zum Lohn erstatten. Nur so kann verhindert werden, dass zum Beispiel der Mindestlohn über einen Umweg wieder unterhöhlt wird.

Als selbstverständlich sehen wir, dass die Gewerkschaften am Gründungsprozess der Pflegekammer beteiligt sind. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Gewerkschaften über die genaue Beteiligung auf zunehmen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich müssen die Gewerkschaften am Gründungskonvent der Pflegekammer beteiligt werden, da dort über Beitragshöhen, Beteiligungsverfahren und detaillierte Aufgabenbeschreibungen entschieden wird. Eine schnelle Einführung darf nicht zu Lasten der Beteiligung gehen. Wenn im jetzigen Zeitplan zur Einführung der Pflegekammer eine Beteiligung nicht mehr zu realisieren ist, so muss dieser durch ein Zeitplan ersetzt werden, der eine angemessene Beteiligung ermöglicht.

Dringend empfiehltder SPD Landesparteitag unabhängig von der Einführung einer Pflegekammer eine grundlegende Neubesetzung der Landesgremien zur Pflege (Landespflegeausschuss und Landesgremium nach §90 a SGBV) unter Einbeziehung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der zuständigen Fachgewerkschaft ver.di.

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung diese Gremien bislang ohne gewerkschaftliche Beteiligung besetzt waren. Es ist dringend geboten, den Patienten, den Beschäftigten und den Versicherten mehr Mitsprache und mehr Gewicht in diesen Gremien einzuräumen.

Sowohl die Nichterfüllung der Ziele als auch eine Beitragsbelastung der Pflegenden kann für uns nur eine Ablehnung zur Folge haben.