Soz12: Neuregelung des Pflegegeldes nach SGB XI: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteitag |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteitag Lübeck 2012 |Leitantrag = |…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 12: Zeile 12:
Die bisherige Bemessung des "Pflegegeldes" (vgl. § 37) erfüllt nicht mehr die Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Rd. 46 % aller Pflegebedürftigen (rd. 1.065.000 - Stand 2009) werden innerhalb der Familien gepflegt. Die Pflegezeit beträgt durchschnittlich rd. 8 Jahre! Ein erheblicher Teil der pflegenden Angehörigen ist im erwerbsfähigen Alter, die dann, wenn der Pflegebedarf über Tag und Nacht abgedeckt werden muss, oftmals ihren Beruf aufgeben und i.d.R. ALG II (Harzt IV) beantragen. Sind z.B. zur Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Baussparverträge etc. abgeschlossen, müssen diese gekündigt (kapitalisiert) werden. Dies gilt auch für bescheidenen
Die bisherige Bemessung des "Pflegegeldes" (vgl. § 37) erfüllt nicht mehr die Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Rd. 46 % aller Pflegebedürftigen (rd. 1.065.000 - Stand 2009) werden innerhalb der Familien gepflegt. Die Pflegezeit beträgt durchschnittlich rd. 8 Jahre! Ein erheblicher Teil der pflegenden Angehörigen ist im erwerbsfähigen Alter, die dann, wenn der Pflegebedarf über Tag und Nacht abgedeckt werden muss, oftmals ihren Beruf aufgeben und i.d.R. ALG II (Harzt IV) beantragen. Sind z.B. zur Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Baussparverträge etc. abgeschlossen, müssen diese gekündigt (kapitalisiert) werden. Dies gilt auch für bescheidenen
Immobilienbesitz. Obwohl die Angehörigen einen wichtigen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten (und Heimpflege weitestgehend verhindern), sind zu viele dem Verarmungsrisiko ausgesetzt. Deutschland sollte deshalb der vorbildlichen Regelung Österreichs folgen.
Immobilienbesitz. Obwohl die Angehörigen einen wichtigen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten (und Heimpflege weitestgehend verhindern), sind zu viele dem Verarmungsrisiko ausgesetzt. Deutschland sollte deshalb der vorbildlichen Regelung Österreichs folgen.
Begründung:
In Österreich werden folgende Ziele verfolgt: "Das Pflegegeld verfolgt zwei Ziele: größere finanzielle Entlastung und mehr Selbstbestimmung durch "größtmöglichste Wahl- und Gestaltungsfreiheit in der Pflegesituation." Weiter heißt es: "Das Pflegegeld deckt nicht die gesamten Kosten, die durch einen Pflegebedarf entstehen. Das Pflegegeld ist somit nur ein pauschalierter Zuschuss zu den effektiven Pflegekosten. Die Zahlung eines Pflegegeldes verfolgt zwei Ziele: a) Finanzielle Entlastung Betroffener b) Erhaltung der Selbstbestimmung.
Finanzierungshilfe. Pflegebedürftige Menschen sollen sich die notwendige Betreuung und Hilfe leichter finanzieren können. Denn: Pflege ist in der Regel aus dem laufenden Haushaltseinkommen für NiedrigeinkommensbezieherInnen schwer zu finanzieren.
Mit dem Pflegegeld wird die „Kaufkraft“ der Familien gestärkt. Das Pflegegeld deckt nicht das volle Pflegekostenrisiko, bringt aber unbestritten eine finanzielle Entlastung."
Die nachfolgend vorbildliche 7-Stufen-Staffelung sollte uns Orientierung geben und über die SPD Schleswig-Holstein sollte eine grundlegende Neuordnung des Pflegegeldes initiiert werden. Helfen wir den pflegebereiten Angehörigen, damit sie durch die Pflegeübernahme nicht in die Armut getrieben werden.
Quellennachweis:
1. Bundespflegegeldgesetz, Fassung vom 09.10.2011 (Österreich)
2. Pflegegeld-Broschüre des Landes Salzburg (Österreich), Stand April 2011

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 13:20 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: Soz12
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat, Arbeitskreis Pflege und Gesundheit

Die bisherige Bemessung des "Pflegegeldes" (vgl. § 37) erfüllt nicht mehr die Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Rd. 46 % aller Pflegebedürftigen (rd. 1.065.000 - Stand 2009) werden innerhalb der Familien gepflegt. Die Pflegezeit beträgt durchschnittlich rd. 8 Jahre! Ein erheblicher Teil der pflegenden Angehörigen ist im erwerbsfähigen Alter, die dann, wenn der Pflegebedarf über Tag und Nacht abgedeckt werden muss, oftmals ihren Beruf aufgeben und i.d.R. ALG II (Harzt IV) beantragen. Sind z.B. zur Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Baussparverträge etc. abgeschlossen, müssen diese gekündigt (kapitalisiert) werden. Dies gilt auch für bescheidenen Immobilienbesitz. Obwohl die Angehörigen einen wichtigen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten (und Heimpflege weitestgehend verhindern), sind zu viele dem Verarmungsrisiko ausgesetzt. Deutschland sollte deshalb der vorbildlichen Regelung Österreichs folgen.