SATZ1: Antrag auf Satzungsänderung (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: SATZ1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Ergänze SPD Landessatzung §11 Abs. 2

Anträge von Organisationsgliederungen, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen müssen mindestens zwei Wochen vor Tagungsbeginn beim Landesvorstand eingegangen sein, der sie unverzüglich den Delegierten bekanntzugeben hat. Hiervon abweichend, kann der Landesvorstand mit zwei Drittel seiner Mitglieder eine längere Antragsfrist von bis zu 4 Wochen beschließen und diese mit der Einberufung bekannt machen. Die Einberufungsfrist verlängert sich in diesem Fall entsprechend.