Satzung 1: Satzungsänderung § 7 (1) (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: Satzung 1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen:


Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er setzt sich aus den von den Kreistagen gewählten 200 Delegierten zusammen. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die in vorausgegangenen vier Quartalen Beiträge abgerechnet worden sind. Die Berechnung der Delegierten pro Kreisverband erfogt nach Hare-Niemeyer-Verfahren.

Zusätzlich entsenden die Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AsF, AfA, AsG, AfB, ASJ und 60plus) jeweils zwei Delegierte, die auf den Landeskonferenzen der Arbeitsgemeinschaften zu wählen sind. Die vom Landesvorstand eingesetzten Foren und Projektgruppen haben Antragsrecht auf Landesparteitagen und können je 1 Delegierten mit beratender Stimme entsenden.

Delegierte und Ersatzdelegierte in ausreichender Zahl sind auf den Kreisparteitagen bzw. Landeskonferenzen zu wählen und dem Landesverband vier Wochen vor dem Parteitag zu melden. Bei Verhinderung von Delegierten rücken Ersatzdelegierte in der von den Kreisparteitagen bzw. Landeskonferenzen festgelegten Weise nach.