S4: Änderung KitaG (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 17. März 2015, 14:39 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteitag |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteitag Neumünster 2015 |Nr …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: S4
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)‏‎


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion


Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Gesetzänderungsverfahren den §25 a KiTaG ist so abzuändern, dass Kinder, die einmal in einen Kindergarten aufgenommen wurden, das uneingeschränkte Recht haben, diesen Kindergarten bis zur Schulpflicht zu besuchen. Die Umsetzung könnte durch Ergänzung des § 25 a Abs. 3 S.1 um einen neuen Satz 2 erfolgen, der lautet:

„Die einmal erfolgte Aufnahme in einen Kindergarten gilt als besonderer Grund im Sinne des S.1“

hilfsweise: War das Kind bereits im Kindergarten aufgenommen, ist der Nachweis der Unzumutbarkeit des Wechsels erbracht, wenn ein Kinderarzt dies attestiert.