S9 Solidarische Bürgerversicherung (2011): Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungspflicht besteht für alle Erwerbstätigen aller Berufsgruppen.
Versicherungspflicht besteht für alle Erwerbstätigen aller Berufsgruppen.
Die Beiträge sind allein abhängig von der Höhe aller Einkommen aller Einkommensarten.
Die paritätische Arbeitgeberbeteiligung bleibt erhalten bzw. wird wieder eingeführt.
Die Leistungsbeziehungen der Beitragszahler und Leistungsempfänger mit den Leistungsträgern müssen auf der Grundlage von gegenseitigen, einklagbaren Ansprüchen geregelt sein.

Aktuelle Version vom 10. April 2013, 14:55 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: S9
Antragsteller: Kreisverband Plön


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Die SPD spricht sich für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung aus, die mindestens die Bereiche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung umfassen muss.

Dabei wird das Ziel verfolgt, eine umfassende, gerechte und solidarische Neustrukturierung unseres Sozialsystems zu erreichen.

Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

Versicherungspflicht besteht für alle Erwerbstätigen aller Berufsgruppen.

Die Beiträge sind allein abhängig von der Höhe aller Einkommen aller Einkommensarten.

Die paritätische Arbeitgeberbeteiligung bleibt erhalten bzw. wird wieder eingeführt.

Die Leistungsbeziehungen der Beitragszahler und Leistungsempfänger mit den Leistungsträgern müssen auf der Grundlage von gegenseitigen, einklagbaren Ansprüchen geregelt sein.