Satzung 2 Neu: Satzungsänderung (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: Satzung 2 Neu
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Satzung der SPD Schleswig-Holstein ist dahingehend zu ändern, dass auch Arbeitsgemeinschaften im Landesparteirat die Möglichkeit haben, eine Sitzung einzufordern. § 18 der Satzung soll wie folgt neu gefasst werden:


§ 18

(1) Der Landesparteirat wird im Benehmen mit dem Landesvorstand mindestens zweimal im Jahr von seiner oder seinem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von drei Wochen, von der in zu begründenden Ausnahmen abgewichen werden kann, einberufen.


(2) Die oder der Vorsitzende des Landesparteirates hat eine Sitzung einzuberufen:

  1. auf Antrag des Landesvorstandes oder
  2. auf Antrag von mindestens drei Kreisvorständen
  3. auf Antrag von mindestens der Hälfte der Landesarbeitsgemeinschaftsvorstände

Die Anträge auf Berufung müssen einen Vorschlag zur Tagesordnung enthalten. Liegt ein Antrag vor, muss die Sitzung binnen vier Wochen stattfinden.


(3) Der Landesparteirat gibt sich eine Geschätsordnung. Er tagt parteiöffentlich. Die Geschäftsordnung kann Ausnahmen vorsehen.