Sprachförderung für alle Migranten und Migrantinnen unabhängig von der Bleibeperspektive! (2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 25. September 2019, 15:31 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: IR8
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt


Beschluss: Angenommen


  1. Alle Menschen, die dauerhaft nach Schleswig-Holstein ziehen, sollen berechtigt werden, einen Integrationskurs nach der Integrationskursverordnung der Bundesregierung (IntV) zu besuchen, unabhängig von Nationalität und Bleibeperspektive oder Aufenthaltsstatus.
  2. Auch Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“ soll es ermöglicht werden, nach Erreichen des Sprachniveaus B1 einen Aufbaukurs zum Erlangen des Sprachniveaus B2 (z.B. nach DeuFöV) zu besuchen. Das Sprachniveau B2 nach GER wird als notwendig erachtet, um beispielsweise eine Ausbildung aufnehmen zu können (Empfehlung der IHK zu Schleswig-Holstein).
  3. Es müssen Instrumente zur Förderung des frühkindlichen Spracherwerbs geschaffen werden, um den hier lebenden Kindern von Migrantinnen und Migranten einen bestmöglichen Einstieg in das deutsche schulische und duale Ausbildungssystem zu ermöglichen. Dies betrifft Kinder aller Nationalitäten, insbesondere auch aus osteuropäischen Mitgliedsstaaten und Kinder geflohener Menschen.