St1 Neu: Anforderungen an eine große Steuerreform: Normalverdiener entlasten, Schlupflöcher schließen, solide gegenfinanzieren (1997): Unterschied zwischen den Versionen

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Indem beide Teile strikt aufkommensneutral gestaltet werden, ist sichergestellt, daß die Steuerreform weder zu einer höheren Schuldenaufnahme noch zu Kürzungen öffentlicher Leistungen führen muß.
Indem beide Teile strikt aufkommensneutral gestaltet werden, ist sichergestellt, daß die Steuerreform weder zu einer höheren Schuldenaufnahme noch zu Kürzungen öffentlicher Leistungen führen muß.
'''5.''' Die SPD ist für eine Erhöhung des Existenzminimums auf 14.000 DM (Verheiratete 28.000 DM), einen Eingangssteuersatz von 19 %, einen linearprogressiven Anstieg des Tarifs und einen Spitzensteuersatz, der in Abhängigkeit vom erreichbaren Abbau von Vergünstigungen ab einem Einkommen von 120.000 DM (Verheiratete 240.000 DM) bei 49 % liegen könnte. Ein solcher Tarif entlastet die unteren und mittleren Einkommen überproportional, vermeidet unnötige Tarifsprünge und verzichtet auf weitere Steuergeschenke zugunsten der Spitzenverdiener. Es darf zu keiner Absenkung der Arbeitnehmerpauschale kommen.
'''6.''' Als Gegenfinanzierung für diese Tarifsenkung müssen alle steuerlichen Vergünstigungen auf den Prüfstand - zuallererst diejenigen, die dazu führen, daß von den Unternehmer- und Vermögenseinkommen heute gerade noch die Hälfte steuerlich erfaßt wird (siehe oben, Zf. 1). Vordringlich sind wir für:
* Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer,
* Begrenzung von Sonderabschreibungen und der degressiven Abschreibungssätze
* Einschränkung von Pauschalwertberichtigungen,
* Einführung eines Abzinsungsgebotes für Rückstellungen,
* Schuldenbewertung mit dem Teilwert zum Bilanzstichtag,
* Streichung des Verlustrücktrags,
* steuerliche Erfassung von Sanierungsgewinnen,
* umfassende Erfassung von Wertzuwächsen durch Ausweitung der Spekulationsfristen für Wertpapiere und Immobilien sowie durch Besteuerung von Erträgen aus der Veräußerung nicht selbstgenutzter Immobilien,
* vollständige Erfassung von Zinseinkünften durch verfassungsgemäße Kontrollmöglichkeiten bei gleichzeitigem Einsatz für eine EU-einheitliche Regelung der Zinsbesteuerung,
* Überprüfung der steuerlichen Sonderregelungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,
* aus ökologischen Gründen eine Entfernungspauschale von 50 Pfennig/km ab dem 5. Entfernungskilometer einzuführen,
* das Ehegattensplitting ist abzuschaffen und in eine Familienförderung umzuwandeln.
'''7.''' Eine isolierte Erhöhung der Rentenbesteuerung lehnen wir ab. Eine volle Besteuerung von Renten wäre nur dann vorstellbar, wenn zuvor alle Vorsorgeaufwendungen steuerfrei gestellt werden und eine Gleichbehandlung von Renten und Beamtenpensionen gesichert ist.
'''8.''' Eine weitere gesonderte Senkung der Steuertarife für Unternehmensgewinne bei der Einkommensteuer (für gewerbliche Einkünfte) und der Körperschaftsteuer, wie von der Bonner Koalition vorgeschlagen, lehnen wir ab. Eine solche Privilegierung von Gewinneinkünften widerspräche dem Ziel einer über alle Einkunftsarten gleichmäßigeren und gerechteren Besteuerung. Wenn eine umfassende steuerliche Erfassung der Gewinne (gemäß Zf. 6) gelingt, sollten allerdings im Gegenzug die Körperschaftsteuersätze speziell auf einbehaltene Gewinne gesenkt werden, um den Verbleib dieser Mittel in den Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und Arbeitsplätzen zu sichern.
'''9.''' Eine Steuerreform mit diesen Eckwerten würde - dies zeigen Überschlägige Berechnungen - Arbeitnehmer mit niedrigeren und mittleren Einkommen am stärksten entlasten. Eine solche Steuerreform wäre aufkommensneutral finanzierbar. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung einer Einkommenssteuerreform lehnen wir ab, weil dies den Druck zu einem wirklich umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen nähme und zugleich die unteren und mittleren Einkommen verstärkt belasten würde.
'''10.''' Die vollständige Gegenfinanzierung der von uns vorgeschlagenen Tarifsenkung durch den Abbau von Vergünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer bedeutet zugleich, daß es anders als bei den Vorschlägen der Bonner Koalition nicht zu weiteren Einnahmeverlusten bei Ländern und Kommunen kommt. Damit Länder und Kommunen auch künftig die notwendigen Aufgaben wie Bildung, Arbeitsmarktpolitik, innere Sicherheit und Krankenhäuser wahrnehmen können, muß das Aufkommen aus der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer bei Ländern und Kommunen gesichert bleiben. Auch aus diesem Grund kommt eine Schuldenfinanzierung von Teilen der Reform, wie von der Bonner Koalition vorgeschlagen, für die SPD nicht in Betracht.


==Senkung der Lohnnebenkosten durch Einstieg in die ökologische Steuerreform==
==Senkung der Lohnnebenkosten durch Einstieg in die ökologische Steuerreform==
Zur Senkung der Lohnnebenkosten bedarf es dringend der Entlastung der Sozialkassen von versicherungsfremden Leistungen. In Anbetracht von 4,7 Mio. registrierter Arbeitsloser ist die Senkung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung besonders vordringlich. Zur soliden Gegenfinanzierung schlagen wir den Einstieg in eine ökologische Steuerreform vor. Die Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung können ab 1.1.98 um zwei Prozentpunkte gesenkt werden, wenn die Mineralölsteuer um ca. 10 Pfennig angehoben und eine Stromsteuer zwischen 0,5 und 2 Pfennig erhoben wird. Das entlastet die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils ca. 13,5 Mrd. DM.
==Fairer Lastenausgleich zur Finanzierung des Aufbaus in den neuen Ländern==
==Fairer Lastenausgleich zur Finanzierung des Aufbaus in den neuen Ländern==
Die besonderen Belastungen der öffentlichen Haushalte durch den Aufbau- und Umbauprozeß in den neuen Ländern dürfen - zumal nach dem Wegfall der privaten Vermögensteuer - nicht mehr durch eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) finanziert werden. Sie muß vielmehr durch einen fairen Lastenausgleich abgelöst werden, bei dem große private Vermögen zu einem besonderen Finanzierungsbeitrag herangezogen werden. Das stärkt zugleich die Kaufkraft breiter Schichten der Bevölkerung und damit die Binnennachfrage.
==Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung==
==Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung==
Die SPD hält ein ”Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung" gemeinsam von Bund und Ländern für erforderlich. Ein solches Aktionsprogramm muß wirksame Maßnahmen enthalten, um die Steuerhinterziehung z.B. in folgenden Bereichen zu bekämpfen:
* illegale Arbeitnehmerüberlassung,
* Vortäuschung von Beschäftigungsverhältnissen,
* Einsatz von Arbeitnehmern für Privatzwecke,
* Vertragsmanipulationen,
* Kapitalflucht in Steueroasen,
* Nichterfassung von Kapitaleinkünften,
* Gewinnverlagerungen ins Ausland,
* Scheinbetriebsausgaben,
* Scheinunternehmen,
* mißbräuchliche Schadensabrechnung im Versicherungsgewerbe,
* Schwarzgeschäfte,
* Kompensationsgeschäfte.
Besondere Anstrengungen der Länder müssen im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.
==Europäische Steuerharmonisierung==
==Europäische Steuerharmonisierung==
Wir erwarten bis zur Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einen konkreten Zeitplan für die schrittweise Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Die Bundesrepublik Deutschland wird 1999 bei den Neuverhandlungen über die Finanzierung der Gemeinschaft ihre Haltung auch davon abhängig machen, wie weit es gelingt, einen Steuersenkungswettbewerb bei der Einkommens-, Kapital- und Unternehmensbesteuerung auszuschließen. Zur Einschränkung der internationalen Devisenspekulation und zur Aufstockung der Entwicklungshilfe schlagen wir eine zunächst europäische Vereinbarung über die Einführung einer Devisenumsatzsteuer vor.

Aktuelle Version vom 8. Juli 2013, 10:45 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: St1 Neu
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Umfassende Reform der Einkommensteuer

1. Unser Steuersystem ist unübersichtlicher und ungerechter denn je. Unter der Bonner CDU-CSU-FDP-Koalition wurden die Vergünstigungen für Unternehmen und Spitzenverdiener immer mehr ausgeweitet, soziale Leistungen dagegen immer weiter gekürzt. Während Arbeitnehmereinkommen zu 90 % steuerlich erfaßt werden, sind es bei Einkommen aus Gewerbe und Vermögen gerade noch 55 %. Die Steuerbelastung der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen lag 1980 bei 21,2 %, 1995 betrug sie nur noch 9,7 %. Während der Anteil der Lohnsteuer am gesamten Steueraufkommen zwischen 1970 und 1995 von 22,8 % auf 34,7 % stieg, sank der Anteil der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in diesem Zeitraum von 16,1 % auf 3,9 %.

Durch ausufernde Steuerprivilegien und Vermeidungsmöglichkeiten sowie unzureichende Kontrollen ist eine immer größere Diskrepanz zwischen den offiziellen Steuersätzen und der wesentlich geringeren effektiven Belastung hoher Einkommen und Gewinne entstanden. Die gesamtwirtschaftliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter stieg von 1980 bis 1995 von 28,7 % auf 35,7 %‚ die der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen sank von 22,1 % auf 11,0 %.

1960 stellten die Gewinnsteuern (verstanden als Sammelbegriff von Einkommenssteuer, nicht veranlagter Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) noch einen Anteil von knapp 35 % am Aufkommen bei den Gesamtsteuern. Dieser Anteil ist - unter gewissen Schwankungen - stetig gesunken und liegt 1992 bei ca. 17 %. Umgekehrt ist der Anteil der vor allem von den abhängig Beschäftigten zu zahlenden Lohnsteuer von ehedem ca. 12% kontinuierlich auf nunmehr 36 % gestiegen.

Einkommen über 120.000 DM zahlen überdies effektive Steuersätze, die kaum über 30 % liegen. Der formal existierende linear-progressive Tarif im Einkommenssteuerrecht ist außer Kraft gesetzt, ihm sind faktisch nur noch Arbeitnehmer mit unterem und mittlerem Einkommen unterworfen, diese zahlen oft mehr Einkommenssteuer als Spitzenverdiener.

Der Netto- Reallohn eines Arbeitnehmers liegt offiziell um keinen einzigen Prozentpunkt höher als vor 15 Jahren. Die Vermögenseinkommen und die Privateinnahmen der Selbständigen haben im gleichen Zeitraum um 83 % zugelegt - und das nach Steuern und Inflation.

Dem dramatischen Anstieg des Kapitals am Volkseinkommen steht zugleich ein Absinken seines Beitrages zum Steueraufkommen um ein Drittel gegenüber.

Diese Entwicklung ist begründet in den fortgesetzten steuerlichen Entlastungen der hohen Einkommen, der Vermögen und Gewinne, der Vielzahl legaler und illegaler Steuerschlupflöcher und der Tendenz, weniger in Sachanlagen und Arbeitsplätze zu investieren als vielmehr Geld auf den internationalen Geldmärkten anzulegen und Zins- und Devisengewinne zu realisieren. Global zirkulieren täglich mehr als 1000 Milliarden US-Dollar um die Welt. Davon werden gerade mal 5 Milliarden zur Zahlung von realen Waren und Dienstleistungen aufgewandt.

Legale Steuervermeidungsmöglichkeiten sorgen dafür, daß dem Staat Unsummen verloren gehen: Stark ausgeweitet hat sich z. B. die Praxis ausländischer Konzerne, in Deutschland keinerlei Kapitalrücklagen zu bilden, sondern den Gewinn zu 100 % an die ausländische Muttergesellschaft auszuschütten, von der man sich das benötigte Kapital sodann als Kredit zurückborgt. Die Zinsen für diese konzerninternen Kredite können als sogenannte Fremdkapitalkosten steuerfrei aus Deutschland abfließen,während Gewinne auf gebildetes Eigenkapital versteuert werden müßten. Per Federstrich könnte der Fiskus diesen steuermindernden Scheinkrediten beikommen.

Wichtiges Instrument zur steuerwirksamen Gewinnminderung der Unternehmen sind die steuerfreien Rückstellungen und hier im besonderen die Rückstellungen für "ungewisse Verbindlichkeiten" und "drohende Verluste", für Boni, Rabatte, Kulanzen, Währungs- und Prozeßrisiken, Risiken aus Patentverletzungen usw. Sie sind eine spezifische Großzügigkeit des deutschen Steuerrechts. Den Vorteil haben eindeutig die großen und finanzstarken Kapitalgesellschaften, die kaum noch auf Bankkredite angewiesen sind und sich gegenüber Zinsschwankungen immunisieren können. So begünstigt der Staat mit steuerfreiem Geld die Großunternehmen gegenüber den kleinen und mittleren Betrieben.

Bei Gewinnen, die nicht aus Arbeit oder Produktion, sondern aus dem Kauf und Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Devisen, Optionen usw. anfallen, tendiert die Besteuerung gegen Null. Allein der Steuerausfall durch den weitgehenden Verzicht auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkäufen wurde für 1984 schon auf jährlich 25 Milliarden DM geschätzt. Der Kauf von Devisen, Aktien und Finanzanlagen ist außerdem nicht einmal mit einer Umsatzsteuer oder einer anderen indirekten Steuer belegt, wohl aber der Kauf von Brot, Milch, Bier, Kühlschränken usw.

Ein weiterer Steuerverlust ergibt sich aus der unzureichenden personellen Ausstattung der Finanzämter, die verhindert, der Wirtschaftskriminalität wirksam zu begegnen. Der Schaden, der dem Staat durch Wirtschaftskriminelle entsteht, wird auf 200 Milliarden DM geschätzt.

Diese Zahlen machen deutlich:

Geld ist genug da in Deutschland! Man muß es nur durch eine gerechte Steuerpolitik auch für den Staat verfügbar machen.


2. Die SPD ist deshalb für eine Steuerreform ein, die

  • steuerliche Gerechtigkeit endlich wiederherstellt,
  • Vergünstigungen und Besteuerungslücken vor allem bei Spitzeneinkommen und Unternehmensgewinnen beseitigt,
  • Normalverdiener, deren Steuerlast in den letzten Jahren am stärksten gestiegen ist, wieder entlastet und damit auch die Kaufkraft der Verbraucher stärkt,
  • komplizierte und verwaltungsaufwendige Sonderregelungen soweit wie möglich abbaut und das Steuerrecht wieder übersichtlich gestaltet
  • und zugleich solide gegenfinanziert ist, damit nicht durch neue Finanzierungslücken in den öffentlichen Haushalten der Druck zu staatlichen Leistungseinschränkungen weiter steigt und somit die öffentlichen Haushalte keinen Beitrag für mehr Beschäftigung leisten können.


3. Die Vorschläge der Bonner Koalition zur Steuerreform erfüllen keine dieser Anforderungen. Sie entlasten die Reichsten am stärksten, während Normalverdiener in vielen Fällen sogar mit Mehrbelastungen rechnen müssen. Sie belassen auch künftig einen großen Teil der Kapitalgewinne und Zinseinkünfte unbesteuert. Sie belasten Rentner und sozial Schwächere durch die Besteuerung von Nacht—, Sonntags- und Feiertagszuschlägen, Arbeitslosengeld und Renten. Sie sind nicht solide gegenfinanziert, sondern öffnen eine ungedeckte Finanzierungslücke im Jahr 1999 von 56 Mrd. DM, die offenbar über eine höhere Mehrwertsteuer und Neuverschuldung sowie weiteren Sozialabbau finanziert werden soll. Die Vorschläge der Bonner Koalition führen im Ergebnis dazu, daß die unteren und mittleren Einkommensbezieher über eine höhere Mehrwertsteuer die Senkung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen finanzieren. Und sie enthalten keine Vorschläge zur Entlastung der Sozialversicherungen, zur Senkung der Lohnnebenkosten und zu einer stärkeren ökologischen Ausrichtung des Steuersystems.


4. Die SPD ist für eine wirklich umfassende Steuerreform, die aus zwei großen Teilen besteht:

  • einer Einkommensteuerreform, die die Steuertarife so absenkt, daß vor allem die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden und zugleich eine vollständige Gegenfinanzierung aus dem Abbau von Vergünstigungen vornehmlich für Spitzenverdiener und Unternehmen erfolgt;
  • einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten, indem die versicherungsfremden Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung statt wie bisher nur von den Beitragszahlern aus einer schrittweise einzuführenden umfassenden Energiesteuer finanziert werden.

Indem beide Teile strikt aufkommensneutral gestaltet werden, ist sichergestellt, daß die Steuerreform weder zu einer höheren Schuldenaufnahme noch zu Kürzungen öffentlicher Leistungen führen muß.


5. Die SPD ist für eine Erhöhung des Existenzminimums auf 14.000 DM (Verheiratete 28.000 DM), einen Eingangssteuersatz von 19 %, einen linearprogressiven Anstieg des Tarifs und einen Spitzensteuersatz, der in Abhängigkeit vom erreichbaren Abbau von Vergünstigungen ab einem Einkommen von 120.000 DM (Verheiratete 240.000 DM) bei 49 % liegen könnte. Ein solcher Tarif entlastet die unteren und mittleren Einkommen überproportional, vermeidet unnötige Tarifsprünge und verzichtet auf weitere Steuergeschenke zugunsten der Spitzenverdiener. Es darf zu keiner Absenkung der Arbeitnehmerpauschale kommen.


6. Als Gegenfinanzierung für diese Tarifsenkung müssen alle steuerlichen Vergünstigungen auf den Prüfstand - zuallererst diejenigen, die dazu führen, daß von den Unternehmer- und Vermögenseinkommen heute gerade noch die Hälfte steuerlich erfaßt wird (siehe oben, Zf. 1). Vordringlich sind wir für:

  • Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer,
  • Begrenzung von Sonderabschreibungen und der degressiven Abschreibungssätze
  • Einschränkung von Pauschalwertberichtigungen,
  • Einführung eines Abzinsungsgebotes für Rückstellungen,
  • Schuldenbewertung mit dem Teilwert zum Bilanzstichtag,
  • Streichung des Verlustrücktrags,
  • steuerliche Erfassung von Sanierungsgewinnen,
  • umfassende Erfassung von Wertzuwächsen durch Ausweitung der Spekulationsfristen für Wertpapiere und Immobilien sowie durch Besteuerung von Erträgen aus der Veräußerung nicht selbstgenutzter Immobilien,
  • vollständige Erfassung von Zinseinkünften durch verfassungsgemäße Kontrollmöglichkeiten bei gleichzeitigem Einsatz für eine EU-einheitliche Regelung der Zinsbesteuerung,
  • Überprüfung der steuerlichen Sonderregelungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,
  • aus ökologischen Gründen eine Entfernungspauschale von 50 Pfennig/km ab dem 5. Entfernungskilometer einzuführen,
  • das Ehegattensplitting ist abzuschaffen und in eine Familienförderung umzuwandeln.


7. Eine isolierte Erhöhung der Rentenbesteuerung lehnen wir ab. Eine volle Besteuerung von Renten wäre nur dann vorstellbar, wenn zuvor alle Vorsorgeaufwendungen steuerfrei gestellt werden und eine Gleichbehandlung von Renten und Beamtenpensionen gesichert ist.


8. Eine weitere gesonderte Senkung der Steuertarife für Unternehmensgewinne bei der Einkommensteuer (für gewerbliche Einkünfte) und der Körperschaftsteuer, wie von der Bonner Koalition vorgeschlagen, lehnen wir ab. Eine solche Privilegierung von Gewinneinkünften widerspräche dem Ziel einer über alle Einkunftsarten gleichmäßigeren und gerechteren Besteuerung. Wenn eine umfassende steuerliche Erfassung der Gewinne (gemäß Zf. 6) gelingt, sollten allerdings im Gegenzug die Körperschaftsteuersätze speziell auf einbehaltene Gewinne gesenkt werden, um den Verbleib dieser Mittel in den Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und Arbeitsplätzen zu sichern.

9. Eine Steuerreform mit diesen Eckwerten würde - dies zeigen Überschlägige Berechnungen - Arbeitnehmer mit niedrigeren und mittleren Einkommen am stärksten entlasten. Eine solche Steuerreform wäre aufkommensneutral finanzierbar. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung einer Einkommenssteuerreform lehnen wir ab, weil dies den Druck zu einem wirklich umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen nähme und zugleich die unteren und mittleren Einkommen verstärkt belasten würde.


10. Die vollständige Gegenfinanzierung der von uns vorgeschlagenen Tarifsenkung durch den Abbau von Vergünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer bedeutet zugleich, daß es anders als bei den Vorschlägen der Bonner Koalition nicht zu weiteren Einnahmeverlusten bei Ländern und Kommunen kommt. Damit Länder und Kommunen auch künftig die notwendigen Aufgaben wie Bildung, Arbeitsmarktpolitik, innere Sicherheit und Krankenhäuser wahrnehmen können, muß das Aufkommen aus der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer bei Ländern und Kommunen gesichert bleiben. Auch aus diesem Grund kommt eine Schuldenfinanzierung von Teilen der Reform, wie von der Bonner Koalition vorgeschlagen, für die SPD nicht in Betracht.

Senkung der Lohnnebenkosten durch Einstieg in die ökologische Steuerreform

Zur Senkung der Lohnnebenkosten bedarf es dringend der Entlastung der Sozialkassen von versicherungsfremden Leistungen. In Anbetracht von 4,7 Mio. registrierter Arbeitsloser ist die Senkung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung besonders vordringlich. Zur soliden Gegenfinanzierung schlagen wir den Einstieg in eine ökologische Steuerreform vor. Die Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung können ab 1.1.98 um zwei Prozentpunkte gesenkt werden, wenn die Mineralölsteuer um ca. 10 Pfennig angehoben und eine Stromsteuer zwischen 0,5 und 2 Pfennig erhoben wird. Das entlastet die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils ca. 13,5 Mrd. DM.

Fairer Lastenausgleich zur Finanzierung des Aufbaus in den neuen Ländern

Die besonderen Belastungen der öffentlichen Haushalte durch den Aufbau- und Umbauprozeß in den neuen Ländern dürfen - zumal nach dem Wegfall der privaten Vermögensteuer - nicht mehr durch eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) finanziert werden. Sie muß vielmehr durch einen fairen Lastenausgleich abgelöst werden, bei dem große private Vermögen zu einem besonderen Finanzierungsbeitrag herangezogen werden. Das stärkt zugleich die Kaufkraft breiter Schichten der Bevölkerung und damit die Binnennachfrage.

Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung

Die SPD hält ein ”Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung" gemeinsam von Bund und Ländern für erforderlich. Ein solches Aktionsprogramm muß wirksame Maßnahmen enthalten, um die Steuerhinterziehung z.B. in folgenden Bereichen zu bekämpfen:

  • illegale Arbeitnehmerüberlassung,
  • Vortäuschung von Beschäftigungsverhältnissen,
  • Einsatz von Arbeitnehmern für Privatzwecke,
  • Vertragsmanipulationen,
  • Kapitalflucht in Steueroasen,
  • Nichterfassung von Kapitaleinkünften,
  • Gewinnverlagerungen ins Ausland,
  • Scheinbetriebsausgaben,
  • Scheinunternehmen,
  • mißbräuchliche Schadensabrechnung im Versicherungsgewerbe,
  • Schwarzgeschäfte,
  • Kompensationsgeschäfte.

Besondere Anstrengungen der Länder müssen im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Europäische Steuerharmonisierung

Wir erwarten bis zur Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einen konkreten Zeitplan für die schrittweise Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Die Bundesrepublik Deutschland wird 1999 bei den Neuverhandlungen über die Finanzierung der Gemeinschaft ihre Haltung auch davon abhängig machen, wie weit es gelingt, einen Steuersenkungswettbewerb bei der Einkommens-, Kapital- und Unternehmensbesteuerung auszuschließen. Zur Einschränkung der internationalen Devisenspekulation und zur Aufstockung der Entwicklungshilfe schlagen wir eine zunächst europäische Vereinbarung über die Einführung einer Devisenumsatzsteuer vor.